LauBiBa Februar 11, 2017 Hallo, Ich (weiblich, geb. 1988) habe Anfang 2014 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Inzwischen weiß ich, dass ich dabei leider einige Fehler gemacht habe: Zum einen bei der Auswahl der Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung Plus der Hannoverschen). Auf Finanztest-Niveau war die gut, inzwischen sehe ich die Schwächen in den Bedingungen (eher mittelmäßige Regelungen zu Ausscheiden aus dem Berufsleben, Mitteilungspflichten und Nachprüfung; schwache Regelung zu Verkehrsverstößen und Arztanordnungsklausel; relativ unflexible Dynamik mit nur einer Ablehnung in Folge möglich). Zum anderen bei der technischen Gestaltung. Ich hatte aufgrund meines damals niedrigen Einkommens als Doktorandin mit halber Stelle nur 800€ Monatsrente (mit 3% Dynamik) versichert. Dabei wären 1000€ auch unabhängig vom Einkommen möglich gewesen. Inzwischen bin ich mit einer Nachversicherung über 400€ und dreimal Dynamik bei gut 1300€. Andererseits habe ich sie zum Glück rechtzeitig abgeschlossen, denn im Frühjahr 2015 bekam ich eine Akanthamöbeninfektion des linken Auges, die bis Ende 2016 mit Augentropfen behandelt werden musste (keine Hornhauttransplantation). Diese ist jetzt aber abgeheilt. Aufgrund dieser Infektion habe ich eine Narbe auf der linken Hornhaut und daraus resultierend links nur einen Visus von etwa 50 oder 60%. Außerdem äußerten die Ärzte den Verdacht auf Map-Dot-Fingerprint-Dystrophie (seither aber keine Beschwerden). Deshalb jetzt meine Fragen: Habe ich mit dieser Vorgeschichte überhaupt noch die Chance auf eine BU-Versicherung ohne Ausschluss des linken (oder gar beider) Augen? Wenn nicht jetzt, dann vielleicht mit einem gewissen Abstand (3 Monate - 1 Jahr - 5 Jahre)? Wenn nein (was ich befürchte), hieltet ihr dann einen Vertrag mir Auschluss aber gutem Bedingungswerk für besser als meinen aktuellen bei der Hannoverschen (ich habe derzeit keine Ausschlüsse oder Risikozschläge)? Ich schätze nein, oder? Im Zusammenhang hiermit: Habe ich noch Patzer in den Bedingung übersehen, die womöglich schlimmer als die oben gennannten sind? Wegen der Absicherungshöhe: Weiß zufällig jemand von euch, ob die Hannoversche die Dynamik auf die mögliche Nachversicherung im Sinne der Nachversicherungsgarantie anrechnet? Die ursprüngliche (anlassbezogene) Nachversicherungsgarantie war ja 50% der VS pro Anlass, insg. höhstens 100% der VS. Kann ich Stand heute noch 300€ oder 400€ nachversichern? In meinen Bedingungen finde (oder verstehe) ich es nicht. Falls es hier keiner weiß, werde ich natürlich bei der Hannoverschen anfragen, wenn sich der nächste Anlass zur Nachversicherung bietet. Vielen Dank für eure Mühe, LauBiBa Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Perma Februar 14, 2017 Hallo, ich möchte vorausschicken, dass ich absoluter Laie bin. Trotzdem ein paar Anmerkungen von mir: Zu 1.) Ich denke nicht, dass es Sinn macht, zu warten. Die Abfragezeiträume (5 Jahre etc.) beziehen sich zwar auf Erkrankungen, aber in den Fragebögen gibt es auch immer Fragen Wie "Bestehen oder bestanden Erkrankungen/Missbildungen etc.", da müsstest du eine Hornhautnarbe mit eingeschränkter Sicht auf jeden Fall angeben. Mit Voranfragen über einen Makler könnte man evtl. herausfinden, ob es Versicherungen gibt, die bereit sind, dich zu versichern (pers. Vermutung: mind. Ausschluss der Augen). Zu 2.) Du könntest überlegen, eine zweite Versicherung als Ergänzung abzuschließen, siehe oben. Also die Hannoversche nicht kündigen, sondern ein zweiter Vertrag eines anderen Versicherers dazu (Wieviel verdienst du denn?). Zu 3.) Frag die Versicherung! Viele Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LauBiBa Februar 14, 2017 zu 1. Dass ich die Story insgesamt angeben muss, bezweifle ich nicht. Ich könnte mir nur vorstellen, dass die Versicherungen jetzt (nach gerade mal 6 Wochen ohne Medikamente) das "geheilt" noch nicht ganz ernst nehmen und nach einem Jahr oder so vielleicht eher glauben, dass zumindest diese Krankheit Geschichte ist. Ob das reicht, um eiin oder beide Augen versichern zu wollen, ist de andere Frage... Ich hatte gehofft, dass einer der Experten hier (polydeikes?) etwas dazu sagen kann, ob es überhaupt Hoffnung gibt, die Augen jemals wieder versichert zu kriegen. Ich glaube es aber eigentlich auch nicht, wäre ich die Versicherung, würde ich mich auch nicht als Risiko haben wollen. zu 2. Jetzt (als noch-immer-Doktorandin, jetzt aber auf 3/4-Stelle, daher auch die Nachversicherung) noch nicht soviel, dass sich eine zweite Versicherung lohnen würde (3000 brutto - knapp 1900 netto), sollte sich aber in spätestens zwei Jahren mit einem Vollzeit-Job in der Wirtschaft nochmal deutlich ändern. Dann wäre die Extra-Versicherung in der Tat eine Option, wenn man den Ausschluss Augen nicht vermeiden kann, ihn für kritischer als die Macken in den Bedingungen der Hannoverschen hält, aber den Umfang noch boosten möchte. zu 3. Mach ich, sobald ich laut Bedingungen Chance hätte, die Nachversicherung nochmal zu ziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Februar 14, 2017 Hallo, Akanthamöbeninfektion des Auges .... wusste gar nicht, dass es sowas gibt. Mir ist beim Googlen danach ganz anders geworden (Triathlet, schwimme öfter mit Kontaktlinsen im See....) Ohne dass ich das heute abend noch überprüft habe: Vermutlich wird man da um einen (zumindest temporären) LA nicht herum kommen, zumal Visus nur noch 50/60 % beträgt - ist aber jetzt ein wenig gemutmasst. Hier hilft nur: Risikovoranfrage zu Frage 2: Idealfall ist natürlich, wenn ein Versicherer mit besseren Bedingungen OHNE LA annimmt. Die Entscheidung, ob Versicherer mit LA und guten Bedingungen schlechter/besser als Hannoversche ohne LA ist, muss man klären. Ist letzten Endes ein Spiel mit den Wahrscheinlichkeiten. zu Frage 3: Die AVB der Comfort BUZP aus 2013 sind an der Stelle bzgl. der Frage, ob Dynamiken angerechnet werden, nicht so 100% eindeutig formuliert. (2) Das Recht auf Nachversicherung können Sie ausüben, sofern der Versicherte dann nicht bereits berufsunfähig ist, im Falle des Abs.1 a) seit Eintritt des Ereignisses nicht mehr als 6 Monate vergangen sind, die Versicherung sich nicht in den letzten 15 Jahren ihrer Laufzeit befindet (spätestens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres), jede einzelne Erhöhung der versicherten Jahresrente mindestens 300 Euro, aber nicht mehr als 50 % der bei Vertragsabschluss versicherten Jahresrente beträgt, die Summe aller Erhöhungen der versicherten Jahresrente nicht mehr als 100 % der bei Vertragsabschluss versicherten Jahresrente beträgt und die bei uns versicherte Gesamtjahresrente den Betrag von 30.000 Euro nicht übersteigt und nach erfolgter Leistungserhöhung die gesamte Jahresrente aller auf den Versicherten bei privaten Versicherern abgeschlossenen Berufs- und Erwerbsunfä- higkeitsversicherungen in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen steht, d. h. 50 % des letzten jährlichen Brutto-Arbeitseinkommens des Versicherten nicht übersteigt. Anstelle dieser 50 % – Regelung darf die vorgenannte gesamte Jahresrente den Betrag von 15.000 Euro nicht übersteigen, wenn die Erhöhung aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines Studiums oder einer Berufsausbildung erfolgt. Meiner Kenntnis nach ist die A.L. aktuell der einzige Versicherer, der angenommene Dynamiken NICHT anrechnet - aber evtl. kann es sich ja lohnen, mit der Hannoverschen eine Diskussion über die eigenen Vertragsbedingungen anzufangen.... Vermutlich wird eh zusätzlich das Thema 50% vom Brutto die Bremse sein... Lösungsansatz: Frage 1 über eine RiVo klären Frage 3 über eine schrfitliche Anfrage beim Versicherer klären Danach abwägen Frage 2. Hoffe, ich konnte ein wenig weiter helfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LauBiBa Februar 15, 2017 Vielen Dank für deine Antwort! Werde wohl ggfs nicht um ein paar Risikovoranfragen herum kommen, auch wenn ich gehofft hatte mir die sparen zu können, wenn mich so eh keiner will. Aber vermutlich ist das Problem halt so exotisch (Google spricht von 200 oder 400 Fällen in Deutschland im Jahr), dass man da (im Gegensatz zu so Standardthemen wie Blutdruck, Bandscheibe oder vielleicht auch Depression) nicht gut im Voraus einschätzen kann, was die Versicherer dazu sagen. Wahrscheinlich muss auch der Sachbearbeiter erst googlen. Ich wusste auch nicht, dass es diese Viecher gibt, bevor ich sie hatte... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag