SpekulantC Februar 22, 2017 Hallo, folgendes: Bei einem Familienmitglied wird zum 01.05.17 eine Fondsgebundene Lebensversicherung fällig i.H.v. ca. 55 000 Euro. Der Vertrag (Aachen Münchener / DVAG) wurde vor 2005 abgeschlossen, sodass der Auszahlungsbetrag ja steuerfrei ist? Folgende Optionen existieren nun: - Auszahlung als Geldleistung - Übertrag der Anteile auf ein Depot (DWS Top Europe, DWS Investa, DWS European Opportunities) - Anlage in Form einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht für 5 Jahre Ein paar Angaben noch zur Person: 2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt 56, verheiratet, aus dem Haus, 2027 (noch ca. 10 Jahre erwerbstätig) 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen Festangestellt, 45 000 Euro (+ 36 000 Euro Ehepartner für noch 2 Jahre bis zum Renteneintritt) 3.1 Gesetzliche Rente ~ ca. 1650 Euro Brutto zum Renteneintritt ~ ca. 1300 Euro Brutto v. Ehepartner (Eintritt 2019) 3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel - 3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ? ca. 200 Euro Brutto Betriebsrente + Einmalzahlung ~15 000 Euro bei Erreichen des Renteneintrittalters. ca. 250 Euro Brutto Betriebsrente Ehepartner Wohneigentum vorhanden (Restschuld ca. 80 000 Euro) - Zinsbindung Darlehen bis: 2021 (5%! - Sondertilgung werden, wenn möglich, durchgeführt) Folgende Fragen stellen sich mir nun: - Ist es sinnvoll das Geld auszahlen zu lassen und einen Teil (z.B. 30 000 Euro) auf einem Festgeldkonto zu parken und den Rest dem TG-Konto zufließen zu lassen, um davon Sondertilgungen für das Darlehen zu leisten - Die Anteile auf ein Depot zu übertragen (wobei die Fonds nicht die günstigsten sind + Streuung)? Hier spielt jedoch m.E. nach noch das Alter eine Rolle (Risiko Einbruch)? - Oder: Laut Schreiben das Geld als Einmalbetrag in eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zu tun ("Rendite Plus mit Treuebonus" nennt sich der Schmarn) - angebliche Verzinsung im Schnitt: 2,03 % (je nach Entwicklung nicht garantierter Teil - viel mehr Infos sind da nicht) - für 5 Jahre Ich tendiere persönlich zum Ersteren, um das Kapital mehr oder weniger sicher zu parken, um es bei einer etwaigen Restschuld zu verwenden + die Situation: Renteneintritt d. Ehepartners in 2 Jahren. Oder habt ihr noch andere Ideen? Diesem Rendite Plus der DVAG traue ich nicht über den Weg... Falls noch Angaben benötigt werden, sagt mir bitte Bescheid - danke! VG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Februar 22, 2017 Ich (übrigens in ähnlichem Alter) würde: a) alles auszahlen lassen b) soviel wie möglich sondertilgen und, falls absehbar ist, dass noch eine Restschuld bleibt, das Geld dafür auch sofort "sicher" zurücklegen. Trotz der aktuellen Situation einen Teil in eine Festgeldleiter. c) für das was nach Sondertilgungen und Rücklage für die Restschuldtilgung noch übrig ist, ist eine Antwort schwierig. Gibt es sonst noch Anlagen? Noch andere Versicherungen die noch fällig werden? Wie hoch ist die Risikobereitschaft? Bereitschaft / Interesse / Kenntnisse silch selbst zu kümmern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sleepwalker Februar 22, 2017 · bearbeitet Februar 22, 2017 von jonas768 Läuft die Zinsbindung bis 2021 oder ist das Darlehen ab dann kündbar? Falls das Darlehen schon 10 Jahre läuft würde ich trotz Zinsbindung zum erstmöglichen Auszahlzeitpunkt der Lebensversicherung kündigen und möglichst viel tilgen. Den Rest notfalls zu den aktuell sehr viel besseren Konditionen wieder finanzieren. Ansonsten schließe ich mich odensee an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SpekulantC Februar 22, 2017 Danke für eure Antworten. @jonas768 Die Zinsbindung läuft dann, soweit ich weiß, aus. Deswegen bleibt nur der Weg über die Sondertilgung. @ odensee Genau, die Sondertilgung möchten sie vollständig ausnutzen, um so von der hohen Zinslast runterzukommen. Es gibt noch andere Geldquellen "zum Anzapfen", wie z.B. ein Bausparer mit 2,5% Zinsen (VWL), aber keine Versicherungen mehr die auslaufen. Die Restschuld wird wahrscheinlich ein sehr geringer Betrag sein, da mache ich mir keine Sorgen. Dafür sollten die restlichen Geldanlagen ausreichen. Jedoch denke ich nicht, dass sie sich um die Geldanlage kümmern möchten. Deswegen wäre für einen Teilbetrag ein FG-Konto wohl das Beste? Habt ihr Empfehlungen für eines? Ich habe auf modern-banking mal geschaut und bin bei der Renault-Bank hängen geblieben. Für 25 000 bis 30 000 Euro sollte sie ausreichend sein in Sachen Sicherheit, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Februar 22, 2017 vor 26 Minuten schrieb SpekulantC: Danke für eure Antworten. @jonas768 Die Zinsbindung läuft dann, soweit ich weiß, aus. Deswegen bleibt nur der Weg über die Sondertilgung. ... Ich glaube, Jonas wollte sagen, dass der Darlehensvertrag eventuell auch schon früher gekündigt werden kann, nämlich dann wenn er bereits 10 Jahre läuft. Rechtsgrundlage dafür ist das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB. Sonderkündigungsrecht Es käme also darauf an, wann das Darlehen ausgezahlt wurde? Außerdem wäre die Höhe des Zinssatzes natürlich von Interesse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Februar 22, 2017 vor 32 Minuten schrieb SpekulantC: Deswegen wäre für einen Teilbetrag ein FG-Konto wohl das Beste? Sehe ich auch so. vor 32 Minuten schrieb SpekulantC: Habt ihr Empfehlungen für eines? Ich habe auf modern-banking mal geschaut und bin bei der Renault-Bank hängen geblieben. Für 25 000 bis 30 000 Euro sollte sie ausreichend sein in Sachen Sicherheit, oder? Tja, Sicherheit. Ich habe selbst einiges bei der RenaultBank liegen und schlafe gut.... Aber: die sind Baa1 (Moody's) geratet: "Durchschnittliche Qualität, Veränderungen in Wirtschaftsentwicklungen nur unzureichend abgesichert" und es gilt die französische Einlagensicherung. Ich glaube, ich würde es völlig unbedarften Leuten nicht empfehlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SpekulantC Februar 26, 2017 · bearbeitet Februar 26, 2017 von SpekulantC Am 22.2.2017 um 17:55 schrieb Schwachzocker: Ich glaube, Jonas wollte sagen, dass der Darlehensvertrag eventuell auch schon früher gekündigt werden kann, nämlich dann wenn er bereits 10 Jahre läuft. Rechtsgrundlage dafür ist das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB. Sonderkündigungsrecht Es käme also darauf an, wann das Darlehen ausgezahlt wurde? Außerdem wäre die Höhe des Zinssatzes natürlich von Interesse. Das Darlehen wurde ~2011 ausgezahlt und die Höhe des Zinssatzes beträgt, wie oben erwähnt, ca. 5 %. Deswegen wird, wenn möglich, die höchstmögliche Sondertilgung genutzt. Ich werde mich auch nach weiteren FG-Konten mal umsehen. Schadet ja nicht. Jedenfalls werde ich dann mitteilen, dass die Geldleistung die beste Option sein wird! Ich danke euch für eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag