Taxadvisor Januar 3, 2019 vor 8 Stunden schrieb Portfolio2055: Steuerberater sind keine Anwälte. Dafür müsstest du dir einen mit Doppelqualifikation suchen. Die sind teuer! So ein Quatsch, natürlich kann ich als Steuerberater vor dem Finanzgericht oder dem BFH für meine Mandanten klagen. Das ist auch so ein Irrglaube mit dem Anwalt, der isch hartnäckig hält. https://www.bundesfinanzhof.de/gericht/verfahren/verfahren-beim-bundesfinanzhof?tid=66 Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Januar 3, 2019 Hey, bevor hier über Klagen unter Rückgriff auf eine Rechtschutzversicherung diskutiert wird ... Lest die Lohnsteuerrichtlinien zum Thema doppelte Haushaltsführung und anderer Werbungskosten bezüglich Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (Arbeitslohn). Die sind da recht umfangreich und detailiert. http://einkommensteuerrichtlinien.de/lohnsteuerrichtlinien.htm Dann schaut mal nach, ob die Rechtschutzversicherunng auch Angelegenheiten im finanzgerichtlichen Verfahren überhaupt abdeckt. Dahin kommt man erst, wenn man das normale Verwaltungsverfahren (Steuererklärung, Steuerbescheid, Einspruch, Einspruchsentscheidung) durch hat. Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein berät zunächst, u.U. bevor die Tatbestände überhaupt verwirklicht worden sind (wenn man sie rechtzeitig fragt), hilft bei der richtigen Formulierung und Einschätzung der Tatbestände für die Steuererklärung (macht die dann auch) und gibt in der Regel eine vernünftige Meinung über Erfolgsaussichten, ob und wie man gegen einen ungünstigen Steuerbescheid vorgeht. Typischer Weise sind das Tätigkeiten, die nicht von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Die greift doch erst, wenn man auf der letzten Eskalationsstufe (Klage und Klagevorbereitung) ist. Bis dahin ist ein langer Weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag