Zum Inhalt springen
kerdos

Steuerliche Behandlung negativer Zinsen

Empfohlene Beiträge

kerdos
· bearbeitet von kerdos
Tippfehler

Der Quartalsüberblick des flatex-Kontos hat mir die Frage aufgedrängt, wie negative Zinsen auf dem Konto steuerlich behandelt werden. Eine erste Suche nach diesen Begriffen im Forum ergab keine Ergebnisse.

Da flatex (BIW-Bank) seit einigen Wochen negative Zinsen in Höhe von 0,4 % pro Jahr auf positive Beträge auf dem Konto erhebt, und ich trotz Bemühungen darum, das Konto "sauber" zu halten, bei der Quartalsübersicht jetzt doch (was eben nicht ganz zu vermeiden ist) Zinsen zu zahlen habe (bzw. schon abgezogen bekommen habe), frage ich mich, ob es nicht auch eine entsprechende Steuerverbuchung geben müsste. Ein Blick in Steuerbuchungen für den 31.03. ergibt keinen entsprechenden Eintrag (auch nicht für den 01.04. ;) ...)

Gäbe es einen positiven Zinssatz - das waren noch Zeiten -, würde ja auch die Steuer abgezogen - habe ich etwas übersehen oder einen Gedankenfehler?

Vielen Dank für Hinweise

kerdos

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
otto03
vor 2 Minuten schrieb kerdos:

Der Quartalsüberblick des flatex-Kontos hat mir die Frage aufgedrängt, wie negative Zinsen auf dem Konto steuerlich behandelt werden. Eine erste Suche nach diesen Begriffen im Forum ergab keine Ergebnisse.

Da flatex (BIW-Bank) seit einigen Wochen negative Zinsen in Höhe von 0,4 % pro Jahr auf positive Beträge auf dem Konto erhebt, und ich trotz Bemühungen darum, das Konto "sauber" zu halten, bei der Quartalsübersicht jetzt doch (was eben nicht ganz zu vermeiden ist) Zinsen zu zahlen habe (bzw. schon abgezogen bekommen habe), frage ich mich, ob es nicht auch eine entsprechende Steuerverbuchung geben müsste. Ein Blick in Steuerbuchungen für den 31.03. ergibt keinen entsprechenden Eintrag (auch nicht für den 01.04. ;) ...)

Gäbe es einen positiven Zinssatz - das waren noch Zeiten -, würde ja auch die Steuer abgezogen - habe ich etwas übersehen oder einen Gedankenfehler?

Vielen Dank für Hinweise

kerdos

 

Es gibt keine Steuerverrechnung für negative Zinsen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kerdos

"Es gibt keine Steuerverrechnung für negative Zinsen"

 

Mir ist schon klar, dass Zinsen etwa für Kredite, um Wertpapiere zu kaufen, nicht (mehr) angerechnet werden können. Hier geht es aber um etwas anderes - nach meiner Meinung -, um die Zahlung von Zinsen für Guthaben. Wie geschrieben, unterliegt ein positiver Zinssatz der Kapitalertragssteuern, warum sollte ein negativer Zinssatz nicht in gleicher Weise dieser Vorschrift unterliegen?

Wenn ich ein Wertpapier mit Stückzinsen kaufe, erfolgt ja auch eine Verrechnung mit schon gezahlten Zinsen und ggf. eine Steuerrückerstattung - darum erwarte ich das hier eigentlich auch. Auf welcher rechtlichen Basis sollte der Fall der negativen Guthabenszinsen nicht so behandelt werden?

Gruß

kerdos

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Auf der Meinung der Finanzverwaltung. Es steht dir natürlich frei zu klagen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cellardoor

"Wenn Sparer bei ihrer Bank Negativzinsen zahlen müssen, können sie diese beim Finanzamt nicht als Verlust geltend machen, um sie mit Gewinnen aus anderen Sparanlagen zu verrechnen. Das hat das Bundesfinanzministerium nach Absprache mit den Bundesländern verfügt."

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/geldanlage-trotz-niedrigzinsen/steuern-fiskus-erkennt-negativzins-nicht-an-14095516.html

 

Bald sind wieder Wahlen. Ihr wisst, wo ihr das Kreuzchen machen könnt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Weil

vor 2 Minuten schrieb Cellardoor:

"Wenn Sparer bei ihrer Bank Negativzinsen zahlen müssen, können sie diese beim Finanzamt nicht als Verlust geltend machen, um sie mit Gewinnen aus anderen Sparanlagen zu verrechnen. Das hat das Bundesfinanzministerium nach Absprache mit den Bundesländern verfügt."

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/geldanlage-trotz-niedrigzinsen/steuern-fiskus-erkennt-negativzins-nicht-an-14095516.html

 

Bald sind wieder Wahlen. Ihr wisst, wo ihr das Kreuzchen machen könnt.

 

Weil SPDler wie Borjans steuerzahlerfreundlich sind? :P

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kerdos
vor 4 Minuten schrieb Cellardoor:

"Wenn Sparer bei ihrer Bank Negativzinsen zahlen müssen, können sie diese beim Finanzamt nicht als Verlust geltend machen, um sie mit Gewinnen aus anderen Sparanlagen zu verrechnen. Das hat das Bundesfinanzministerium nach Absprache mit den Bundesländern verfügt."

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/geldanlage-trotz-niedrigzinsen/steuern-fiskus-erkennt-negativzins-nicht-an-14095516.html

 

Bald sind wieder Wahlen. Ihr wisst, wo ihr das Kreuzchen machen könnt.

Vielen Dank für den Hinweis

 

vor 11 Minuten schrieb Ramstein:

Auf der Meinung der Finanzverwaltung. Es steht dir natürlich frei zu klagen.

Dafür sind mir 0,4 % doch wenig Grund (sooo viel wird dann nicht werden, die Ausweichbewegungen werden aber zunehmen (zwischenzeitliches Verschieben usw.), ich hoffe, dass das z. B. der Steuerberaterverband (vermutlich eher nicht) oder eine andere Gruppe in die Hand nimmt. Ich halte das rechtlich für nicht haltbar, auch wenn das Bundesfinanzministerium dies so verfügt hat ... Nach meinem Rechtsverständnis ist das rechtssystematisch nicht logisch (ja ich weiß, Recht und Gerechtigkeit sind zwei Dinge, die nicht immer eng miteinander zu tun haben)

Noch einen Gruß

kerdos

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
· bearbeitet von odensee
vor einer Stunde schrieb Cellardoor:

Bald sind wieder Wahlen. Ihr wisst, wo ihr das Kreuzchen machen könnt.

Mir ist nicht bekannt, welche Partei Negativzinsen steuerlich anerkennen will. Dir?

 

vor 56 Minuten schrieb kerdos:

Nach meinem Rechtsverständnis ist das rechtssystematisch nicht logisch

rechtssystematisch ist bei der Steuer vieles nicht logisch. Speziell auch bei der Kapitalertragssteuer.

 

Was man machen kann (statt bei der von Cellardoor bevorzugten Partei ein Kreuzchen zu machen): Anlageverhalten überdenken und optimieren. Ggf. einfach mit dem Depot woandershin. Da gibt es sogar Wechselprämien. Dann gibt man ggf. einige Vorteile von Flatex auf. Was am Ende günstiger ist, kann man auf Basis des persönlichen Anlageverhaltens ausrechnen oder zumindest abschätzen. Kein Hexenwerk.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kerdos
vor 10 Minuten schrieb odensee:

Mir ist nicht bekannt, welche Partei Negativzinsen steuerlich anerkennen will. Dir?

 

rechtssystematisch ist bei der Steuer vieles nicht logisch. Speziell auch bei der Kapitalertragssteuer.

 

Was man machen kann (statt bei der von Cellardoor bevorzugten Partei ein Kreuzchen zu machen): Anlageverhalten überdenken und optimieren. Ggf. einfach mit dem Depot woandershin. Da gibt es sogar Wechselprämien. Dann gibt man ggf. einige Vorteile von Flatex auf. Was am Ende günstiger ist, kann man auf Basis des persönlichen Anlageverhaltens ausrechnen oder zumindest abschätzen. Kein Hexenwerk.

ad a) mir ist auch nichts dergleichen bekannt (und ich würde auch nichts in diese Richtung erwarten, es gibt wichtigere (politische) Dinge, um zu streiten - außerdem ist ein "Minderheitenproblem" ...), deswegen halte ich die rechtliche Klärung für aussichtsreicher,

ad b) Zustimmung,

ad c) Mit flatex (Anleihen und einige andere Dinge) und Ing-Diba (insbesondere ETF und einige ältere Anlagen) fahre ich im Moment ganz gut, deswegen nehme ich die Negativzinsen hin - soweit ich nicht drumherum komme (manchmal muss eben etwas (mehr) auf dem Konto sein, um entsprechende Käufe tätigen zu können).

kerdos

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...