troi65 Mai 11, 2017 · bearbeitet Mai 11, 2017 von troi65 vor 42 Minuten schrieb Ramstein: Das halte ich für eine Latrinenparole: oft gesagt, nie belegt. Wo ist ein Urteil dazu? Das kommt bei mir nicht gut an: Ich zitiere mal aus dem aktuellen Münchner Kommentar ( 7. Auflage 2017 ) zu § 1642 BGB: a) Die Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung Randnummer 6 Die Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung sind betriebswirtschaftlicher Art. zur Fussnote 9 Maßgebend für pflichtgemäßes Elternhandeln ist aber nicht der neueste betriebswirtschaftliche Erkenntnisstand, sondern es kommt darauf an, ob die Anschauungen der Zeit über sichere und rentable Anlagen aus der Sicht einer wirtschaftlich denkenden Privatperson (nicht einer Finanzfachkraft) beachtet worden sind. zur Fussnote 10 Dabei sind neben der Rentabilität (Erträge und steuerliche Folgen) und der Sicherheit auch die Liquidität der Anlage in die Abwägung einzubeziehen. zur Fussnote 11 Bei größeren Vermögen ist eine Streuung der Anlagearten erforderlich. Die Heranziehung eines Vermögensberaters kann bei größeren Vermögen geboten sein, wenn die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse der Eltern zur Beurteilung nicht ausreichen. zur Fussnote 12 Indiz für die Notwendigkeit bzw. Vertretbarkeit einer Beratung ist das Verhältnis der Beratungskosten zu den Vermögenserträgen. b) Sicherheit geht vor Rendite Randnummer 7 Elterliche Vermögenssorge ist fremdnützige Vermögensverwaltung. Eigennützig ist sie nur hinsichtlich der Verwendung der Erträge für den eigenen Unterhalt (§ 1649 Abs. 2). Die letztere Vorschrift iVm § 1698 zwingt dazu, Sicherheit vor Rendite zu stellen: Die Eltern sind – in der vom BayObLG FamRZ 1983,528 formulierten Reihenfolge – verpflichtet, das Geld des Kindes „sicher und grundsätzlich gewinnbringend anzulegen“. zur Fussnote 13 Ihnen sind nur Kapitalanlagen gestattet, die nach den für die einzelnen Anlagearten bestehenden Bewertungsgrundsätzen als sicher gelten; unter den sicheren Anlagen ist dann nach der Ertragshöhe auszuwählen. zur Fussnote 14 Allerdings ist den Eltern angesichts der bei der Wahl der Anlageform erforderlichen Prognoseentscheidungen ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen. Als Leitlinie gilt, dass die Eltern bei Spekulationsgeschäften nicht das gleiche Risiko wie bei Geschäften mit ihrem eigenen Vermögen eingehen dürfen, dass sie sich aber andererseits, jedenfalls bei großen Vermögen, auch nicht automatisch und ohne Prüfung anderer Alternativen mit der Mindestrendite von Sparguthaben mit gesetzlicher Kündigungsfrist zufrieden geben dürfen. Lediglich bei größeren Vermögen können bzw. müssen die Eltern auf eine Streuung von Anlagen verwiesen werden . Im übrigen geht Sicherheit also vor Rentabilität. Das heißt wiederum auch nicht , dass die Eltern bei kleineren Vermögen ausschließlich auf mündelsichere Geldanlagen wie z.B. Festgeld verwiesen werden können, da auch die reine Geldanlage zum Spareckzins Schadensersatz nach § 1664 BGB auslösen kann. Ich halte daher wie tyr ein gemischtes Kinderportfolio für im Einklang mit dem Gesetz. Komm Du mir also noch mal mit der Behauptung einer Latrinenparole. Belegpflichtig dafür bist Du ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Mai 11, 2017 · bearbeitet Mai 11, 2017 von Ramstein Kommentare sind Papier. Papier ist geduldig. Wir reden hier nicht über größere Vermögen, die von Dritten an das Kind geflossen sind. Daher wiederhole ich meine Frage: Gibt es ein Urteil, dass ein elterlicher Aktien-ETF-Sparplan für ein Kind nicht zulässig ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Mai 11, 2017 · bearbeitet Mai 11, 2017 von troi65 vor 7 Minuten schrieb Ramstein: Kommentare sind Papier. Papier ist geduldig. Daher wiederhole ich meine Frage: Gibt es ein Urteil, dass ein elterlicher Aktien-ETF-Sparplan für ein Kind nicht zulässig ist? Aha ; er macht sich die Welt wie sie ihm gefällt. Beachtliche Argumentationslinie. Seit wann sind denn nur Kommentare "ein Papier" und nicht auch Urteile ? Hab ich geschrieben , dass ein ETF-Sparplan nicht zulässig ist ? Ich halte das neben einer Ansparung z.B. via Tagesgeld selbstverständlich für möglich. Edith: Im übrigen habe ich oben auch nicht nur von größeren Vermögen gesprochen. Wer lesen kann , ist klar im Vorteil ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter23 Mai 11, 2017 vor 19 Stunden schrieb Michalski: Die Verdienstgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder liegt meines Wissens nach pro Monat bei 425 Euro. Mit dem Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro pro Jahr liegt das Höchsteinkommen somit bei 5.901 Euro. Werbungskosten werden angerechnet. ich glaube nicht, dass man Grenzen und Freibetrag addieren kann, aber vl hast Du auch recht. Hast Du dafür eine Quelle? (nichtsdestotrotz hast du recht, dass meine ca 3500 zu niedrig waren) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Mai 11, 2017 vor 9 Stunden schrieb troi65: Aha ; er macht sich die Welt wie sie ihm gefällt. Beachtliche Argumentationslinie. Seit wann sind denn nur Kommentare "ein Papier" und nicht auch Urteile ? Hab ich geschrieben , dass ein ETF-Sparplan nicht zulässig ist ? Ich halte das neben einer Ansparung z.B. via Tagesgeld selbstverständlich für möglich. Edith: Im übrigen habe ich oben auch nicht nur von größeren Vermögen gesprochen. Wer lesen kann , ist klar im Vorteil ! Die ganze Diskussion wegen 1000,- Euro ist ja geradezu lächerlich. Wenn der Fonds bei Erreichen des 18. Lebensjahres im Minus steht, gleichen die Eltern den Verlust im Zweifelsfall aus, und gut is. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski Mai 11, 2017 · bearbeitet Mai 11, 2017 von Michalski vor 31 Minuten schrieb Peter23: ich glaube nicht, dass man Grenzen und Freibetrag addieren kann, aber vl hast Du auch recht. Hast Du dafür eine Quelle? (nichtsdestotrotz hast du recht, dass meine ca 3500 zu niedrig waren) Ist zwar schon eine Weile her aber ich glaube, das hier müßte es sein: Bundessozialgericht: Urteil vom 22.05.2003 – B 12 KR 13/02 R "Unter dem Gesamteinkommen iS des § 10 Abs 1 Satz 1 Nr 5 Halbsatz 1 SGB V ist das Gesamteinkommen des § 16 SGB IV zu verstehen. Danach ist das Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte iS des Einkommensteuerrechts (Halbsatz 1). Es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen (Halbsatz 2). Zur Summe der Einkünfte iS des Einkommensteuerrechts zählen die Einkünfte aus Kapitalvermögen, bei deren Ermittlung der Sparer-Freibetrag abzuziehen ist (§ 2 Abs 1 Satz 1 Nr 5, § 20 Abs 4 EStG; vgl schon BSG SozR 3-2500 § 10 Nr 19 S 78 mit Nachweisen). Das gilt nunmehr auch für den Zugang zur Familienversicherung nach § 10 Abs 1 Satz 1 Nr 5 Halbsatz 1 SGB V." vor 8 Minuten schrieb Schwachzocker: Die ganze Diskussion wegen 1000,- Euro ist ja geradezu lächerlich. Wenn der Fonds bei Erreichen des 18. Lebensjahres im Minus steht, gleichen die Eltern den Verlust im Zweifelsfall aus, und gut is. Amen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Mai 11, 2017 · bearbeitet Mai 11, 2017 von troi65 Lächerlichkeit liegt im Auge des Betrachters. Wer mir mit Latrinenparolen daherkommt, muss ggf. damit rechnen, selbst einen Griff ins Klo getan zu haben. Amen und damit EOD ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Mai 11, 2017 vor 54 Minuten schrieb Schwachzocker: Die ganze Diskussion wegen 1000,- Euro ist ja geradezu lächerlich. Wenn der Fonds bei Erreichen des 18. Lebensjahres im Minus steht, gleichen die Eltern den Verlust im Zweifelsfall aus, und gut is. Auch eine Variante, um sich aus der Verantwortung für die Empfehlung von 100% Aktienquote für das Geld des Kindes zu stehlen: es wird unabhängig von weiteren Geldgeschenken und von der Entwicklung der Situation der Eltern oder des Kindes schon jemanden geben, der etwaige Verluste durch 100% Aktienquote zur Volljährigkeit wieder ausgleicht. Das ist ja einfach! Statt immer wieder den selben Fehler von 100% Aktienquote zu begehen kann man auch gleich eine Asset Allocation wählen und bei behalten, mit der man nach vergangengen Kapitalmarktrenditen wahrscheinlich nicht oder nur sehr geringfügig angreifbar ist und 5 Jahre vorher ein Ausstiegsszenario über Verkäufe umsetzen. Aber das wäre ja zu langweilig, man will doch lieber volles Risiko für seine Lieben. Papa zockt gerne. Was für Papa gut ist kann für die Kinder doch nicht schlecht sein. Völlig egal, was für Bedürfnisse die Kinder haben mögen. Ich würde doch eher mal daran denken, dass hier das Geld anderer verwaltet wird. Im Interesse anderer. Da geht es vordergründig nicht um maximale Wertentwicklung, sondern zuerst und am meisten um Werterhalt. Das heißt nicht, dass man alles auf Sparkonten zum Nullzins liegen lassen sollte, das andere Extrem von 100% Aktienquote ohne jeden Plan einer AA ist genau so dämlich und angreifbar. Vielleicht kann man sich ja an Mischfonds und Zielfonds orientieren und anfangs eine hohe Aktienquote fahren, wobei hoch NICHT 100% heißt, sondern z. B. 75%, später in einfachen Schritten auf z. B. 50 und dann 25 % runter gehen und 5 Jahre vor Volljährigkeit in zwei Schritten aus dem Aktienmarkt aussteigen und ein TG-Konto übergeben. Das kann beliebig einfach umgesetzt werden. Aber nein, es muss unbedingt gezockt werden. Ohne Not, völlig sinnfrei und unnötig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tommi_in Mai 11, 2017 So, vielen Dank für die vielen Antworten! Zusammengefasst hab ich jetzt folgende Möglichkeiten: 1. Fidelity Depot (auf meinen Namen) 2. ING-DiB aDirekt-Depot Junior 3. Comdirect JuniorDepot Und 1000 € als Einmalzahlung in einen (oder mehrere) der folgenden ETF investieren: · Lyxor MSCI World UCITS ETF · Lyxor ETF MSCI All Country World · SPDR MSCI ACWI IMI · ISHARES STOXX GLOBAL SELECT DIVIDEND 100 Oder würde jemand einen anderen empfehlen? Soll ich zusätzlich einen 25 € Sparplan einrichten? Vielen Dank schon einmal für eure Antworten, ihr seid eine große Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Mai 11, 2017 Arero, DB Xtrackers Portfolio ETF, Comstage Vermögensstrategie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigDukeSix Mai 11, 2017 Ich hab für Neffe/Nichte und Co nen kleinen Sparplan auf den ARERO. Läuft einfach vor sich hin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
YoungSmartInvest Mai 11, 2017 · bearbeitet Mai 11, 2017 von YoungSmartInvest vor einer Stunde schrieb tommi_in: Und 1000 € als Einmalzahlung in einen (oder mehrere) der folgenden ETF investieren: · Lyxor MSCI World UCITS ETF · Lyxor ETF MSCI All Country World · SPDR MSCI ACWI IMI · ISHARES STOXX GLOBAL SELECT DIVIDEND 100 @tommi_in, also ich würde nur in einen ETF investieren, vor allem da all diese von dir genannten ETFs global diversifiziert sind. Ich bin zwar auch noch am Anfang meiner Börsenkarriere, aber würde gerne kurz meine Ansicht hier teilen: Bei den 4 ETF, hast du dir folgende ausgesucht: Luxor MSCI World, dieser bildet ausschließlich die Industrieländer ab, ohne Small-Caps. Lyxor ETF MSCI All Country World, dieser bildet die Industrieländer + Schwellenländer ab, auch ohne Small-Caps --> Hier bist du noch mehr diversifiziert als bei Nr. 1 SPDR MSCI ACWI IMI, dieser bildet Industrieländer + Schwellenländer + Small-Caps ab --> Hier bist du noch weiter diversifiziert als bei Nr. 1 und Nr. 2 ISHARES STOXX GLOBAL SELECT DIVIDEND 100, hier steht sich mir die Frage, warum du diesen in Betracht ziehst. Prinzipiell würde ich persönlich bei dieser Auswahl die Nr. 3 besparen (25€ - X€ (für den risikoarmen Topf)) und zu einem späteren Zeitpunkt, sobald der Markt seine Korrektur einleitet, die höhere Summe von 1000€ einpflegen. Ansonsten noch bitte den risikoarmen Topf und die steuerliche Handhabung berücksichtigen. edit 1 [Start]: @tyr, sein Gedankengang ist auch empfehlenswert bzgl. der Berücksichtigung der Allokation! Von den Kosten ist der ARERO auch gut im Verhältnis zu den von dir o.g. ETFs. Der db X-Trackers ist eine gute Alternative zum ARERO, wenn du keine Rohstoffe im Portfolio haben möchtest. Dieser ist aber weitaus aktiver als der ARERO! Und der Comstage hat einen geringeren Rohstoffanteil, als der ARERO. Hier solltest du dir klar werden, welche Rolle Rohstoffe für dich spielen. Über die Diversifikation und Allokation solltest du dir in Ruhe mal die Factsheets anschauen bei den Verlinkungen. [Ende] edit 2 [Start]: Mir ist aufgefallen das der Comstage ein Ausgabeaufschlag von 3,00% hat. Kurze Frage von mir, da ich hier vielleicht etwas durcheinander bringe: Den müssen wir nicht bezahlen da dieser über die Börse erworben wird, oder? Ich hoffe ich bestätige meine Annahme jetzt richtig: Zitat Doch der Kauf über die Börse ist auch ein Vorteil von ETFs: Da die Indexfonds als Privatanleger nur über die Börse und nicht direkt von der Fondsgesellschaft gekauft werden können, fällt bei ihnen kein Ausgabeaufschlag an. Einen Ausgabeaufschlag gibt es nur beim direkten Kauf von Fondsanteilen über die entsprechende KAG, wie es bei klassischen Fonds normalerweise der Fall ist. Quelle Zitat Du als Kleinanleger kannst ETFs über die Börse kaufen. Da zahlst du keinen Ausgabeaufschlag, dafür aber Gebühren (falls du kein Sonderangebot wahrnimmst). Quelle [Ende] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Mai 11, 2017 · bearbeitet Mai 11, 2017 von odensee vor einer Stunde schrieb YoungSmartInvest: Kurze Frage von mir, da ich hier vielleicht etwas durcheinander bringe: Den müssen wir nicht bezahlen da dieser über die Börse erworben wird, oder? Nein, zahlt man nicht. @Ramstein das wäre noch was für dein Kapitel "Nervige Fragen" @tommi_in mal abgesehen von der rechtlichen Frage (ich habe davon keine Ahnung), gibt es eine grobe Faustregel AktienQuote = 100 - Lebensalter. Wie hoch könnte nach diese "Regel" die Aktienquote also sein? Aber nicht vergessen: wenn die junge Dame mit 18 darüber verfügen will: rechtzeitig Aktienquote runterfahren. Oder, wenn sie mit 16 einen Sinn dafür hat, mit ihr zusammen entscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
YoungSmartInvest Mai 11, 2017 · bearbeitet Mai 11, 2017 von YoungSmartInvest vor 3 Minuten schrieb odensee: vor 59 Minuten schrieb YoungSmartInvest: Kurze Frage von mir, da ich hier vielleicht etwas durcheinander bringe: Den müssen wir nicht bezahlen da dieser über die Börse erworben wird, oder? Nein, zahlt man nicht. Danke! Dann lag ich doch richtig! vor 3 Minuten schrieb odensee: @Ramstein das wäre noch was für dein Kapitel "Nervige Fragen" Aber ich habe selbst recherchiert und die Lösung gefunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Relich Mai 11, 2017 1 hour ago, YoungSmartInvest said: Prinzipiell würde ich persönlich bei dieser Auswahl die Nr. 3 besparen (25€ - X€ (für den risikoarmen Topf)) und zu einem späteren Zeitpunkt, sobald der Markt seine Korrektur einleitet, die höhere Summe von 1000€ einpflegen. Und woher weißt du, wann der Markt seine Korrektur einleitet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
YoungSmartInvest Mai 11, 2017 · bearbeitet Mai 11, 2017 von YoungSmartInvest vor 15 Minuten schrieb Relich: Und woher weißt du, wann der Markt seine Korrektur einleitet? Das Wort einleitet ist das falsche Wort. Sondern bereits stattgefunden hat. Hier kommt es nicht auf den tiefsten Punkt der Korrektur an, sondern günstiger einzukaufen als jetzt (egal ob 10%, 20%,... günstiger). Grund hierfür ist, das nach meiner rein subjektiven Meinung der Markt sehr weit vorangeschritten ist. Klar kann dieses Szenario noch mehrere Jahre dauern. Weiterhin ist mir bewusst das Market-Timing nicht funktioniert / schwer umzusetzen ist, aber ich hoffe das die Zeitung / Nachrichten hier ihren Beitrag leisten werden. Daher kaufe ich mir auch das Buch "Finanznachrichten verstehen", um diese Signale zu erkennen. Ob dies funktioniert kann man nicht sagen, aber mir geht es nicht um den tiefsten Punkt oder etwas vorherzusagen. Sondern nur zu einem bestimmten Zeitpunkt X einen Betrag Y zur Verfügung zu haben um in der o.g. Situation "shoppen" zu gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Mai 11, 2017 Das ist Market Timing, bzw. der Versuch davon. Funktioniert in der Theorie rückblickend immer, in der Praxis nicht hinreichend sicher zuverlässig. Was ohne Spekulation geht: Rebalancing auf vorher festgelegte Portfolioaufteilungen. Bei Aktienkursverlusten wird dann dabei von z. B. risikoarmen Zinsanlagen in riskante Aktien-ETF zu dann niedrigeren Kursen umgeschichtet. Damit das geht, muss man festlegen, was denn die Balance sein soll und ab welcher Abweichung man rebalanced. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
YoungSmartInvest Mai 11, 2017 vor 9 Minuten schrieb tyr: Das ist Market Timing, bzw. der Versuch davon. In den groben Zügen ja, um mit der Einmalanlage besser einsteigen zu können. vor 11 Minuten schrieb tyr: Rebalancing auf vorher festgelegte Portfolioaufteilungen. Bei Aktienkursverlusten wird dann dabei von z. B. risikoarmen Zinsanlagen in riskante Aktien-ETF zu dann niedrigeren Kursen umgeschichtet. Damit das geht, muss man festlegen, was denn die Balance sein soll und ab welcher Abweichung man rebalanced. Danke für den Einwand! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blabla10 Mai 11, 2017 vor 2 Stunden schrieb YoungSmartInvest: Das Wort einleitet ist das falsche Wort. Sondern bereits stattgefunden hat. Hier kommt es nicht auf den tiefsten Punkt der Korrektur an, sondern günstiger einzukaufen als jetzt (egal ob 10%, 20%,... günstiger). Grund hierfür ist, das nach meiner rein subjektiven Meinung der Markt sehr weit vorangeschritten ist. Klar kann dieses Szenario noch mehrere Jahre dauern. Und wenn der Kurs erst fällt, nachdem er um 10%, 20%, ... gestiegen ist? Was machst du, wenn der Kurs jetzt 15% steigt, dann 10% fällt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
YoungSmartInvest Mai 11, 2017 vor 7 Minuten schrieb blabla10: Was machst du, wenn der Kurs jetzt 15% steigt, dann 10% fällt? Dann versuche ich die 10% mit etwas Kapital mitzunehmen und ärgere mich nicht. Wie gesagt es ist meine subjektive Empfindung und wenn der Markt erst noch ansteigt, dann ist doch alles gut, denn per Sparplan ist man dabei. Und solche 10%-igen Rücksetzer eignen sich gut für einen kleinen Zwischenkauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Relich Mai 12, 2017 · bearbeitet Mai 12, 2017 von Relich 8 hours ago, YoungSmartInvest said: Dann versuche ich die 10% mit etwas Kapital mitzunehmen und ärgere mich nicht. Wie gesagt es ist meine subjektive Empfindung und wenn der Markt erst noch ansteigt, dann ist doch alles gut, denn per Sparplan ist man dabei. Und solche 10%-igen Rücksetzer eignen sich gut für einen kleinen Zwischenkauf. Und was machst du, wenn der aktuelle Wert nie mehr unterschritten wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
YoungSmartInvest Mai 12, 2017 · bearbeitet Mai 12, 2017 von YoungSmartInvest vor 51 Minuten schrieb Relich: Und was machst du, wenn der aktuelle Wert nie mehr unterschritten wird? Es wird an der Börse immer wieder Korrekturen geben und ob der heutige Kurswert unterschritten wird oder nicht, ist für mich nicht von Belangen. Es ist schön, wenn der aktuelle Kurs unterschritten wird, aber nicht zwingend nötig! Denn ich bin bereits per Sparrate zu diesem aktuellen Kurs investiert. Es geht einzig und allein um das ausnutzen einer Kurskorrektur. Natürlich wäre es schön, wenn man geringer einsteigen könnte als jetzt. Aber wenn dies nicht funktioniert, dann ist es so. Die Börse ist kein Wunschkonzert und wir haben keine Glaskugel. Zudem wurde diese Frage bereits in einer ähnlichen Frage formuliert: vor 9 Stunden schrieb YoungSmartInvest: vor 9 Stunden schrieb blabla10: Was machst du, wenn der Kurs jetzt 15% steigt, dann 10% fällt? Eine Antwort gab es darauf bereits Gegenfrage: Was ist, wenn man jetzt investiert, und nach X-Tagen/Monaten/Jahren fällt der Kurs um 40% und man kann nur per Sparrate investieren, weil die 1000€ bereits investiert sind? Wie man es dreht: Es kann gut laufen, muss aber nicht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Relich Mai 12, 2017 6 minutes ago, YoungSmartInvest said: Es ist schön, wenn der aktuelle Kurs unterschritten wird, aber nicht zwingend nötig! Dann hättest du aber mehr Rendite, wenn du gleich investierst und nicht verkapptes Market-Timing betreibst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
YoungSmartInvest Mai 12, 2017 · bearbeitet Mai 12, 2017 von YoungSmartInvest Wie heißt es so schön: Hätte ... hätte Fahrradkette. Ich wollte einfach gerne mit auf den Weg geben, dass man sich ein finanzielles Polster zur Seite legt (anspart) um im Falle einer Marktkorrektur höhere Beträge zu investieren um mehr Anteile zu kaufen. vor 15 Minuten schrieb Relich: Dann hättest du aber mehr Rendite, wenn du gleich investierst und nicht verkapptes Market-Timing betreibst. Durchaus, hinzufügen möchte ich aber: Zitat Am 11.5.2014 um 09:01 schrieb Ramstein: Einstieg Immer wieder stellt sich auch die Frage, wie man einen größeren Betrag anlegt. Einfach kaufen, oder schrittweise in den Markt einsteigen? Statistisch gesehen verringert man über den schrittweisen Einstieg das Risiko, Verluste zu erleiden, man senkt aber die zu erwartende Rendite (siehe Vanguard Studie dazu). Man steigert aber nicht die durchschnittliche zu erwartende Rendite. Dennoch ist die gängige Empfehlung, größere Summen in zwei bis 5 halbjährlichen Teilbeträgen zu investieren, insbesondere wenn die Aktien schon relativ hoch stehen wie momentan (Sommer 2016). Quelle: @Ramstein Hier stellt sich natürlich die Frage, sind 1000€ ein größerer Betrag? Für den ein oder anderen ist dies bereits der Fall. Vor allem, wenn man die 1000€ durch zwei (=500€) bzw. 5 (=200€) teilt, ist das Ergebnis noch immer mind. das 8-Fache von den 25€. Ob dies für den TO (@tommi_in) viel ist, muss dieser für sich selbst entscheiden. Der Rest bestätigt dich @Relich. Ich möchte keine Grundsatzdiskussion zu einem Thema führen, welches bereis aus wissenschaftlicher Sicht bestätigt ist, ich wollte nur einen Weg aufweisen für den TO, wenn dieser aus Ihrer/seiner subjektiven Ansicht sagt, dass die 1000€ ein großer Betrag sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Relich Mai 12, 2017 Ramstein vergleicht den direkten Einstieg mit den ganzen Ersparnissen mit einem schrittweisen Einstieg, bei dem man die Schwankung durch den Cost-Average-Effekt minimiert. Er sagt nichts von warten auf einen günstigen Einstiegszeitpunkt, sondern sagt, dass die maximale Rendite beim Soforteinstieg zu erwarten ist. Was du mit "man legt irgendwas zur Seite" sagst, kann man mit einer Rebalancing-Strategie durchführen. Mir hört sich das bei dir aber eher nach Bauchgefühl an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag