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TradingJoe

Fällt die gänzliche Steuerfreiheit für fondgebundene (Alt-)Lebensversicherungen ab 2018 ?

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TradingJoe

Moin!

Fällt bei fondsgebundenen (Alt-) Lebensversicherungen (Abschluß vor 31.12.2004) die gänzliche Steuerfreiheit bei Auszahlung durch das INVESTMENTSTEUERREFORMGESETZ 2018 ?

Sollte der damals so gepriesene Bestandsschutz wirklich rückwirkend aufgelöst werden, wäre das eine Ohrfeige für alle LebensV-Sparer.

Mit der gänzlichen Steuerfreiheit wurde damals für solche Langszeitverträge (meine Person betreffend: 37 Jahre Vertragslaufzeit!) streng geworben ! 

Es gibt zwar hohe Freibeträge ab 2018 und einige Besonderheiten fallen weg; aber was ist mit fondsgebundenen ALT-Policen n. § 20 I Nr. 6 in die monatl. eingezahlt wird ?

Bei späterer gewählten Einmalausz. würde ich dann deutlich drüberliegen.

Ich finde keine weiteren INFOS.

Weiß jemand irgendwas Näheres ?   Gutes Nächtle ! Christian

 

 

 

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Fondsanleger1966
Am 14.3.2017 um 02:56 schrieb TradingJoe:

Fällt bei fondsgebundenen (Alt-) Lebensversicherungen (Abschluß vor 31.12.2004) die gänzliche Steuerfreiheit bei Auszahlung durch das INVESTMENTSTEUERREFORMGESETZ 2018 ?

 

Nein.

Am 14.3.2017 um 02:56 schrieb TradingJoe:

Mit der gänzlichen Steuerfreiheit wurde damals für solche Langszeitverträge (meine Person betreffend: 37 Jahre Vertragslaufzeit!) streng geworben ! 

 

Aber nur von Produktverkäufern, nicht vom Gesetzgeber/Staat!

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