Teraflop März 30, 2017 Liebes Forum, gesetzt den Fall dass eine arbeitnehmerfinanzierte bAV beitragsfrei gestellt werden soll: wird das aktuell vorhandene Deckungskapital weiterhin mit dem Rechnungszins verzinst? Beispiel: aktuelles jährliches Anschreiben der Pensionskasse "...bei Beitragsfreistellung zum 01.04.2017 würde sich zum Rentenbeginn am xx.yy.20xx eine beitragsfreie Rente von xyz,00 Euro ergeben...".Wird also die beitragsfreie Rente weiterhin mit dem vereinbarten Rechnungszins verzinst und damit erhöht? Danke! Tera Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX März 31, 2017 Üblicherweise ist das schon eine Hochrechnung incl. der dir zustehenden Zinsen, sprich, wenn nix mehr eingezahlt wird bleibt das die garantierte Rente, die mögliche Gesamt-Rente, die jetzt angegeben wird, wird vermutlich eher Richtung Garantierente ansinken, wenn die Zinsen nicht wieder steigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Teraflop März 31, 2017 Hallo TaurusX, habe ich mir gedacht, wollte aber eine Expertenmeinung. Danke!! Tera Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag