polydeikes April 5, 2017 · bearbeitet April 5, 2017 von polydeikes Nein. Nein. Nein. --- Einmal ist kein Mal und kann passieren. Deine obige Idee hat gerade eine ganze Fachgruppe auf FB inkl. Fachanwälten und einige meiner Kollegen köstlichst amüsiert, mich auch. Da ich nichts gegen dich habe, gebe ich dir einfach den gut gemeinten Rat dich in das Thema einzulesen, inklusive Kommentar. Inkl. der Konkretisierung des neuen 34d, nur mal bspw.: Zitat In der Erlaubnis nach Satz 1 ist anzugeben, ob sie einem Versicherungsvertreter oder einem Versicherungsmakler erteilt wird. Der Versicherungsvermittler darf sich seine Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar nur durch ein Versicherungsunternehmen vergüten lassen. Es wird nicht zwischen Vertreter und Makler unterschieden. --- Der von dir herbei gezauberte Widerspruch besteht nicht. Lies die Absätze davor, dann siehst du um welchen Versicherungsberater zu welchem Zeitpunkt es jeweils im jeweiligen Absatz geht. Hintergrund ist einfach nur, dass während der Übergangsphase der Versicherungsmakler mit einfacher Willenserklärung zum Versicherungsberater werden kann. Der von dir zitierte Teil ist dann nur die Ergänzung der vorhergehenden Absätze hinsichtlich der Frage, was mit Courtagen / Bestand passiert, der / die vor Umstellung des Status aufgebaut / die erworben wurden. (und ja, da ist natürlich auf die neue Regelung abzustellen) Daraus leiten tatsächlich einige Vermittler ab, sie könnten ihre bisherigen Courtageansprüche dauerhaft behalten und als Versicherungsberater weiter machen. Die Fachanwälte widersprechen dem fast ausnahmslos, die Intention wurde inzwischen auch via Anfragen an BT Abgeordnete diverser Makler gerade gerückt, die Klarstellung im Entwurf steht noch aus und wird frühestens im Sommer erfolgen. In Kombination mit den Details zum Durchleitungsgebot und der praktischen Umsetzung via VU (bspw. Gebot Nettotarife anbieten und kalkulieren zu müssen, was mMn nie kommen wird), sind das die noch offenen Fragen, ob eine Umstellung auf Versicherungsberater vielleicht doch sinnvoll sein könnte. Allein mir fehlt der glaube, besser gesagt ... bei weitem nicht mir allein. --- Ansonsten meine ich mich zu erinnern, dass du selbst als Vermittler in der Branche tätig warst oder bist. Wenn ich mich da nicht gerade völlig irre, solltest du dir dann dringend Beratung angedeihen lassen, Jöhnke & Reichow sind eine sehr gute Adresse dafür. --- Die aktuell einzige zulässige Möglichkeit einer Honorarabrechnung ggü. dem Verbraucher besteht im bAV-Kontext (und analog), wenn man Ansprechpartner des Unternehmens ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski April 6, 2017 vor 21 Stunden schrieb tyr: Die HRV50 ist dein Beispiel, von dir angeführt, Michalski. Hallo, Hallo!! Jemand zu Hause? Das schöne an Foren ist, dass man einfach im Verlauf nachlesen kann, wann was von wem kam (Hervorhebung von mir): Am 4.4.2017 um 11:42 schrieb polydeikes: Völliger Schwachfug. Erstmal gibt es keinen Rentenvertrag. Es gibt Rentenversicherungen. Und dort wiederum diverse, bei denen 0, in Worten NULL Kosten bei einem ausgehenden Übertrag entstehen. Die HRV50 war bspw. eine dieser Policen mit 0 Kosten bei ausgehenden Überträgen. Wer hats erfunden? vor 21 Stunden schrieb tyr: Polydeikes hat auch niemals behauptet, dass Rentenversicherung bei Riester besser als Fondssparen sind. Das ist deine Behauptung. Hallo, Hallo!! Jemand zu Hause? Warum blamierst du dich immer wieder selber? Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit... In Die fairr Rendite Lüge – fairrarscht erklärt polydeikes zu fairriester, dass (Hervorhebung von mir): Zitat das Anlagekonzept eine systemische Totgeburt ist. Fairrkunden werden vor allem durch das Versprechen niedriger Kosten und hoher Renditechancen angelockt. In Bezug auf Werbekommunikation orientiert sich fairr bei den Kosten allerdings an teuren Provisions- / Courtagetarifen, statt korrekterweise an regelmäßig sogar günstigeren Nettotarifen der Versicherer. ... Für den defensiven Teil der Anlage bietet ein kostengünstiges Versicherungsportfolio derzeit große Vorteile gegenüber einer marktgängigen Mischung aus Renten-ETFs mit starren Durationen. ... Nun lassen wir fairr gegen eine stinklangweilige klassische Rentenversicherung laufen. Wir wählen dazu als Maßstab eine optimierte HRV50 der Alte Leipziger mit 3 % Kosten auf jeden Beitragseingang, welche wir berücksichtigen. Wir geben zudem diesem Produkt 3,3 % Verzinsung, während die Gesamtverzinsung der Alte Leipziger 2016 real noch bei 3,7 % lag. ... FAIRR SCHAFFT ES IM MODELLFALL – Stand heute – NICHT EINMAL, ÜBER DIE LAUFZEIT VON 40 JAHREN DIE GLEICHE ABLAUFLEISTUNG ZU GENERIEREN, WIE EINE STINKLANGWEILIGE KLASSISCHE RENTENVERSICHERUNG. Da taucht sie wieder auf. Die so hochgelobte HVR50 von der Alten Leipziger. Ja, genau die, die heute keiner mehr kaufen kann. Oder siehe den Fairriester-Thread, da lautete die Frage: Die Diskussion hier wird geführt, als ob es 1000 bessere Alternativen viel günstiger gibt. Ich bin sehr daran interessiert. Könnt ihr da bitte dann auch mal welche nennen, die dann auch noch abschließbar sind? Am 27.2.2015 um 16:14 schrieb polydeikes: Zum Beispiel eine Condor Comfort D oder eine AFR vom Volkswohlbund als Honorartarif (beide im Thread benannt). Stellt man Produkte wie den ARERO mit solchen Konstruktionen gleich, wird man auch noch bei Direktversicherern fündig, da sieht es hinsichtlich Verrentungsproblematik dann aber auch nicht wirklich besser aus als bei fairr. Bitte erzähl mir daher nicht, dass polydeikes keine Versicherungen vor sich herträgt. Du fällst mir übrigens auch nicht nur in diesem Thread damit auf, Versicherungen zu propagieren. Ich bin nicht der erste, dem diese Schleichwerbung auffällt. Viele Grüße! Michalski Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski April 6, 2017 vor 20 Stunden schrieb polydeikes: Es kann doch nicht so schwer sein zu verstehen, dass die Kosten von der individuellen technischen Ausgestaltung abhängen. Der eine zahlt 1946 bei 154 Zulagenanspruch ein, der nächste 60 Euro und kassiert 4 Kinderzulagen und die Grundzulage. Beide haben unterschiedliche Kosten. Selbst zwei mit 1946 und 154 können unterschiedliche Kosten haben. Da gibt es die Vollhonks, so wie dich, die mtl. einzahlen würden. Dann gibt es die, die via Sockelbeitrag und Sonderzahlung gehen. Dazwischen liegt ein durchaus 4stelliger Betrag über die gesamte Vertragslaufzeit. Alles was zur Berechnung einer individuellen Konstellation nötig ist, steht in der Kundeninfo und im PIB. ABSCHLIEßEND! Da sind keine weitere Kosten herbei zu phantasieren, auch wenn du deinen Namen tanzt. Und weiter geht es mit persönlichen Angriffen. Gehen Dir langsam die Argumente aus? Nimm doch einen ganz einfachen Fall. Single, 30 Jahre beim Abschluß 2007, keine Kinder, 50k Jahresbrutto, Angestellter. Einfach einen simplen Modellfall. Davon dann bitte konkrete Zahlen, wie sich die HVR50 von 03/2007 - 03/2017 entwickelt hat. Wie hoch ist die Garantiesumme abzüglich aller Kosten und Honorare? Du verlangtest das von anderen (in diesem Beispiel von Fairriester) doch auch: Ihr rechnet keine NACH Kosten Renditen und NACH Kosten wird NIE mehr als vor Kosten ... Danach erklärst Du uns dann vielleicht noch, warum Rentenversicherungen so überlegen sind, ok? Du hältst ja 6 %+ Rendite bei Fondssparen für absurd, obwohl ich Dir mit meinen Zahlen das Gegenteil bewiesen habe. vor 21 Stunden schrieb polydeikes: Jep, exakt das werfe ich dir vor. Viel wichtiger, der aktuelle Stand steht nicht in einer DRUCKSACHE. Aber dafür müsstest du Hintergrundwissen haben, welches Laien unzugänglich ist. Du hattest behauptet: Das ist nicht der aktuelle Stand, das war die erste Lesung. Seit dem hatten wir doch einige Termine, am 17.05. geht es mit der Expertenanhörung weiter. Unter dem Link findest Du den Hergang bis zur Verweisung in die Ausschüsse Stand 30.03.2017. Das ist gerade einmal 5 Tage hergewesen, als Du das Thema aufgebracht hast. Du tust dagegen so, als wenn das von 2016 wäre. vor 21 Stunden schrieb polydeikes: Auch hier wieder, lern lesen. Exakt das steht drin: Zitat (4) Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1 Satz 1 dürfen Vergütungen eines Dritten, der Verbraucher ist, auf der Grundlage eines Vertrages annehmen, der vor dem 18. Januar 2017 geschlossen wurde. Die Frage war nicht nach dem was, sondern wo steht das schwarz auf weiß? In welchem Gesetz findet sich genau der Absatz? Ich finde dazu nur die geplante Änderung der Gewerbeordnung § 156 und die ist bisher weder verabschiedet noch rechtskräftig. BTW: Du hattest als Stichtag den 17.01.2018 (sic!) genannt (Hervorhebung von mir): Am 5.4.2017 um 02:37 schrieb polydeikes: Heute kann man getrost sagen, dieser Vertrag hätte auch keine Vermittlungskosten, gäbe es ihn noch. Denn mit Ausnahme Versicherungsberater (und der darf nicht ohne Umwege so ohne Weiteres vermitteln) darf von Vebrauchern gem. IDD keine Vergütung für Neuverträge mehr erfolgen für nach 17.01.2018. Kurzum, jede Honorarvereinbarung für einen Neuabschluss wäre Stand heute nichtig und rückabwickelbar. Ich bin ja nicht so wie Du und reite auf solchen Kleinigkeiten rum. Obwohl dieser Typo total sinnentstellend ist. Genauso wie Dein Fehler bei den Kostensätzen >5k bei Fairriester. Wäre ich Du, würde ich den Gegenüber vermutlich für zu blöde zum copy&paste erklären. Im Gegensatz zu Dir diskutiere ich lieber auf zivilisierterem Niveau, wobei es langsam schon juckt, Deinem Tonfall mal etwas entgegenzusetzen. So wie ich Dich erlebe, bist Du der Typ, der sich an kleinsten Ungenauigkeiten aufhängt und persönlich diffamierend kontert, um sich überlegen zu fühlen. Dazu reicht Dir ja schon ein 'h' zuviel in Deinem Vornamen. Diskussion bis aufs Messer nannte das ein anderer Forenteilnehmer. Wie war das noch mit "Maul aufmachen", "Tiefflieger", "völliger Schwachfug", "scheiß egal", "überdurchschnittlich dämlich", "Nullpeiler mit Wikipediabildung" und "lern lesen"? Wir sind hier nicht auf Deinem Kasernenhof. vor 21 Stunden schrieb polydeikes: Nope. Nie, absolut nie habe ich das behauptet, empfohlen oder verbreitet. Eine substanzlose Unterstellung, für die es keinerlei Beleg gibt. Es gab Produkte, die für individuelle Konstellationen objektiv sinnvoller waren als andere (was eine subjektiv gegenteilige Entscheidung nicht ausschließt). Maßgeblich ist und bleibt 1) Förderkonstellation, 2) Variante, 3) Produkt. Das ist alles und zwar ABSCHLIEßEND, was ich jemals konkret zu Produktfragen pauschal gesagt habe. Nur Produktfanboys argumentieren pro Ihre Produkte / confirmation bias. Suche er mal die erste und einzige Produktempfehlung im ganzen WPF oder bspw. im Riester Sticky. Nur Produktfanboys argumentieren schwarz / weiss, Riester Fondssparen und gleichzeitiges Sichern von Rechnunsgrundlagen via Sockelbeitrag schloss bzw. schließt sich in keinster Weise aus. Siehe oben in meiner Antwort an tyr, da sind auch genug Beispiel von Dir drin. Süß, dass Du Dich als Versicherungsmakler hier so weißwaschen willst... vor 21 Stunden schrieb polydeikes: Ich hatte vor IDD auch keinerlei Produktreferenzen in Riester. Wozu auch, ich wurde für meine Beratungsleistung bezahlt, nicht für das Produkt. Kam es zur Vermittlung, war es für den Kunden billiger als die reine Beratungsleistung, da dieser sich so Umsatzsteuer sparen und die Honorarkosten als Vermittlungsentgelt steuerlich absetzen konnte. Für mich völlig irrelevant ob Vermittlung oder nicht. Für mich am Ende jeweils der gleiche Stundensatz. Lediglich Beratungsleistungen zu fairr (und die "ich hab da mal schnell ne Frage"-Typen) hingegen habe ich immer pauschal abgelehnt, im Dezember 2016 insgesamt 47 Anfragen dazu. Ich mag keine dummen Kunden und die Schnittmenge aus "dumm & fairr Vertrag & besser bei check24 aufgehoben & c- Kundenpotential" ist auffällig hoch. Da ich es als Makler kann, lehnte ich es halt ab, auch wenn dann vielleicht die eine oder andere Anfrage zu unrecht abgelehnt wurde. Juckt mich nicht, kann ich mir leisten. Kunden als dumm zu diffamieren zeugt von einem interessanten Dienstleistercharakter. Den Artikel auf Deinem Blog Die fairr Rendite Lüge – fairrarscht hast Du dann geschrieben weil? Und wieder gelöscht weil? vor 21 Stunden schrieb polydeikes: Wie ich schon sagte: Auch wenn du deinen Namen tanzt, da gibt es keine "kostenträchtigen Nebenseiten", die Kosten des Produkts sind abschließend und transparent aufgezählt. Es ist auch nicht MEIN BEISPIEL, du fingst mit der HRV50 an, um mal wieder eine Produktfanboydiskussion loszutreten. Am 04.04.2017 um 11:42 schrieb polydeikes: Völliger Schwachfug. Erstmal gibt es keinen Rentenvertrag. Es gibt Rentenversicherungen. Und dort wiederum diverse, bei denen 0, in Worten NULL Kosten bei einem ausgehenden Übertrag entstehen. Die HRV50 war bspw. eine dieser Policen mit 0 Kosten bei ausgehenden Überträgen. Das ist, wenn ich es richtig lese, das erste Auftreten der HRV50 in diesem Thread und kam von *trommelwirbel*: Dir. vor 21 Stunden schrieb polydeikes: Ich habe einzig und allein die undifferenzierte Empfehlung für Aufschiebung des Rentenbeginns bei fairr gerügt. Nur das, nichts weiter. Dann kamst du mit deinen Lügen und Behauptungen über ein Produkt um die Ecke, welches du nicht ansatzweise verstehst. Da dann auch direkt der Hinweis auf die Irrelevanz, da dieses Produkt nicht mehr abschließbar ist, meinerseits. Zeig mir bitte schwarz auf weiß, wo ich diese undifferenzierte Empfehlung ausgesprochen habe. Ich habe nur auf Nachfrage beschrieben, was ich tue. Wo ist da eine Empfehlung, geschweiger denn "Lügen"? Bitte sei etwas vorsichtiger mit Deiner Wortwahl, Lügen ist straffrei, jemanden als Lügner zu bezeichnen, um ihn herabzuwürdigen, nicht. §§ 185, 186 & 187 gelten auch im Internet und Du machst das hier noch nicht mal anonym. Dein Verweis auf die Irrelevanz der HRV50 kam erst viel später und nicht direkt bei der Verwendung durch Dich. Kann jeder selbst in dem Thread nachlesen. vor 22 Stunden schrieb polydeikes: Wie ich schon sagte: Du wolltest partue ein Fremdwort in den Ring werfen, dessen Bedeutung du nicht verstehst. Der einzige, der am Thema vorbei diskutiert und krude inhaltlich falsche Thesen aufstellt, das bist DU. Der Einzige, der hier "nicht vorliegenden Kontrahierungszwang" nicht verstehen will, bist Du. Viele Grüße! Michalski Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium April 6, 2017 Was haben eigentlich die ganzen Antworten der letzten Tage noch mit dem eigentlichen Thread zu tun? Könnt Ihr Euren Privatdisput nicht per Privatnachricht austragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski April 6, 2017 vor 4 Minuten schrieb Cauchykriterium: Was haben eigentlich die ganzen Antworten der letzten Tage noch mit dem eigentlichen Thread zu tun? Könnt Ihr Euren Privatdisput nicht per Privatnachricht austragen? Hi Cauchykriterium, wie Du ganz richtig bemerkst, nix. Hab ich auch schon am Dienstag bemängelt. Nur lass ich mich nicht grundlos hier im Forum beleidigen und schweige gegen solche Ausfälligkeiten. Den Moderatoren scheint es wohl egal zu sein, wie die Wertpapier-Forum Regeln für ein soziales und respektvolles Miteinander hier von polydeikes missachtet werden. Tut mir leid. Zur Sache: Ich habe die schriftliche Bestätigung von der DWS erhalten, dass die Übertragung jetzt doch zum Stand 31.03.2017 erfolgt. Wenn ich mich bei der DWS mit meiner Depotnummer einloggen möchte, bekomme ich nur noch die Fehlermeldung, dass sie kein DWS Depot mehr für mich führen. Bei AVL kann ich noch reinschauen und sehen, dass alle Fondsanteile in den DWS Euro Reserve umgeschichtet wurden. In Summe 26.033,75 EUR. Die Wertentwicklung betrug also 50,72% / 6,56% pro Jahr für die letzten knapp 10 Jahre. Das sind mal echte Zahlen nach allen Kosten. Viele Grüße! Michalski Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 6, 2017 · bearbeitet April 6, 2017 von polydeikes Zitat Das schöne an Foren ist, dass man einfach im Verlauf nachlesen kann, wann was von wem kam (Hervorhebung von mir): Exakt so ist es. Du hast im Beitrag vom Dienstag um 19:02 (editiert 19:18) die HRV50 ins Spiel gebracht, mit der Behauptung, die koste jedes Jahr 4,65 %. In meinem Beitrag von 11:42 ist sie lediglich ein unkommentierter Beleg für die Widerlegung deines undifferenzierten Schwachsinns, Zitat: Zitat Im Gegensatz zu einem Rentenvertrag können mir auch beim Fondssparen keine exorbitanten Kosten beim Wechsel belastet werden, da diese dort gar nicht anfallen. Du behauptest weiterhin ... Zitat Die Diskussion hier wird geführt, als ob es 1000 bessere Alternativen viel günstiger gibt. Ich bin sehr daran interessiert. Könnt ihr da bitte dann auch mal welche nennen, die dann auch noch abschließbar sind? ... was nicht der Fall ist. Ich habe lediglich die undifferenzierte Empfehlung den Rentenbeginn aufzuschieben gerügt und das auskommentiert. Daraufhin kam dein Schwachsinnspost vom Dienstag 01:31, der an Dummheit kaum zu übertreffen ist und im in jeder Hinsicht unangemessenen Tonfalll mir unterstellt, ich wäre zu blöd zum Lesen. --- Trump würde deine Posts wohl alternative Fakten nennen. --- Zitat BTW: Du hattest als Stichtag den 17.01.2018 (sic!) genannt (Hervorhebung von mir): ICH SCHRIEB NACH DEM 17.01.2018. Wurde am 17.01. eine Vertragserklärung formuliert und später policiert, heißt das eben nicht, dass dann ab 18.01. keine Honorare / Entgelte / Pauschalen oder sonstige mehr zulässig wären, auch wenn die Policierung Monate gedauert hätte. Relevant ist die Vertragserklärung, das ist der Abschluss, nicht die Policierung. Schau in den Altersvorsorgethread rein, dort sind die Verläufe und Entwicklungen kommentiert und auch der Stichtag isoliert benannt. Alternativ versuch weiter Fehler zu finden, wo keine sind. Zitat Siehe oben in meiner Antwort an tyr, da sind auch genug Beispiel von Dir drin. Süß, dass Du Dich als Versicherungsmakler hier so weißwaschen willst... Du solltest dich dringend mal mit dem Unterschied Beleidigung und Verleumdung beschäftigen und den jeweiligen Voraussetzungen. Wenn jemand wie du Gequirltes am laufenden Band verzapft, man ihm das deutlich sagt und inhaltlich begründet und belegt, lässt sich keine Beleidigung herbei reden. Zitat Bitte sei etwas vorsichtiger mit Deiner Wortwahl, Lügen ist straffrei, jemanden als Lügner zu bezeichnen, um ihn herabzuwürdigen, nicht. §§ 185, 186 & 187 gelten auch im Internet und Du machst das hier noch nicht mal anonym. Tipp 1:1 zurück. Du hingegen unterstellst mir indirekt "schwarz zu sein" und hier Werbung zu betreiben. Wofür es nicht nur nicht einen einzigen Beleg gibt, es ist völlig an den Haaren herbei gezogen. Du kannst über Makler, Vermittler, mich oder was auch immer behaupten, was auch immer du willst, vorausgesetzt du kannst es belegen. Und das kannst du nicht. Eben weil ich im WPF NIE etwas pauschal empfohlen oder beworben habe. Hier hört der Spaß auf: Zitat Kunden als dumm zu diffamieren zeugt von einem interessanten Dienstleistercharakter. Ich sagte explizit, ich mag keine dummen Kunden, also lehne ich ab. Somit werden es keine Kunden. Mir zu unterstellen, ich würde MEINE Kunden als dumm difamieren, überschreitet eine ganz gefährliche Schwelle und meine Geduld. Und ja, wenn es ein "interessanter Dienstleistungscharakter" ist sich seine Kunden mit Bedacht auszuwählen, ja, dann habe ich einen interessanten Dienstleistungscharakter. Ich würde es hingegen schlicht betriebswirtschaftlich sinnvoll nennen. --- Es ist immer das Gleiche mit euch. Wenn euch die Argumente gänzlich ausgegangen sind, kommt die "du bist Versicherungsmakler, du musst böse sein" Schiene. Aber ich versteh das. In einem Forum wie diesem, mit derartig niedrigem Durchschnittsniveau (siehe die PNs "cool, du bist Versicherungsmakler, für welche Gesellschaft?") und wenigen starken Ausreißern nach oben ist das nicht anders zu erwarten und solche Frustposts vorprogrammiert. --- Zitat Zeig mir bitte schwarz auf weiß, wo ich diese undifferenzierte Empfehlung ausgesprochen habe. Mein Post richtete sich kurz und bündig an Aragorn und bezog sich explizit auf diesen. Es folgte dann nur eine Begründung auf seine explizite Fragestellung hin. Deine anschließende "fairr is sau geil und Versicherungen sch*****"-Masche wäre nicht nötig gewesen, noch inhaltlich dienlich in dem Kontext. --- Die fairr Beiträge sind mit dem Seitenrelaunch vom Donnerstag alle samt nicht mehr auf meiner Makler HP. Nicht das es dich was angehen würde, betrifft aber nicht nur fairr Beiträge, sondern alles im Altersvorsorgekontext, da nicht mehr Teil des Dienstleistungsumfangs, wie erläutert. Geschrieben hatte ich den Beitrag nach einer Diskussion in einer Facebookfachgruppe für Maklerkollegen, was an den kommentierenden Maklerkollegen zu sehen war. (bevor irgendwelche gib mir deine Excel Spackos via google drauf gelandet sind) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski April 6, 2017 · bearbeitet April 6, 2017 von Michalski vor 1 Stunde schrieb polydeikes: Exakt so ist es. Du hast im Beitrag vom Dienstag um 19:02 (editiert 19:18) die HRV50 ins Spiel gebracht, mit der Behauptung, die koste jedes Jahr 4,65 %. In meinem Beitrag von 11:42 ist sie lediglich ein unkommentierter Beleg für die Widerlegung deines undifferenzierten Schwachsinns Wenn Du am Dienstagmittag als erster die HRV50 eingeführt hast, um eine Kostendiskussion loszutreten, dann habe ich am Abend mit meiner Antwort an Dich angefangen, um mal wieder eine Produktfanboydiskussion loszutreten? Wie habe ich das denn konkret gemacht? Mit der Zeitmaschine? Wer von uns beiden lebt denn hier im Trump-Land? Ich wußte vorher noch nicht einmal, was die HRV50 ist. Es ist ja wohl eindeutig, dass Du diese hier in die Diskussion gebracht hast und nicht ich. Dann mach mich deswegen bitteschön nicht an. Weiterhin hast Du die HRV50 aufgeführt als Gegenbeispiel für eine Versicherungslösung, die keine exorbitanten Kosten beim Wechsel hat, da diese dort gar nicht anfallen. Erst einmal hast Du an der Stelle unterschlagen, dass die Versicherung so gar nicht mehr am Markt abzuschließen ist. Weiterhin habe ich Dir geantwortet im Thread, dass bei der von Dir propagierten Versicherung 3% des aufnehmenden Kapitals beim Wechsel in die Versicherung entstehen. Bei Fairriester zum Beispiel ist das nicht der Fall und ja, das finde ich sind exorbitante Kosten beim Wechsel. Weiterhin fällt das Honorar beim Abschluß der Versicherung an, weil es ein Nettotarif ist. Das Geld ist auch komplett weg und Du selbst hast hier im Forum an anderer Stelle, wenn ich mich recht erinnere, von 750 EUR Honorar gesprochen. Die sind dann auch weg. Meinen mehrfachen Nachfragen nach einem echten Verlauf verweigerst Du Dich, wohl um nicht offenzulegen, wie schlecht das Garantiekapital sich in der Zeit real entwickelt hätte. Stattdessen hältst Du 6% Rendite bei Fondssparen nach Steuern für nicht glaubwürdig und wenn ich DIr das Gegenteil beweise, dann ist das ein Zitat "Schwanzlängenvergleich!"? vor 1 Stunde schrieb polydeikes: Du behauptest weiterhin ... Zitat: Die Diskussion hier wird geführt, als ob es 1000 bessere Alternativen viel günstiger gibt. Ich bin sehr daran interessiert. Könnt ihr da bitte dann auch mal welche nennen, die dann auch noch abschließbar sind? ... was nicht der Fall ist. Ich habe lediglich die undifferenzierte Empfehlung den Rentenbeginn aufzuschieben gerügt und das auskommentiert. Daraufhin kam dein Schwachsinnspost vom Dienstag 01:31, der an Dummheit kaum zu übertreffen ist und im in jeder Hinsicht unangemessenen Tonfalll mir unterstellt, ich wäre zu blöd zum Lesen. Das habe ich nie behaupt. Bitte lies richtig, was oben in meiner Antwort an tyr steht. Das war ein Zitat aus einem anderen Thread und entsprechend gekennzeichnet. Dort fragte Tschek: "Die Diskussion hier wird geführt, als ob es 1000 bessere Alternativen viel günstiger gibt. Ich bin sehr daran interessiert. Könnt ihr da bitte dann auch mal welche nennen, die dann auch noch abschließbar sind?" und Du antwortetest am 27.2.2015 um 16:14: "Zum Beispiel eine Condor Comfort D oder eine AFR vom Volkswohlbund als Honorartarif (beide im Thread benannt). Stellt man Produkte wie den ARERO mit solchen Konstruktionen gleich, wird man auch noch bei Direktversicherern fündig, da sieht es hinsichtlich Verrentungsproblematik dann aber auch nicht wirklich besser aus als bei fairr." Für mich ein klarer Fall von Produktempfehlung. Also behaupte nicht, Du würdest niemals Versicherungen empfehlen. Was mein Posting vom Dienstag 01:31 Uhr angeht, den Du als "Schwachsinnspost" bezeichnest, wo habe ich Dich da so unangemessen beleidigt, dass Du daraus die den Schluß ziehst, mit einer solchen Gossensprache zu antworten? vor 1 Stunde schrieb polydeikes: ICH SCHRIEB NACH DEM 17.01.2018. Wurde am 17.01. eine Vertragserklärung formuliert und später policiert, heißt das eben nicht, dass dann ab 18.01. keine Honorare / Entgelte / Pauschalen oder sonstige mehr zulässig wären, auch wenn die Policierung Monate gedauert hätte. Relevant ist die Vertragserklärung, das ist der Abschluss, nicht die Policierung. Schau in den Altersvorsorgethread rein, dort sind die Verläufe und Entwicklungen kommentiert und auch der Stichtag isoliert benannt. Alternativ versuch weiter Fehler zu finden, wo keine sind. Noch mal: 17.01.2017. Nicht 2018. Hast Du auch im Altersvorsorgethread selbst so geschrieben. vor 1 Stunde schrieb polydeikes: Du solltest dich dringend mal mit dem Unterschied Beleidigung und Verleumdung beschäftigen und den jeweiligen Voraussetzungen. Wenn jemand wie du Gequirltes am laufenden Band verzapft, man ihm das deutlich sagt und inhaltlich begründet und belegt, lässt sich keine Beleidigung herbei reden. Keine Sorge, juristische Bildung ist hier vorhanden. Bei Dir sieht es nicht danach aus. vor 1 Stunde schrieb polydeikes: Du hingegen unterstellst mir indirekt "schwarz zu sein" und hier Werbung zu betreiben. Wofür es nicht nur nicht einen einzigen Beleg gibt, es ist völlig an den Haaren herbei gezogen. Du kannst über Makler, Vermittler, mich oder was auch immer behaupten, was auch immer du willst, vorausgesetzt du kannst es belegen. Und das kannst du nicht. Eben weil ich im WPF NIE etwas pauschal empfohlen oder beworben habe. Du läßt keinen Zweifel daran, dass Du Versicherungen verkaufst. Du empfiehlst Versicherungen, stellst deren Vorteile raus und negierst alle Nachteile oder redest sie klein ("Wayne"). Du verwendest Torsten als Vornamen im Forum. Dein voller Name hinter dem Pseudonym ist sehr einfach herausfindbar, da Du ihn selbst im Forum verwendet hast. Oder mit einer Suchmaschine Deiner Wahl: http://letmebingthatforyou.com/?q=Fairriester Torsten. Du betreibst mutmaßlich als Versicherungsmakler eine eigene Webseite, um Kunden anzusprechen und neu zu gewinnen. Sag mir Bescheid, wenn ich falsch liege. Ich empfinde es jedenfalls so, dass Du hier Schleichwerbung betreibst. Das ist meine persönliche Meinung und wie es aussieht bin ich mit der nicht allein. In meiner Branche zum Beispiel bin ich verpflichtet, bei beruflichen Konten immer nur mit Klarnamen und direktem Verweis auf meinen Job/Arbeitgeber aufzutreten, um maximale Transparenz zu gewährleisten, damit jeder Leser und Diskussionspartner uneingeschränkt im Bilde ist, wer ich bin und was ich mache. Damit nicht der Eindruckl erweckt wird, ich würde mich hinter einem Pseudonym verstecken, um die öffentliche Meinung zu manipulieren. Ich fände es gut, wenn in einem Finanzforum jeder, der beruflich in der Finanzbranche arbeitet, hier maximale Transparenz schafft. vor 1 Stunde schrieb polydeikes: Hier hört der Spaß auf: Ich sagte explizit, ich mag keine dummen Kunden, also lehne ich ab. Somit werden es keine Kunden. Mir zu unterstellen, ich würde MEINE Kunden als dumm difamieren, überschreitet eine ganz gefährliche Schwelle und meine Geduld. Lies nochmal richtig: Ich habe nie behauptet, Du würdest Deine Kunden als dumm diffamieren. Das unterstellst Du mir. Das steht selbst nicht in dem, was Du zitierst. Du schriebst: "Ich mag keine dummen Kunden" Ich antwortete: "Kunden als dumm zu diffamieren zeugt von einem interessanten Dienstleistercharakter." Kleiner semantischer Unterschied. Bitte zeig mir schwar auf weiß, wo ich behauptet habe, Du würdest Deine Kunden als dumm diffamieren. vor 1 Stunde schrieb polydeikes: Es ist immer das Gleiche mit euch. Wenn euch die Argumente gänzlich ausgegangen sind, kommt die "du bist Versicherungsmakler, du musst böse sein" Schiene. Aber ich versteh das. In einem Forum wie diesem, mit derartig niedrigem Durchschnittsniveau (siehe die PNs "cool, du bist Versicherungsmakler, für welche Gesellschaft?") und wenigen starken Ausreißern nach oben ist das nicht anders zu erwarten und solche Frustposts vorprogrammiert. Wer ist denn jetzt mit "Euch" gemeint? Meine Wenigkeit im Pluralis Majestatis? Eine unbekannte Menge Forenmitglieder? Oder die ganze Welt? Bitte schwarz auf weiß, wo habe ich "du bist Versicherungsmakler, du musst böse sein" geschrieben? Dieses "schwarz auf weiß" kann ganz schön nerven, was? vor 1 Stunde schrieb polydeikes: Mein Post richtete sich kurz und bündig an Aragorn und bezog sich explizit auf diesen. Es folgte dann nur eine Begründung auf seine explizite Fragestellung hin. Deine anschließende "fairr is sau geil und Versicherungen sch*****"-Masche wäre nicht nötig gewesen, noch inhaltlich dienlich in dem Kontext. Komisch. Du zitierst mich, beleidigst mich mehrfach, nennst mich einen Lügner und jetzt auf einmal hast Du nur kurz und bündig an Aragorn geantwortet? Nochmal: Zeig mir bitte schwarz auf weiß, wo ich diese "undifferenzierte Empfehlung" ausgesprochen habe. Ich habe nur auf Nachfrage beschrieben, was ich tue. Wo ist da eine Empfehlung, geschweige denn "Lügen"? Viele Grüße! Michalski P.S.: Wenn Du noch etwas ontopic beitragen willst, da stehen noch einige Fragen aus. Dieses Offtopic-Gebashe kannst Du jeder Zeit gern einstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aragorn April 6, 2017 Ich melde mich auch nochmal, hab jetzt die Erläuterung zum Entwurf gefunden.„Absatz 4 regelt den Fall, dass ein Versicherungsvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Satz 1 in der bis zum 23. Februar 2018 geltenden Fassung mit einem Privatkunden einen Vertrag über Vermittlungsleistungen auf Vergütungsbasis geschlossen hat („Servicevertrag“ etc.). Daraus besteht zwar ein Vergütungsanspruch gegen den Kunden, es widerspricht aber der Vorgabe in § 34d Absatz 1 Satz 5, dass der Vermittler nur durch das Versicherungsunternehmen vergütet werden darf. Daher ist vorgesehen, dass entsprechende Verträge mit Letztverbrauchern, die bis zum 18. Januar 2017 geschlossen wurden, weiter erfüllt werden dürfen. Das bedeutet, dass der Vermittler diese Vergütung auch nach dem 23. Februar 2018 weiter annehmen darf. Dies ist sachgerecht, da den Beteiligten spätestens mit dem Kabinettbeschluss über den Gesetzentwurf am 18. Januar 2017 bekannt ist, dass der Vermittler nur vom Versicherungsunternehmen Zuwendungen annehmen darf und damit künftig entgeltliche Vereinbarungen mit einem Verbraucher nicht mehr zulässig sind.“Damit wären dann Honorarvereinbarungen von Maklern nach dem 18.01.2017 keinesfalls nichtig, nur der Makler dürfte dann ab In-Kraft-Treten des Gesetzes, 23.02.2018, keine Vergütung vom Kunden mehr annehmen. Also bis zum 23.02.2018 ist doch dann alles gut! Wenn das Gesetz überhaupt so kommt?Hab ich so vom AfW-Newsletter, Norman Wirth, übernommen.Zitat:Alle vor dem 19.1.2017 geschlossenen Verträge bleiben grundsätzlich dauerhaft auch mit Zahlungspflicht des Kunden wirksam.Norman Wirth ist ja jetzt nicht IrgendwerWie siehst Du das, Poly? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski April 6, 2017 vor einer Stunde schrieb Aragorn: Hab ich so vom AfW-Newsletter, Norman Wirth, übernommen. Hier der Link dazu: http://www.afw-verband.de/newsletter/afw-mitgliederinformation-idd-und-verguetungsvereinbarungen-preview/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 6, 2017 Es ging immer um nach dem 17.01. erfolgten Vertragserklärungen. Eine Vereinbarung für bspw. Vermittlungsentgelte aus 2016 ist nicht nichtig. Habe ich ja auch nie gesagt. Man kann einen Nettotarif vermitteln oder einen Kunden (Verbraucher) beraten, sich dafür aber seit 18.01. nicht mehr vom Kunden bezahlen lassen, nie etwas anderes gesagt. Verträge ab dem 18.01. oder nach dem 17.01. (kA wie du auf 19. kommst) meint Vertragserklärung bis 18.01.. Ist die Vereinbarung für den Altvertrag sauber ***, bleibt sie natürlich bestehen. *** Zahlungspflichten ist ziemlich weit gefasst. Gerade die verbreiteten Servicegebühren oder ratierliche Vermittlungsentgelte sind noch nie wirklich sauber gewesen. So ein Modell ala ratierliche Vergütung bspw. müsste eigentlich die Rechtserfordernisse eines Verbraucherkredits erfüllen (Meinungen gehen da auseinander). Was ich eigentlich sagen will, IDD konkretisiert (bzw. soll das) auch losgelöst von der Fristenthematik was geht und was nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aragorn April 6, 2017 Laut Wirth wäre aber auch eine z.B. heute getroffene Honorarvereinbarung (z.B. Einmaliges Honorar) gültig und die Zahlung auch, solange sie vor dem 23.02.2018 erfolgt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 6, 2017 · bearbeitet April 6, 2017 von polydeikes Und noch mal was Allgemeines. Natürlich kann man auch heute lustig Honorar- / Entgeltvereinbarungen treffen und auf den Weihnachtsmann warten. Vorsorgekampagne.de und Co. machen ja auch fröhlich weiter als sei nichts gewesen. Moneymeets hat den Laden auch noch nicht zugemacht, obwohl das Provisionsabgaverbot in IDD zementiert und somit deren OLG Etappensieg rückwirkend nutzlos ist. Kann gut gehen, muss es aber nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich im Punkt Honorare was ändert, ist losgelöst von "boah, verfassungswidrig ..." etc. sehr gering. Wer heute noch mit Maklerstatus Honorare macht, baut mpMn auf die Dummheit des Kunden. Oder denkt, dass der fair wäre *hust*, sieht man ja hier, wenn es um Widersprüche, Kontoentgelte etc. geht ... Hinter der jetzigen IDD Umsetzung in dem Punkt stehen drei Interessengruppen: 1) Staat in Form von Fiskus und Kontrollorganen Der schließt die Umsatzsteuerlücke. Denn Vermittlung durch Makler ist umsatzsteuerfrei. Auf Vermittlung durch den zukünftigen Versicherungsberater entfällt Umsatzsteuer. Ein Punkt, der insbesondere bei Sach in den letzten Jahren viele Gerichte ob diversem Gestaltungsmißbrauch beschäftigt hat. Letzteren dämmt man damit aber nicht ein, da die großen Akteure problemlos mit Gesellschaftertrennung als Versicherungsberater Tochter weiter machen können, oder sogar schon eine haben (Komposit). 2) Verbraucherschützer Die sähen Provisionen generell am liebsten tot und sind, wie man am BDV sieht, sehr schnell und flexibel. Der BDV war einer der ersten Vermittler, der sich neben seiner Ausschließlichkeitsvertretertochter direkt mal eine Versicherungsberatertochter angelegt hat. So kann man schön weiter die ersten 3 beim Listenpreisausdruck mit Textmarker makieren und dafür Telefonsextarife einstreichen. Warum wohl ist in IDD immer noch weder Qualifikation, Haftungsdeckung noch sonstige Mindesterfordernisse für "Verbraucherschützer" / "Verbraucherzentralen" und die diversen Pseudogeschwürfinanzdienstleister ala Finanztest drin? 3) GDV Die wohl treibende Kraft. Der GDV plant ganz offiziell und ohne Hemmungen die Zukunft ohne Maklerschaft. IDD ist ein Zwischenschritt. Erst wird die Unabhängigkeit der Makler abgeschafft und zeitgleich durch die Nachberatungspflicht die Grundlage geschaffen, dass der Versicherer frei im Bestand seiner Makler wildern kann. Irgendwann kommt dann das Provisionsverbot, nur eine Frage der Zeit. Und dann wird es (für Privatkunden) nur noch Ausschließlichkeit und einige wenige Versicherungsberater geben. Für den GDV ideal, perspektivisch diesen unbequemen Makler abgeschafft, der teuer und auf der falschen Seite angesiedelt, sprich nicht hinreichend steuerbar ist. vor 5 Minuten schrieb Aragorn: Laut Wirth wäre aber auch eine z.B. heute getroffene Honorarvereinbarung (z.B. Einmaliges Honorar) gültig und die Zahlung auch, solange sie vor dem 23.02.2018 erfolgt! Nö. Sorry. Das steht da definitiv nicht. Siehe: "Daher ist vorgesehen, dass entsprechende Verträge mit Letztverbrauchern, die bis zum 18. Januar 2017 geschlossen wurden, weiter erfüllt werden dürfen." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aragorn April 6, 2017 Zitat:Die meistgestellten Fragen dazu sind folgende:Ist es richtig, dass Servicevereinbarungen von Versicherungsmaklern, die seit dem 18. Januar 2017 geschlossen werden, schwebend unwirksam sind? Was passiert nach Inkrafttreten der neuen IDD mit diesen Serviceverträgen? Muss dann der Makler den Vertrag rückabwickeln oder nur einfach dem Kunden gegenüber kündigen?Unsere Antwort:Um genau zu sein, geht es um Serviceverträge, abgeschlossen ab 19.1.2017, 0 Uhr. Diese sind grundsätzlich wirksam. Es darf als Makler nur nach dem 23.2.2018 die vereinbarte Vergütung nicht mehr angenommen werden.Das Gesetz tritt am 23.02.2018 in Kraft, bis dahin darf man auch Honorare, was auch immer nehmen.Das ist doch genauso, als wenn man z.B. ab dem 01.01.18 nur noch 80 auf Landstraßen fahren dürfte, dann kann ich doch auch bis zum 31.12.2017 100 fahren, oder?Mit dem Rest hast Du natürlich recht, was sind schon 40.000 Makler gegen 250.000 aus der AO!Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 6, 2017 Nope halt. Hier liegt mMn ein Fehler und Missverständnis vor. Wobei ich mich jetzt nur auf deinen Post beziehe, nicht dort bei denen quer lese (bevor ich wieder mit Mitgliedsanträgen zugeballert werde, ich kann diese Ritter in weißer Rüstung nicht mehr hören, sehen oder lesen). --- Zunächst müssen wir die Vergütungen unterscheiden. Serviceverträge / Serviceentgelte etc. waren noch nie sauber, wenn es keine versicherungsfremden Dienstleistungen waren. Machen wir uns nichts vor, das hat bis dato keine IHK interessiert und ist nur eine Gestaltungsfrage. IDD konkretisiert was versicherungsfremd ist. Womit eigentlich genau genommen jede Basis für den Makler entfällt Servicepauschalen einzustreichen. Es wird findige Juristen geben, die das wieder in einen Graubereich gerade biegen. Aber das war es auch heute schon immer (wenn halt nicht versicherungsfremd). Nur mit IDD dann pauschal zukünftig verboten, es kommen ja direkt noch 2 Hämmer zu dem Thema nach IDD hinterher, spätestens dann dürfte das letzte Tor zu sein. Es ist in der Praxis schwierig versicherungsfremd zu definieren, weil die eigentliche Tätigkeit des Maklers nicht wirklich gesetzlich definiert ist. Wir haben im Ggs zu Österreich kein Makler Gesetz. Dann haben wir die Vermittlungsentgelte. Das, was bspw. ich primär in AV betrieben habe, weil es den größten Kundennutzen hat. Simples Beispiel: Statt xyz % oder Promille des Beitrags wurde die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung bezahlt. Weil es eben kein Sinn ergibt, dass ein Kunde mit 4fachem Beitrag 4 mal so viel bezahlt wie der mit dem kleineren Beitrag, obwohl die Arbeit die Gleiche ist. War der Kunde bspw. informiert, wollte nur die fixe Vermittlung bspw. einer InterRisk netto und hat nur 1h Stunde Arbeitszeit produziert, dann hat er auch nur die eine Stunde a 150 Euro bezahlt. Nicht mehr, nicht weniger. Diese Vermittlungsentgelte waren nie (ex BMF zur steuerlichen Behandlung) definiert, waren aber auch nicht als Honorar definiert. Anders formuliert: Es gab nicht nur meine pro Kunde Denkweise, sondern auch die Jungs mit den KAVs, wie MyLife und diverse Strukturvertriebe. Ein Auswuchs, den die Branche selbst zu verantworten hat und der eingedämmt gehört. Praktisch sieht das aber so aus: Kunde sagt heute bspw. zu mir, vermittel mir Tarif xyz, ich bezahle dir deine dafür benötigte Arbeitszeit. Kann ich machen, kann ihm die Rechnung stellen. Jetzt springt die Uhr um und IDD tritt in Kraft. IDD regelt, dass meine Honorarvereinbarung im Sinne des vereinbarten Vermittlungsentgelts nichtig ist. Und das rückwirkend zum 18.01.2017. Alles was der Kunde tun muss, ist mich dann zum rücküberweisen des gezahlten Honorars aufzufordern. Wie? Mit vollem Recht. Sprich, das Vermittlungsentgelt wird rückwirkend nichtig. Das ist der aktuelle Stand. Hier liegt aber ein Fehler in deinem Zitat vor. Entscheidend ist nicht das Datum der Entgeltvereinbarung, entscheidend ist die Absichtserklärung des Kunden, also der Vertragsschluss des Versicherungsvertrags. Das ist ziemlich sicher falsch in deinem Zitat dort oben dargestellt. IDD stellt nicht auf den Vergütungsvertrag ab, sondern auf den zu Grunde liegenden, vermittelten Vertrag. Dann haben wir noch Beratungshonorare im klassischen Sinne. Wäre der Fall, wenn bspw. Kunde sagt, ich will nichts vermittelt haben, aber ich brauch eine Meinung zu meinen Policen. Früher kein Problem gewesen, seit 18.01. habe ich 24 Anfragen dieser Art ablehnen müssen. Diese Honorare waren aber noch nie umsatzsteuerfrei. Und sie sind in versicherungsfremd und Maklerleistung zu unterscheiden. Blöderweise dehnt IDD letzteres massiv aus. Solange du bisher keine Rechtsberatung im Einzelfall erbracht hättest, hättest du zulassungsfrei Honorare einkassieren dürfen. Ist genau das, was Finanztest nutzt, wenn die gegen Bearbeitungsgebühr einen Tarifvergleich erstellen oder einen Vertrag "bewerten". Die beraten nicht, die stellen dir eine Softwarenutzung in Rechnung. Das bizarre ist: Finanztest darf das weiter als versicherungsfremde Leistung. Definiert wird ja nur die Bringschuld des Versicherungsvermittlers. Ich muss allerdings zugeben, dass ich bei solchen Sachen jetzt auch nicht die weiße Weste schlechthin habe. Dann hat man halt bspw. die PHV gewechselt und die Rechnung für die PHV Vermittlung ausgestellt. Konnte man zwar nicht steuerlich geltend machen, aber war dann zumindest umsatzsteuerfrei. Solange da Verhältnismäßigkeiten gewahrt blieben, ist das auch 100 % rechtlich sauber, nur so halt nicht gewollt vom Gesetzgeber. --- Zitat Das ist doch genauso, als wenn man z.B. ab dem 01.01.18 nur noch 80 auf Landstraßen fahren dürfte, dann kann ich doch auch bis zum 31.12.2017 100 fahren, oder? Um also bei deinem Beispiel zu bleiben, es ist anders: Ja, du kannst heute 100 fahren und heute nicht dafür bestraft werden, wenn du geblitzt bist. Springt aber das Jahr um und alles bleibt wie es ist, kann dir der Blitzer nachträglich in Rechnung gestellt werden / bzw. musst du dann trotzdem bezahlen. Unwissen schützt vor Strafe nicht. Stand heute sind Vergütungsvereinbarungen mit Verbrauchern nicht mehr gültig (da rückwirkend so vorgesehen), rückabwickeln kann man sie aber erst mit Inkraftsetzung IDD, richtig. Zitat Mit dem Rest hast Du natürlich recht, was sind schon 40.000 Makler gegen 250.000 aus der AO! Das Verhältnis sieht doch deutlich anders aus. In den 40.000 sind MLP und alle Unternehmen mit Maklerzulassung und Untervermittlern drin. Makler im echten Sinne gibt es keine 8.000. Und von denen wiederum längst nicht alle im Privatkundenmarkt tätig. Das eigentliche Problem ist aber noch ein ganz anderes: - Die Mehrheit der Makler lehnt Honorare eh ab (wehren sich also auch gar nicht), kapiert nur nicht, dass es ohne Honorare auch keine Alternative zu willkürlich festgesetzten Courtagesätzen seitens Versicherer gibt - Die Branchenverbände verarzten jeweils ihre paar Hanseln und haben vor allem Eigeninteressen. Nicht einmal die paar Verbände bekommt man auf eine Linie. - Pools flirten lieber mit Fintechs als sich für Maklerinteressen einzusetzen - die Volksvertreter, die hier zu entscheiden haben, kennen meist gar nicht den Unterschied zwischen Vertreter und Makler. Wie man anhand diverser schriftlicher Stellungsnahmen der angeschriebenen Bundestagsabgeordneten erkennen kann. Der Versicherungsmakler im Privatkundenmarkt hat seinen Grabstein mit Aufschrift 18.01.2017 schon reserviert. Nur das dies nicht das endgültige Todesdatum ist, sondern der Beginn einer schleichenden, tödlichen Krankheit. Aktuell prüft die Bafin gerade diverse Versicherer auf Hinweise hinsichtlich unzulässiger Vermittlungsanreize und das ziemlich umfassend. "LVRG II" wird kommen und ein Deckel bei Sach wird derzeit grad diskutiert. Wobei ich das faszinierend finde. LVRG sollte ja die Auswüchse von normal an die 40 zu bis zu 88 Promille schließen, vornehmlich. Wie die Politik da jetzt auf die Idee kommt, einen Kompromiss zwischen 40 und 88 bei 15 bis 25 zu suchen, das ist mir schleierhaft. Am Ar**** sind aber nur die, die demnächst in Rente wollten und ihr Unternehmen / ihren Bestand verkaufen wollten. Der wird in 2-3-4 Jahren spätestens ziemlich wertlos sein. Alle anderen müssen halt sehen, wie sie mit den neuen Spielregeln umgehen. Und kommt der Versicherungsberater tatsächlich mit dem heutigen Durchleitungsgebot, dann wird es ein Eldorado für windschiefe Geschäftsmodelle und die größte Umdeckungswelle seit der Wiedervereinigung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski April 21, 2017 Hallo zusammen, um das Thema abzuschließen noch einen kurze Rückmeldung von mir. Der Wechsel klappte nach der Kommunikation mit DWS und Sutor-Bank dann doch reibungslos. Die DWS schichtete alle Anteile am 03.04. in den DWS Euro Reserve um und verkaufte diesen am 04.04. Dabei erfolgte ein (versteckter) Abzug von 15,40 EUR, was vermutlich die Depotgebühren für 2017 sind. Am 10.04. traf das Geld bei der Sutor Bank ein und wurde entsprechend angelegt. Weiß jemand zufällig, ob die DWS für den Übertrag Geld nimmt? Bisher sieht es für mich nicht so aus. Vielleicht übersehe ich aber auch nur etwas. Die 15,40 EUR Abzug für wahrscheinlich die Depotgebühren 2017 waren auch gut versteckt. Wen die Performance meiner DWS TopRente Dynamik in den letzten knapp 10 Jahren interessiert, ich habe die Daten einmal importiert und die Auswertung in dem Thread DWS TopRente Dynamik - meine finale Abrechnung veröffentlicht. Mich würde grundsätzlich auch einmal eine analoge Auswertung für die hier so kontrovers diskutierte Rentenversicherung interessieren. Vielleicht mag ja mal jemand, der einen solchen Vertrag langfristig bespart, die Entwicklung seiner Garantiesumme und die Kosten veröffentlichen. Dann könnte man mal einen Vergleich mit echten Daten bekommen, was zukünftigen Diskussionen vielleicht eine tragfähigere Grundlage bieten könnte. Viele Grüße! Michalski Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr April 21, 2017 vor 12 Stunden schrieb Michalski: Mich würde grundsätzlich auch einmal eine analoge Auswertung für die hier so kontrovers diskutierte Rentenversicherung interessieren. Vielleicht mag ja mal jemand, der einen solchen Vertrag langfristig bespart, die Entwicklung seiner Garantiesumme und die Kosten veröffentlichen. Dann könnte man mal einen Vergleich mit echten Daten bekommen, was zukünftigen Diskussionen vielleicht eine tragfähigere Grundlage bieten könnte. Wertentwicklungen von klassischen Rentenversicherungen sind langweilig, da gibt es nicht viel zu berechnen. Die laufende Verzinsung der letzten Jahre kannst du hier einsehen: http://www.pkv.wiki/cms/pkv/info/zahlen-und-fakten/lv-kennzahlen/ueberschussbeteiligung Davon gehen dann noch Kosten ab, das war es. Es gibt eine jährliche Standmitteilung, auf der z. B. garantierte Rückkaufswerte aufgelistet sind. Von diesem Wert zieht man erhaltene Zulagen und Steuererstattungen ab, dann hat man das, was als Auszahlungswert bei förderschädlicher Kündigung in 3 Monaten realisierbar ist. Das wird in RK1 des gemischten Portfolios eingerechnet. Die Rendite sollten dann ungeförderte RK3 Anlagen bringen, ohne Renditereduktion durch die Riester-Beitragsgarantie. Dafür und für das Gesamtportfolio lohnt sich dann die Performance Betrachtung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus April 21, 2017 · bearbeitet April 21, 2017 von DrFaustus Interessant wird die Entwicklung der Rückkaufswerte nach einem Zinsanstieg um sagen wir 2-3% zu sehen sein, nicht nach einer 50jährigen Hausse für festverzinsliche WPs. Ob das dann noch so langweilig aussieht wage ich mal zu bezweifeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr April 21, 2017 vor 49 Minuten schrieb DrFaustus: Interessant wird die Entwicklung der Rückkaufswerte nach einem Zinsanstieg um sagen wir 2-3% zu sehen sein, nicht nach einer 50jährigen Hausse für festverzinsliche WPs. Ob das dann noch so langweilig aussieht wage ich mal zu bezweifeln. Die deutsche klassische kapitalbildende Lebensversicherung hat schon viele Kapitalmarktkrisen überstanden. Auf welcher Basis kommst du zur Annahme, dass etwas gewöhnliches wie ein Zinsanstieg zu einer interessanten Entwicklung der Rückkaufswerte führen wird? Du weißt sicher, dass die Kapitalanlageteams der Versicherer auch Zeitung lesen und etwas von Niedrigzinsphase und Zinsänderungsrisiken gehört haben und rechnen können. Das trifft die nicht unvorbereitet. Ein paar Details kannst du in den jährlichen Assekurata Berichten lesen. Viel spannender wird es zu sehen sein, wie das fairr Anlagemanagement ohne direkte Eingriffsmöglichkeit in die Wertpapiere innerhalb der Fonds und ohne den Eigenkapital-Rückhalt der Sparkassengruppe wie die vergleichbar anliegende Deka Bonusrente in der nächsten Börsen-Crashphase tun wird. Da erwarte ich erheblich mehr Spannung als bei den deutschen Lebensversicherern. Wie viele Riester-FSP haben seit Auflage schon für Umschichtungsfrust bei den Sparern gesorgt? Wie unspektakulär war stattdessen der Verlauf von klassischen Riester-RV während der Finanzkrise ab 2007? Das ist aber m. E. nicht der Punkt. Jeder soll das Riesterprodukt besparen, was er will. Es gibt aber durchaus Unterschiede in der Betroffenheit der einzelnen Riestervarianten in der Renditereduktion durch die Riester-Beitragsgarantie in der Niedrigzinsphase. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski April 23, 2017 · bearbeitet April 23, 2017 von Michalski Am 21.4.2017 um 16:10 schrieb tyr: Wertentwicklungen von klassischen Rentenversicherungen sind langweilig, da gibt es nicht viel zu berechnen. Die laufende Verzinsung der letzten Jahre kannst du hier einsehen: http://www.pkv.wiki/cms/pkv/info/zahlen-und-fakten/lv-kennzahlen/ueberschussbeteiligung Davon gehen dann noch Kosten ab, das war es. Es gibt eine jährliche Standmitteilung, auf der z. B. garantierte Rückkaufswerte aufgelistet sind. Von diesem Wert zieht man erhaltene Zulagen und Steuererstattungen ab, dann hat man das, was als Auszahlungswert bei förderschädlicher Kündigung in 3 Monaten realisierbar ist. Das wird in RK1 des gemischten Portfolios eingerechnet. Edit: Hab den Riester-Wertentwicklungsthread gefunden. Da stehen genug Beispiele drin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sombat Februar 21, 2018 Am 21.4.2017 um 03:15 schrieb Michalski: Hallo zusammen, ... Weiß jemand zufällig, ob die DWS für den Übertrag Geld nimmt? Erstmal danke für den interessanten Thread! Hat die DWS für den Übertrag Geld genommen? Wie sieht denn die Performance von fairriester vom ersten Jahr aus? Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski Februar 25, 2018 Am 21.2.2018 um 12:09 schrieb Sombat: Hat die DWS für den Übertrag Geld genommen? Wie sieht denn die Performance von fairriester vom ersten Jahr aus? Die Übertragung hat kein Geld gekostet. Lediglich die 15,40 € für die Depotführung wurden voll abgezogen. 2016 IZF 5,42% 2017 IZF 6,48% Wobei die Übertragung im Anfang April 2017 stattfand, ich aber schon seit Ende 2016 die Riestersparraten auf Fairriester umgestellt hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rib Februar 28, 2018 Lohnt es sich ein ein Wechsel von DWS Riester Rente Premium (abgeschlossen. in 2010 durch AVL, jetzt 42Jahre alt) zur Fairr.de ?..habe durch die viele Umschichtungen nur rotes Minus an Renditen bis jetzt?..und würde bei Wechsel die gesamte eingezahlte Summe in anderen Vertrag übertragen, weil mancher Fonds stehen aktuell mit -11%,bzw. mit -17% zur buche?? DANKE! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski Februar 28, 2018 · bearbeitet Februar 28, 2018 von Michalski vor 2 Stunden schrieb Rib: Lohnt es sich ein ein Wechsel von DWS Riester Rente Premium (abgeschlossen. in 2010 durch AVL, jetzt 42Jahre alt) zur Fairr.de ?..habe durch die viele Umschichtungen nur rotes Minus an Renditen bis jetzt?..und würde bei Wechsel die gesamte eingezahlte Summe in anderen Vertrag übertragen, weil mancher Fonds stehen aktuell mit -11%,bzw. mit -17% zur buche?? Das musst Du Dir überlegen. Wenn Du jetzt überträgst, dann realisierst Du den Verlust. Wenn Du den DWS liegen läßt und einfach mit Fairriester neu beginnst, dann kannst Du darauf bauen, dass Dir die DWS zum Ablauf des DWS-Riestervertrages mind. die eingezahlten Beiträge plus Förderung auszahlen muss. Nehmen wir mal an, Du hast von 2010 - 2017 jedes Jahr 2.100 EUR insgesamt (Beitrag plus Förderung) an die DWS bezahlt. Dann liegen dort 8 x 2.100 EUR = 25.200 EUR Garantiewert. An der Stelle kannst Du auch den Garantiewert einsetzen, der bei der DWS online in Deinem Vertrag steht. Wie Du siehst, ist es ganz hilfreich, mit mehr Details um die Ecke zu kommen, wenn man eine Frage stellt und sinnvolle Antworten bekommen möchte ;-) Gehen wir davon aus, dass Du mit -14% aktuell unterwegs bist. Du könntest also 21.672 EUR übertragen an Fairriester und dann dort 25 weitere Jahre 2.100 EUR einzahlen. Bei 0,5% TER und angenommener jährlicher Rendite von 5% im Durchschnitt landest Du bei 162.286,47 EUR (ich lass mal die ganzen weiteren Kosten wie die monatliche Depotgebühr etc. weg). Läßt Du den DWS liegen und bekommst im Worst Case nur den Garantiebetrag raus, sind das 25.200 + 97.489,65 = 122.689,65 EUR am Ende, wobei hier eine gewisse Unschärfe drin ist, weil bei Fairrister erst ab 10k Depotwert die TER 0,5% ist. Vorher ist sie höher. Das Delta sind 39.596,82 EUR. Die DWS müßte bei angenommener 1,37% TER (Effektivkosten der DWS Riesterrente Premium laut Finanztest August 2017) eine durchschnittliche Rendite nach Kosten in Höhe von 3,85 % p.a. erzielen, um den Break Even zu erreichen. Wie schätzt Du diese Möglichkeit ein? Mit den Eckdaten kannst Du jetzt selbst weiterrechnen, ob es sich lohnt, im DWS zu bleiben oder nicht. Daneben spielen natürlich auch Emotionen eine Rolle: Willst Du Dir weitere 25 Jahre ein mögliches DWS-Desaster anschauen oder lieber jetzt einen Schlußstrich ziehen und nach vorn schauen? Viele Grüße! Michalski Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rib März 2, 2018 Am 28.2.2018 um 11:23 schrieb Michalski: Das musst Du Dir überlegen. Wenn Du jetzt überträgst, dann realisierst Du den Verlust. Wenn Du den DWS liegen läßt und einfach mit Fairriester neu beginnst, dann kannst Du darauf bauen, dass Dir die DWS zum Ablauf des DWS-Riestervertrages mind. die eingezahlten Beiträge plus Förderung auszahlen muss. Nehmen wir mal an, Du hast von 2010 - 2017 jedes Jahr 2.100 EUR insgesamt (Beitrag plus Förderung) an die DWS bezahlt. Dann liegen dort 8 x 2.100 EUR = 25.200 EUR Garantiewert. An der Stelle kannst Du auch den Garantiewert einsetzen, der bei der DWS online in Deinem Vertrag steht. Wie Du siehst, ist es ganz hilfreich, mit mehr Details um die Ecke zu kommen, wenn man eine Frage stellt und sinnvolle Antworten bekommen möchte ;-) Gehen wir davon aus, dass Du mit -14% aktuell unterwegs bist. Du könntest also 21.672 EUR übertragen an Fairriester und dann dort 25 weitere Jahre 2.100 EUR einzahlen. Bei 0,5% TER und angenommener jährlicher Rendite von 5% im Durchschnitt landest Du bei 162.286,47 EUR (ich lass mal die ganzen weiteren Kosten wie die monatliche Depotgebühr etc. weg). Läßt Du den DWS liegen und bekommst im Worst Case nur den Garantiebetrag raus, sind das 25.200 + 97.489,65 = 122.689,65 EUR am Ende, wobei hier eine gewisse Unschärfe drin ist, weil bei Fairrister erst ab 10k Depotwert die TER 0,5% ist. Vorher ist sie höher. Das Delta sind 39.596,82 EUR. Die DWS müßte bei angenommener 1,37% TER (Effektivkosten der DWS Riesterrente Premium laut Finanztest August 2017) eine durchschnittliche Rendite nach Kosten in Höhe von 3,85 % p.a. erzielen, um den Break Even zu erreichen. Wie schätzt Du diese Möglichkeit ein? Mit den Eckdaten kannst Du jetzt selbst weiterrechnen, ob es sich lohnt, im DWS zu bleiben oder nicht. Daneben spielen natürlich auch Emotionen eine Rolle: Willst Du Dir weitere 25 Jahre ein mögliches DWS-Desaster anschauen oder lieber jetzt einen Schlußstrich ziehen und nach vorn schauen? Viele Grüße! Michalski Vielen Dank für deinen Ausführlichen Antwort. Ich habe aktuell um die 13.000 eingezahlt in den Vertrag und liege Gesamt durch die 3 Fonds ( DWS Vorsorge premium, Rentenfonds Xl und Rentenfonds 15 Y duration) bei -13% , im Euro - 930,- aktuell, darum weiss es nicht ob gerade jetzt den Verlust realisieren sollte und zum z.B. Fairr.de wechseln oder abwarten erst um die Verluste zu minimieren und dann erst wechseln. Habe ich dann in neuen Vertrag auch die Zilmerungskosten die ersten 5 Jahre?? ..die ich bei DWS schon quasi abbezahlt habe, obwohl hatte den Vertrag durch AVL (Kickback Rabatt und 5,- Euro/ Trick) abgeschlossen. Muss dazu sagen das ich nicht aus der Finanzbranche komme und mit "Delta" und"Break even" mich noch auseinander setzen muss:-)). Vielen Dank und viele Grüße! Rib Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski März 2, 2018 Fang einfach bei Fairriester an und zahle dort Deine zukünftigen Raten ein. Eine Zillmerung gibt es nicht, denn es gibt keine Abschlusskosten in vergleichbarer Höhe, die ein Vermittler kassieren würde. Schau DIr über das Jahr an, wie Dein DWS-Vertrag sich weiterentwickelt. Depotgebühren hast Du ja bezahlt. Entscheide dann einfach, ob DU auf eine Erholung bei DWS setzen willst oder ob Du den Vertragswert auf Fairriester übertragen läßt. Vorteil wäre, dass Du bei Fairriester sofort in die günstigste Gebührenstaffel kommst (0,5% bei >10k Vetragswert, vorher 1,5% bis 5.000 EUR und 1% bei 5.000-10.000 EUR). Denk bei der Kündigung und Übetragung an die quartalsweise Kündigungsfrist, das geht nicht von heute auf morgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag