-=xXx=- Juli 10, 2017 Hallo zusammen, habe gestern meinen Steuerbescheid bekommen und bin mir gerade nicht ganz sicher, ob der Sparer-Pauschbetrag richtig berücksichtigt wurde. Ich hatte ein Depot und letztes Jahr noch keinen Freistellungsauftrag, habe also alle Kapitalerträge erstmal in voller Höhe versteuert. Im Stuerbescheid steth folgendes: Kapitalerträge 123 € abzüglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag: 123 € Kapitalerträge i. S. d. §32d Abs. 1 EStG: 0 So wie ich das verstehe, muss ich keinerlei Kapitalerträge versteuern, was ja passt. Allerdings müsste ich die bereits gezahlte Steuer doch erstattet bekommen und dazu finde ich nirgends was. Kann mir jemand sagen, wo die Erstattung auftauchen sollte? Vielleicht bin ich ja nur blind...oder verstehe ich da was völlig falsch? Danke schonmal... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Juli 10, 2017 Irgendwo in dem Bescheid gibt es einen Abschnitt "Abrechnung": Fängt an mit "festgesetzte Steuer", dann werden die gezahlten Lohnsteuerbeträge, evtl. Vorauszahlungen und auch die gezahlte Kapitalertragssteuer abgezogen. Die letzte Zeile lautet entweder "nachzuzahlen sind" oder "es werden erstattet". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 10, 2017 Hallo, ganz oben in jedem Einkommensteuerbescheid gibt es eine Tabelle, und darin sind die bereits gezahlten Steuern als Vorauszahlung aufgeführt. Weiter steht dort die festgesetzte Steuer und halt der Saldo (Minus=Erstattung, Plus=Nachzahlung). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
-=xXx=- Juli 13, 2017 Danke für eure Antworten, es scheint wohl doch richtig berechnet worden zu sein...der Wert in der Tabelle ganz oben ist positiv, das heißt das habe ich schon gezahlt und bekomme es jetzt zurück, richtig? Passt dann auch mit der Rechnung: Festgesetzter Betrag - ab Steuerabzug vom Lohn - Kapitalertragssteuer = verbliebende Steuer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag