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babajaga

Ich bin zu blöd eine Ertragsgutschrift zu lesen...

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babajaga

Hallo,

 

kurz und knapp - ich habe einen Freistellungsauftrag bei der Bank und dieser ist noch nicht ausgeschöpft.

Jetzt bekomme ich eine Ertragsgutschrift:

 

Zwischenablage01.jpg

 

Wieso werden mir 98,66€ auf den Freistellungsauftrag berechnet, obwohl mir nur 77,75 gut geschrieben werden?

Ist bestimmt banal, aber ich möchte es verstehen.

 

Danke

 

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Ramstein

Weil da auch ausschüttungsgleiche Erträge drin sind. Guckst du Bundesanzeiger.

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babajaga

Was sind ausschüttungsgleiche Beträge und warum werden die nicht separat dort aufgeführt?

Und der Bundesanzeiger offenbart mir jedenfalls keine Anwort...

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cantaloupe
· bearbeitet von cantaloupe

Schau Dir den oberen Teil der Abrechnung an.

Dort steht ErtragsAUSSCHÜTTUNG pro Anteil 0,77...

 

Die Summe der Anteile

Anteil Zinsen      0,62..

Anteil Inl. Div.    0,04..

Anteil ausl. Div.  0,31..

ist größer als diese Ausschüttung, nämlich genau die 0,9866, die bei Dir als steuerpflichtiger Kapitalertrag ausgewiesen sind (bzw. das hundertfache, da Du 100 Anteile hast).

Also: der Fonds hat mehr erwirtschaftet als er ausschüttet. Versteuern musst Du aber alles.

 

Warum kein einziges Finanzinstitut es schafft, solche und ähnliche Sachverhalte verständlich darzustellen, darfst Du mich nicht fragen...

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otto03

Bundesanzeiger zeigt (wie schon erwähnt) ausschüttungsgleiche Erträge (= Thesaurierung) an.

 

dummy.PNG

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babajaga
vor 8 Minuten schrieb cantaloupe:

Die Summe der Anteile

Anteil Zinsen

Anteil Inl. Div.

Anteil ausl. Div.

ist größer als diese Ausschüttung, nämlich genau die 0,9866, die bei Dir als steuerpflichtiger Kapitalertrag ausgewiesen sind (bzw. das hundertfache, da Du 100 Anteile hast).

Perfekt - jetzt verstehe ich wenigstens diesen Zusammenhang :rolleyes:

 

vor 9 Minuten schrieb cantaloupe:

Also: der Fonds hat mehr erwirtschaftet als er ausschüttet.

Aber warum wird mir das "mehr erwirtschaftete" und nicht die ausschüttung auf den Freibetrag angerechnet?

Das verstehe ich noch nicht!

Danke auch an otto03.

Okay... die ausschüttungsgleiche Beträge sind der Differnzbetrage zwischen den zwei Werten.

Aber dennoch bleibt für mich die Verständnisfrage:

Wenn die ausschüttungsgleichen Beträge thesauriert werden, wieso werden die auf den FSA angerechnet?

Sorry... aber ich brauche anscheinend länger als andere :-*

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babajaga
· bearbeitet von babajaga
korrektur

und noch einen hinterher...

lieber otto03 hast du den Link zu den seiten im Bundesanzeiger.

das was ich dort mittels wkn finde, ist nicht das was du gepostet hast...

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alsuna
· bearbeitet von alsuna

Bundesanzeiger verlinken ordentlich habe ich noch nie geschafft. Deswegen als Beschreibung:

Wenn du statt nach WKN 847625 nach ISIN DE0008476250 suchst, dann findest du die "Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG" vom 26.04.2017. Da steht das, was @otto03 als Bild gepostet hat, dann gleich ganz oben.

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Peter Grimes
vor 7 Stunden schrieb babajaga:

Wenn die ausschüttungsgleichen Beträge thesauriert werden, wieso werden die auf den FSA angerechnet?

Sorry... aber ich brauche anscheinend länger als andere :-*

 

Weil es ebenso wie die Ausschüttungen steuerpflichtige Kapitalerträge sind.

 

 

Gruß,

PG 

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babajaga
vor 8 Stunden schrieb alsuna:

Bundesanzeiger verlinken ordentlich habe ich noch nie geschafft. Deswegen als Beschreibung:

Wenn du statt nach WKN 847625 nach ISIN DE0008476250 suchst, dann findest du die "Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG" vom 26.04.2017. Da steht das, was @otto03 als Bild gepostet hat, dann gleich ganz oben.

 Besten Dank - so funktioniert es. Ich hatte tatsächlich nur nach der WKN gesucht. Aber mit der ISIN klappt es.

 

vor einer Stunde schrieb Peter Grimes:

Weil es ebenso wie die Ausschüttungen steuerpflichtige Kapitalerträge sind.

Okay... dann ist dies wohl so.

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alsterdampfer
· bearbeitet von alsterdampfer

Das war ein Auszug der Consorsbank, oder.

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wpf-leser
vor 13 Stunden schrieb babajaga:

Okay... dann ist dies wohl so.

Das liest sich jetzt nicht besonders überzeugt.

Peter hat natürlich Recht, denn mit der (Teil-)Thesaurierung gelten auch die ausschüttungsgleichen Erträge als zugeflossen und sind somit ("Zuflussprinzip") zu versteuern.

Wenn Du dir vor Augen hältst, dass ohne Anrechnung auf den Sparerpauschbetrag die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert würden, indem der entsprechende Betrag von der Ausschüttung abgezweigt wird, könnte der Vorgang verständlicher werden - denn dieser Betrag wird hier offenbar angerechnet.

 

Grüße,

wpf-leser

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babajaga
vor 20 Stunden schrieb alsterdampfer:

Das war ein Auszug der Consorsbank, oder.

Jepp, Consors... war früher bei DAB, aber nun zwangsweise bei Consors :angry:

 

vor 19 Stunden schrieb wpf-leser:

Das liest sich jetzt nicht besonders überzeugt.

Peter hat natürlich Recht, denn mit der (Teil-)Thesaurierung gelten auch die ausschüttungsgleichen Erträge als zugeflossen und sind somit ("Zuflussprinzip") zu versteuern.

Wenn Du dir vor Augen hältst, dass ohne Anrechnung auf den Sparerpauschbetrag die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert würden, indem der entsprechende Betrag von der Ausschüttung abgezweigt wird, könnte der Vorgang verständlicher werden - denn dieser Betrag wird hier offenbar angerechnet.

 

Grüße,

wpf-leser

Was heisst überzeugt? Wenn das so gang und gebe ist, ist ja alles in Ordnung! Verstehen tue es ich es offen gesagt noch nicht ganz, denn (teil-)therausierend ist demnach nicht thesaurierend.

Aber okay... wenn dem so ist und ich nun weiß, wo ich das nachlesen kann...

Allerdings sollte so ein Ertragsdokument in meinen Augen etwas verständlicher sein.

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wpf-leser
vor 37 Minuten schrieb babajaga:

Was heisst überzeugt? Wenn das so gang und gebe ist, ist ja alles in Ordnung! Verstehen tue es ich es offen gesagt noch nicht ganz, denn (teil-)therausierend ist demnach nicht thesaurierend.

'Überzeugt' war vllt. die falsche Wortwahl, ich meinte das letzlich i.S.d. Verständnisses.

Teilthesaurierung bezeichnet eine mit einer Ausschüttung gleichzeitig stattfindende Thesaurierung, das ist alles.

 

vor 37 Minuten schrieb babajaga:

Allerdings sollte so ein Ertragsdokument in meinen Augen etwas verständlicher sein.

Im Prinzip lässt sich das so schon gut nachvollziehen, da die einzelnen 'Anteile' von Zinsen / Dividenden größer sind, als die Ausschüttung selbst (vgl. cantaloupe). Der Differenzbetrag zur Ausschüttung verbleibt im Fonds, gilt aber (siehe meine vorherige Antwort) mit der Teilthesaurierung als zugeflossen und ist somit in diesem Moment zu versteuern.

 

Oder andersherum ausgedrückt: der Fonds macht Gewinn durch Zins und Dividende, den du bekommst und damit vollständig versteuern musst.

In Form einer Ausschüttung bekommst du aber nur einen Teil davon, der (bereits versteuerte) Rest verbleibt im Fonds.

[Bei Verkauf des Fonds wird die bereits erfolgte Versteuerung des "Rests" Stand heute übrigens berücksichtigt.]

 

Grüße,

wpf-leser

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babajaga
vor 51 Minuten schrieb wpf-leser:

Oder andersherum ausgedrückt: der Fonds macht Gewinn durch Zins und Dividende, den du bekommst und damit vollständig versteuern musst.

In Form einer Ausschüttung bekommst du aber nur einen Teil davon, der (bereits versteuerte) Rest verbleibt im Fonds.

[Bei Verkauf des Fonds wird die bereits erfolgte Versteuerung des "Rests" Stand heute übrigens berücksichtigt.]

Okay, so langsam lichtet sich der Horizont ;-)

Spannend und wichtig finde ich deinen letzten Satz! Wenn dem so ist, ist ja alles gut.

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