halloichbinderha März 13, 2017 Hallo, ich bin mit meiner Frau zusammenveranlagt. Ich verdiene ca. 20K pro Jahr in Teilzeit und schreibe noch meine Masterarbeit, sie studiert Medizin und hat kein Einkommen. In meiner Steuererklärung gebe ich die Ausgaben von mir als Werbungskosten an (Teilzeitstatus an der Uni bedeutet: keine Regelarbeitsstätte dort) und ihre Ausgaben als Sonderausgaben (weil Erstausbildung). Für vier Monate ihres 12-monatigen PJ (vgl. Anerkennungsjahr) ziehen wir in eine 400 km entfernte Stadt. Ich arbeite teils in Homeoffice und bin jede dritte Woche vor Ort für Masterarbeit und Job. Wie kann ich das in der Steuererklärung geltend machen? Wenn ICH studienbedingt umziehen würde, wären es Werbungskosten. Wenn wir zusammen umziehen und SIE in die Heimat fahren muss, wären es Sonderausgaben. Jetzt ziehe ich ja nur mit um und fahre für Arbeit und Studium regelmäßig zurück. Ist Werbungskosten ansetzen trotzdem möglich für die langen Fahrten? Viele Grüße Jo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
luess März 13, 2017 · bearbeitet März 13, 2017 von luess Also ich habe nur sehr begrenzte Ahnung mit dem deutschen Steuerrecht, aber ich versuche mich trotzdem mal. Gerne lasse ich mich von den Experten überstimmen! Du ziehst nicht studienbedingt um. Du ziehst um, weil es du und deine Frau gerne so haben würden. Du wirst hier auf Granit beissen, 9 von 10 Finanzbeamte lehnen deinen Antrag ohne zögern ab, da das alles andere als Werbungskosten sind. Auch für deine Fahrtkosten sieht es für mich eher negativ wie positiv aus. Jeder hat im Normalfall eine regelmäßige Tätigkeitsstätte. Das ist bei dir zu 99,9% die Uni. Wo soll diese auch sonst sein? Du wirst hier nur eine Strecke ansetzen können. Ein unnötiger Umzug in eine andere Stadt wegen eines steuerlich unzuberücksichtigen Arguments wird deine Werbungskosten auf keinen Fall erhöhen. Meiner Meinung nach wird sie eine Heimfahrt auch nicht steuerlich absetzen können. Weshalb auch ? Sind ja keine ausbildungsbedingten Fahrten, du schreibst ja von Heimfahrten. Die haben in der Steuererklärung nichts zu suchen. Das ist privat! Alleine aus steuerlicher Sicht ist ein Umzug für dich absolut hirnrissig. Deine Werbungskosten bleiben gleich und deine Ausgaben steigen immens. Aus familiärer Sicht ist ein Umzug äquivalent ins Positive. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee März 13, 2017 vor 2 Stunden schrieb halloichbinderha: Jetzt ziehe ich ja nur mit um und fahre für Arbeit und Studium regelmäßig zurück. Ist Werbungskosten ansetzen trotzdem möglich für die langen Fahrten? Kannst du denn jetzt zur Zeit die Fahrtkosten absetzen als Werbungskosten? Wenn ja: warum sollte das bei größerer Entfernung nicht mehr gelten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 13, 2017 vor 2 Stunden schrieb halloichbinderha: Hallo, ich bin mit meiner Frau zusammenveranlagt. Ich verdiene ca. 20K pro Jahr in Teilzeit und schreibe noch meine Masterarbeit, sie studiert Medizin und hat kein Einkommen. In meiner Steuererklärung gebe ich die Ausgaben von mir als Werbungskosten an (Teilzeitstatus an der Uni bedeutet: keine Regelarbeitsstätte dort) und ihre Ausgaben als Sonderausgaben (weil Erstausbildung). Für vier Monate ihres 12-monatigen PJ (vgl. Anerkennungsjahr) ziehen wir in eine 400 km entfernte Stadt. Ich arbeite teils in Homeoffice und bin jede dritte Woche vor Ort für Masterarbeit und Job. Wie kann ich das in der Steuererklärung geltend machen? Wenn ICH studienbedingt umziehen würde, wären es Werbungskosten. Wenn wir zusammen umziehen und SIE in die Heimat fahren muss, wären es Sonderausgaben. Jetzt ziehe ich ja nur mit um und fahre für Arbeit und Studium regelmäßig zurück. Ist Werbungskosten ansetzen trotzdem möglich für die langen Fahrten? Viele Grüße Jo Zahlt ihr bei 20k "Verdienst" überhaupt Lohn-/Einkommensteuer? Selbst wenn die 20.000,00 nicht Einkommen sondern zu versteuerndes Einkommen (zvE) wären betrüge eure Belastung lt BMF-Rechner 358,00 p.a. in der Splittingtabelle. Welche Beträge glaubst du durch zusätzliche Werbungskosten und/oder Sonderausgaben generieren zu können? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
halloichbinderha März 13, 2017 vor 47 Minuten schrieb luess: Auch für deine Fahrtkosten sieht es für mich eher negativ wie positiv aus. Jeder hat im Normalfall eine regelmäßige Tätigkeitsstätte. Das ist bei dir zu 99,9% die Uni. Wo soll diese auch sonst sein? Du wirst hier nur eine Strecke ansetzen können. Ein unnötiger Umzug in eine andere Stadt wegen eines steuerlich unzuberücksichtigen Arguments wird deine Werbungskosten auf keinen Fall erhöhen. Meiner Meinung nach wird sie eine Heimfahrt auch nicht steuerlich absetzen können. Weshalb auch ? Sind ja keine ausbildungsbedingten Fahrten, du schreibst ja von Heimfahrten. Die haben in der Steuererklärung nichts zu suchen. Das ist privat! Meine Regelarbeitsstätte ist bei meinem Job am Heimatort. Weil ich kein Vollzeitstudium mache, ist die Uni keine Regelarbeitsstätte [1] und ich gebe im Moment sowohl die volle Entfernung als auch Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten für Weiterbildung an. Ihre Regelarbeitsstätte ist während der Zeit in Dresden in (vermutlich) Dresden. Die Entfernung wäre dann eben 450 km statt 2,5 km. Der Umzug ist für mich privat veranlasst, das ist klar. Für meine Frau dagegen nicht. Nur könnte ich doch jetzt auch 250 km entfernt studieren und diese Wege absetzen (bis zur Höchstgrenze) - oder kann mir das Finanzamt vorschreiben, wo ich wohne? Ich würde eine doppelte Haushaltsführung [2] geltend machen. vor 37 Minuten schrieb otto03: Zahlt ihr bei 20k "Verdienst" überhaupt Lohn-/Einkommensteuer? Nein. In diesem Jahr wird das Einkommen auf 35k € Brutto steigen, dann zahlen wir steuern. Außerdem würde ich Verlustvortrag [3] geltend machen, falls die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen. vor 41 Minuten schrieb otto03: Welche Beträge glaubst du durch zusätzliche Werbungskosten und/oder Sonderausgaben generieren zu können? Miete: 2000 € Fahrtkosten: 1000 bis 3000 € (je nach Verkehrsmittel und Häufigkeit) Verpflegungsmehraufwand: 24 x 90 Tage = ca. 2200 € Viele Grüße jo [1] https://www.jahressteuergesetz.de/reisekostenrecht/reisekostenreform-2014-erste-taetigkeitsstaette/ [2] https://www.steuertipps.de/lexikon/d/doppelte-haushaltsfuehrung [3] http://www.wissen.de/erste-steuererklaerung-tipps-fuer-studenten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
luess März 13, 2017 · bearbeitet März 13, 2017 von luess vor 1 Stunde schrieb halloichbinderha: Meine Regelarbeitsstätte ist bei meinem Job am Heimatort. Weil ich kein Vollzeitstudium mache, ist die Uni keine Regelarbeitsstätte [1] und ich gebe im Moment sowohl die volle Entfernung als auch Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten für Weiterbildung an. Und dein Vater ist nicht der zu bearbeitende Finanzbeamte? Da sind eine Reihe Ungereimtheiten enthalten. 1. Wenn du eine regelmäßige Arbeitsstätte bei deinem Job hast, kannst du keinesfalls den vollen Weg absetzen. Du darfst eine Strecke, weil es eben die zweite Tätigkeitsstätte ist. Aber eine zweite ganz sicher nicht. 2. Wenn du öfters das Studium besuchst, was ja Sinn und Zweck dessen ist, kannst du ebenfalls auf keinen Fall einen Verpflegungsaufwamd geltend machen. Wenn du dort als Beispiel 2x die Woche bist, stellt das lediglich eine weitere 2. Tätigkeitsstätte dar. Du darfst auch hier eine Strecke geltend machen aber keinen Verpflegungsaufwand. Warum? Es ist ganz einfach, man kann es bereits am Namen erkennen. Es geht grundlegend um den Verpflegungsaufwand, der dein leibliches Wohl gewährleisten soll. Sobald du "öfters" denselben Ort besucht, verpflichtet man den Steuerzahler der Möglichkeit eine günstige Verpflegung zu finden. Ohne irgendwelche steuerliche Geltung! vor 1 Stunde schrieb halloichbinderha: Der Umzug ist für mich privat veranlasst, das ist klar. Für meine Frau dagegen nicht. Das interessiert den ( korrekt arbeitenden ) Finanzbeamten keinesfalls. Selbst wenn ihr zusammen veranlagt werdet, werden die Aufwendungen der Frau natürlich berücksichtigt ( ebenfalls natürlich nur anteilig ), deine aber nicht. Warum? Ist ja sonnenklar, sonst würde das ein riesiges Steuerleck verdeutlichen. Das würde ja sonst jeder tun, Schäuble ist ein sehr intelligenter Mann. vor 1 Stunde schrieb halloichbinderha: kann mir das Finanzamt vorschreiben, wo ich wohne? natürlich nicht, aber da du unter der Prämisse, der nicht legalen Steuersenkungen agierst, wirst du riesige Probleme kriegen. Inklusive dem Finanzbeamten, der da sicher mit keinem blauen Auge davon kommen wird. Du ebenfalls nicht. Das ist Steuerhinterziehung. Wie die deutschen Gerichte den Hinterziehungen gegenüberstehen, sollte in der Vergangenheit deutlich geworden sein. vor 1 Stunde schrieb halloichbinderha: vor 2 Stunden schrieb otto03: Zahlt ihr bei 20k "Verdienst" überhaupt Lohn-/Einkommensteuer? Nein. In diesem Jahr wird das Einkommen auf 35k € Brutto steigen, dann zahlen wir steuern. Außerdem würde ich Verlustvortrag [3] geltend machen, falls die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen. Bereits ab 8821 sind Steuern fällig und zwar in Form von mindestens 14%. Wenn man das in Relation nimmt, ist das garnicht so knapp. vor 1 Stunde schrieb halloichbinderha: Miete: 2000 € Fahrtkosten: 1000 bis 3000 € (je nach Verkehrsmittel und Häufigkeit) Verpflegungsmehraufwand: 24 x 90 Tage = ca. 2200 € Ich sehe da ziemliche Ungereimtheiten. ->2000€ für das komplette Jahr ?? Das ist sehr wenig. -> 90 Tage wirst du auf garkeinen Fall bekommen, zumal das extrem viel sind. Das Finanzamt geht von 210 Arbeitstage im Jahr aus. 90 Tage entsprechen 42%, das kriegst du nie und nimmer. Dann wärst du ja fast die Hälfte nichtmal in der Wohnung. Zumal du ja für jeden Tag 24€ ansetzt. Wie kommst du auf den Trichter? Die würden, im Fall der Fälle, selbst wenn sie dir die 90 Tage gewähren würden, niemals für alle 90 Tage die 24€ geben. Du hast von deinen 90 Tagen mindestens 45 Tage an denen du an oder abreist. Dafür gibt es nur 12 Euronen. Gehe zu einem Steuerberater, du scheinst gerade das zu nehmen, was dir am liebsten passen würde. Btw: Gebe noch schnell den Name des Finanzbeamten inklusive des zuständigen Finanzamtes durch. Wenn er dir das alles gewährt was du hier angibst, ist er längste Zeit Finanzbeamter gewesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 13, 2017 Hallo luess, sorry, aber was schreibst du denn da? Natürlich ist der Umzug für die Frau berufsbedingt, und damit auch für ihren Mann bzw. die gesamte Familie. Wenn man es auf die Spitze treiben will kann man gerne regelmäßig zwischen den Arbeitsplätzen der Frau und des Mannes hin- und herziehen, das ist immer absetzbar*. Zitat Ein unnötiger Umzug in eine andere Stadt wegen eines steuerlich unzuberücksichtigen Arguments wird deine Werbungskosten auf keinen Fall erhöhen. Das ist auch falsch. Es spielt keine Rolle, warum man nicht am Arbeitsort wohnt, und auch die Entfernung spielt fast keine Rolle (die 15.000km-Grenze mal außen vor). Wenn jemand meint er müsste auf den Mond ziehen dann darf er das, und die Fahrtkosten (bzw. Flugkosten) wären trotzdem Werbungskosten*. Zum Verpflegungsmehraufwand: Den gibt es maximal für 3 Monate (und das sind keine 90 Tage, weil niemand 7 Tage die Woche arbeitet/arbeiten darf). Und die 3 Monate sind einmalig, also nicht jedes Jahr erneut. *bedenken muss man dabei aber immer, dass absetzen nicht bedeutet das der Staat die Kosten übernimmt, unterm Strich zahlt man nämlich grundsätzlich mindestens 58% der Kosten selber (wirklich Reiche nur 55%) Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
luess März 14, 2017 da hatte ich offensichtlich eine Falschinformation. Kannst du dazu die ein oder andere Quelle bringen ? Die 15.000 km oder auch die maximal 3 Monate sind mit gänzlich neu. Ich bin, wenn überhaupt, nur ganz am Rande des Steuerrechts unterwegs, weil es mich nicht wirklich interessiert.. Ich durfte ( musste ) aus verschiedensten Gründen, jedoch das ein oder andere mal damit arbeiten. Unter anderem auch mit Steuerberatern. Vom o.g. war nie die Rede. Aber das muss nichts bedeuten. Ich bin aber gespannt und höre gerne zu. vor 9 Stunden schrieb reckoner: *bedenken muss man dabei aber immer, dass absetzen nicht bedeutet das der Staat die Kosten übernimmt, unterm Strich zahlt man nämlich grundsätzlich mindestens 58% der Kosten selber (wirklich Reiche nur 55%) Gute Aussage, die trifft es vollkommen auf den Punkt. Ich bin mir relativ sicher, dass viele diesen Gesichtspunkt vollkommen vernachlässigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee März 14, 2017 vor 7 Minuten schrieb luess: Ich bin, wenn überhaupt, nur ganz am Rande des Steuerrechts unterwegs, weil es mich nicht wirklich interessiert.. Dafür lehnst du dich aber weit aus dem Fenster: vor 14 Stunden schrieb luess: Btw: Gebe noch schnell den Name des Finanzbeamten inklusive des zuständigen Finanzamtes durch. Wenn er dir das alles gewährt was du hier angibst, ist er längste Zeit Finanzbeamter gewesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
feymo211283 März 14, 2017 Mische mich hier kurz ein. Der TO sollte meiner Meinung nach wirklich einen StB einschalten. Zum Thema Steuerrecht ist hier wirklich eine Menge Halbwissen unterwegs,reckoner nehme ich explizit aus. Zu deinem speziellen Fall wird sich hier wohl auch niemand melden, der Honorararbeit unentgeltlich per Forum erledigt. Zumal wir hier auch nur einen Teil deiner persönlichen Verhältnisse kennen und ich mich deshalb aus speziellen Beratungen raushalte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 März 14, 2017 So sehe ich das auch. Der TO ist mit dem , was man vom Forum bei dieser Einzelfrage an "Rechtsberatung" erwarten kann , über das Ziel hinausgeschossen. Die Übersprunghandlung von luess rechtfertigt das dennoch nicht; reichlich vergaloppiert nenn ich das mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
halloichbinderha März 14, 2017 Danke für den Tipp, einen Steuerberater zu nehmen. Bis jetzt dachte ich, dass ich keinen brauche. Ich habe in meinen Beiträgen meine Wissensanteile zusammengetragen (immerhin mit Quellenangaben) und weiß, dass ich auch nur Halbwissen habe. Mir ist klar, dass der Staat nicht die Kosten übernimmt, sondern die Werbungskosten/Sonderausgaben nur das letztlich steuerpflichtige Einkommen reduzieren. @luess: Dafür, dass du im ersten Beitrag schreibst, du hättest nur sehr begrenzt Ahnung vom deutschen Steuerrecht, hast du eine sehr starke Meinung und scheinst die Fakten, die ich sicher weiß, zu ignorieren. vg jo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
feymo211283 März 14, 2017 Einen Tipp gebe ich Dir aber: Was luess schreibt ist Quatsch, vorallem, was SteuerHiZi o.ä. angeht. Das merkst du schon daran, dass er denkt, dass jede Steuererklärung vom Finanzbeamten geprüft wird. Ich finde es ehrlich gesagt auch äußerst fragwürdig, wie man hier so vehement sein ( noch niemals ) Halbwissen verbreiten kann, nur weil man mal mit StB zu tun hatte^^ Im Prinzip kannst du deine Steuererklärung nach besten Wissen und Gewissen erstellen und abgeben. Wenn Dir was gestrichen wird, hast du Pech, ggf. wird nachgefragt. Wenn du die Nachfrage nicht rechtsgemäß beantworten kannst, werden Dir halt die Sonderausgaben gestrichen. Das wars. Es gibt heutzutage viele gute Programme, die dich bei der Erstellung der Steuererklärung sehr gut unterstützen und dich vielleicht einmalig 50 € kosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 14, 2017 Hallo, Zitat Kannst du dazu die ein oder andere Quelle bringen ? Wozu jetzt genau? Das mit der Entfernungspauschale ist z.B. einfach so geregelt, Arbeitnehmer können Fahrtkosten absetzen, Punkt (die gibt es keine Einschränkungen von wegen "zu weit weg" oder "ginge auch anders"). Nur bei den Umzugskosten wird verlangt, dass sich der Weg zum Arbeitsplatz um mehr als 1 Stunde verringert. Und das bei einem berufsnotwendigen Umzug auch die Familie mit umziehen darf ergibt sich imho schon aus dem Grundgesetz (§6), ergo wäre eine andere Regelung ziemlich sicher verfassungswidrig. Der Umstand, dass überhaupt so leicht ein Zweitwohnsitz akzeptiert wird geht meiner Ansicht nach auch in diese Richtung, denn oft ist dieser zweite Wohnsitz ja ausschließlich privat - sprich familiär - begründet (wäre die Person Single würde sie einfach umziehen). Zitat Die 15.000 km oder auch die maximal 3 Monate sind mit gänzlich neu. Kurz dazu: Die 15T km (bzw. 4.500 Euro) sind die Obergrenze der Entfernungspauschale. Nur wer mit dem eigenen PKW oder mit Bus und Bahn fährt kann auch Kosten darüber hinaus geltend machen, nicht aber der der bei einem Kollegen mitfährt. Und die 3 Monate stehen im EStG. Sinn dieser Regelung ist imho, dass es einem Arbeitnehmer durchaus zuzumuten ist, bei einer längeren Dienstreise eine Alternative zu Restaurants & Co. zu suchen (im einfachsten Fall eine Unterkunft mit Küche). Wohlgemerkt, die 3 Monate gelten für den identischen Ort, wer hingegen herumreist (Handelsvertreter, Messebauer, Schausteller, Rockmusiker, Fußballspieler) kann auch für eine längere Zeit die Pauschalen absetzen. Zitat Zum Thema Steuerrecht ist hier wirklich eine Menge Halbwissen unterwegs,reckoner nehme ich explizit aus. Danke für die Blumen. Aber unfehlbar bin ich natürlich auch nicht. Und manches ist auch bei mir nur Halbwissen (Kritik - falls angebracht - ausdrücklich erwünscht, davon lebt ja ein Forum). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hodler Januar 1, 2019 Hallo Stefan, On 3/14/2017 at 4:29 PM, reckoner said: Und manches ist auch bei mir nur Halbwissen (Kritik - falls angebracht - ausdrücklich erwünscht, davon lebt ja ein Forum). danke für die hilfreichen Beiträge, ich kram den Thread nochmal raus mit folgender ergänzenden Frage: Ich möchte auch eine doppelte Haushaltsführung für 2018 geltend machen, wäre aber nicht schlecht, wenn ich das nachträglich für 2017 oder gar 2016, 2015 auch noch hinbekommen würde. Ich stelle mir nur die Frage, ob ich heute noch eine Überweisung an meine Eltern machen kann, die ich als Wohngeld aber in der StErklärung dem Jahr 2017 (-16, -15) (!) zuordnen möchte. Ist das ein Problem, wenn die Zahlung mit dem Anfall der Wohnkosten zeitlich so weit auseinander fällt? Wäre gut, wenn ich nicht extra dafür einen steuerberater beauftragen muss, aber wenn das ratsam wäre, dann würde ich es auch einsehen, bin erstmal für jeden Hinweis dankbar! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 1, 2019 Hallo, Zitat Ist das ein Problem, wenn die Zahlung mit dem Anfall der Wohnkosten zeitlich so weit auseinander fällt? Nicht nur das. Wenn ich "Überweisung an meine Eltern" höre, dann liegt sofort die Vermutung nahe, dass es nicht wie unter Fremden üblich war. Und das ist auch der Knackpunkt bei einer stark nachträglichen Überweisung, welcher Vermieter machte denn sowas mit? Außerdem: Deine Eltern müssten die Zahlung ja versteuern. Ist deren Steuersatz denn deutlich niedriger als deiner? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hodler Januar 1, 2019 Bin mir nicht sicher, aber müssten die das? Eigentlich plane ich keine Kaltmiete / Mietzins zu zahlen, sondern nur Betriebskosten und Rücklagen für Renovierungen. Die Wohnung gehört mir, nur ist es eine Einliegerwohnung in meinem Elternhaus, wo halt kein separater Strom abgerechnet wird und auch der internet-anschluss geteilt wird. Ja, der Steuersatz meiner Eltern ist niedriger als meiner, weiss aber nicht wie deutlich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 2, 2019 Hallo, Zitat Eigentlich plane ich keine Kaltmiete / Mietzins zu zahlen, sondern nur Betriebskosten OK, das müssten sie nicht versteuern. Es bleibt aber der fehlende Fremdvergleich. Zitat und Rücklagen für Renovierungen So in der Art "Instandhaltungsrücklage"? Das wäre steuerlich ohne Bedeutung. Nochwas von oben: Zitat die ich als Wohngeld aber in der StErklärung dem Jahr 2017 (-16, -15) (!) zuordnen möchte. Das geht grundsätzlich nicht, es gilt das Abflussprinzip, es gehört also in das Jahr der Zahlung (in dem Fall 2019). [ganz unabhängig davon, dass es imho sowieso nicht anerkannt wird] Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Portfolio2055 Januar 2, 2019 Ich würde ebenfalls zu einem Steuerberater raten. Auch wäre die Überlegung, ob es sich wirklich lohnt für ein PJ-Tertial (4Monate) wirklich umzuziehen. Viele Kliniken bieten mittlerweile den PJ- Studenten eine kleine Vergütung im Sinne Essen und ein Platz im zugehörigen Wohnheim. Je nach Klinik werden die PJ ja auch in den Wochenenddienst eingeplant- wäre es nicht günstiger, sich dann an den freien Wochenenden zu besuchen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hodler Januar 2, 2019 18 hours ago, reckoner said: Das geht grundsätzlich nicht, es gilt das Abflussprinzip, es gehört also in das Jahr der Zahlung (in dem Fall 2019). Ok, ich hatte es schon geahnt, hab "Abflussprinzip" gegoogelt und das ist ziemlich klar. Das wollte ich v.a. wissen. 18 hours ago, reckoner said: [ganz unabhängig davon, dass es imho sowieso nicht anerkannt wird] Ich glaube, ich habe gute Chancen: https://www.steuertipps.de/lexikon/d/doppelte-haushaltsfuehrung Da ich eine Rechtsschutzversicherung besitze, ist mir folgende Idee gekommen: Die Steuererklärung einreichen und falls dies abgelehnt wird, könnte hier ja die Versicherung greifen, zumindest mal für die außergerichtliche Erstberatung, was regelmäßig nur ein Verkaufsgespräch des Steuerberaters ist. Falls die Rechtsschutzversicherung darüber hinaus bezahlt, dann hätte ich immerhin nur den Selbstbehalt als maximale Kosten. Ich muss meine Police, da mal genauer prüfen, aber was haltet ihr grundsätzlich von dem Vorgehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hodler Januar 2, 2019 10 hours ago, Portfolio2055 said: Auch wäre die Überlegung, ob es sich wirklich lohnt für ein PJ-Tertial (4Monate) wirklich umzuziehen. Viele Kliniken bieten mittlerweile den PJ- Studenten eine kleine Vergütung im Sinne Essen und ein Platz im zugehörigen Wohnheim. Je nach Klinik werden die PJ ja auch in den Wochenenddienst eingeplant- wäre es nicht günstiger, sich dann an den freien Wochenenden zu besuchen? Mein Fall hat nichts mit einer Klinik zu tun Meine Situation wird am besten in folgender BFH-Entscheidung beschrieben: https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/die-oppelte-haushaltsfuehrung-des-erwachsenen-kindes-360887 http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&nr=27727 (Kurzfassung) https://www.iww.de/quellenmaterial/id/72035 (Volltext) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 2, 2019 Hallo, Zitat Ich glaube, ich habe gute Chancen: https://www.steuertipps.de/lexikon/d/doppelte-haushaltsfuehrung Der verlinkte Beitrag ist ziemlich oberflächig, was genau leitest du daraus ab? Ich hatte auch nur die Anerkennung der zurückliegenden Jahre gemeint, das wird nicht funktionieren; für die Zukunft mag es gehen. Zur Rechtschutzversicherung: 1. Zahlt die überhaupt Steuerberater? 2. Mach dich auf eine Kündigung gefasst (weil dein Problem ziemlich unüblich ist für eine Rechtschutzversicherung). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Januar 2, 2019 Mein Tipp, gehe zu einem Lohnsteuerhilfeverein. Die helfen Dir mit den Details zur Steuererklärung, was Werbungskosten zum Arbeitseinkommen (Fahrten zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung etc.) und Sonderausgaben betrifft. Ok, die machen das jetzt nicht zum Nulltarif, es sollte aber bezahlbar sein. Im Grunde bist du in einem Wertpapierforum da nicht ganz richtig aufgehoben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hodler Januar 2, 2019 In 2018 hab ich die Versicherung inkl. Steuer-Rechtsschutz abgeschlossen, somit kann ich frühestens in 2020 in der Einkommensteuererklärung des Jahres 2019 die doppelte Haushaltsführung angeben. Der Wenn das Finanzamt diese Position jedoch nicht anerkennt, kann ich den Rechtsschutz dann beantragen. Bin 59 minutes ago, reckoner said: Zahlt die überhaupt Steuerberater? Bin ich naiv, wenn ich meine, dass Steuerberater ihre Mandanten als Anwälte vor Finanzgerichten vertreten? 52 minutes ago, MeinNameIstHase said: Mein Tipp, gehe zu einem Lohnsteuerhilfeverein. Die helfen Dir mit den Details zur Steuererklärung, was Werbungskosten zum Arbeitseinkommen (Fahrten zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung etc.) und Sonderausgaben betrifft. Ok, die machen das jetzt nicht zum Nulltarif, es sollte aber bezahlbar sein. Klingt gut, das ist auch viel günstiger, habe ich gerade gesehen: maximal 375 Euro Beitrag 57 minutes ago, MeinNameIstHase said: Im Grunde bist du in einem Wertpapierforum da nicht ganz richtig aufgehoben. Dachte ich ja auch aber, hey, ich habe den Beitrag nicht gestartet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Portfolio2055 Januar 2, 2019 Steuerberater sind keine Anwälte. Dafür müsstest du dir einen mit Doppelqualifikation suchen. Die sind teuer! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag