derblauebauer Februar 27, 2017 Liebes Forum, vorweg: Sicher wurde meine Frage hier schon diskutiert, ich habe trotz einiger Suche jedoch nichts gefunden. Wahrscheinlich falsche Suchbegriffe. Das passiert als Anfänger. Bitte daher mich gerne auf die richtigen Forumstellen hinweisen. Meine Frage: Ich habe ein Aktiendepot (nicht: Fonds) bei einer deutschen Online-Bank. Vor kurzem war der Depotstand für einige Zeit wegen "technischer Probleme" nicht abrufbar. Das hat mich zum Nachdenken gebracht. Was, wenn das Computersystem der Bank und alle Sicherungen einen Abgang machen? Natürlich weiß ich, wie unwahrscheinlich das ist. Aber von einem "gibt es nicht" möchte ich nach Lehman Brothers' nicht mehr ausgehen. Bitte einfach einmal mein sehr hohes Sicherheitsbedürfnis als Denkgrundlage akzeptieren. Wie sichert man sich für diesen Fall ab? Meine einzige Idee ist, von den Kauforders und dem aktuellen Stand jeweils PDF-Kopien abzuspeichern, aber reicht das ggf. zur Beweisführung, wohl kaum? Mehrere Depots bei mehreren Banken um zu streuen? Noch irgendwer andere Ideen? Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 27, 2017 Ich speichere alle Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, etc. usw. auf meiner eigenen Hardware. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Februar 27, 2017 vor 22 Minuten schrieb Ramstein: Ich speichere alle Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, etc. usw. auf meiner eigenen Hardware. ich auch. Viel mehr wird man als Kunde wohl auch kaum tun können. Ansonsten habe ich auch mehrere Depots bei verschiedenen Banken, das allerdings weniger aus "Sicherheitsgründen", sondern historisch bedingt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Februar 27, 2017 Darf ich mal fragen, was bei diesem Szenario der Unterschied zwischen einer "Online-Bank" und einer "Fillial-Bank" ist? Ich meine bis auf ein Sparbuch was ich noch habe, sehe ich kaum einen Unterschied zw. einer Fillial- und einer Online-Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lalin1972 Februar 28, 2017 Warum sollten abgespeicherte Kontoauszüge und Wertpapierabrechnungen nicht ausreichen? Nehmen wir einmal an, alle Deine Wertpapiere wären plötzlich nach einem Computercrash "weg". Du kannst anhand einer abgespeicherten Depotaufstellung den Bestand zum Jahresanfang/-ende bzw. Quartalsende belegen und für die sonstigen An- und Verkäufe hast Du die Wertpapierabrechnungen. Dann müßten die "fehlenden" Wertpapiere verkauft worden und der Verkaufserlös auf Deinem - mit dem Depot verbundenen - Bankkonto gutgeschrieben worden sein. Auch hier könntest Du nachweisen, daß das nicht der Fall ist. Folge: Die Bank hätte den "schwarzen Peter". Ich speichere auch meine Kontoauszüge, Depotauszüge und Wertpapierabrechnungen auf eigener hardware ab - mache davon Sicherungskopien. Mehr kann man nicht tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maciej Februar 28, 2017 vor 4 Stunden schrieb lalin1972: Nehmen wir einmal an, alle Deine Wertpapiere wären plötzlich nach einem Computercrash "weg". Du kannst anhand einer abgespeicherten Depotaufstellung den Bestand zum Jahresanfang/-ende bzw. Quartalsende belegen und für die sonstigen An- und Verkäufe hast Du die Wertpapierabrechnungen. Dann müßten die "fehlenden" Wertpapiere verkauft worden und der Verkaufserlös auf Deinem - mit dem Depot verbundenen - Bankkonto gutgeschrieben worden sein. Auch hier könntest Du nachweisen, daß das nicht der Fall ist. Folge: Die Bank hätte den "schwarzen Peter". Ist das rechtlich wirklich so einfach? Ich persönlich finde ja, dass elektronische Dokumente für einen Besitznachweis o.ä. genau null Aussagekraft haben. So eine pdf-Datei lässt sich mit speziellen Editoren öffnen und dann beliebig darin rummanipulieren. Und plötzlich habe ich nicht 50 Aktien, sondern 50.000 im Depot gehabt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 28, 2017 · bearbeitet Februar 28, 2017 von bondholder vor 3 Stunden schrieb Maciej: Ist das rechtlich wirklich so einfach? Ich persönlich finde ja, dass elektronische Dokumente für einen Besitznachweis o.ä. genau null Aussagekraft haben. So eine pdf-Datei lässt sich mit speziellen Editoren öffnen und dann beliebig darin rummanipulieren. In dem Fall dürfte die Manipulation spätestens dann auffallen, wenn deine PDFs mit den (elektronisch gespeicherten) Dokumenten der Gegenparteien (Sicherungskopien der Bank, Börsenumsätze, etc) verglichen werden. Falls diese Infrastruktur nicht mehr vorhanden sein sollte, haben wir vermutlich ganz andere Probleme... [Ich gehe hier von Wertpapierkäufen, die über regulierte Banken getätigt werden, aus; bei einem Direktkredit an den Gebrauchtwagenhändler an der Ecke oder Geldüberweisungen an irgendwelche dubiosen Klitschen mag die Situation eine andere sein.] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Up_and_Down Februar 28, 2017 · bearbeitet Februar 28, 2017 von Up_and_Down vor 10 Stunden schrieb lalin1972: Warum sollten abgespeicherte Kontoauszüge und Wertpapierabrechnungen nicht ausreichen? Nehmen wir einmal an, alle Deine Wertpapiere wären plötzlich nach einem Computercrash "weg". Du kannst anhand einer abgespeicherten Depotaufstellung den Bestand zum Jahresanfang/-ende bzw. Quartalsende belegen und für die sonstigen An- und Verkäufe hast Du die Wertpapierabrechnungen. Dann müßten die "fehlenden" Wertpapiere verkauft worden und der Verkaufserlös auf Deinem - mit dem Depot verbundenen - Bankkonto gutgeschrieben worden sein. Auch hier könntest Du nachweisen, daß das nicht der Fall ist. Folge: Die Bank hätte den "schwarzen Peter". Ich speichere auch meine Kontoauszüge, Depotauszüge und Wertpapierabrechnungen auf eigener hardware ab - mache davon Sicherungskopien. Mehr kann man nicht tun. Wozu benötigst du die Wertpapierabrechnungen, wenn auf dem Bankkonto ebenjene Transaktionen allesamt sichtbar und dokumentiert sind? Wenn die Übersicht auf dem Bankkonto nicht mehr einsehbar ist, kann ich nicht nachvollziehen inwiefern die Wertpapierabrechnungen viel Aussagekraft besitzen sollten. Die Bank wird schlichtweg sagen es könne nicht bewiesen werden, dass die aufgelisteten Papiere zum Zeitpunkt des totalen Systemausfalls noch im Depot geblieben wären. Der Kunde würde lediglich Kaufnachweise anführen und Verkäufe verschweigen. Davon mal abgesehen: In welchem Szenario ist die Depotaufstellung verschwunden aber die Umsätze des Bankkontos noch sichtbar? (in dem Fall, dass es sich um die selbe Bank handelt) PS: Etwas, das wirklich helfen würde wäre der Erwerb von Aktien bei denen man als Aktionär auch bei dem entsprechenden Unternehmen registriert ist --> Namensaktien. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lalin1972 Februar 28, 2017 vor einer Stunde schrieb Up_and_Down: Davon mal abgesehen: In welchem Szenario ist die Depotaufstellung verschwunden aber die Umsätze des Bankkontos noch sichtbar? (in dem Fall, dass es sich um die selbe Bank handelt) PS: Etwas, das wirklich helfen würde wäre der Erwerb von Aktien bei denen man als Aktionär auch bei dem entsprechenden Unternehmen registriert ist --> Namensaktien. Die online-Banken bedienen sich doch nicht selten anderer Institute zur Wertpapierabwicklung, z.B. nehmen u.a. s-broker, DAB-Bank, onvista Bank und Aktionärsbank Kulmbach die Dienste von HSBC Transactionservice in Anspruch: http://www.hsbc-transactionservices.de/htng/display/unternehmen/mandanten Inwieweit die Daten bei den online-banken noch einmal gesichert sind, weiß ich natürlich nicht. Andererseits können beim sbroker z.B. Überweisungen nur auf ein angegebenes Referenzkonto erfolgen. Wenn dieses keine Eingänge verzeichnet, könnte die Bank auch nicht behaupten, daß der Kunde verkauft und das Geld abgezogen habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag