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michael85

Wechsel von VBLextra zu VBLklassik

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michael85

Hallo zusammen,

 

ich bin seit knapp 5 Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter in NRW angestellt (TVL).

Bei meinem Arbeitsbeginn war noch nicht absehbar, dass ich länger als 5 Jahre bleiben würde. Damals hatte ich mich für die VBLextra entschieden.

Nun habe ich meinen Vertrag auf 6 Jahre verlängert, seit letztem Monat wird mir der Eigenbeitrag abgezogen.

Hierzu habe ich nun ein paar Fragen, auf die ich erst einmal keine Antworten gefunden habe:

1. Wie wirkt sich das nun auf meine Zusatzrente aus?

2. Im Zusammenhang mit VBLklassik muss man über 60 Monate beschäftigt sein. Ich plane, nach 6 Jahren aufzuhören. Das heißt ich bin zwar 72 Monate beschäftigt, davon aber nur etwa 14 über VBLklassik und den Rest über VBLextra. Wie wirkt sich das aus? Oder müsste ich nun nach dem Umstieg auf VBLklassik noch 60 Monate beschäftigt sein?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

Michael

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michael85

Hallo FIREBALL,

 

danke für deine Antwort.

Das Dokument hatte ich schon gefunden.

Dort steht:

"Mit Anmeldung zur VBLklassik wird Ihr Arbeitgeber die bisherigen Zahlungen zur VBLextra einstellen und

stattdessen die für die VBLklassik erforderlichen Umlagen, mit dem Eigenanteil des Beschäftigten,

an uns entrichten (siehe Ziffer 2)."

 

Nur habe ich nicht verstanden, was das für mich bedeutet. Ich nehme mal an, dass mein Anspruch aus VBLextra (aus 58 Monaten) eingeforen wird.

Kommt nun oben drauf das, was ich in den darauffolgenden 14 Monaten an Ansprüchen aus der VBLklassik erarbeite? Hieran störe ich mich, denn im Zusammenhang mit der VBLklassik ist ja immer von 60 Monaten die Rede.

 

Viele Grüße

 

Michael

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tyr
· bearbeitet von tyr

Dann bleibe doch bis zum Erreichen der Unverfallbarkeit in der Extra.

 

Lohnt sich die Diskussion bei den kleinen Beträgen und dem kurzem Zeitraum überhaupt?

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Fireball84
vor einer Stunde schrieb michael85:

Hallo FIREBALL,

 

danke für deine Antwort.

Das Dokument hatte ich schon gefunden.

Dort steht:

"Mit Anmeldung zur VBLklassik wird Ihr Arbeitgeber die bisherigen Zahlungen zur VBLextra einstellen und

stattdessen die für die VBLklassik erforderlichen Umlagen, mit dem Eigenanteil des Beschäftigten,

an uns entrichten (siehe Ziffer 2)."

 

Nur habe ich nicht verstanden, was das für mich bedeutet. Ich nehme mal an, dass mein Anspruch aus VBLextra (aus 58 Monaten) eingeforen wird.

Kommt nun oben drauf das, was ich in den darauffolgenden 14 Monaten an Ansprüchen aus der VBLklassik erarbeite? Hieran störe ich mich, denn im Zusammenhang mit der VBLklassik ist ja immer von 60 Monaten die Rede.

 

Viele Grüße

 

Michael

Der Pflichtversicherung VBLklassik nach 5 Jahren im ö.D. kannst du ja nicht entrinnen. Es gibt aber die Möglichkeit der "Beitragserstattung des Eigenanteils der Beschäftigten bei nicht erfüllter Wartezeit" bei der VBLklassik. Steht auch auf Seite 5 des verlinkten Dokuments. Dein Steueranteil des AG-Beitrags bzw. der AG-Umlage dürfte jedoch weg sein.

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