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Batman_BU

Besteuerung Ertragsanteil BU-Rente

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Batman_BU
· bearbeitet von Batman_BU

Guten Morgen, 

 

ich finde hier leider zwei verschiedene Aussagen im Internet...

 

Eine BU Rente wird

 

a) befristet auf z.B. 5 Jahre

b) individuell vereinbart auf z.B. 3 Jahre

c) unbefristet bis Endalter 

 

Lösung 1: 

Laufzeit ist unerheblich, es zählt das bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten. Ein 30-jähriger versteuert also einen Anteil von 44%

Lösung 2: 

Es zählt der Steuersatz für Renten mit kurzer Dauer (abgekürzte Leibrente). Also ein entsprechend sehr niedriger Anteil von 2%, 5% und 37% (für den Fall der Bezugsdauer bis 67))

 

Ich tendiere zu Lösung 2 gem. https://dejure.org/gesetze/EStDV/55.html 

 

Kann das jemand bestätigen oder korrigieren?

Vielen Dank!

 

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el_Mare

Ich versteuere meine BU Rente nach Lösung 2.

 

Grüße!

 

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Batman_BU

perfekt, danke für die Info!

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Batman_BU
Am 24.3.2017 um 09:24 schrieb el_Mare:

Ich versteuere meine BU Rente nach Lösung 2.

 

Grüße!

 

Ich muss das leider wieder hervorkramen, weil es auf Grund automatischer Datenübermittlung nicht (mehr) so einfach zu sein scheint. 

Der Versicherer hat nicht das im Vergleich abgegebene Enddatum

der zugesagten Rentenzahlung übermittelt, sondern das Ablaufdatum

des Vertrags. „Man könne das nicht anders angeben, weil ja theoretisch nach Auslauf ein weiterer Antrag auf BU gestellt werden könne“ war die Antwort auf meine Rückfrage. Es klang am Telefon so, als sei das Problem bekannt. Im Ergebnis führt das zu einer sehr deutlichen höheren Besteuerung und einem Minus von fast 4.000€ pa.

 

Ich habe noch keinen Steuerbescheid erhalten und entsprechend die aus meiner Sicht korrekten Daten mit Befristung angegeben. 

 

Ist sonst jemand über so ein Problem gestolpert? 

 

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