polydeikes April 13, 2017 · bearbeitet April 13, 2017 von polydeikes Zitat Setzt Du die Direktversicherung denn auch bei normalen AN über die IR ohne Garantie um? Das birgt doch ein enormes Haftungsrisiko seitens des AG oder auch bei Portabilität. Irgendeine Leistung muss doch zugesagt werden weil keine reine Beitragszusage. Völlig korrekt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der durchschnittliche Chef / der durchschnittliche Arbeitgeber eine DV ohne Garantieniveau / Haftungsfreistellung akzeptieren würde (erlebt hab ich das auch noch nicht). IdR habe ich GGF als bAV Kunden, die bspw. ursprünglich BU-Kunden waren. An den AN mit Wahloption (oder Firmen) komme ich so in der Regel gar nicht ran mit meinem speziellen Vertriebsweg (nix face to face, nur online). Da ich selbst eig. aus der IT-Branche stamme (im weitesten Sinne), recht IT-lastig. Sind aber auch diverse Ausreißer dabei, Mediziner, Juristen ua. ... Oder anders formuliert: Die ganzen Überlegungen oben beziehen sich nur auf GGF, das ist ja auch die Konstellation hier. --- Aber (junge) UG und richtige bAV ist nen Widerspruch. Nur mal Stichwort verdeckte Gewinnausschüttung ... Bei (junger) UG würde ich mir über eine DV hinaus gar nicht erst Gedanken machen, Betonung auf "ich" ... --- U-Kasse gibt es eh nur einen Anbieter, der überhaupt real fondsgebunden anbietet und da würde ich kein bAV-Geschäft mehr hinbringen. U-Kasse ist aber für den GGF Schicht 1 Arbitrage in Schicht 2, siehe oben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag