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Hennschling

RSU Berechnung im Lohnsteuerjahresausgleich

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Hennschling

Hallo Zusammen,

 

ich habe über E-Trade Aktien meines Arbeitgebers verkauft. Diese wurden dann über die Abrechnung versteuert, allerdings mit über 50%.

 

Meine Frage ist daher, wie ich die zu viel gezahlten Steuern wieder über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück erhalte?

 

Zudem wurden mir die Aktien zu einem höheren Wert gutgeschrieben, ich habe Sie dann zu ungefähr der Hälfte verkaufen können?

 

Wird dieses auch irgendwo angegeben? Für Tips wäre ich sehr dankbar...;)

 

LG

 

Hennschling

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Allesverwerter

Bitte mehr Informationen.

 

"über 50%" - vermutlich meinst Du hier auch die Abzüge von Sozialversicherung?

 

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Taxadvisor

Wenn es Stock-Options/Belegschaftsaktien waren, ist die Besteuerung mit dem Regelsteuersatz grundsätzlich richtig. Ob und wenn ja wieviel Steuern es zurück gibt, hängt aber von den Details (wann über Gehalt versteuert, wie gekauft (Optionsausübung?), wann verkauft etc.) ab.

 

Gruß

Taxadvisor

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Die "über 50%" wurden in Deiner nächsten (oder übernächsten) Lohnabrechnung wieder verrechnet, so dass Du letztendlich nur Deinen individuellen Steuersatz zahlen musstst. Schau' mal genau nach. Diese Abrechnung im Rahmen des Gehaltes geschieht schon akkurat.

 

Ausserdem denke ich nicht, dass die Aktien "zu einem höheren Wert" gut geschrieben wurden. Ich denke Du hast z.B. 100 Aktion gut geschrieben bekommen beim "vesting" 50 davon wurden dann abre gleich automatisch verkauft, um die "über 50%" Lohnsteuer zu finanzieren.

 

Das steuerliche Problem bei den ausländischen RSUs liegt woanders: Bei der händsichen Versteuerung als Kapitaleinkünfte zwischen "vesting" und Verkauf. Das muss man sich nämlich alles selber ausrechnen, da es keine Steuerbescheinigung nach deutschem Recht gibt.

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Hennschling

Ich habe in der Tat nur die Hälfte beim vesting bekommen, leider wurde aber nicht in der Lohnabrechnung wieder abgeführt. Die Personalabteilung sagte mir, dass ich mir dieses über meinen Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen muss. Muss ich dieses dann in der KAP Anlage ausfüllen. In der Abrechnung ist es aufgeführt, aber halt mit einer Besteuerung von 50%.

 

Danke schon einmal für die Rückmeldungen.

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MrTo

Hallo Hennschling, ich habe wie Du exakt das selbe Problem. Konntest Du in Erfahrung bringen, wie das im Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden muss?

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