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Demagnetize

Einkommenssteuererklärung als Ehepaar

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Demagnetize
· bearbeitet von Demagnetize

Hallo zusammen,

seid kurzem bin ich verheiratet und stehe nun vor der "Herausforderung" das erste mal eine Einkommenssteuererklärung machen zu müssen.

Ich habe das nie gemacht, allerdings meine Ehefrau für sich selbst schon öfter. Nun habe ich ein paar Fragen dazu. Bisher konnte ich herausfinden das wir nun als Ehepaar die sog. "Gemeinsame Veranlagung" wählen sollten. Alles andere wären wohl nur Ausnahmefälle. Ist das so richtig? Ich bin noch Student und meine Frau arbeitet seit einem Jahr als Lehrerin.

 

Eine weitere Frage dreht sich um meine ETFs. Ich habe seit einem halben Jahr ETFs. Ich bespare drei verschiedene von COMSTAGE (MSCI WORLD, MSCI EM und STOXX Europe 600). Alle drei sind ausländische Thesaurierer aber haben keine ausschüttungsgleichen Erträge, deshalb steuereinfach.

Ich habe eine Kopie meiner Jahressteuerbescheinigung von COMSTAGE bekommen wo auch alles "durchgenullt" ist da ich meinen Sparerfreibetrag bei weitem noch nicht erreicht habe. Habe bisher nur ca 300€ von den 1600 ausgeschöpft. Jetzt zu meiner Frage: Muss ich das dennoch in der Anlage KAP angeben obwohl nicht ausgeschöpft oder soll ich eine Kopie meiner Jahressteuerbescheinigung beilegen? Ich habe natürlich einen Freistellungsauftrag eingerichtet.

 

Vielen Dank für eure Antworten,

 

Demagnetize 

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magicw

-->  http://www.finanztip.de/einzelveranlagung/     hilft evlt. zum Verständnis. 

 

Grundsätzlich profitiert ihr vom Splittingtarif, wenn ihr gemeinsam veranlagt. Bei Einzelveranlagung wird dann jeder nach der jeweiligen Steuerklasse einzeln abgerechnet ohne Rücksicht auf irgendwelche Vorteile wenn man alles in einen Topf schmeißt. 

 

Gerade in deinem Fall als Student mit quasi null oder geringem Einkommen sollte sich eine gemeinsame Veranlagung rechnen. 

 

Wenn es keine Steuerdaten in der Jahressteuerbescheinigung gibt, dann mußt du auch keinen Anhang KAP ausfüllen. 

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