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PeterM

Nießbrauchdepot

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Bolanger

Gibt es auch elegante Möglichkeiten, ein Nießbrauchdepot regelmäßig zu besparen? Klar ist mir, dass Erträge abgezogen werden müssen. Das scheint man am einfachsten durch ausschüttende Wertpapiere zu erreichen. neue Einzahlungen aber scheinen mir mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand einherzugehen, zum einen bei der depotführenden Bank, zum anderen bei der Steuererklärung, da jede Einzahlung wieder eine Schenkung darstellt.

 

Sowas könnte ich mir nämlich als sehr schöne Möglichkeit vorstellen, für den Nachwuchs zu sparen. Solange man lebt behält man den Daumen drauf. Nach dem Ableben gehörts dann ohne Erbschaftstseuer o.ä. sofort dem Kind.

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Bolanger

Hallo, ich habe nochmal eine weitere Frage zum Niesbrauchrecht. Dabei sei es erstmal egal, ob es sich um ein Niesbrauchepot handelt, ein Bankguthaben mit Niesbrauchrecht oder eine Immobilie.

 

Der steuerliche Wert der Schenkung wird dann anhand des Jahreswertes und über die Lebenserwartung mit dem Kapitalwertfaktor errechnet. Was aber passiert, wenn man z.B. dem Kind unter Niesbrauch ein Deppot überschreibt und noch zu Lebzeiten aus dem Depot dem Kind etwas entnehmen und scheknen möchte,z.B. um einen Immobilienkauf zu unterstützen?Der Wert dieser Schenkung kann ja steuerrechtlich nicht voll auf den Schenklungsfreibetrag angerechnet werden, da ja schon ein paar jahre mit Niesbrauch vergangen sind. Kennt sich damit jemand aus?

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BarbarossaII
· bearbeitet von BarbarossaII

[Unterstreichungen in den Zitaten durch mich]

Am 21.12.2024 um 17:43 von Bolanger:

Der steuerliche Wert der Schenkung wird dann anhand des Jahreswertes und über die Lebenserwartung mit dem Kapitalwertfaktor errechnet.

 

Am 21.12.2024 um 17:43 von Bolanger:

noch zu Lebzeiten aus dem Depot dem Kind etwas entnehmen und schenken möchte

Formal: Du kannst einen Gegenstand rechtlich nur 1x schenken, da er Dir nach der ersten Schenkung nicht mehr gehört. (Außer natürlich er wird Dir zwischendrin - mit Schenkungssteuerthematik -  zurückgeschenkt)

 

Du kannst ganz oder teilweise auf den Nießbrauch verzichten - auch ein teilweiser Verzicht auf den Nießbrauch wäre aber eine weitere Bereicherung des damals unter Nießbrauch Beschenkten - also eine zweite Schenkung mit entsprechender zweiter Schenkungssteuerthematik.   (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung)

- kannst ja mal "Nießbrauchsverzicht Schenkungssteuer" googeln -

 - auch ist der Wert des Nießbrauchs von der Lebenserwartung des Schenkers abhängig; je nachdem wieviel Zeit zwischen Schenkung und Nießbrauchsverzicht vergangen ist, ist der Nießbrauch zu den unterschiedlichen Zeiten wegen unterschiedlicher Lebenserwartung unterschiedlich viel wert --- daneben dürften die Depotwerte über die Ausschüttungshöhe jeweils auch in die Berechnung des Nießbrauchswerts eingehen ---> müsste ein (bezahlter) Profi ausrechnen

 

Wurde/Wird der Nießbrauch irgendwo eingetragen?  (Du schriebst von einem Depot; falls das ganze bei der Bank bekannt ist und die Bank z.B. autom. die Erträge vom Beschenkten an Dich abführt, wäre neben dem Beschenkten und Dir auch die Bank mit im Spiel und müsste bei euren Plänen mitpielen)

 

Ist die Schenkung bereits durchgeführt?

Falls die Schenkung des Depots noch nicht durchgeführt ist=> mehr Gestaltungsmöglichkeiten: würde mich (ggf. auch kostenpflichtig) beraten lassen, ob "einfach" am Besten ist (Gegenstand 1 mit Nießbrauch schenken; Gegenstand 2 ohne Nießbrauch; Gegenstand2 ist der Hausbau Beitrag)

 

Falls die Schenkung schon durchgeführt wurde: weniger Gestaltungsfreiheit. => notariellen Schenkungsvertrag sowie Bankvertrag zum Nießbrauch lesen bzgl. dortiger Regelungen zu Entnahmen --- ich gehe davon aus, dass dort was dazu steht.

 

 

 

 

 

 

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