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trader1

Maxblue Steuerbescheinigung 16

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trader1
· bearbeitet von trader1

Hallo,

 

ich habe ein Maxblue Depot und dort einen Freistellungsauftrag. Habe 2016 Aktien verkauft (und ggf. bin mir aber nicht sicher auch Zinseinkünfte und Dividenten) erhalten die alle meinen Freistellungsauftrag belastet haben. Habe aber glaube ich meinen Freistellungsauftrag NICHT voll ausgenutzt.

Bei einer anderen Bank habe ich auch einen Freistellungsauftrag, den habe ich aber überschritten so dass für alle Gewinne die den Freistellungsauftrag überschritten haben Steuern abgeführt wurden.

 

Zusammengefasst:

Maxblue: Freistellungsantrag war zu hoch (habe ihn nicht voll ausgeschöpft)

Andere Bank: Freistellungsauftrag war zu niedrig (habe Steuern bezahlt).

 

Jetzt möchte ich alles in der Steuererklärung angeben, damit ich meinen Sparer-Pauschbetrag von 801 € voll ausschöpfen kann (und meine von Bank B abgeführten Steuern mit dem nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag von Maxblue gegengerechnet wird).

 

Jetzt habe ich folgende Frage:

I) Woher bekomme ich von Maxblue eine Bescheinigung mit wie viel mein Freistellungsauftrag belastet wurde. Habe nämlich Aktien mit Gewinn verkauft, Dividenten erhalten und ggf. auch Zinsen erhalten. Das bekomme ich jetzt nicht alles nachträglich selber zusammenaddiert.

II) Wie heißt diese Bescheinigung ? Nennt man die dann Steuerbescheinigung ?

III) Kostet die mich was ?

IV) Wenn ich es wirklich schaffen sollte alles alleine zusammenzurechnen aus den einzelnen Dokumenten, würde ich dann eine solche Bescheinigung überhaupt noch benötigen für das Finanzamt ?

V) Wo trägt man das in der Steuererklärung ein ?

 

Vielen Dank und schönes Restwochenende.

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Ramstein
vor 3 Minuten schrieb trader1:

Hallo,

 

ich habe ein Maxblue Depot und dort einen Freistellungsauftrag. Habe 2016 Aktien verkauft (und ggf. bin mir aber nicht sicher auch Zinseinkünfte und Dividenten) erhalten die alle meinen Freistellungsauftrag belastet haben. Habe aber glaube ich meinen Freistellungsauftrag NICHT voll ausgenutzt.

 

Du kannst die Daten von 2016 bei maxblue im Internet abfragen. Da bleibt kein Raum für Vermutungen.

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trader1
vor 40 Minuten schrieb Ramstein:

 

Du kannst die Daten von 2016 bei maxblue im Internet abfragen. Da bleibt kein Raum für Vermutungen.

Und wie genau ?

Wie rufe ich die ab ? Gibt es wo eine Übersicht die ich mir ausdrucken kann ?

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
vor 7 Minuten schrieb trader1:

Und wie genau ?

Wie rufe ich die ab ? Gibt es wo eine Übersicht die ich mir ausdrucken kann ?

auf Service oben klicken, dann links auf Freistellungsauftrag und dann oben Vorjahr auswählen. Unten drucken anklicken oder pdf.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

I) Woher bekomme ich von Maxblue eine Bescheinigung mit wie viel mein Freistellungsauftrag belastet wurde. Habe nämlich Aktien mit Gewinn verkauft, Dividenten erhalten und ggf. auch Zinsen erhalten. Das bekomme ich jetzt nicht alles nachträglich selber zusammenaddiert.

Einen ersten Tipp hast du ja schon bekommen. Außerdem sollte das eigentlich auch auf dem letzten Kontoauszug oder einer separaten Steuerbilanz stehen, ist jedenfalls bei allen Banken die ich kenne so. Und drittens kannst du - auch bei Null abgeführten Steuern - eine Steuerbescheinigung anfordern.

 

Zitat

II) Wie heißt diese Bescheinigung ? Nennt man die dann Steuerbescheinigung ?

Ja.

 

Zitat

III) Kostet die mich was ?

Nein.

 

Zitat

 

IV) Wenn ich es wirklich schaffen sollte alles alleine zusammenzurechnen aus den einzelnen Dokumenten, würde ich dann eine solche Bescheinigung überhaupt noch benötigen für das Finanzamt ?

 

 

 

Nein. Die brauchst du aber sowieso nicht (siehe nächsten Absatz).

 

Zitat

V) Wo trägt man das in der Steuererklärung ein ?

Es reicht wenn du in der Anlage KAP den bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag bei anderen nicht erklärten Banken einträgst (Zeile 13).

Nur die Bescheinigung der anderen Bank (die mit Steuerabzug) musst du komplett in die Anlage KAP übernehmen (dabei auch Zeile 12, nicht 13).

 

Stefan

 

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trader1
· bearbeitet von trader1

Dankeschön.

 

Das heißt, ich Kreuze in Zeile 4 nichts an (brauche keine Günstigerprüfung da alle Einnahmen von allen Banken zusammenaddiert unter 801 € liegen).

In Zeile 5 setze ich ein Kreuz.

 

Dann muss ich in Zeile 7 - 11 nur alle Daten aus der Steuerbescheinigung übernehmen. Und hier auch nur von der einen Bank die Steuern abgeführt hat. Von der Bank (eigentlich sind es sogar zwei Banken) die keine Steuern abgeführt haben (bei denen ich aber auch Zinserträge, Dividenten und Gewinne durch Aktienverkauf erzielt habe) die jedoch nur meinen Freistellungsauftrag bei den jeweiligen Banken belastet haben trage ich nichts ein.

 

Dann trage ich in Zeile 12 den Freistellungsantrag ein, den ich bei der Bank gestellt habe die auch dann Steuern abgeführt hat (dieser Freistellungsauftrag wurde ja voll ausgeschöpft und danach sogar überschritten, deshalb wurden ja Steuern abgeführt).

 

Den in Anspruch genommenen Freistellungsauftrag von den zwei weiteren Banken die keine Steuern abgeführt haben (da dieser Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft wurde) addiere ich zusammen und trage ich dann in Zeile 13 ein.

 

Jetzt habe ich folgende Fragen:

I) Ist das alles so richtig wie ich das beschrieben habe ?

II) Wenn die I. Frage richtig ist, was trage ich dann in den Zeilen 7 - 11 unter korrigierte Beträge ein ? Lasse ich die leer oder trage ich da dann "0" ein ?

III) Ist es richtig, dass ich dann die Zeilen 47 - 52 auch ausfüllen muss (natürlich nur für die eine Bank die auch Steuern abgeführt hat) ?

IV) Kann ich die Beträge für Zeilen 47 - 52 auch aus der Steuerbescheinigung übernehmen die ich von der Bank erhalte die Steuern abgeführt hat ?

IV) Zu allem Überfluss hat die Bank die Steuern abgeführt hat auch noch Kirchensteuer abgeführt obwohl ich nicht in der Kirche bin. Ist es korrekt, dass ich dass dann auch automatisch zurück erhalte wenn ich die Kirchensteuer in Zeile 49 eintrage ?

 

Gruß und einen schönen Restsonntag.

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reckoner

Hallo,

 

weil du mehrmals von "Freistellungsauftrag" geschrieben hast: Der interessiert überhaupt nicht, es geht immer um den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (Steuerbescheinigung Zeile 12/13).

Bei "Korrigierte Erträge" trägst du nichts ein.

Du musst immer die komplette Steuerbescheinigung übernehmen, also auch die Zeilen 47ff (insbesondere darum geht es dir ja auch, denn nur das wird erstattet).

Was mit den falsch erhobene Kirchensteuern ist weiß ich auch nicht sicher, ich würde sie aber einfach eintragen.

 

Stefan

 

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trader1
· bearbeitet von trader1

Okay, nochmals Danke :)

 

Jetzt habe ich aber noch eine Frage.

Ich bin ja mit allen Kapitalerträgen (von allen Banken) unter den 801 Euro.

Jetzt habe ich aber im Freistellungsantrag von Maxblue gesehen, das unter "Anrechenbare Quellensteuer" ein negativer Betrag ausgewiesen ist.

 

Was heißt das ? Heißt das Maxblue hat an einen ausländischen Staat Steuern abgeführt und konnte die nicht mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnen, da bei Maxblue keine deutsche Abgeltungssteuer abgeführt wurde (Freistellungsauftrag ausreichend und demnach nicht ausgeschöpft) ? (Wenn dem so wäre kann es sich nur um die Dividente der Apple Aktien handeln.)

 

Gruß und ein schönes Restwochenende.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was heißt das ?

Genau das was du vermutest hast (mich wundert zwar das Minus vor dem Betrag, weil: negative=erhaltene Quellensteuer gibt es echt selten, hatte ich erst einmal mit zu tun, ich denke aber das Maxblue das nur etwas ungewöhnlich bucht).

 

Sinn ist natürlich, die Quellensteuern eventuell noch mit Steuern anderer Banken/Depots verrechnen zu können.

Wenn es da nichts gibt verfällt die Anrechnung. Das ist übrigens ein Grund warum man imho als Kleinanleger eher auf solche Länder verzichten sollte, oder alternativ vor dem Ex-Tag verkaufen und danach zurückkaufen (ACHTUNG: Das geht nicht in allen Ländern steuerneutral).

 

Zitat

Wenn dem so wäre kann es sich nur um die Dividente der Apple Aktien handeln.

Das kannst du doch einfach nachrechnen: Summe der Dividenden (jeweils in Euro umgerechnet) mal 15%.

 

Stefan

 

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trader1
· bearbeitet von trader1

Okay, danke.

 

Da ich ja gar keine deutsche Abgeltungsteuer / Kapitalertragsteuer zahlen muss (alle Banken unter 801 Euro) macht es doch (wenn ich das richtig sehe) gar keinen Sinn die Steuerbescheinigung von Maxblue in die Anlage KAP zu übernehmen (natürlich muss ich den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschalbetrag der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt in das Feld eintragen).

Die Quellensteuer vom Maxblue Depot werde ich ja in der Steuererklärung dann auch nicht verrechnen können.

 

Oder gibt es einen anderen Grund, warum man trotzdem die gesmte Steuerbescheinigung von Maxblue erfassen sollte obwohl nur Quellensteuer und belasteter Freistellungsauftrag ausgewiesen ist ?

 

Kann die Quellensteuer nur mit der deutschen Abgeltungsteuer / Kapitalertragsteuer oder auch mit der Einkommensteuer verrechenen werden die mein Arbeitgeber bereits abgeführt hat ?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Oder gibt es einen anderen Grund, warum man trotzdem die gesmte Steuerbescheinigung von Maxblue erfassen sollte obwohl nur Quellensteuer und belasteter Freistellungsauftrag ausgewiesen ist ?

Warum willst du denn überhaupt die Anlage KAP abgeben?

Ein Grund wäre, dass du nicht die vollen 801 Euro ausgenutzt hast, also bei mindestens einer Bank Abgeltungsteuern abgeführt wurden. In einem solchen Fall reicht es, genau diese Bank(en) zu erklären, und von allen anderen Banken nur den Betrag für Zeile 13.

 

Zitat

Kann die Quellensteuer nur mit der deutschen Abgeltungsteuer / Kapitalertragsteuer oder auch mit der Einkommensteuer verrechenen werden die mein Arbeitgeber bereits abgeführt hat ?

Leider nur mit Kapitalerträgen.

 

Stefan

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