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Peter23

Richtige Strategie für Kleinkinder unter steuerlichen Nebenbedingungen

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Peter23

Hallo zusammen,

 

ich habe mir mal selbst die Frage gestellt, wie man optimal einen höheren Betrag für Kleinkinder anlegen würde. Asset Allokation, ETF-Auswahl etc. finde ich persönlich bei dem Thema nicht so spannend, weil das ja schon zur Genüge in anderen Threads diskutiert wird und hier außer einem speziellen Anlagehorizont (von ca. 18 Jahren) auch kein besonderer Fall vorliegt.

 

Interessant finde ich, wie man mit dem steuerlichen Thema (+ggf. gesetzlichen KV) umgeht. Ich gebe zu, dass es bei geringeren Beträgen nicht so die Rolle spielt, aber wenn man jetzt mal von höheren Beträgen ausgehen würde (z.B. 200.000 €), dann ist es im besonderen Maße bei Kindern relevant wegen einerseits hohen Freibeträgen und auf der anderen Seite einer harte Grenze, da nicht mehr als ca. 5900 € pro Jahr an Zinsen/Dividenden (bzw. zu versteuernder Gewinn) anfallen darf, damit man einem zusätzlichen KV-Beitrag (gesetzlich vorausgesetzt) entgeht. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, wie man das Ganze steuerliche optimieren kann bzw. mit welcher Anlagestrategie man zwar jedes Jahr relativ hohe zu versteuernde Beträge erzeugt, diese aber zumindest soweit beeinflussen kann, dass man die Grenze von 5900 € nicht überschreitet.

 

Ideen dazu:

  1. Eine Möglichkeit wäre, dass man jedes Jahr Verkäufe tätigt (die man anschließend wieder anlegt), die dann einen genau festlegbaren Anteil der Gewinne in zu versteuernde Beträge des betreffenden Jahres umwandelt -> Nachteil: In schlechten Jahren muss man ggf. sehr hohe Beträge verkaufen, um Gewinne zu realisieren -> vielleicht kann man hier so vorgehen, dass man verschiedene Tranchen hält, damit meine ich, dass man hier im besten Fall genau steuern kann, ob man gerade den Anteil des Fonds/ETFs verkauft, der dieser Jahr gekauft wurde oder jenen von vor 5 Jahren (der vl noch zu versteuernde Gewinne enthält)
  2. Einen Teil des Vermögens in Festgeld/Anleihen, in dem jährlich zu versteuernde Zinsen anfallen
  3. Ausschüttende ETFs wählen -> Nachteil: Es ist nicht steuerbar, wieviel jedes Jahr zu versteuern ist

Aktuell erscheint mir eine Kombination aus allen drei am Besten, wobei man darauf achten sollte, dass der versteuernde Betrag aus 2. und 3. auch in eher unrealistischen Szenarien nicht über 5900 € steigt. Das führt aber wiederum dazu, dass ein sehr großer Teil über 1. gesteuert werden muss und das wird besonders dann schwierig, wenn mein Tranchenkonzept nicht funktioniert und es wird wahrscheinlich bei den typischen Anbietern nicht funktionieren, weil dort alles in einem Topf landet mit dem folgenden Prinzip: Last In – First Out (LIFO, englisch für zuletzt herein – zuerst hinaus)

 

Was haltet ihr von diesen Ideen? Habt ihr bessere Vorschläge?

 

Viele Grüße

Peter

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tyr
· bearbeitet von tyr

Erst mal die Voraussetzungen klären.

 

Meines Wissens nach stellen sich die ganzen Fragen der Steuern bei Geldanlage für Kinder erst dann, wenn das Kind Vermögen hat, also dieses z. B. durch Schenkung erworben hat und Depots auf den Namen des Kindes laufen.

 

Wenn das Kind so viel Vermögen hat kannst du nicht verhindern, dass das Kind mit den 200.000 Euro an Vermögen mit 18 Jahren darauf zugreift und sich als junger Mann davon z. B. einen Sportwagen kauft statt ein Studium zu bezahlen oder als junge Frau davon Luxus-Handtaschen, Designer-Kleidung und teurer Schmuck gekauft wird und das ehemalige Vermögen kurz danach verbraucht ist.

 

Das ist dir alles klar? Du kannst meines Wissens nach nicht deine eigenen Steuern über die Kinder optimieren. Dazu ist erst letztens wieder ein Gerichtsurteil durch das Forum gegangen.

 

Du willst also bereits bestehendes großes Vermögen des Kindes steuerlich optimieren, ohne selbst etwas davon zu haben?

 

Zudem: der Thread gehört ins Steuerforum: https://www.wertpapier-forum.de/forum/101-steuern-recht-und-unternehmensgründung/

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Peter23
vor 6 Minuten schrieb tyr:

Erst mal die Voraussetzungen klären.

 

Meines Wissens nach stellen sich die ganzen Fragen der Steuern bei Geldanlage für Kinder erst dann, wenn das Kind Vermögen hat, also dieses z. B. durch Schenkung erworben hat und Depots auf den Namen des Kindes laufen.

 

Wenn das Kind so viel Vermögen hat kannst du nicht verhindern, dass das Kind mit den 200.000 Euro an Vermögen mit 18 Jahren darauf zugreift und sich als junger Mann davon z. B. einen Sportwagen kauft statt ein Studium zu bezahlen oder als junge Frau davon Luxus-Handtaschen, Designer-Kleidung und teurer Schmuck gekauft wird und das ehemalige Vermögen kurz danach verbraucht ist.

 

Das ist dir alles klar? Du kannst meines Wissens nach nicht deine eigenen Steuern über die Kinder optimieren. Dazu ist erst letztens wieder ein Gerichtsurteil durch das Forum gegangen.

 

Du willst also bereits bestehendes großes Vermögen des Kindes steuerlich optimieren, ohne selbst etwas davon zu haben?

 

Zudem: der Thread gehört ins Steuerforum: https://www.wertpapier-forum.de/forum/101-steuern-recht-und-unternehmensgründung/

Ja, das Kind soll das Geld überschrieben bekommen; ja mir ist bewusst, dass er/sie dann voll darauf zugreifen kann und ggf. auch eine gender-stereotypische Großanschaffung machen kann; ja, ich will das große Vermögen des Kindes steuerlich optimieren

 

@admin: Bitte Thread verschieben, wenn es besser in das Steuerforum passt.

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moonraker
vor 55 Minuten schrieb Peter23:

[..], wenn mein Tranchenkonzept nicht funktioniert und es wird wahrscheinlich bei den typischen Anbietern nicht funktionieren, weil dort alles in einem Topf landet mit dem folgenden Prinzip: Last In – First Out (LIFO, englisch für zuletzt herein – zuerst hinaus)

 

Das Standardverfahren in Dtl. ist allerdings FIFO - first in first out

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lunareactor
· bearbeitet von lunareactor

Ab nächstem Jahr könnte das neue Investmentsteuerreformgesetz bessere Planbarkeit schaffen.

Durch den bekannten Kalkulationsmechanismus der Vorabpauschale bietet sich dann auch ein Investment in thesauriererende ETFs an (vorrausgesetzt, dass der zugrundeliegende Basiszins rechtzeitig vorab veröffentlicht wird).

 

Das könnte dann folgende Portfoliostruktur ergeben:

 

Planbare Erträge versteuert - bis zur Freigrenze:

- Risikofreier Anteil/Zinsanlagen

- Vorabpauschale thesaurierender ETFs

 

Nicht planbare Erträge mit Steuerstundung:

- Weitere ETFs im Rentenmantel

 

Durch die Vorabpauschale wäre hier zumindest eine Überschreitung der Grenze verhindert. Allerdings kann es in fallenden Märkten sein, dass man einen Teil des Steuervorteils nicht ausübt.

Die Vorabpauschale greift nur, wenn sie kleiner/gleich Wertzuwachs des Jahres ist. In diesem Fall kann man dan gegen Ende des Jahres trotzdem noch mit Verkäufen entgegensteuern, falls sich das lohnen sollte.

 

Zu deinem ersten Punkt: Das von dir genannte Problem mit den Tranchen kann man durch periodischen Wechsel der ETFs auf einen anderen ETF mit selbem zugrundeliegenden Index lösen.

 

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Peter23
vor 5 Minuten schrieb moonraker:

 

Das Standardverfahren in Dtl. ist allerdings FIFO - first in first out

Danke gut zu wissen. Unter dem Versicherungsmantel bei der CosmosDirekt (flexible vorsorge invest) ist es LIFO, aber FIFO könnte für 3. (siehe oben) eigentlich ganz hilfreich sein, weil sich nach einiger Zeit dann ja genug Gewinne angesammelt haben sollten, die man dann nach und nach versteuern lassen kann (bzw. nicht dank Steuerfreibetrag)

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Peter23

@lunareactorVielen Dank für die guten Ideen. Wie würdest Du bei den "planbaren Erträgen" mit einem steigenden Basiszins umgehen? Verkaufen würde ja (ggf.) zu weiteren Gewinnen führen und ist somit ausgeschlossen, oder?

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lunareactor

Wenn man das BMF-Schreiben von 2016 als Referenz nimmt, dann wird der Basiszins hoffentlich am Anfang des betreffenden Jahres veröffentlicht (in diesem Falle Januar 2016, siehe http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2016-01-04-basiszins-fuer-das-vereinfachte-ertragswertverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=3).

Dann hätte man die Möglichkeit, nach Bedarf am Anfang des Jahres entsprechende Beträge in den Rentenmantel zu verschieben.

 

Ansonsten bleibt einem ggf. noch die Option, verlustbehaftete Tranchen zu verkaufen oder am Jahresende per Stückzinstrick Erträge ins nächste Jahr zu schieben.

Allerdings bin ich mir in dem Zusammenhang im Moment nicht sicher, ob die steuerliche Verrechenbarkeit zwischen Verlusten aus Verkauf/Stückzinsen und der Vorabbesteuerung gegeben ist.

Das müsste man also vorab nochmals mit einem Steuerberater besprechen.

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Peter23

@lunareactor Ich denke ein zusätzliches Problem ist, dass beim "verschieben in den Rentenmantel" auch ein Verkauf stattfindet und somit ggf. Gewinne versteuert werden müssen.

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lunareactor

Stimmt, dass war etwas zu kurz gedacht. Dann bleiben wohl doch nur die anderen beiden Optionen (Teilverkauf und Stückzinstrick) oder aber man erhöht den Fixed Income-Anteil mit (planbaren) HY-Einzelanleihen/Nachrängen etc.

Damit sollten je nach Konstrukt zumindest die laufenden Erträge halbwegs planbar sein und man hat keine Vorabbesteuerung. Die genannte Depotgröße sollte für die notwendige Diversifikation ausreichen, aber der Arbeitsaufwand für die ~1.600 EUR Steuerersparnis/Jahr steigt dann natürlich entsprechend an. 

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Peter23

Was meinst Du mit Stückzinstrick?

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Wusel83

Vieleicht versteh ich ja die veränderungen der Besteuerung falsch...

 

Ich gehe davon aus das eine Vorabpauschale welche Schäuble einzieht und welche irgentwie bezahlt wird nicht gleichzusetzen ist mit einem realisierten Gewinn welche die GKV betrifft. Jetzt kann man ja mal ausrechnen wieviel Depotwert vorhanden sein muss und welche Kombinationen aus Basiszins und YTD Return die knapp 9000€ sprengt.

 

Zu ersterem befrage ich gleich mal die zuständige GKV bei zweiterem wäre es schön wenn jemand ebenfalls Excel anschmeisst bin mir nähmlich nicht sicher ob ich die Nuancen wirklich komplett begriffen hab.

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Nasenwasser
vor 16 Minuten schrieb Peter23:

Was meinst Du mit Stückzinstrick?

Den über die Forensuche zu findenden Stückzinstrick.

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Peter23

@Wusel83Vielen Dank für den Hinweis, dass die Vorabpauschale vl gar nicht die GKV betrifft. Ich bin gespannt auf die Antwort der GKV. Ansonsten möchte ich nochmal daraufhinweisen, dass ich ehrlich gesagt zunächst einmal das Problem sehe die Grenze - sprich: 5900 (oder eben gar 9000 €) - überhaupt auszuschöpfen. Wenn man dafür aber eine vernünftige Lösung gefunden hat (die eben nicht zu viele zu versteuernde Gewinne in die Zukunft schiebt), entsteht das Problem, dass dann eben doch die Grenze überschritten werden könnte.

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Wusel83
· bearbeitet von Wusel83

Wie gesagt ich fänd es gut wenn jemand anderes hier auch mal ne Berechnung anstellt. Wir können dann ja erstmal über PM versuchen die Details zu klären. Ich glaube aus Prinzip nicht das ich bei dem Thema voll durchblicke, ausserdem bin ich zu faul mir alleine den Kopf zu zerbrechen ob ich richtig liege. Viel schneller geht das in dem jemand zweites mal ne Rechnung aufmacht wenn zweimal sehr ähnliche Werte herrauskommen (Rundungsfehler) sollte die Geschichte wahrscheinlich stimmig sein.

 

Ich meine eine Lösung gefunden zu haben. Orientiert hab ich mich an den Zahlen und Infomationen aus dem Artikel des Finanzwesirs. Vieleicht sollte jemand zweites also einen anderen Pfad einschlagen.

 

1. Investiert zu Jahresanfang in Thesaurierer welcher logischerweise am Ende des Jahres im Plus stehen müssen da sonst kein Steuerabzug. Bei einem Ausschütterdepot griffe die Steuer ja bereits ab rund 480k voll zu wegen der Auschüttungen und aufgebrauchten 9500€.

2. Basiszinsen 0,9%-12% berechnet was ungefähr der historischen Bandbreite entsprechen müsste. 2016 waren es 1,1%

3. Aktien-ETF daher 30% Teilfreistellung

4. 27% Abgeltungsteuer

5. Ausserdem gehe ich davon aus, das man die die über die Vorabpauschale bzw. der auf dieser Basis berechneten Steuer innerhalb der rund 9500€ über die Nichtveranlagung zurückerhält da Kinderdepot und kein sonstiges Einkommen vorhanden ist.

 

Erster Schritt Abschlag auf Basiszins errechen.

Zweiter Schritt Teilfreistellung berechnen ergibt die Vorabpauschale in Bezug auf Basiszins.

Dritter schritt Vorabpauschale als Basis für die "fiktive" zukünftige Abgeltungssteuer, heisst 27% der Vorabpauschale werden als Steuer eingezogen.

Vierter Schritt eingezogene Steuer auf 9500€ hochrechnen.

 

 

Wie gesagt ich komm auf eine Lösung. Wenn diese richtig gedacht ist, sehen die Werte aus meiner Perspektive ermutigend aus.

 

 

 

 

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Peter23

Vielen Dank für die Berechnung. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich den vierten Schritt verstanden habe. Würdest Du dann genau so viel verkaufen und wiederanlegen, dass die 9500 € (oder eben 5900 €) ausgeschöpft werden? Ich habe eine ähnliche Berechnung schon mal durchgeführt, aber mit etwas anderen Vorzeichen:

  • ich bin (insb maximal) von einem niedrigeren Basiszins ausgegangen (bis zu 5%)
  • habe ein Teil des Portfolios auf Festgeld allokiert
  • bin davon ausgegangen, dass die Grenze 5900 € sind

 

Ehrlich gesagt finde ich auch, dass die Überschreitung der 9500 € Grenze gar kein besonderes Problem darstellt, weil dann ja nur jeder Euro über 9500 € versteuert wird (und anfangs ja auch noch sehr moderat). Bei der 5900 € (GKV-Grenze) würde aber direkt sprunghaft über 200 € pro Monat fällig werden.

 

Mir fällt übrigens gerade noch eine Steueroptimierungmöglichkeit ein für Leute, die keine großen Beträge an den Nachwuchs überschreiben möchten: Zumindest bei Immobilien könnte man dem Nachwuchs nur den Nießbrauch einräumen. Dann würde der Nachwuchs nur die Erträge erhalten und diese wären dann auch bei ihm/ihr zu versteuern. Geht sowas eigentlich auch bei anderen Anlageklassen? (Ich würde mal sagen, dass es bei einem ETF nicht gehen wird, oder?)

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Wusel83

Zum vierten Schritt ich bin davon ausgegangen das ich alles was über die Vorabsteuer eingezogen wurde über eine NV wieder bekomme bzw. Eben garnicht eigezogen wird. Ich geh immoment auch eben davon aus das die GKV da garnix mit zu tun hat und eben nur die Frage ist: Ällebätsch Schäuble die Vorabpauschale kriegste nicht, da das Depot noch klein oder der Basiszins zu niedrig.

 

Jetzt hängt es halt am Basiszins wie gross das Depot mit Aktienfonds am 01.01.xx sein darf bis die Vorabsteuer die rund 9500 füllt und die NV ausschöpft wenn am 31.12.xx das Depot bzw. Alle Fonds im Plus stehen.

 

Ich denke das Niessbrauch bei ETF nicht virgesehen ist.

 

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Wusel83

Klar ist mit normalen Bankzinsen, Mischfonds, Anleihen und Anleihenfonds sieht die Sache anders aus.

 

Wenn man Vorabsteuern tatsächlich über die NV verhindert dann reduzieren sämtliche anderen Einkünfte die Menge an thesaurienden Fonds entsprechend stark die ein Kind halten kann.

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chaosmuc
vor einer Stunde schrieb Peter23:

Mir fällt übrigens gerade noch eine Steueroptimierungmöglichkeit ein für Leute, die keine großen Beträge an den Nachwuchs überschreiben möchten: Zumindest bei Immobilien könnte man dem Nachwuchs nur den Nießbrauch einräumen. Dann würde der Nachwuchs nur die Erträge erhalten und diese wären dann auch bei ihm/ihr zu versteuern.

Bei Immobilien kenne ich das eher andersrum: Das ganze wird dem nachwuchs vermacht, aber man selbst behält den Nießbrauch (und ein Rückforderungsrecht, falls der Nachwuchs veruscht den Besitz zu verjubeln).

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lunareactor
· bearbeitet von lunareactor
Am 5/13/2017 um 22:43 schrieb Peter23:

@Wusel83Vielen Dank für den Hinweis, dass die Vorabpauschale vl gar nicht die GKV betrifft. Ich bin gespannt auf die Antwort der GKV. Ansonsten möchte ich nochmal daraufhinweisen, dass ich ehrlich gesagt zunächst einmal das Problem sehe die Grenze - sprich: 5900 (oder eben gar 9000 €) - überhaupt auszuschöpfen. Wenn man dafür aber eine vernünftige Lösung gefunden hat (die eben nicht zu viele zu versteuernde Gewinne in die Zukunft schiebt), entsteht das Problem, dass dann eben doch die Grenze überschritten werden könnte.

 

So gern ich der Argumentation folgen würde, habe ich doch starke Zweifel daran, dass die Vorabpauschale nicht für die GKV relevant ist.

Am Ende des Tages nutzt die GKV doch die selben gesetzlichen Einkommenskategorien wie das Steuerrecht, z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen (siehe z. B. die Formulierungen in den jährlichen Fragebögen zu den Einkommensverhältnissen). 

 

Und im EstG finden man dann folgendes:

Zitat

Einkommensteuergesetz (EStG): § 20

(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören

[...]

3.

Investmenterträge nach § 16 des Investmentsteuergesetzes;

(https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html)

 

... und im Gesetzesbeschluss zur Reform des Investmentsteuergesetzes dann passend dazu:

Zitat

§ 16 Investmenterträge

(1) Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge) sind

1. Ausschüttungen des Investmentfonds nach § 2 Absatz 11,

2. Vorabpauschalen nach § 18 und

3. Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen nach § 19.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/320-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Um zur Klärung beizutragen, habe ich ebenfalls eine Anfrage an meine Krankenkasse geschickt. Wenn da eine sinnvolle Antwort zurückkommt, teile ich die hier gerne. 

Ich befürchte allerdings, dass sich die Krankenkassen damit erst Mitte 2018 oder noch später befassen, da das Thema frühestens für die Beiträge 2019/2020 relevant wird.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
Am 15.5.2017 um 19:39 schrieb chaosmuc:

Bei Immobilien kenne ich das eher andersrum: Das ganze wird dem nachwuchs vermacht, aber man selbst behält den Nießbrauch (und ein Rückforderungsrecht, falls der Nachwuchs veruscht den Besitz zu verjubeln).

Klar, das wir das häufig andersrum gemacht, aber ich kann auch einfach festlegen, dass mein Kind für x Jahren den Nießbrauch für Immobilien xy erhält und dann sind natürlich die Erträge auch beim Nachwuchs zu versteuern. Das wäre an sich auch ne gute Idee um einerseits steuerfrei Erträge aus Immobilien zu erzeugen und andererseits dem Kind in moderaten Maße Geld zufließen zu lassen. Allerdings sind die Erträge bei Immobilien meist zu hoch, so dass man schnell über die 5900 € Grenze kommt. Das liegt vor allem daran, dass der Nachwuchs mE weder etwaige Zinsen von einem Kredit (den ich auf die Immobilie aufgenommen habe) noch Abschreibungen auf den Kaufpreis (den sie/er ja nicht bezahlt hat) absetzen kann. Deswegen ist meine Überlegung, ob das Nießbrauch nicht auch bei weiteren Assetklassen angewendet werden kann, die einfacher skalierbar sind als eine Immobilien. Das wird aber wahrscheinlich nicht so einfach möglich sein. :(

 

vor 16 Stunden schrieb lunareactor:

So gern ich der Argumentation folgen würde, habe ich doch starke Zweifel daran, dass die Vorabpauschale nicht für die GKV relevant ist.

Am Ende des Tages nutzt die GKV doch die selben gesetzlichen Einkommenskategorien wie das Steuerrecht, z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen (siehe z. B. die Formulierungen in den jährlichen Fragebögen zu den Einkommensverhältnissen). 

Ich sehe das genauso wie Du und würde in meinen Überlegungen auch erstmal weiter davon ausgehen, dass alles was steuerlich relevant ist auch bei der GKV zu berücksichtigen ist.

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Wusel83
vor 40 Minuten schrieb Peter23:

 

 

Ich sehe das genauso wie Du und würde in meinen Überlegungen auch erstmal weiter davon ausgehen, dass alles was steuerlich relevant ist auch bei der GKV zu berücksichtigen ist.

 

Nur das die Vorabpauschale eben auf einen eventuellen zukünftigen Gewinn erhoben wird. Das Finanzamt hat dann aber meiner Meinung nach auch weniger Probleme im Zweifel bei Veräusserung mit Verlust die Pauschale zurückzuzahlen. Wird im Grunde ja jetzt schon so gehandhabt das Verluste verrechnet werden können. 

Jetzt kann es eben die Situation geben wenn die GKV wegen eventuell auftretenden Gewinnen vorab einen Beitrag erhebt dieser Beitrag zurückgefordert wird wenn entsprechende Gewinne nicht eintreten undzwar für alle Jahre.

 

Ich hab am Montag per mail angefragt. Mal sehen was kommt . Da aber selbst bei 12% Basiszins nach meiner Rechnung Depots in der Grössenordnung eines Reihenhauses in einer Grossstadt Vorabbesteuert werden müssten ist die ganze Frage relativ akademischer Natur. 140€ GKV pro Monat sollten in dem Rahmen bezahlbar sein. Solange der Basiszins bei 1% rumdümpelt sagt meine Rechnung das selbst nen Eurojackpot im Depot rumliegen kann. 

 

 

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 1 Stunde schrieb Wusel83:

Da aber selbst bei 12% Basiszins nach meiner Rechnung Depots in der Grössenordnung eines Reihenhauses in einer Grossstadt Vorabbesteuert werden müssten ist die ganze Frage relativ akademischer Natur. 

Ich scheine wohl falsch zu rechnen, weil ich in meiner Rechnung bei einem 12% Basiszins schon ab einem Depot von knapp über 100.000 Probleme mit der GKV bekommen würde:

100.000*0,12*0,7*0,7=5880 (30% Freistellung unterstellt) -> Reihenhaus in der Großstadt kostet mE aber eher so ab 500.000, oder?

 

Außerdem geht es mir ja darum eine Strategie zu finden, die einerseits die Steuerfreibeträge ausnutzt, aber die Möglichkeit bietet eine Überschreitung (durch thesaurieren etc.) zu vermeiden und ich denke auch, dass bei dem aktuell niedrigen Basiszins die Strategie somit besser nicht über die Vorabbesteuerung laufen sollte, weil hiermit einfach doch noch zu viele Gewinne (auch steuerlich) thesauriert werden.

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Michalski

Mal eine ganz andere Frage: Ist bei diesen Geldbeträgen, bei denen das anfängt, eine Rolle zu spielen, überhaupt das wichtigste, zu wissen, ob die Kinder kostenfrei weiter gesetzlich versichert sind? Ich würde mal vermuten, dass die Mehrzahl der Kinder in dem Einkommens- und Vermögensbereich wohlmöglich privat versichert sind, weil es die Eltern auch sind? Für mich sieht das nach einer sehr akademischen Diskussion aus.

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Wusel83
vor 44 Minuten schrieb Michalski:

Mal eine ganz andere Frage: Ist bei diesen Geldbeträgen, bei denen das anfängt, eine Rolle zu spielen, überhaupt das wichtigste, zu wissen, ob die Kinder kostenfrei weiter gesetzlich versichert sind? Ich würde mal vermuten, dass die Mehrzahl der Kinder in dem Einkommens- und Vermögensbereich wohlmöglich privat versichert sind, weil es die Eltern auch sind? Für mich sieht das nach einer sehr akademischen Diskussion aus.

Sagte ich ja. Für mich hat es sich soweit erledigt. Die 100k sind wohl richtig in dem Rahmen sollten 140€ pro Monat auch drin sein selbst wenn es so ist.

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