Zum Inhalt springen
technotoast

Ausländische Steuerbescheinigungen für Steuererklärung

Empfohlene Beiträge

technotoast
· bearbeitet von technotoast

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Vor einiger Zeit habe ich einige Verluste durch Trading bei den Brokern ayondo und AAAFx erzielt, welche ich bei meiner Steuererklärung angegeben habe und die entsprechenden Erträgnisaufstellungen eingereicht habe.

Allerdings möchte das Finanzamt Steuerbescheinigung nach deutschem Recht, also keine einfachen Erträgnisaufstellungen, welche mir die beiden ausländischen Broker scheinbar nicht liefern können, außer Transaktionslisten/Tradehistorien.

Gibt es eine Möglichkeit dem Finanzamt zu zeigen, dass die Broker die Verluste nicht vortragen / verrechnen, damit das Finanzamt die Verlust bankübergreifend vorträgt/verrechnet?

 

 

Vielen Dank im Voraus,

 

Lg.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Guckst du hier.

 

PS: Du bist doch (hoffentlich) sehenden Auges zu den ausländischen Billig-Brokern gegangen. Was hast du dir dabei zum Thema "Steuern" gedacht?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
technotoast

Hab da jetzt keine für mich passende Antwort dort in den Threads gefunden.

Wäre es möglich die 300 Seiten Tradehistorie / Tradeliste an das Finanzamt zu schicken, die summiert ein negatives Ergebnis ergeben?

 

Ja ich habe daraus gelernt und werde nun nur noch deutsche Banken nutzen, allerdings will ich den Verlust trotzdem vortragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chaosmaker85
vor 31 Minuten schrieb technotoast:

Hab da jetzt keine für mich passende Antwort dort in den Threads gefunden.

Wäre es möglich die 300 Seiten Tradehistorie / Tradeliste an das Finanzamt zu schicken, die summiert ein negatives Ergebnis ergeben?

 

Ja ich habe daraus gelernt und werde nun nur noch deutsche Banken nutzen, allerdings will ich den Verlust trotzdem vortragen.

Ich sehe mich auch gezwungen einen ausländischen Broker zu nutzen, da mir die Möglichkeiten der hiesigen Anbieter nicht ausreichen bzw. ich nicht einsehe die teils unverschämten Konditionen zu zahlen (das geht alles zulasten der Rendite).

 

Die Steuerbescheinigung (was das Finanzamt darunter versteht, nach § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG) werden die ausländische Broker nicht beibringen können, das Finanzamt hat allerdings auch keinen Anspruch darauf wenn sich das Institut im Ausland befindet. Allerdings musst du dann aus den Belegen die Anlage KAP Zeile 15-19 sowie ggf. Zeile 57 bei Quellensteuern selbst ausfüllen. Diese Arbeit wird dir der Finanzbeamte nicht abnehmen (wieso sollte er auch). Wichtig ist dabei, dass du die getätigten Transaktionen sauber aufteilen kannst da die aktuell gültige Besteuerung Unterschiede zwischen den Kapitalertragsarten macht. 

 

In der Praxis läuft das bei mir so: ich nehme das Pamphlet dass mir mein Broker (Interactive Brokers) an die Hand gibt und ordne die Kapitalerträge in eine Excel-Datei zu, die das Finanzamt neben der kompletten Auflistung (dieses Jahr sind es 66 Seiten) bekommt. Aus dieser Excel-Datei speise ich dann die entsprechenden Zeilen in der Steuererklärung. Ich hoffe nur, dass deine Konten in EUR geführt wurden - denn sonst hast du nochmals deutlich mehr Aufwand...   

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
technotoast

Naja, ich habe die Steuererklärung ja schon abgegeben und bereits die entsprechenden Zeilen in der Anlage KAP ausgefüllt, d.h. alle Verluste bei beiden Brokern zusammengerechnet und den Gesamtverlust dort reingeschrieben.

Nun erhielt ich allerdings eine Antwort, dass die Bescheinigungen nicht ausreichen, da es nur Erträgnisaufstellungen sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Unter dem o.g. Link findest du Beschreibungen, wie Leute aus den Erträgnisaufstellungen finanzamtskompatible Darstellungen gemacht haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
technotoast

Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht eine Excel-Tabelle mit allen Trades und den wichtigen Informationen dazu (Zeit, Wertpapier...) und diese schicke ich dann per Mail (?) ans Finanzamt?

 

Das FA meinte auch, dass sie eine Bestätigung benötigen, dass das der Broker die Verluste nicht selbst verrechnet. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Als "Bestätigung" reicht aus, dass die Bank im Ausland sitzt. Viele Finanzämter sind mit der einfachen Abgeltungsteuer einfach überfordert...

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
technotoast
· bearbeitet von technotoast
vor 21 Stunden schrieb Taxadvisor:

Als "Bestätigung" reicht aus, dass die Bank im Ausland sitzt. Viele Finanzämter sind mit der einfachen Abgeltungsteuer einfach überfordert...

 

Gruß

Taxadvisor

 

Also die Dame vom FA schrieb das so:

"Ich beabsichtige, von der Steuererklärung wie folgt abzuweichen:

Die Verluste aus der Veräußerung von Aktien können nur unter Vorlage einer Steuerbescheinigung berücksichtigt werden (Erträgnisaufstellung ist nicht ausreichend), da die Verrechnung der Verluste auch durch die jeweiligen Banken möglich ist."

 

Heißt das, dass Ich nur antworten muss, dass es ein ausländisches Finanzinstitut ist? Oder benötigt das FA trotzdem eine Liste aller Trades? Oder reicht in dem Fall die Erträgnisaufstellung.

 

Vielen Dank nochmal für die vielen Antworten. Ich möchte das gerne bei der einen Antwort ans FA belassen und hoffe, dass das jetzt nicht ständig hin und her geht, weil die wieder was auszusetzen haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Ich weiß nicht ob bzw. wie blöd die Dame vom FA ist. Wenn für sie nicht erkennbar ist, dass es sich um ein ausländisches Institut handelt, ist die Anmerkung ja vollkommen richtig. Dann reicht der Hinweis/Nachweis des ausländischen Instituts aus. In der Vergangenheit war einigen Finanzbeamten abwer auch nicht bewusst, dass für ausländische Banken/Erträge andere Regeln gelten...

 

Wenn Du nur eine Antwort willst, schreibst Du, dass es sich um ein  ausländisches Institut handelt. Wenn möglich druckst Du aus dem Internet noch ergänzend die Seite aus, auf der die Bank/Broker darauf hinweist, dass sie/er keine AbgSt einbehält. Dann legst Du Deine Liste der noch Trades bei.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
technotoast
· bearbeitet von technotoast
vor 11 Minuten schrieb Taxadvisor:

Ich weiß nicht ob bzw. wie blöd die Dame vom FA ist. Wenn für sie nicht erkennbar ist, dass es sich um ein ausländisches Institut handelt, ist die Anmerkung ja vollkommen richtig. Dann reicht der Hinweis/Nachweis des ausländischen Instituts aus. In der Vergangenheit war einigen Finanzbeamten abwer auch nicht bewusst, dass für ausländische Banken/Erträge andere Regeln gelten...

 

Wenn Du nur eine Antwort willst, schreibst Du, dass es sich um ein  ausländisches Institut handelt. Wenn möglich druckst Du aus dem Internet noch ergänzend die Seite aus, auf der die Bank/Broker darauf hinweist, dass sie/er keine AbgSt einbehält. Dann legst Du Deine Liste der noch Trades bei.

 

Gruß

Taxadvisor

Wo schreiben Broker denn, dass sie keine AbgSt einbehalten?

Der eine Broker (ayondo) hatte es mit auf die Eträgnisaufstellung geschrieben, aber AAAFx leider nicht, die Eträgnisaufstellung ist auch leider auf Englisch. (Ich kanns lesen, hoffentlich auch die Dame vom FA)

Die Liste der Trades für beide Broker wäre wohl so 600 Seiten lang, das könnte ich niemals ausdrucken bzw. das bringe wohl niemandem was. Dann lieber eine Excel-Tabelle mit allen Daten, wo dann am Ende summiert aus allen Trades der Verlust steht. Kann man beim FA auch Excel-Tabellen oder PDFs abgeben? Die Eträgnisaufstellungen habe ich über Elster ja auch online hochgeladen.

 

Danke. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Nach meiner Erfahrung sind Finanzamtsmitarbeiter auch nur Menschen und es hilft oftmals, mit den Leuten zu reden und nicht nur einen Brief zu schreiben. Auf der Tonspur kann man sagen: "Das ist eine ausländische Bank, die nicht nach den deutschen Gesetzen bescheinigt. Ich weiss, dass das ein Fall ist, der bei ihnen nicht oft vorkommt. Aber es gibt eine komplette Dokumentation von der Bank, aus denen alles hervorgeht. Hier sind die Daten, schauen sie mal. So kann ich sie aufbereiten. Reicht ihnen das? Oder wie sonst hätten sie gerne die Tabellen? Oder gibt es in ihrem Hause jemand, an den wir jetzt mal dazurufen können? Vorgesetzter? Experte? Wir wollen doch beide nicht, dass der Fall zum Finanzgericht kommt."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
multivitamin

Und wenn das mit der Dame vom FA ausdiskutiert ist, hinterher den Bescheid gut kontrollieren. Ich kenne einen Fall, wo aus bloßer Unkenntnis, dass im angloamerikanischen Raum für negative Werte oft eine Zahlennotation in Klammern verwendet wird, alle Verluste im Bescheid zu Gewinnen "korrigiert" wurden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
mscj

Wie ist denn das Thema ausgegangen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...