Freezer86 Juni 1, 2017 Hallo. Ich habe Fragen zum Wohnförderkonto im Rahmen eines bestehenden Riester-Bausparvertrages. Die ZfA hat mir bereits die Auskunft erteilt, dass Sie keine Auskunft dazu geben darf, da es eine steuerliche Frage ist 1) Überzahlung des Vertrages Ich kann in den Riester-Bausparvertrag jährlich bis zu 4.900€ einzahlen. Was passiert mit den Einzahlungen von mehr als 2100€ pro Jahr? Gehen diese bei wohnwirtschaftlicher Verwendung (Zuteilung des BSV) voll in das Wohnförderkonto ein? 2) Weitere Einzahlung in Rieservertrag ohne Zulagenantrag Ich überlege den Dauerzulageantrag für den Riester-Bausparvertrag zu widerrufen und stattdessen in einen regulären Riester-Sparvertrag einzuzahlen und diesen fördern zu lassen (Fördersituation ist für mich positiv). Was passiert mit den (dann ungeförderten) Einzahlungen in den Riester-Bausparvertrag ? Gehen diese bei wohnwirtschaftlicher Verwendung (Zuteilung des BSV) dennoch in das Wohnförderkonto ein? Ziel ist eine schnellere Zuteilung und damit auch die schnellere Ablösung des dann folgenden BSV-Darlehens (Jahreszins 2,95%) im Rahmen einer Umschuldung. Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Juni 1, 2017 Was sagt denn dein Anbieter zu diesen Fragen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Freeliner Juni 3, 2017 Warum schließt man ein Produkt ab, über dass man eigentlich nicht wirklich Bescheid weiß? ....und die Auswirkungen sich ggf. über einen sehr langen Zeitraum erstrecken die evtl. vielleicht mal mehr als negativ sind. So hoch kann die positive Rendite nicht sein, um sowas in Kauf zu nehmen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joseph Conrad Juni 3, 2017 vor 21 Minuten schrieb Freeliner: Warum schließt man ein Produkt ab, über dass man eigentlich nicht wirklich Bescheid weiß? ....und die Auswirkungen sich ggf. über einen sehr langen Zeitraum erstrecken die evtl. vielleicht mal mehr als negativ sind. So hoch kann die positive Rendite nicht sein, um sowas in Kauf zu nehmen! Du hast bei den Versicherungsverträgen und Klauseln im Kleingedruckten also stets den vollen Durchblick. z.B wurde ja gerade das Betriebsrentenstärkungsgesetz für 2018 verabschiedet. Wie ich gehört habe, sollen dort Betriebsrenten-Riesterverträge den "normalen" Riesterverträgen gleich gestellt werden im Punkt Sozialabgaben auf die Riesterrente im Rentenfall. Kann mir da jemand helfen ? Gruß Joseph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joseph Conrad Juni 3, 2017 Ich habe selbst mal ein bisschen recherchiert. Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 : §229 Abs. 1Nr. 5 SGB Vn.F Entfall der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken u. Pflegeversicherung für betriebliche Riesterrenten in der Auszahlphase ( Gleichstellung mit privaten Riester-Renten) Wäre ja höchst erfreulich und würde mich mit meinem Vertrag nachträglich aussöhnen. Dürfte ein echter "Renditekick" werden. PS: Man darf also ruhig mal einen Vertrag unterschreiben ohne das Kleingedruckte verstanden zu haben. Die menschliche Güte und Moral der BRD rückt es schon wieder gerade. Gruß Joseph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Freezer86 Juni 7, 2017 Am 1.6.2017 um 14:03 schrieb TaurusX: Was sagt denn dein Anbieter zu diesen Fragen ? Ich warte schon seit über einer Woche auf eine Antwort... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
__TIM__ Juni 7, 2017 Ungeförderte Beiträge und Erträge werden im Jahr des Zuflusses mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Diese Werte werden auf der Mitteilung nach § 22 EStG bescheinigt. In das Wohnförderkonto werden nur geförderte Beiträge und Erträge gebucht. Diese werden dann jährlich mit 2% "verzinst" und nachgelagert nach dem Beginn der Auszahlungsphase besteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Freezer86 Juni 8, 2017 Danke __TIM__ für die Auskunft. Heute haben ich auch von der Bausparkasse einen Antwort erhalten: "im Wohnförderkonto werden nur Zahlungen bis zu 2.100,-- € berücksichtigt. Darüber hinaus geleistete Zahlungen bleiben von der nachgelagerten Besteuerung unberücksichtigt." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag