pms April 17, 2017 Hallo zusammen, mein Arbeitgeber bietet einen Pensionsfonds zur bAV an und ich habe bisher noch nicht so wirklich den Durchblick, auf was ich achten muss. Er hat die folgenden Rahmenbedingungen: Die Firmenbeiträge betragen 1,5 % des beitragsrelevanten Jahreseinkommens sowie 9 % des Teils des beitragsrelevanten Jahreseinkommens, der über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt und der AG bietet einen Zuschuss zu den Mitarbeiterbeiträgen bis 4 % BBG in Höhe von 10 %, solang das Jahres-Bruttoeinkommen unterhalb der BBG liegt. Nun stellt sich für mich die Frage, ob und falls ja, in welcher Höhe ich durch die Bruttoentgeltumwandlung eigene Beiträge leiste. Bis maximal 4 % der BBG sind die Einzahlungen ja steuer- und sozialversicherungsfrei. Was vermutlich bei den Überlegungen eine Rolle spielt: Ich bin privat krankenversichert und mein Einkommen liegt aktuell noch knapp unter der BBG, wird aber im Laufe des jahres vermutlich darüber liegen, sodass dann die Zuschüsse vom AG wegfallen. Aktuell bin ich in Steuerklasse 1, aber im Sommer wird geheiratet und es sind mittelfristig zwei Kinder geplant. 2. Basisangaben zur persönlichen Situation 2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt 31, ab Sommer verheiartet, noch 0 (später bis zu 2), mit 67, also 2053 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig unbefristet angestellt, ca. 76000 €, ca 1500€ 2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt aktuell 1000 € in ETF-Sparplan 2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten Aktienanteil soll ca 50% des Vermögens ausmachen, Wenn ich einen max. Verlust des Aktienanteils von 50% annehme -> 25% Verlust auch über mittleren Zeitraum wäre gerade noch zu akzeptieren 2.5 bisherige Risikovorsorge / Falls nicht: Personen und Sachversicherungen im Überblick Haftpflicht, BU, Hausrat ist vorhanden 2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner) Bislang sind meine zukünftige Frau und ich noch getrennt versichert, gegenseitige Risiko-LV kommt dann im Sommer 2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen beschränkt auf Festgeld, Tagesgeld und ETF-Sparpläne Wahrscheinlich habe ich jetzt wesentliche Infos nicht geliefert, aber das liegt einfach am überschaubaren Verständnis der Materie. Bin daher für Eure Hinweise und Meinungen wie immer sehr dankbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas_384 April 17, 2017 Hat die BaV eine Garantieverzinsunng? Bzw.: Was ist das für ein Produkt? Wir wissen was man einzahlt aber nicht was man rausbekommt, wann, wieviel, in welchen Raten, etc. pp. Wie steht ihr zum Thema Immobilie? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
foolbar April 18, 2017 · bearbeitet April 18, 2017 von foolbar Wechselst Du den Arbeitgeber kannst Du nicht weiter einzahlen wenn es ein betrieblicher Pensionsfond ist. Todesfallabsicherung muss extra abgeschlossen werden, kostet also extra. Wird die Todesfallabsicherung nicht abgeschlossen fallen Deine Einzahlungen an die Versichertengemeinschaft wenn Du vor dem Auszahlungszeitpunkt ablebst. Ich habe das auch mal 7J gemacht und immer 4% umgewandelt. Seit meinem Ausscheiden 2008 hat sich der Wert der Anteile kaum verändert, die Wertentwicklung war bisher enttäuschend (vermutlich wegen einem hohen Anteil an Anleihen/Staatsanleihen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pms April 19, 2017 das Thema Immobilie ist aktuell und nach meiner Einschätzung auch für die kommenden 10 Jahre kein Thema, da ich das berufliche Vorankommen dadurch nicht einschränken will, sprich: Ich will mir ein gewisses Maß an Flexibilität und Mobilität bewahren. Der Fonds investiert in Aktien und Renten (weltweit gestreut, "Sonstige Investitionen < 10%"), wobei der Rentenanteil ab 55 Jahren erhöht wird. In Teil 1 (bis 55 Jahren) war die Rendite seit 2002 ca. 6% p.a. Eine Garantieverzinsung scheint es nicht zu geben. Mögliche Auszahlung (ab 60 Jahren) umfasst: - lebenslange Rente - die Möglichkeit, 30 % des Vorsorgeguthabens als einmalige Auszahlung - Beiträge von über 4 % der BBG können in bis zu 20 Raten direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt werden Zusatzleistung i.H.v. 1 Jahreseinkommen bei Erwerbsminderung, sowie Auszahlung im Todesfall an Frau bzw. Kinder Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nogainnopain April 9, 2018 Wie ist’s denn weiter gelaufen? Würde mich sehr interessieren.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag