babajaga Mai 5, 2017 Hallo, kurz und knapp - ich habe einen Freistellungsauftrag bei der Bank und dieser ist noch nicht ausgeschöpft. Jetzt bekomme ich eine Ertragsgutschrift: Wieso werden mir 98,66€ auf den Freistellungsauftrag berechnet, obwohl mir nur 77,75 gut geschrieben werden? Ist bestimmt banal, aber ich möchte es verstehen. Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Mai 5, 2017 Weil da auch ausschüttungsgleiche Erträge drin sind. Guckst du Bundesanzeiger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
babajaga Mai 5, 2017 Was sind ausschüttungsgleiche Beträge und warum werden die nicht separat dort aufgeführt? Und der Bundesanzeiger offenbart mir jedenfalls keine Anwort... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cantaloupe Mai 5, 2017 · bearbeitet Mai 5, 2017 von cantaloupe Schau Dir den oberen Teil der Abrechnung an. Dort steht ErtragsAUSSCHÜTTUNG pro Anteil 0,77... Die Summe der Anteile Anteil Zinsen 0,62.. Anteil Inl. Div. 0,04.. Anteil ausl. Div. 0,31.. ist größer als diese Ausschüttung, nämlich genau die 0,9866, die bei Dir als steuerpflichtiger Kapitalertrag ausgewiesen sind (bzw. das hundertfache, da Du 100 Anteile hast). Also: der Fonds hat mehr erwirtschaftet als er ausschüttet. Versteuern musst Du aber alles. Warum kein einziges Finanzinstitut es schafft, solche und ähnliche Sachverhalte verständlich darzustellen, darfst Du mich nicht fragen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Mai 5, 2017 Bundesanzeiger zeigt (wie schon erwähnt) ausschüttungsgleiche Erträge (= Thesaurierung) an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
babajaga Mai 5, 2017 vor 8 Minuten schrieb cantaloupe: Die Summe der Anteile Anteil Zinsen Anteil Inl. Div. Anteil ausl. Div. ist größer als diese Ausschüttung, nämlich genau die 0,9866, die bei Dir als steuerpflichtiger Kapitalertrag ausgewiesen sind (bzw. das hundertfache, da Du 100 Anteile hast). Perfekt - jetzt verstehe ich wenigstens diesen Zusammenhang vor 9 Minuten schrieb cantaloupe: Also: der Fonds hat mehr erwirtschaftet als er ausschüttet. Aber warum wird mir das "mehr erwirtschaftete" und nicht die ausschüttung auf den Freibetrag angerechnet? Das verstehe ich noch nicht! Danke auch an otto03. Okay... die ausschüttungsgleiche Beträge sind der Differnzbetrage zwischen den zwei Werten. Aber dennoch bleibt für mich die Verständnisfrage: Wenn die ausschüttungsgleichen Beträge thesauriert werden, wieso werden die auf den FSA angerechnet? Sorry... aber ich brauche anscheinend länger als andere Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
babajaga Mai 5, 2017 · bearbeitet Mai 5, 2017 von babajaga korrektur und noch einen hinterher... lieber otto03 hast du den Link zu den seiten im Bundesanzeiger. das was ich dort mittels wkn finde, ist nicht das was du gepostet hast... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alsuna Mai 5, 2017 · bearbeitet Mai 5, 2017 von alsuna Bundesanzeiger verlinken ordentlich habe ich noch nie geschafft. Deswegen als Beschreibung: Wenn du statt nach WKN 847625 nach ISIN DE0008476250 suchst, dann findest du die "Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG" vom 26.04.2017. Da steht das, was @otto03 als Bild gepostet hat, dann gleich ganz oben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Grimes Mai 6, 2017 vor 7 Stunden schrieb babajaga: Wenn die ausschüttungsgleichen Beträge thesauriert werden, wieso werden die auf den FSA angerechnet? Sorry... aber ich brauche anscheinend länger als andere Weil es ebenso wie die Ausschüttungen steuerpflichtige Kapitalerträge sind. Gruß, PG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
babajaga Mai 6, 2017 vor 8 Stunden schrieb alsuna: Bundesanzeiger verlinken ordentlich habe ich noch nie geschafft. Deswegen als Beschreibung: Wenn du statt nach WKN 847625 nach ISIN DE0008476250 suchst, dann findest du die "Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG" vom 26.04.2017. Da steht das, was @otto03 als Bild gepostet hat, dann gleich ganz oben. Besten Dank - so funktioniert es. Ich hatte tatsächlich nur nach der WKN gesucht. Aber mit der ISIN klappt es. vor einer Stunde schrieb Peter Grimes: Weil es ebenso wie die Ausschüttungen steuerpflichtige Kapitalerträge sind. Okay... dann ist dies wohl so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
alsterdampfer Mai 6, 2017 · bearbeitet Mai 6, 2017 von alsterdampfer Das war ein Auszug der Consorsbank, oder. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpf-leser Mai 6, 2017 vor 13 Stunden schrieb babajaga: Okay... dann ist dies wohl so. Das liest sich jetzt nicht besonders überzeugt. Peter hat natürlich Recht, denn mit der (Teil-)Thesaurierung gelten auch die ausschüttungsgleichen Erträge als zugeflossen und sind somit ("Zuflussprinzip") zu versteuern. Wenn Du dir vor Augen hältst, dass ohne Anrechnung auf den Sparerpauschbetrag die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert würden, indem der entsprechende Betrag von der Ausschüttung abgezweigt wird, könnte der Vorgang verständlicher werden - denn dieser Betrag wird hier offenbar angerechnet. Grüße, wpf-leser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
babajaga Mai 7, 2017 vor 20 Stunden schrieb alsterdampfer: Das war ein Auszug der Consorsbank, oder. Jepp, Consors... war früher bei DAB, aber nun zwangsweise bei Consors vor 19 Stunden schrieb wpf-leser: Das liest sich jetzt nicht besonders überzeugt. Peter hat natürlich Recht, denn mit der (Teil-)Thesaurierung gelten auch die ausschüttungsgleichen Erträge als zugeflossen und sind somit ("Zuflussprinzip") zu versteuern. Wenn Du dir vor Augen hältst, dass ohne Anrechnung auf den Sparerpauschbetrag die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert würden, indem der entsprechende Betrag von der Ausschüttung abgezweigt wird, könnte der Vorgang verständlicher werden - denn dieser Betrag wird hier offenbar angerechnet. Grüße, wpf-leser Was heisst überzeugt? Wenn das so gang und gebe ist, ist ja alles in Ordnung! Verstehen tue es ich es offen gesagt noch nicht ganz, denn (teil-)therausierend ist demnach nicht thesaurierend. Aber okay... wenn dem so ist und ich nun weiß, wo ich das nachlesen kann... Allerdings sollte so ein Ertragsdokument in meinen Augen etwas verständlicher sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wpf-leser Mai 7, 2017 vor 37 Minuten schrieb babajaga: Was heisst überzeugt? Wenn das so gang und gebe ist, ist ja alles in Ordnung! Verstehen tue es ich es offen gesagt noch nicht ganz, denn (teil-)therausierend ist demnach nicht thesaurierend. 'Überzeugt' war vllt. die falsche Wortwahl, ich meinte das letzlich i.S.d. Verständnisses. Teilthesaurierung bezeichnet eine mit einer Ausschüttung gleichzeitig stattfindende Thesaurierung, das ist alles. vor 37 Minuten schrieb babajaga: Allerdings sollte so ein Ertragsdokument in meinen Augen etwas verständlicher sein. Im Prinzip lässt sich das so schon gut nachvollziehen, da die einzelnen 'Anteile' von Zinsen / Dividenden größer sind, als die Ausschüttung selbst (vgl. cantaloupe). Der Differenzbetrag zur Ausschüttung verbleibt im Fonds, gilt aber (siehe meine vorherige Antwort) mit der Teilthesaurierung als zugeflossen und ist somit in diesem Moment zu versteuern. Oder andersherum ausgedrückt: der Fonds macht Gewinn durch Zins und Dividende, den du bekommst und damit vollständig versteuern musst. In Form einer Ausschüttung bekommst du aber nur einen Teil davon, der (bereits versteuerte) Rest verbleibt im Fonds. [Bei Verkauf des Fonds wird die bereits erfolgte Versteuerung des "Rests" Stand heute übrigens berücksichtigt.] Grüße, wpf-leser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
babajaga Mai 7, 2017 vor 51 Minuten schrieb wpf-leser: Oder andersherum ausgedrückt: der Fonds macht Gewinn durch Zins und Dividende, den du bekommst und damit vollständig versteuern musst. In Form einer Ausschüttung bekommst du aber nur einen Teil davon, der (bereits versteuerte) Rest verbleibt im Fonds. [Bei Verkauf des Fonds wird die bereits erfolgte Versteuerung des "Rests" Stand heute übrigens berücksichtigt.] Okay, so langsam lichtet sich der Horizont ;-) Spannend und wichtig finde ich deinen letzten Satz! Wenn dem so ist, ist ja alles gut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag