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Goldmaster

ETFs - Fondsdomizil

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Goldmaster

Hallo an euch,

 

ich würde gerne in ETFs investieren, ohne einen großen Aufwand bei meiner Steuererklärung zu generieren. Hier nun folgende Frage dazu:

 

Meine Favoriten sind voll replizierende ETFs. Gibt es steuerlich einen Unterschied, ob das Fondsdomizil

a) in Deutschland

b) im Ausland

liegt? Sprich, gibt es bei Ausschüttungen/Thesaurierungen bzw. Verkauf der Anteile (zunächst) die Doppelbesteuerung (Quell- und Abgeltungssteuer) und ich habe im Fall b) am Ende die Rennerei mir die doppelten Steuern im Fondsdomizil zurückholen zu müssen?

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odensee
vor 2 Minuten schrieb Goldmaster:

Meine Favoriten sind voll replizierende ETFs. Gibt es steuerlich einen Unterschied, ob das Fondsdomizil

a) in Deutschland

b) im Ausland

liegt?

 

Ja. Bis Ende 2017 sind ausländische replizierende Thesaurierer "steuerhässlich". Manche Ausschütter auch. Schau dir den "Holzmeier-Thread" an:

Tabelle 3 gibt schon mal einen ersten Überblick.

 

Ab 1.1.2018 wird wohl alles "steuereinfach".

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Goldmaster

Vielen Dank für den Link, der Post ist super.

 

Leider ist mir das Thema Besteuerung trotzdem noch nicht wirklich klar geworden. Machen wir mal ein Beispiel. Sagen wir mal ich würde (ohne für diesen Fonds Werbung machen zu wollen, habe den einfach zufällig rausgesucht) in den Fonds mit LU0340285161 zum 01.01.2017 1.000€ investieren. Ausschüttung halbjährlich, Fondsdomizil Luxemburg, Depotkonto in Deutschland. Freibeträge lassen wir mal unberücksichtigt.

 

Zum 30.06.2017 und 31.12.2017 wären die Ausschüttungen 30€ und am 31.12.2017 verkaufe ich die Anteile wieder für 1.100€. D.h. in 2017 hätte ich eine Bruttorendite von 60€ und einen Veräußerungsgewinn von 100€. Wie genau läuft nun die Sache ab? Werden mir die Renditen und der Veräußerungsgewinn nun auf das Depotkonto abzgl. deutscher Abgeltungssteuer und Soli (also 160€ - 25% - 1,375%) oder aber abzgl. deutscher Abgeltungssteuer und Soli und Quellsteuer LU (also 160€ - 15% - 25% - 1,375%) aufgebucht? Und ich muss danach in Luxemburg die Quellsteuer wiederholen?

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Back-Broker
vor 11 Stunden schrieb odensee:

Ab 1.1.2018 wird wohl alles "steuereinfach".

Was passiert denn dann mit dem Holzmeier-Thread? Wird der etwa eingestampft? :-O

MfG

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Ramstein

Nur naive Menschen glauben, dass es in der Zukunft weniger komplex wird. Ein Thema für ETFs wird sicher die je nach Domizil unterschiedliche Möglichkeit der Emittenten sein, ausländische Quellensteuer zurückzuholen und dem Fondsvermögen zuzuführen.

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odensee

Zusätzlich zu dem vom Ramstein gesagten ist die Teilfreistellung bei Swappern meiner Meinung nach immer noch unklar. Es bleibt viel zu tun....

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