Taxadvisor Juli 24, 2017 Der BFH hat mit BFH, Urt. v. 09.05.17, VIII R 54/14, wie folgt geurteilt: Werden Bezugsrechte aus vor 2009 erworbenen Aktien nach 2009 zum Kauf junger Aktien erworben, geht entgegen dem Gesetzeswortlaut ein Teil der Substanz auf die neuen Aktien über. Dies betrifft insbesondere Aktionäre von Verlustaktien wie Commerzbank, MPC etc., die ihre Aktien vor 2009 erworben haben und nach dramatischem Kursverfall an einer Kapitalerhöhung teilgenommen haben. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vigan September 19, 2017 Interessant, ich bin mit ING-DIBA betroffen, und habe den Bescheid 2010 mit diesem Verfahren offengehalten. Es tut sich aber bisher noch nichts. Mal sehen, ob das automatisch abläuft und vor allem, wie der Wert der Bezugsrechte zu berechnet wird. Hier der Leitsatz: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 9.5.2017, VIII R 54/14 ECLI:DE:BFH:2017:U.090517.VIIIR54.14.0 Ermittlung des Gewinns bei der Veräußerung von jungen Aktien nach Ausübung von Bezugsrechten aus sog. Altanteilen Leitsätze Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns einer Aktie, die durch die Ausübung eines Bezugsrechts erworben wurde, das von einer vor dem 1. Januar 2009 erworbenen und bereits steuerentstrickten Aktie abgespalten wurde, sind die Anschaffungskosten des Bezugsrechts entgegen der Regelung des § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG 2009 nicht mit 0 EUR, sondern in der tatsächlichen Höhe anzusetzen. Gruß vigan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vigan September 19, 2017 Ich meine natürlich die ING, nicht die Tochter ING-DIBA. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vigan Mai 13, 2018 · bearbeitet Mai 13, 2018 von vigan Am 12.04.2018 wurde eine Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85) veröffentlicht. Unter Rz 110 wird auf die Umsetzung des BFH-Urteils vom 9. Mai 2017, VIII R 54/14 eingegangen und die Berechnung des Werts der Bezugrechte aufgezeigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag