bastel42 März 31, 2017 Hi Leute, vorab: es geht hier nur ums prinzipielle "Wissen wollen". darf eine Bank Fehlbuchungen einfach so von fremden Konten zurückholen? Dachte wenn eine Zahlung auf einem Empfängerkonto gebucht ist ist sie weg? Folgender Fall: Kunde überweist mir einen Betrag X 2 Wochen später (!) erscheint dieselbe Buchung noch einmal auf meinem Konto. Anruf beim Kunden: tatsächlich, die Buchung wurde doppelt ausgeführt, ist bei ihm auch vorhanden. Keiner kann sich erklären wie das passiert ist. Die Überweisung erfolgte durch Eingabe am Terminal der Bank. (Also kein Fehler des Kunden, die Bank hat die Buchung einfach nochmal ausgeführt.) Da der Kunde laufend bestellt einigen wir uns darauf, daß er das einfach bei der nächsten Zahlung abzieht - nächste Zahlung erfolgt dann abzgl. dieser "Fehlbuchung". Heute, eine Woche später ruft mich der Kunde an und meint die Fehlbuchung sei storniert worden und das Geld zurück auf seinem Konto. Auf meinem Konto ist der Betrag aber noch vorhanden. Soweit kein Problem, wir einigen uns das zu beobachten und ggf. zahlt er den Betrag nochmal, den hat er ja wegen der Fehlbuchung von der letzten Zahlung abgezogen. Auf meinem Konto ist noch keine "Korrektur". Frage: kann die Bank meines Kunden einfach so das Geld von meinem Konto wieder abziehen? Oder was wird da jetzt passieren? (ok ich werde es sehen, aber es ist Wochenende und ich würde es gerne jetzt schon wissen) :-) Als ich mal versehentlich was falsch überwiesen hatte hiess es damals: Pech gehabt, Rückholung nicht möglich (habe ich dann aber vom Empfänger zurückbekommen) Anscheinend hat die Bank ihr EDV-System nicht im Griff. Ahja - ähnliches Chaos: mein Broker hatte mir zwar die Jahressteuer-Erklärung für 2016 bereits geschickt, aber mittlerweile 14(!) Korrekturbuchungen für Kapitalerträge rückwirkend für 2016 durchgeführt, das Verrechnungskonto sieht entsprechend chaotisch aus. schon erschreckend wie da wild auf den Konten hin und her gebucht wird 8-( Und ich muss den Mist in der Buchhaltung jedesmal nachzeichnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bastel42 April 3, 2017 keine Antwort? Dann mal ein Update: meine Bank hat mir gerade angerufen da sei eine Fehlbuchung auf dem Konto und ich solle das doch bitte zurücküberweisen. Auf meinen Hinweis daß der Auftraggeber bereits eine Storno-Gutschrift auf dem Konto hätte meinte er, das sei ungewöhnlich und die fremde Bank kann das Geld nicht mehr von meinem Konto zurückholen. Es sei rein meine Entscheidung das zurückzuüberweisen. Der Kontoinhaber müsste sonst zivilrechtlich gegen mich vorgehen. Tut er allerdings nicht, ist ja alles geklärt. Aber was macht er mit der Storno-Buchung der Bank? Ich werde jedenfalls nichts zurücküberweisen weil das mit dem Kunden bereits geklärt und verrechnet ist. Sonst müsste er es ja nochmal überweisen. Bin aber mal gespannt was weiter passiert: - auf meinem Konto ist alles OK - für den Kunden ist auch alles OK, aber auf seinem Konto ist jetzt die Stornogutschrift "zuviel", also Geld der Bank (von mir bekommt die nichts). was jetzt wohl passiert? entweder er bekommt ein Storno für das Storno oder die Bank tritt mit ihm in Kontakt und klärt das oder sie schickt ohne Auftrag des Kunden gleich ein Inkasso zu mir. Bin gespannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B3n April 3, 2017 Wenn die Buchung 2 Wochen später erneut auftaucht wird wohl die Zahlungsdatei versehentlich nochmal angestoßen worden sein. ( sehr große deutsche Bank in diesem Fall? Die hatten für den Buchungslauf 14.03 diesen Fehler) Fehler wurde als nicht vom Kunden sondern durch die Bank verursacht. Daher erhält der Kunde direkt die Erstattung durch seine Bank. Die Bank fordert das Geld dann halt von Dir zurück ( in oben genannten Fall Sie die Rückforderungen bereits an die Empfänger Banken verschickt). Den Aufwand kann Sie ja nicht an Ihren Kunden abwälzen für Ihren Fehler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag