TradingJoe März 14, 2017 Moin! Fällt bei fondsgebundenen (Alt-) Lebensversicherungen (Abschluß vor 31.12.2004) die gänzliche Steuerfreiheit bei Auszahlung durch das INVESTMENTSTEUERREFORMGESETZ 2018 ? Sollte der damals so gepriesene Bestandsschutz wirklich rückwirkend aufgelöst werden, wäre das eine Ohrfeige für alle LebensV-Sparer. Mit der gänzlichen Steuerfreiheit wurde damals für solche Langszeitverträge (meine Person betreffend: 37 Jahre Vertragslaufzeit!) streng geworben ! Es gibt zwar hohe Freibeträge ab 2018 und einige Besonderheiten fallen weg; aber was ist mit fondsgebundenen ALT-Policen n. § 20 I Nr. 6 in die monatl. eingezahlt wird ? Bei späterer gewählten Einmalausz. würde ich dann deutlich drüberliegen. Ich finde keine weiteren INFOS. Weiß jemand irgendwas Näheres ? Gutes Nächtle ! Christian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 März 17, 2017 Am 14.3.2017 um 02:56 schrieb TradingJoe: Fällt bei fondsgebundenen (Alt-) Lebensversicherungen (Abschluß vor 31.12.2004) die gänzliche Steuerfreiheit bei Auszahlung durch das INVESTMENTSTEUERREFORMGESETZ 2018 ? Nein. Am 14.3.2017 um 02:56 schrieb TradingJoe: Mit der gänzlichen Steuerfreiheit wurde damals für solche Langszeitverträge (meine Person betreffend: 37 Jahre Vertragslaufzeit!) streng geworben ! Aber nur von Produktverkäufern, nicht vom Gesetzgeber/Staat! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag