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sb1901

Grenze für Entgeltumwandlung

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sb1901
· bearbeitet von sb1901

Guten Tag,

 

habe eine Frage zur Berechnung der SV und hoffe sehr, dass mir hier weitergeholfen werden kann.

 

Gemäß § 3 Nr. 63 Abs. 1 EStG ist die Steuerfreiheit der Entgeltumwandlung in Pensionfonds, Direktversicherungen etc. auf 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt.

Satz 3 besagt, dass sich der Höchstbetrag um 1.800 € p.a erhöht wenn die Beiträge einer Versorgungszusage geleistet wurde, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde.

 

Wird ein Fond nach mehreren Jahren ausbezahlt, wie ist dieser dann zu versteuern bzw. wie errechnen sich die SV-Beiträge? Sind die 1.800 € p.a ein Vervielfältiger? (76.200 + 1.800*10= 94.200*0,04=3.768 €)

Was gibt es bei der Abrechnung noch zu beachten?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

sb1901

 

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