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Maciej

Steuererklärung

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Maciej

Da die Kryptowährungspreise in letzter Zeit schon recht blasenartige Züge annehmen, überlege ich, mal ein paar Gewinne mitzunehmen. Dafür wird dann eine Angabe in der Steuererklärung notwendig sein, allerdings bin ich mir nicht sicher, wie ich die entsprechenden Gewinne belegen soll.

 

Soweit ich weiß, gelten alle Kryptowährungen beim Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft, werden also wie physische Edelmetalle besteuert (Freigrenze von 600 Euro pro Jahr, sonst steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer). Wenn ich nun bspw. bei einer Börse Bitcoins gegen Euro kaufe und die Bitcoins später wieder direkt gegen Euro verkaufe, sollte fürs Finanzamt m.E. ein Ausdruck der entsprechenden Transaktionsliste von der Börse reichen, denn mehr Nachweise gibt es da ja nicht.

 

Schwieriger wird es allerdings, wenn man zunächst Bitcoins (BTC) gegen Euro gekauft und diese später bei einer anderen Börse gegen irgendwelche Altcoins getauscht hat. Beim Verkauf läuft das ganze Spiel dann wieder rückwärts ab, d.h. Altcoin in BTC und BTC dann in Euro umwandeln. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass der Tausch Coin A gegen Coin B steuerrechtlich als Verkauf von A gegen Euro mit anschließendem Kauf von B gegen Euro gilt, finde den Artikel aber gerade nicht mehr, bin aber auch nicht sicher, ob diese Information korrekt ist.

 

Die Frage ist nun, wie weise ich dem Finanzamt die entsprechenden Gewinne beim Verkauf der Altcoins nach? Letztlich habe ich Nachweise für den Kauf und den Verkauf von BTC gegen Euro, aber nur Nachweise für den Tausch von BTC zu Altcoin bzw. andersrum. Auf CoinMarketCap finden sich bspw. historische Preischarts von vielen Altcoins in BTC oder USD, d.h. man könnte dort evtl. einen passenden Kurs für den Kauf und Verkauf des Altcoins raussuchen und in Euro umrechnen. Nur wie weist man dessen Korrektheit in der Steuerklärung nach? Zumal da ja mindestens zwei unbekannte dranhängen: entweder die Wechselkurse Altcoin/USD und USD/EUR oder Altcoin/BTC und BTC/EUR. Außerdem lassen sich für ältere Transaktionen vermutlich keine minutengenauen Daten mehr finden.

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Taxadvisor

Jeder Tausch in eine andere "Währung" ist zu dem Zeitpunkt in Euro umzurechnen, um die entsprechenden Anschaffungskosten/Veräußerungserlöse zu ermitteln. Grundsätzlich sind für Fremdwährungstransaktionen auch die USt-Umrechnungskurse verwendbar. Es reicht daher als Umrechnungskurs der/ein Tageskurs (möglichst einheitlich) aus. Der Nachweis wird grundsätzlich über eine Excel-Tabelle geführt, dann kann man noch die Transaktionsbelege zur Erläuterung beifügen.

 

Gruß

Taxadvisor

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Maciej

Danke für die Info!

 

Mir ist bei der FIFO-Rechnung jetzt noch was zu den gezahlten Gebühren aufgefallen. Nehmen wir mal folgendes konstruierte Beispiel für Handelsabläufe:

 

1.) Kauf von 3 Coins für jeweils 1 Euro
2.) Transaktion der Coins in die eigene Wallet, Gebühren 1 Coin
3.) Transaktion der Coins zurück zur Börse, Gebühren 1 Coin
4.) Verkauf des restlichen Coins für 2 Euro
5.) Kauf von einem Coin für 100 Euro
6.) Verkauf von einem Coin für 101 Euro

 

Effektiv wurde also zweimal gehandelt, jeweils mit einem Gewinn von einem Euro. Zusammen ergibt sich also eine Steuer von unter einem Euro. Nach Abrechnung über das FIFO-Prinzip wurde der in Schritt 6 verkaufte Coin allerdings in Schritt 1 erworben, was zu einem Gewinn für diesen Verkauf von 100 Euro und damit zu Steuern von dem x-fachen des insgesamt erzielten Gewinns führen würde. Dieses Beispiel ist natürlich stark übertrieben. In der Praxis werden diese Abweichungen wegen deutlich geringerer Gebühren und weniger extremen Kursspannen geringer sein. Im Laufe der Zeit können bei vielen Transaktionen dennoch spürbare Abweichungen entstehen, die dann ggf. nur über die Handelsnachweise nicht mehr erklärbar sind.

 

Wie geht man steuerlich nun möglichst korrekt mit diesen Gebühren um? Über manche Gebühren (wie Abhebungen bei Börsen) gibt es auch gar keine Nachweise. Man könnte ja auch argumentieren, dass Transaktionskosten ebenfalls zu versteuern sind, weil hierdurch gewissermaßen eine Dienstleistung erkauft wird, die wie der Kauf von Waren steuerlich relevant ist.

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Nach Abrechnung über das FIFO-Prinzip wurde der in Schritt 6 verkaufte Coin allerdings in Schritt 1 erworben,

Wieso? Du hast doch unter 4. den letzten Coin verkauft.

Fifo nicht verstanden? Oder nur verdacht?

 

Zitat

Im Laufe der Zeit können bei vielen Transaktionen dennoch spürbare Abweichungen entstehen, die dann ggf. nur über die Handelsnachweise nicht mehr erklärbar sind.

Wenn du sauber rechnest gibt es da keine Abweichungen (von Rundungsabweichungen mal abgesehen).

 

Zitat

Man könnte ja auch argumentieren, dass Transaktionskosten ebenfalls zu versteuern sind, weil hierdurch gewissermaßen eine Dienstleistung erkauft wird, die wie der Kauf von Waren steuerlich relevant ist.

Verstehe ich nicht. Meinst du sowas wie Umsatzsteuer?

 

Stefan

 

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Warambuffet
· bearbeitet von Warambuffet
Am 24.11.2017 um 12:17 schrieb Maciej:

Transaktionskosten ebenfalls zu versteuern sind

Die Transaktionskosten selbst sind nicht zu versteuern, nur der bis zum Zeitpunkt der Ausgabe erzielte Gewinn in der für die Gebühren verwendeten Zahlungseinheit. 

 

Also z.B.

Die Transaktionskosten betragen 0,00001 BTC bei einem aktuellen BTC Kurs von 10.000 €. Angeschafft wurde der betreffende (für die Kosten verwendete) Bitcoin zu einem Kurs von 5.000 €, dann müssen 0,05 € versteuert werden. Sofern nicht die Haltedauer von 12 Monate überschritten wurde.

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Maciej
vor 14 Stunden schrieb reckoner:

Wieso? Du hast doch unter 4. den letzten Coin verkauft.

Fifo nicht verstanden? Oder nur verdacht?

Die Frage ist ja, wie man es versteuert, also natürlich alles nur Verdacht meinerseits.

 

Effektiv verkaufe ich in Schritt 4 den letzten in Schritt 1 erworbenen Coin. Für das Finanzamt sieht es ohne die Versteuerung der Transaktionskosten aber so aus, als würde dort der erste in Schritt 1 gekaufe Coin verkauft. Ein aufmerksamer Beamter würde sich also bei der Versteuerung des Coins aus Schritt 6 wundern, wieso die Anschaffungskosten da 100 Euro sind und nicht 1 Euro.

 

vor 14 Stunden schrieb reckoner:

Verstehe ich nicht. Meinst du sowas wie Umsatzsteuer?

Nein, ich meine die Versteuerung aus Wechselkursgewinnen. Wenn ich mit Bitcoins z.B. einen Kaffee bezahle, gilt das m.W. steuertechnisch auch als Verkauf. Ich muss entsprechend also die Anschaffungskosten bestimmen und bei Gewinnen in der Steuererklärung angeben. Gleiches gilt m.E. auch bei Inanspruchnahme einer Dienstleisteung, bspw. wenn ich einen Handwerker in Bitcoins bezahle.

 

Man könnte bei der Transaktionsgebühr nun also auch argumentieren, das hierdurch eine Dienstleistung in Anspruch genommen wird, zwar nicht direkt einer Person gegenüber, aber dennoch den Minern. In dem Fall müsste man dort auch evtl. Gewinne berechnen und in der Steuererklärung aufführen.

 

vor 5 Stunden schrieb Warambuffet:

Die Transaktionskosten betragen 0,00001 BTC bei einem aktuellen BTC Kurs von 10.000 €. Angeschafft wurde der betreffende (für die Kosten verwendete) Bitcoin zu einem Kurs von 5.000 €, dann müssen 0,05 € versteuert werden. Sofern nicht die Haltedauer von 12 Monate überschritten wurde.

Genau, nur die erzielten Gewinne waren natürlich gemeint, nicht die gesamten Gebühren. Also wenn diese Aussage tatsächlich stimmt, macht es den Nachweis natürlich extrem schwer. Dann müssen ja nicht nur Belege von Käufen und Verkäufen aufbewahrt werden, sondern auch Blockchain-Auszüge (?) von sämtlichen Transaktionen zwischen den persönlichen Wallets. Mal ganz vom Aufwand abgesehen, bekäme das Finanzamt dann auch noch einen vollständigen Einblick in meine Adressen. :unsure:

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Warambuffet

 

vor 19 Minuten schrieb Maciej:

macht es den Nachweis natürlich extrem schwer.

Ja, ich habe selbst mit Softwareunterstützung 2 Tage gebraucht um nachträglich meine nur 148 Transaktionen zu erfassen!

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Relich
2 hours ago, Maciej said:

Genau, nur die erzielten Gewinne waren natürlich gemeint, nicht die gesamten Gebühren. Also wenn diese Aussage tatsächlich stimmt, macht es den Nachweis natürlich extrem schwer. Dann müssen ja nicht nur Belege von Käufen und Verkäufen aufbewahrt werden, sondern auch Blockchain-Auszüge (?) von sämtlichen Transaktionen zwischen den persönlichen Wallets. Mal ganz vom Aufwand abgesehen, bekäme das Finanzamt dann auch noch einen vollständigen Einblick in meine Adressen. :unsure:

Meines Wissens nach musst du die Belege auch erstmal gar nicht einreichen. Das FA kann dann anschließend entscheiden, ob es Belege nachgereicht haben möchte oder nicht. 

 

Und ja, so ist da mit der Privatsphäre. Das FA weiß alles über einen. Wenn man eine teure Arztrechnung geltend machen will, ist man auch da durchsichtig. 

1 hour ago, Warambuffet said:

 

Ja, ich habe selbst mit Softwareunterstützung 2 Tage gebraucht um nachträglich meine nur 148 Transaktionen zu erfassen!

Woran lag es, dass es so lange gedauert hat? Ich dachte bei Cointracking müsste man nur die CSVs hochladen, den Rest macht das Programm?

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Warambuffet
vor 34 Minuten schrieb Relich:

Woran lag es, dass es so lange gedauert hat?

Nicht alle meine genutzten Börsen, Marktplätze und Wallets gaben vollständige CSVs incl. Gebühren, Ein- und Auszahlungen aus. Dies manuell nachzuhalten hat so lange gedauert ...

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Relich

OK. Danke für die Rückmeldung. 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Die Frage ist ja, wie man es versteuert, also natürlich alles nur Verdacht meinerseits.

Ich meinte mit "verdacht" die Vergangenheit von verdenken (daher auch kursiv, ist imho ein ungewöhnliches Wort), also dass du dich verzählt hast.

 

Zitat

Für das Finanzamt sieht es ohne die Versteuerung der Transaktionskosten aber so aus, als würde dort der erste in Schritt 1 gekaufe Coin verkauft.

Nein, warum denn? Du musst natürlich alle Transaktionen aufstellen, auch die Gebührenbelastungen (egal, ob du die dann als Werbungskosten absetzt oder nicht).

 

Zitat

Nein, ich meine die Versteuerung aus Wechselkursgewinnen. Wenn ich mit Bitcoins z.B. einen Kaffee bezahle, gilt das m.W. steuertechnisch auch als Verkauf. Ich muss entsprechend also die Anschaffungskosten bestimmen und bei Gewinnen in der Steuererklärung angeben. Gleiches gilt m.E. auch bei Inanspruchnahme einer Dienstleisteung, bspw. wenn ich einen Handwerker in Bitcoins bezahle.

Achso, ich verstehe. Da stimme ich dir zu, auch für die ersten beiden Verkäufe in deinem Beispiel zählt das Fifo-Prinzip, und wenn es unter einem Jahr war sind Steuern fällig (bzw. werden erstattet).

 

Trotzdem verstehe ich nicht was daran so aufwendig sein soll. Ein Unternehmen hat da einiges mehr für das Finanzamt aufzubereiten und vorzuhalten, ähnlich bei inländischen Banken.

 

Stefan

 

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Maciej
vor 15 Stunden schrieb reckoner:

Nein, warum denn? Du musst natürlich alle Transaktionen aufstellen, auch die Gebührenbelastungen (egal, ob du die dann als Werbungskosten absetzt oder nicht).

Okay, das wusste ich eben nicht, daher die Verwirrung oben. Werbungskosten ist auch ein interessanter Punkt.

 

vor 15 Stunden schrieb reckoner:

Trotzdem verstehe ich nicht was daran so aufwendig sein soll. Ein Unternehmen hat da einiges mehr für das Finanzamt aufzubereiten und vorzuhalten, ähnlich bei inländischen Banken.

Der Aufwand ist vertretbar, wenn man es vorher weiß und entsprechend eine Excel-Liste oder so pflegen kann. Jetzt im Nachhinein alle Daten zusammenzusammeln finde ich extrem aufwändig. Bei einigen Börsen sind bspw. die Auszahlungen erst seit einer Weile gebührenpflichtig. Da muss ich jetzt also erstmal recherchieren, bei welcher Transaktion überhaupt zusätzliche Gebühren angefallen sind.

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SM77
· bearbeitet von SM77

Klar scheint ja wohl zu sein, dass Gewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei sind. Muss/Sollte man diese Gewinne dann trotzdem in der Anlage SO angeben, damit das Finanzamt offiziell die Steuerfreiheit feststellt? 

 

Ich habe bereits bei meinem Finanzamt angerufen, aber leider konnte/wollte mir die "nette" Dame (war bereits die Vorgesetzte) dort nicht wirklich weiterhelfen: Als ich "Bitcoin" erwähnte, sagte sie erstmal nur reflexartig "So einen Fall hatte ich noch nicht". Nach kurzer Erläuterung dann die etwas pampige/unverbindliche Auskunft:

 

  • Gewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr müssen nicht angegeben werden.
  • Sie sollten aber angegeben werden: Welchen Vorteil das genau haben soll, konnte sie mir nicht sagen
  • Grundsätzlich müssen alle Belege /Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden (egal, ob ich die Gewinne angebe, oder nicht).

 

Bin mir nun etwas unsicher, ob ich bei einer Angabe meiner steuerfreien Gewinne nicht die Pferde scheu mache und ich mit den unwissenden Beamten dort erstmal Grundsatzfragen klären muss. Wie haltet ihr es mit der Angabe steuerfreier Gewinne? 

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reckoner

Hallo,

 

alles über ein Jahr muss nicht angegeben werden.

Warum man es trotzdem sollte? Vielleicht aus Transparenzgründen, oder um Nachfragen zu vermeiden.

 

Zitat

ob ich bei einer Angabe meiner steuerfreien Gewinne nicht die Pferde scheu mache und ich mit den unwissenden Beamten dort erstmal Grundsatzfragen klären muss. 

Das macht die Software.

Außerdem hast du die Pferde doch schon aufgescheucht, oder hast du anonym angefragt?

 

Zitat

Wie haltet ihr es mit der Angabe steuerfreier Gewinne?

Spekulationsgewinne hab ich persönlich nicht.

Aber etwas ähnliches, und zwar "Sonstige Einkünfte". Auch da gibt es eine Freigrenze, und ich versuche möglichst dadrunter zu bleiben. Trotzdem gebe ich die Einkünfte aber an, denn wenn mal Kontrollmitteilungen kommen kann der Sachbearbeiter das leicht und völlig alleine überprüfen.

 

Stefan

 

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thopueh
vor 5 Stunden schrieb SM77:

Sie sollten aber angegeben werden: Welchen Vorteil das genau haben soll, konnte sie mir nicht sagen

Prinzipiell stellt das FA die Steuerfreiheit fest, nicht der Erklärende. Darüber hinaus könnte es von Vorteil sein, einen abschließenden Steuerbescheid für die erzielten Erträge zu haben, wenn sich in Zukunft die Besteuerung ändern sollte.

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Mecki
· bearbeitet von Mecki
Absatz fehlte

Ich stehe vor einem ähnlichen Problem und finde die Fragestellung im Ausgangspost ehrlichgesagt noch nicht abschließend geklärt. In meinem Fall habe ich 2014 Bitcoins bei Kraken gekauft und diese noch im selben Jahr in ein privates Wallte (Electrum) übertragen.

 

Taxadvisor schrieb oben ja schon, dass man den Nachweis über eine Excel-Tabelle führt. Aber wie muss die aufgebaut sein? Bei Kraken sind z.B. die Adressen bzw. die Transaktions-Hashes nicht abrufbar. Man bekommt lediglich eine Historie seines "Ledgers". Nur in meinem privaten Wallets kann ich auch mit den Hashes dienen, anhand derer man ja in der Blockchain die Transaktionen prüfen könnte.

 

Am 7.6.2017 um 08:42 schrieb Taxadvisor:

Der Nachweis wird grundsätzlich über eine Excel-Tabelle geführt, dann kann man noch die Transaktionsbelege zur Erläuterung beifügen.

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Relich
4 hours ago, Mecki said:

Ich stehe vor einem ähnlichen Problem und finde die Fragestellung im Ausgangspost ehrlichgesagt noch nicht abschließend geklärt. In meinem Fall habe ich 2014 Bitcoins bei Kraken gekauft und diese noch im selben Jahr in ein privates Wallte (Electrum) übertragen.

 

Taxadvisor schrieb oben ja schon, dass man den Nachweis über eine Excel-Tabelle führt. Aber wie muss die aufgebaut sein? Bei Kraken sind z.B. die Adressen bzw. die Transaktions-Hashes nicht abrufbar. Man bekommt lediglich eine Historie seines "Ledgers". Nur in meinem privaten Wallets kann ich auch mit den Hashes dienen, anhand derer man ja in der Blockchain die Transaktionen prüfen könnte.

 

Bei Kraken kannst du die IDs der Transaktionen einsehen. Ob dies per Export-Funktion geht, weiß ich aus dem Stegreif nicht. Aber in deinen Withdrawals kannst du sie nachschauen. 

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yassihu

Hallo Allterseits. 

Ich bin neu im Forum und bevor ich ein neues Thema öffne, würde ich gerne mein Anliegen hier mit euch teilen. 

Im Dezember haben ein Freund und ich gezwungenermaßen ein Gemeinschaftsprojekt gestartet, indem wir uns zusammen mehrere Altcoins gekauft haben. Da ich keine Kreditkarte besitze, haben wir alles über seine Karte bezahlt. Die Broker-Konten sind teilweise auf meinem Namen und teilweise auf seinem. Wir haben vor ab Dezember 2018 alles wieder zu verkaufen, da soweit wir uns informiert haben, in diesem Falle keine Steuern anfallen. Das mit dem "Ein Jahr sitzen lassen" haben wir natürlich erst später erfahren, da wir ziemlich überstürzt gehandelt haben.

Nun haben wir natürlich das Problem, dass uns bzw. mich ein Abenteuer mit dem Finanzamt erwarten würde, sofern die gekauften Coins stark an wert gewinnen und beispielsweise 20000 € später einfach vom Konto meines Freundes auf meins geschickt werden würde. 

Daher wäre meine Frage, ob jemand Erfahrung damit hat, wie wir dem Finanzamt nun weismachen können, dass das ganze ein Gemeinschaftsprojekt war, bzw. dass mein Freund mir dieses Geld quasi geliehen hat. Reicht da ein Schreiben, von uns beiden unterschrieben, in dem wir es schildern und sämtliche Kaufnachweise beifügen? Einen Steuerberater müssen wir uns ohnehin später zuziehen, aber vielleicht hat ja jemand schon mal einen Tipp oder Ähnliches.

 

LG

Yassihu

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Taxadvisor

Eine Möglichkeit wäre, JETZT das Finanzamt anzuschreiben, dass man eine GbR zum Kryptohandel gegründet hat, und um Erteilung einer neuen Steuer-Nummer bittet.

 

Gruß

Taxadvisor

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Mecki
Am 18.12.2017 um 19:01 schrieb Relich:

Bei Kraken kannst du die IDs der Transaktionen einsehen. Ob dies per Export-Funktion geht, weiß ich aus dem Stegreif nicht. Aber in deinen Withdrawals kannst du sie nachschauen. 

Das sind aber nur deren interne IDs, die nirgends in der Blockchain auftauchen. Reicht das dem Finanzamt?

 

Wiegesagt: Ein Beispiel, wie so eine Excel-Datei aufgebaut sein sollte wäre sehr hilfreich.

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Relich
3 minutes ago, Mecki said:

Das sind aber nur deren interne IDs, die nirgends in der Blockchain auftauchen. Reicht das dem Finanzamt?

 

Wiegesagt: Ein Beispiel, wie so eine Excel-Datei aufgebaut sein sollte wäre sehr hilfreich.

Meines Wissens nach musst du erstmal gar keine Belege abgeben, aber du kannst es freiwillig tun. Gibst du keine ab, kann das FA allerdings welche anfordern. 

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Kriss0815
Am 2.1.2018 um 14:41 schrieb yassihu:

Daher wäre meine Frage, ob jemand Erfahrung damit hat, wie wir dem Finanzamt nun weismachen können, dass das ganze ein Gemeinschaftsprojekt war, bzw. dass mein Freund mir dieses Geld quasi geliehen hat.

Du könntest deinen Freund heiraten und am besten (vorher) noch ein paar Euro in einen Rechtsanwalt investieren.

 

vor 11 Stunden schrieb Mecki:

Das sind aber nur deren interne IDs, die nirgends in der Blockchain auftauchen. Reicht das dem Finanzamt?

 

Wiegesagt: Ein Beispiel, wie so eine Excel-Datei aufgebaut sein sollte wäre sehr hilfreich.

Die Transaktions-ID seitens der Electrum-Wallet hast du, oder? Vielleicht reicht das schon aus, denn noch ist das Thema ja fürs Finanzamt Neuland. 

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lescht

Zur Steuersituation in den USA gibt es ein offizielles IRS Dokument. Interessant für Leute, die wissen wollen was eventuell in D auf einen zukommen kann:

https://www.irs.gov/pub/irs-drop/n-14-21.pdf

 

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yassihu
vor 20 Stunden schrieb Kriss0815:

Du könntest deinen Freund heiraten und am besten (vorher) noch ein paar Euro in einen Rechtsanwalt investieren.

 

Die Transaktions-ID seitens der Electrum-Wallet hast du, oder? Vielleicht reicht das schon aus, denn noch ist das Thema ja fürs Finanzamt Neuland. 

Ich bin bereits verheiratet :) Wir werden einfach demnächst mal direkt zum Finanzamt gehen und uns mit einem Sesselpupser von dort zusammensetzen. Die Alternative wäre wohl ein teurer Steuerberater, den wir kurz vor Auszahlung ohnehin zu Rate ziehen werden...

 

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Lehrling
· bearbeitet von Lehrling
Zitat

 

Entsprechende Verluste können gegengerechnet werden und auch sowohl zurück- als auch in künftige Jahre vorgetragen werden und so mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten stellt sich häufig das Problem, dass die eingesetzten Bitcoins zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten zu unterschiedlichen Kursen / Anschaffungskosten erworben wurden. Die sog. First-in-first-out-Methode (Fifo) dürfte in diesen Fällen geeignet sein, die Anschaffungskosten zuverlässig zu bestimmen (vgl. zu Fremdwährungsgeschäften LfSt Bayern v. 12.3.2013, S 2256.1.1-6/4 St32).

Mit anderen Worten: Man unterstellt, dass diejenigen Bitcoins, die zuerst angeschafft / geschürft wurden, auch diejenigen sind, die im Rahmen des privaten Veräußerungsgeschäfts als erstes eingesetzt wurden. Dies gilt nur dann nicht, wenn der An- und Verkauf bestimmter Bitcoins ausnahmsweise klar von anderen Bitcoin-Geschäften abgegrenzt werden können.

 

Quelle: https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html

 

Person P besitzt Coin C. P möchte Token T kaufen, T kann man aber nur mittels C kaufen. Wenn P nun C nochmals kauft und C komplett in T umtauscht, ist dies klar von den anderen C-Geschäften getrennt? Sind getrennte Wallets ausreichend?

Durch die FIFO Methode würde ja bei derartigen Krypto-Krypto Tauschgeschäften C->T immer Steuern anfallen, falls C schon im Besitz ist (Ausnahme: Ein Jahr Abstand zwischen Geschäften).

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