Tide März 19, 2017 Hallo, ich habe mich hier im Forum schon recht viel in die Materie gerade was diese kombination angeht eingelesen. Es scheint ja nicht sonderlich empfehlenswert zu sein. Nur leider ist bei mir der vertragsabschluss schon im juli 2013 gewesen und nicht wie bei den meisten fragenden hier noch in der entstehung. Nun ist die frage ob ich dennoch zugunsten einer SBU (bei der AL) diesen vertrag kündigen sollte oder weiterlaufen lasse? Auch im hinblick auf die Abschluss- und Laufenden Kosten. Sollte ich eine SBU mit ähnlichen rahmendaten nehmen, alles so weiterlaufen lassen wie bisher, evtl die fondsauswahl ändern? Würde dann halt meine Berufsgruppeneinstufung und Beiträge verlieren... Habe gute erfahrung mit der geldanlage in ETF sparpläne bei einer direktbank gemacht und möchte dies noch ausbauen. Auch weil in 10Jahren evtl eine immobilie gekauft werden soll. Also es handelt sich bei mir um ein von mlp vermitteltes produkt von AL Fonds Basis (FR70) mit BUZ (BZ21) ---> im anhang die Vertragsbedingungen Hier mal abgekürzt: abgeschlossen als student, eintrittsalter 26 jahre, berufsgruppe 1+ mittlerweile das studium abgebrochen und arbeit als elektroniker (berufsgruppe wohl 2/2+) nettolohn ist zz etwa 1800€ Höhe der BUZ 1250€ garantierte jährl. rentensteigerung 3% dynamik p 10% beitrag für 4 jahre vermindert (30% bis 31.07.2017) beitrag gesamt: 50,78 zu zahlen: 42,53 ab dem 5. jahr beitrag gesamt: 169,26 zu zahlen: 141,79 vielen dank für hilfreiche antworten und tipps mfg 1.pdf 2.pdf 3.pdf 4.pdf 5.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 19, 2017 Wir haben das schon sehr oft als "Reaktivierung in Schicht 3" oder "Auskoppelung" im Forum thematisiert. Das Auflösen der Schicht 1 Konstellation (Rürup) führt nicht zum Verlust der BG-Einstufung. Wir reden hier immerhin von der AL, einem für Studenten absolut tauglichen BU-Versicherer. Solche worst case Szenarien sind Volkswohlbund und Co. ... Abschlusskosten entstehen allerdings auch bei Reaktivierung neu, hat aber bei einer SBU keine effektive Bedeutung, da diese ja Teil der zu zahlenden Prämie sind. Und die Risikoprämie wird bestenfalls ob niedrigerem Rechnungszins und höherem Eintrittsalter minimal höher ausfallen. --- Die Schichtenfrage (und ja, Rürup ist in deinem Fall noch sinnfreier als im Forendurchschnitt) hat aber eben nichts mit der "SBU vs. BUZ"-Frage zu tun. Bei letzterer geht es ausschließlich darum, dass im Falle einer BU beim Arbeitnehmer keinerlei Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr gezahlt werden. Weder vom AN, noch vom AG - ich hab dann ja idR keinen Beruf und somit keinen AG mehr ... Dieses Risiko konnten Studenten bis 31.12.2016 über eine sinnvolle technische Konstellation nicht nur "gratis" bei der AL absichern, sondern effektiv auch noch mit unwiderstehlicher Förderung auf den Risikobeitrag. Das ist hier im Forum als "MiniBuz" bekannt und oft htematisiert worden. Diese technische Umsetzung gibt es seit 31.12.2016 wie gesagt nicht mehr in der Form. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tide März 20, 2017 Ich habe vorhin direkt bei der AL angerufen. Der Sachbearbeiter meinte ich könnte die BG Einstufung nicht übernehmen, nur die gesundheitsprüfung überspringen. Bei sbu würde mein jetziges alter und mein jetziger Beruf zählen. Wäre es dann trotzdem ratsam den kombivertrag zu kündigen und eine neue sbu (bei al) abzuschließen? Würde ja wie gesagt lieber selber in etf fürs Alter sparen... Oder wäre das nach den 4 Jahren zu teuer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 20, 2017 · bearbeitet März 20, 2017 von polydeikes Zitat Ich habe vorhin direkt bei der AL angerufen. Der Sachbearbeiter meinte ich könnte die BG Einstufung nicht übernehmen, nur die gesundheitsprüfung überspringen. Tja, dann kennt der Sachbearbeiter seine eigenen AVB nicht. Auch das ist nicht mein Problem und es ist inhaltlich falsch. (Man kann es auch anders formulieren: Je größer der Versicherer, umso wahrscheinlicher, dass man an der Hotline einen Vollidioten erwischt. Mal abgesehen davon macht die AL selbst keine Reaktivierungen, das geht immer nur über einen Vermittler.) --- Eine Reaktivierung ist KEIN Neuabschluss, es ist nur ein technischer Neuabschluss (Antragsweg). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tide März 20, 2017 OK, das hört sich ja erstmal gut an. Könntest du mir sagen wo ich in den AVB die regelung mit übernahme der BG einstufung finde? In den Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Basisrente (Tarif BZ21) unter §14 und §15 steht nur das ich die BUZ aus der Hauptversicherung ausschließen kann und das "Sie können unter bestimmten Bedingungen neue Ver-träge abschließen, ohne dass wir das[→]Risiko er-neut prüfen. Sie können als neuen Vertrag aus folgen-den Vertragsarten wählen: eine selbständige Berufs-unfähigkeitsversicherung oder eine Rentenversiche-rung mit einer[→]BUZ." ich habe am 30.03. einen termin mit meinem MLP vermittler um über diese änderung zu sprechen und ich will nicht dass er mir erzählt dass das nicht möglich ist vielen dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 20, 2017 vor 14 Minuten schrieb Tide: Könntest du mir sagen wo ich in den AVB die regelung mit übernahme der BG einstufung finde? Zitat "Sie können unter bestimmten Bedingungen neue Verträge abschließen, ohne dass wir das[→]Risiko er-neut prüfen. Sie können als neuen Vertrag aus folgen-den Vertragsarten wählen: eine selbständige Berufs-unfähigkeitsversicherung oder eine Rentenversiche-rung mit einer[→]BUZ." ich habe am 30.03. einen termin mit meinem MLP vermittler um über diese änderung zu sprechen und ich will nicht dass er mir erzählt dass das nicht möglich ist Exakt das, was fett markiert ist. Und zwar gänzlich unzweifelhaft. Was MLP angeht. Wenn mir schonmal jemand direkt ins Gesicht geschlagen hat, dann ist der natürlich meine direkte Anlaufstelle für weitere kosmetische Behandlung, das ist logisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tide März 20, 2017 Naja wenn ich ihm direkt sage was ich will und das wirklich ohne BG heraufstufung geht kann ja nichts schiefgehen oder? Er hat mir schon zugesagt dass er es machen würde. Jetzt zu nem neuen versicherungsvertreter zu gehen, der wieder andere anbieter bzw neue verträge etc hat wäre ja wahrscheinlich teurer und ineffektiv? oder an wen sollte ich mich sonst wenden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe März 20, 2017 · bearbeitet März 20, 2017 von Okabe vor einer Stunde schrieb Tide: Naja wenn ich ihm direkt sage was ich will und das wirklich ohne BG heraufstufung geht kann ja nichts schiefgehen oder? Er hat mir schon zugesagt dass er es machen würde. Jetzt zu nem neuen versicherungsvertreter zu gehen, der wieder andere anbieter bzw neue verträge etc hat wäre ja wahrscheinlich teurer und ineffektiv? oder an wen sollte ich mich sonst wenden? Du musst ja nicht den Vertrag wechseln, nur weil du deinen Betreuer wechselst. Da würde ich meinen Vertrag ja schon lieber bei z.B. moneymeets verwalten lassen und wenigstens Cashback bekommen, als dass einer von MLP jedes Jahr Geld dafür bekommt, dass er mich inkompotent "berät"... EDIT: Bedenke bitte, dass dir im Leistungsfall dein Makler zur Seite stehe sollte. Wenn dein MLP Makler schon bei solch simplen Dingen inkompetent ist, wie sieht es dann aus, wenn ein langer komplizierter Fragebogen ausgefüllt werden muss, mit Rückfragen, Schweigepflichtsentbindung, etc...? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 21, 2017 Na wenn ich zum Versicherungsvertreter der Pfefferminzia gehe, wird der keinen AL Vertrag für mich reaktivieren können. Das ist jetzt nicht so überraschend. Let me google that for you ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tide April 2, 2017 Also ich habe jetzt mal mit dem MLP Berater (und er ist immerhin "CFP" und nicht jmd der nur nen wochenendschnellkurs gemacht hat gesprochen, bei umstellung auf SBU würden Berufsgruppe und Gesundheitsprüfung unangetastet bleiben. Nur das eintrittsalter und damit beitrag halt höher durch die 3 jahre. Er hat mich halt nochmal auf die "airbag" funktion hingewiesen die mir eigentlich auch ganz sinnvoll vorkommt. (Im BU fall würde AL meinen Basisrentenbeitrag jedes jahr um 10% erhöhen, gesetzliche Rente wäre in meinem alter ja sehr gering weil nichts mehr eingezahlt wird) Auch könnte er die fonds der Basisrente auf ETF zwecks kostenoptimierung umstellen. Bin iwie nicht ganz sicher ob ich es wirklich machen sollte. Leisten könnte ich mir den jetzigen vertrag schon und das risiko bei frühem BU fall zu verarmen besteht ja schon... ? Auf raten der Verbraucherzentrale habe ich nämlich als erstes meine fondsgebundene BAV bei der Allianz gekündigt und somit hätte ich nur noch die gesetzliche rente (und das was ich selber spare) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag