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Steuerliche Aspekte: Spende/Hilfsfonds aufgrund familiärer Tragödie

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Rinderfond

Liebe Foristen,

 

am Dienstag hat mich die Nachricht meines besten Freundes erschüttert: Seine Frau (41) ist so schlimm an Krebs erkrankt, dass sie nun palliativ behandelt wird, weil es keine positive Prognose mehr gibt und der Brustkrebs bereits so stark in die Lunge gestreut hat, dass sie nur noch mit Morphium atmen kann. Ihr größter Wunsch war, dass die Behandlungen positiv verlaufen und dann niemand jemals etwas davon erfährt; nicht die Familie, nicht die Freunde und erst recht nicht der Arbeitgeber. Daher hat er vorher auch kein Wort zu mir gesagt, obwohl ich ihn regelmäßig gesehen oder gehört habe. Wir waren sogar mit anderen Familien im Urlaub, aber ohne sie, weil sie währenddessen eine weitere Chemotherapie gemacht hat... Die beiden haben kleine Kinder (2 und 4), und er ist – bisher – beruflich relativ viel unterwegs. Die Ärzte geben ihr maximal noch drei Monate.

 

Jetzt nimmt er ein paar Wochen unbezahlten Urlaub, und anschließend will er wohl bezahlten und unbezahlten Urlaub mischen, damit er für die Kinder da sein kann. Er wohnt nicht in meiner Nähe, seine Mutter leider auch nicht. Seinen Vater hat er mit 18 ebenfalls an den Krebs verloren, das habe ich damals hautnah mitbekommen, weil wir uns seit der fünften Klasse kennen. Seine Mutter sehe ich auch oft, sie war auch auf meiner Hochzeit, wo er mein Trauzeuge war.

 

Wir haben sehr offen gesprochen, und er weiß, dass ich ihm auch wirklich helfen werde. Sobald er es braucht. Er hat es so formuliert, dass es momentan kein Sprint ist, aber nach ihrem Tod ein Dauerlauf werden wird. Und da wird er mich wirklich brauchen. Vielleicht wird er dann auch umziehen, den Job wechseln, wie auch immer...

 

Dabei kann ich ihm natürlich helfen, aber da es mir persönlich finanziell gut geht und auch in meiner Familie sowie im gemeinsamen Freundeskreis sicher eine sehr große Bereitschaft zur finanziellen Hilfe da wäre, kam mir jetzt der Gedanke, schon mal zu klären, wie man so etwas am sinnvollsten konstruiert. Er wird Verdienstausfälle haben. Seine Kinder werden eine Halbwaisenrente bekommen. Aber Krippe, Kindergarten und evtl. eine Haushaltshilfe kosten einfach auch Geld. Das wird sicher eng und – zusätzlich zum persönlichen Verlust und Kampf – ein weiteres Problem.

 

Meine Frage an die Steuerexperten bzw. Lebenserfahrenen und Schicksalsgeprüften unter Euch: Wie kann man eine Art Hilfsfonds gründen, der zur Unterstützung seiner Familie dient und evtl. auch über längere Zeit regelmäßig von verschiedenen Unterstützern befüllt wird, so dass man das steuerlich geltend machen kann? Ich habe auch eine eigene Firma, die jedes Jahr einen signifikanten Betrag für gemeinnützige Projekte spendet und könnte da sicher zusätzlich etwas machen. Und ich könnte mich darum kümmern, das im persönlichen Umfeld bekannt zu machen. Natürlich würde und werde ich ihm auch unbürokratisch finanziell zur Seite stehen, aber ich weiß, dass ich bei bestimmten Personen sehr viel erreichen kann, wenn das Thema steuerlich mit anderen Hilfsprojekten gleichauf stünde.

 

Entschuldigt bitte meine Offenheit, die einen wahrscheinlich betroffen macht, auch ohne jemanden persönlich zu kennen. So ging es mir jedenfalls immer, wenn ich so etwas aus dem Umfeld von Bekannten gehört habe. Seinen anderen Freunden und mir reißt es emotional gerade den Boden unter den Füßen weg, weil wir alle in der gleichen familiären Konstellation leben und so schmerzlich mitfühlen, was in ihm vorgehen muss.

 

Ich bin Euch für jeden sinnvollen Vorschlag dankbar, und ich weiß, dass hier in der Community viele erfahrene und informierte Köpfe zu finden sind.

 

Herzlichst

Euer Rinderfond

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kindle

Ich würde in deiner Situation über die Gründung eines gemeinnützigen Vereines oder einer Stiftung nachdenken bzw. mich informieren. Das sind spontan die ersten Ideen, die mir zu deinem Beitrag einfallen. Ich habe jedoch nicht bereits nach Details dazu gesucht, sind wirklich nur spontane Gedanken.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Das "Problem" an einer Stiftung in diesem Falle wäre, dass die Zuwendungen nur einer Familie zu Gute kommen sollen.

Damit wäre sie nicht gemeinnützig und somit nicht steuerbegünstigt. Stichwort: Familienstiftung.

Wie man so etwas steuerbegünstigt hinbekommen will ist mir ein absolutes Rätsel. Wenn man das Ganze nämlich mal weiterdenkt (bitte jetzt nicht falsch verstehen, ich will bewusst übertreiben um den Sachverhalt zu verdeutlichen!) könnte man ja ansonsten jegliche Schenkungen als Hilfsfonds deklarieren, um somit den Beschenkten nicht nur Schenkungssteuerfrei sondern sogar noch steuerlich begünstigt Zuwendungen zukommen zu lassen. Da wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Damit Spenden steuerlich anerkannt werden, muss immer ein gemeinnütziger Zweck dahinter stehen. Das ist bei einer einzelnen Familie nicht der Fall.

 

Spontan kämen mir ein paar nicht legale Möglichkeiten in den Sinn...

 

Ich wünsche deinen Freunden auf jeden Fall viel Stärke und alles gute auf ihrem Weg!

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GoGi
· bearbeitet von GoGi

Mir ist in Erinnerung, dass man unter bestimmten Voraussetzungen auch Unterhaltsleistungen an nicht-verwandte (die also freiwillig erfolgen) steuerlich geltend machen kann, aber die Voraussetzung ist, dass derjenige tatsächlich bedürftig ist, also z.B. ansonsten Sozialleistungen beziehen müsste.

 

Ich würde diesbezüglich einen Experten fragen. Hier im Forum erinnere ich mich an einen Steuerexperten.

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor einer Stunde schrieb DrFaustus:

[...] könnte man ja ansonsten jegliche Schenkungen als Hilfsfonds deklarieren, um somit den Beschenkten nicht nur Schenkungssteuerfrei sondern sogar noch steuerlich begünstigt Zuwendungen zukommen zu lassen.

Eben nicht "jegliche". Wenn der Beschenkte selbst Einkommen oder Vermögen hat ist das natürlich absurd. Aber wenn der Beschenkte tatsächlich bedürftig ist, wäre es nicht absurd, wenn es Möglichkeiten gäbe, denn die Alternative wäre sonst der Bezug von Sozialleistungen.

 

Ob das mit den gemeinnützigen Konstruktionen tatsächlich nicht geht, ist mir nicht klar. Eine gemeinnützige Stiftung/was auch immer kann ja entscheiden welche oder welchen Bedürftigen sie unterstützt. Wenn aber noch Geld übrig ist, sobald der Betroffene aus welchen Gründen auch immer doch nicht mehr bedürftig ist, dann müsste die Stiftung/was auch immer ihr Geld immernoch gemeinnützig verwenden.

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DrFaustus

Ja, da stimme ich zu. Ob das allerdings so ohne Weiteres funktioniert kann ich schlecht sagen. Spontan habe ich im Netz nichts passendes gefunden.

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kleinerfisch

Alles ins Unreine:

Stiftung macht keinen Sinn. Man kann zwar teilweise (40%?) Privatpersonen begünstigen (die Krupps haben lange gut davon gelebt oder tun es heute noch), darf aber nur die Erträge ausschütten, nicht die Substanz.

Außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG kommen wohl auch nicht in Frage, weil es an der sittlichen Verpflichtung und damit der Zwangsläufigkeit fehlt. Das ist mehr für eine langjährige Hausangestellte gemeint, der man eine Altersvorsorge gibt.

 

Ich sehe grundsätzlich zwei Wege, Deinem Freund steuerbegünstigt zu helfen

  • Du als Unternehmer könntest ihn mit großzügigem Gehalt anstellen, dass natürlich eine Betriebsausgabe wäre (oder ihm freiberufliche Aufträge erteilen). Vielleicht kannst Du dann den weiteren Kreis dazu bringen, statt Deiner zu spenden.
  • Man könnte einen gemeinnützigen Verein für irgendwas gründen und ihn dort großzügig bezahlt aus Spenden finanziert anstellen. Wird aber schwierig, wenn nichts mehr für den eigentlichen Vereinszweck übrig bleibt und unwirtschaftlich, wenn zuviel übrig bleibt (so hoch ist der Steuervorteil ja nun auch nicht).

Hängt auch beides von seiner beruflichen Situation ab (sind Nebentätigkeiten erlaubt?).

 

Der andere Weg könnte sein, einen Vereinszweck so maßzuschneidern, dass er auf die gewünschte Unterstützung passt. Begünstigte Zwecke findest Du in den §§ 52/53 AO. Mildtätigkeit nach § 53 passt auf den ersten Blick besser, denn es geht auch für Einzelpersonen und das Einkommen muss auch nicht unter Sozialhilfeniveau sein.

Ich habe gerade selbst einen gemeinnützigen (aber nicht mildtätigen) Verein gegründet und das Finanzamt war sehr hilfreich. Die haben offenbar Order, ehrenamtliches Engagement zu unterstützen. Bei uns gibt es einen speziellen Ansprechpartner für Vereinsgründungen. Einfach mal nachfragen, mehr als Nein sagen, können sie ja nicht.

 

Mehr fällt mir leider nicht ein.

Es scheint wirklich so, als ob solche privaten Hilfen insbes. für Nicht-Familienmitglieder im System nicht erwünscht sind oder jedenfalls nicht gefördert werden. Dass "alleinerziehend" mit das größte Armutsrisiko ist, ist ja bekannt.

Es blieben noch die verschiedenen Möglichkeiten, ihn zum Familienmitglied zu machen (Heirat, Adoption), aber das will ich nicht ernsthaft vorschlagen. Jedenfalls gäbe es dann (aber nur bei echter Bedürftigkeit seinerseits) mehr Möglichkeiten für Steuerabzüge über die außergewöhnlichen Belastungen (-> § 33a EStG). Bei Familienmitgliedern umfasst aber die steuerliche Entlastung der Helfenden nur die Absicherung auf Sozialhilfeniveau.

 

 

 

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bobby13

Ich sehe hier auch nur die Möglichkeit ihn zB auf 450€ Basis zu beschäftigen, um eine steuerliche Wirkung zur erzielen.

 

In der augenblicklichen Lage deines Freundes, wird er aber vielleicht auch schon Anspruch auf Sozialleistungen haben. 

Und eine "offizielle" Unterstützung könnte dabei zu Einschnitten führen. 

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