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alex_f

FIFO Prinzip bei Auslandsdepot, teilweise vor 2009

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alex_f

Hallo,

 

ich nehme seit über 10 Jahren an einem Mitarbeiter-Aktienprogramm meines Arbeitgebers teil. Das Depot wird in den USA bei Morgan Stanley geführt. Bisher habe ich noch nie Anteile verkauft, das würde ich aber jetzt zwecks breiterer Diversifizierung gerne tun, zumindest teilweise. Im Morgan Stanley Web-Frontend kann (bzw. muss sogar) beim Verkauf eine (oder mehrere) Tranchen (zu einem bestimmten Kaufdatum) ausgewählt werden, die ganz oder teilweise verkauft werden sollen. Die Tranchen sind mit dem jeweiligen Kaufpreis versehen, und es wird der erwartete Gewinn bzw. Verlust je Aktie ausgewiesen. Man könnte also quasi sagen, dass jeder Kauf unterscheidbar in einem eigenen Unterdepot verwahrt wird.

 

Stellt dies eine zulässige Methode dar, um das FIFO Prinzip zu umgehen? Ich würde natürlich zuerst bevorzugt Aktien von nach 2009 verkaufen und die von vor 2009, weil abgeltungssteuerfrei, behalten wollen.

 

Die rechtliche Grundlage für das FIFO Prinzip sollte ja §20 Abs. 4 Satz 7 EStG sein ("... ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden"). Heißt "unterstellen" in diesem Zusammenhang nur, dass es der Default ist, wenn man es nicht anders belegen kann (also z.B. wenn im Depot nur die Gesamtzahl der Aktien ausgewiesen wird) oder ist das ein unumstößliches Prinzip?

 

Ansonsten hoffe ich, dass ich keinen Denkfehler habe: Verkäufe von Aktien vor 2009 muss ich nirgends in der Einkommensteuererklärung deklarieren, für nach 2009 trage ich den Gewinn in Zeile 15 KAP ein. Und Gewinn = Aktienkurs in $ heute / Dollarkurs heute - Aktienkurs in $ zum Kaufzeitpunkt / Dollarkurs zum Kaufzeitpunkt (d.h. nicht (Aktienkurs in $ heute - Aktienkurs in $ zum Kaufzeitpunkt) / Dollarkurs heute), oder?

 

Gruß

 

Alex

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stuttgart87

@alex_f

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