BlackShirt April 1, 2017 · bearbeitet April 1, 2017 von BlackShirt Hallo, ich spiele mit dem Gedanken mein angespartes Riester-Guthaben zur Tilgung eines Darlehens (2,65% p.a.) für meine selbstgenutzte Eigentumswohnung zu verwenden. Mittelfristig möchte ich jedoch die Wohnung wahrscheinlich vermieten. Weiterhin selbst darin zu wohnen möglich, aber tendenziell auf Dauer eher unwahrscheinlich. Leider habe ich meine Riesterrente ("AXA Riester Classic") vor 2008 abgeschlossen, nach Internetrecheren kann ich nicht in einen "Wohnriester" umwandeln, und selbst wenn, spätestens ab der Vermietung müssten die Zulagen zurück bezahlt werden. Außerdem sind die Verwaltungsgebühren der Riester sehr noch von ca. 100€ und eine Abschlussgebühr, da ich vor ein paar Jahren erhöht hatte von ca. 20€, was die Grundzulage fast auffrißt. Vorteil ist die hohe Garantie-Verzinsung von 3,25% p.a. und die Sicherheit bei Insolvenz und Scheidung (bin allerdings noch nicht verheiratet). Meine Eigentumswohnung ist, wenn ich alles sowie bisher belasse, in 7 Jahren abbezahlt. Sollte ich das Guthaben zur Tilgung verwenden in 3 Jahren. Ich hätte 4 Jahre "gewonnen" und könnte die gesparte Annuität und den Riester-Beitrag in Aktien und ETFs investieren. Außerdem könnte ich meine Wohnung erneut beleihen um eine weitere Cashflow positive Immobilie zu finanzieren. Als Absicherung für das Alter hätte ich dann die o.g. selbstbewohnte und abbezahlte Wohnung, sowie eine weitere Wohnung in einer B-Stadt und A-Innenstadtlage die bis zum Renteneintritt abbezahlt ist und die VBL-Betriebsrente des öffentlichen Dienstes. Zudem habe ich noch ETF-Sparpläne in den MSCI World, MSCI Emergin Markets, Stoxx 600 Europe. Was haltet ihr von dem Plan? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mr.andersen April 1, 2017 Ich kann zu Deiner konkreten Frage leider nichts beitragen, aber stehe vor einer ähnlichen Überlegung. Bei mir ist das Riesterguthaben heute in einem Banksparplan (abgeschlossen 2010) mit 2,25% verzinst angelegt. Keine weiteren laufenden Kosten. Es stellt sich mir nun die Frage das Kapital zu entnehmen, um damit einen Teil des Darlehens zu tilgen. Das Darlehen hat eine Zinsbindung bis 2032 (20 J. Zinsbindung), ist aber 2022 nach 10 Jahren (sonder-) kündbar. Der Zinssatz des Darlehens ist 3,25%, der anfängliche Tilgungssatz war 2%. Ich frage mich, wie ich die Sinnhaftigkeit einer Sondertilgung bewerten kann. Meines Erachtens bringt eine Sondertilgung zwei Effekte: a) es verringert natürlich sofort die Restschuld und verkürzt damit die Darlehens-LZ bzw. die Restschuld zum Ende der Zinsbindung. Da ich davon ausgehe, dass ich in 5 Jahren von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen werde (Zinsniveau) und neu abschließen werde, betrachte ich die Differenz mit / ohne Sondertilgung zum Zeitpunkt der Sondertilgungsmöglichkeit 2022, korrekt? Aus der Differenz der Restschuld zu diesem Zeitpunkt kann ich die effektive jähtl. Rendite dieser Sondertilgung berechnen. b) es wird ein sog. "Wohnkonto" eröfnnet, welches meinen Betrag der Sondertilgung mit 2% p.a. verzinst. Dieser Effekt wirkt damit renditeschmälernd, da sich hieraus eine zusätzliche Besteuerung ergibt. Da ich mit 36 Jahren noch sehr viel Rest-LZ bis zum Rentenalter habe, sammelt sich hier im Laufe der Jahre ordentlich etwas an. So und nun stehe ich da mit mehreren Optionen: 1) Ich halte den kostengünstigen Banksparplan, der vermutlich in den kommenden Jahren weiter an Verzinsung einbüßen wird und bespare weiter. 2) Ich nutze das Guthaben zur Sondertilgung des Kredites, sofern sinnvoll. 3) Ich schichte in einen Riester ETF Sparplan um. Würde mich freuen, wenn hier jemand ein paar Gedankenanstöße mitzuteilen hat :-) Ich stehe gerade etwas hilflos da... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein April 2, 2017 Was kommt denn raus, wenn du deine Szenarien mit Excel durchrechnest? Vielleicht ist auch ein Mittelweg (Riester behalten/stilllegen und in ein Produkt mit weniger Gebühren wechseln plus Sparpläne pausieren und stattdessen tilgen) denkbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff April 2, 2017 vor 19 Stunden schrieb BlackShirt: ...Leider habe ich meine Riesterrente ("AXA Riester Classic") vor 2008 abgeschlossen, nach Internetrecheren kann ich nicht in einen "Wohnriester" umwandeln, ... Du kannst Riesterkapital für die Verwendung von wohnwirtschaftlichen Zwecken entnehmen. Man muss nicht zwingend schon einen Riester-Bausparvertrag oder dergleichen abgeschlossen haben. Neben den eventuellen Zinsvorteilen sollte man sich aber auch die Auflagen, die das Wohnförderkonto beinhalten genau anschauen und überlegen, ob man diesen Schritt gehen möchte. Habt Ihr schon folgenden Faden verfolgt? Für den Einen oder Anderen mag Riester bei der Finanzierung des Eigenheims vielleicht sinnvoll sein. Ich bin gerade dabei den Schritt wieder rückgängig zu machen. Mich stören die Auflagen und Bedingungen. Hätte ich mich im Vorfeld genauer über das WfK informiert, hätte ich das Kapital nicht entnommen und einfach den Immo-Kredit etwas aufgestockt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlackShirt April 2, 2017 · bearbeitet April 2, 2017 von BlackShirt vor 23 Minuten schrieb Rohlöff: Du kannst Riesterkapital für die Verwendung von wohnwirtschaftlichen Zwecken entnehmen. Man muss nicht zwingend schon einen Riester-Bausparvertrag oder dergleichen abgeschlossen haben. Gilt das auch für (zukünftig) vermietete Wohnungen? Dann müsste das entnommene Kapital + die Mieteinnahmen versteuert werden... Neuerdings überlege ich auch, das Kapital einfach "schädlich" (ohne WfK) zu entnehmen und einen Restbetrag im Riester stehen zu lassen und einfach weiter zu "riestern" um die Zulagen zu bekommen bzw. zu behalten. Muss allerdings mit der AXA abklären, ob das möglich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 2, 2017 Eine schädliche Teilentnahme gibt es nicht, gab es nie. Die Teilentnahme gem. 92a EStG, welche 3.000 Euro Restkapital bedingt, ist "kann" Bestimmung und sicher nicht Teil alter Axa Bedingungen. Wohneigentum kann anlassbezogen bis Rentenbeginn vermietet werden (bspw. Umzug, Jobwechsel), muss aber zu Rentenbeginn wieder selbst bewohnt werden (oder Ersatz). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag