pddy Februar 7, 2017 · bearbeitet Februar 7, 2017 von pddy Hallo zusammen, aufgrund meines bevorstehenden Berufseinstiegs und der Bekanntschaft mit einem Strukturvertrieb habe ich mich in den letzten Monaten intensiv mit Risikovorsorge und Altersvorsorge beschäftigt. Da mir der Verkäufer des Strukturvertriebs die Grundlagen zu den Themen nur lückenhaft vorgetragen hat und ich die Entscheidung über so viel Geld erst treffen will wenn ich verstanden habe um was es geht, habe ich den Rest der Informationen aus dem online Auftritt von finanztip.de und hier aus dem Forum erfahren. Trotz dem ausführlichen lesen der Beiträge fehlt mir das Gefühl die Gesamtsituation und die feinen Details einschätzen zu können. Meine Beurteilung der Situation und Planung: Bevor ich zur Altersvorsorge komme möchte ich mich erstmal um die Risikoabsicherung kümmern. Da ich keine Immobilien besitze und keiner (bis jetzt) finanziell von mir abhängig ist, denke ich, bin ich mit der Absicherung meiner Arbeitsleistung mit einer BU ausreichend bediehnt. Zusätzlich muss auch noch eine Haftpflichtversicherung her. Wäre eventuell noch ein Risiko abzusichern, an das ich noch nicht gedacht habe? Momentan bin ich dabei die Tipps und Tricks zur BU von polydeikes durchzulesen. Schon in den ersten Abschnitten habe ich gemerkt, dass die BU komplizierter ist als mir der Verkäufer vorgemacht hat. Gibt es für meine Situation etwas spezielles bei der BU und Haftpflicht zu beachten? Für die Altersvorsorge wäre es für mich interessant zu wissen, wie ich die Rentenlücke zu interpretieren habe. Ist die wirklich so groß wie in 3.6? Grundsätzlich habe ich die betriebliche und die Basis Rente aus meiner Planung ausgeschlossen. Da ich mit dem Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenkasse liege, profitiere ich wenig von der betrieblichen Altersvorsorge. In der Basis Rente sehe ich keinen Vorteil, da die Beiträge 2017 noch nicht voll von der Steuer abgezogen werden können. Um die gesetzliche Rente aufzustocken, plane ich eine Riester Rente. Wie ich verstanden habe, werden Jährlich 2.100€ eingezahlt. Davon 154€ Grundzulage. Die Steuerersparniss berechnet sich dann durch (2100€*Steuersatz)-154€. Da ich im Alter die Riester-Rente mit einem geringeren Steuersatz versteuern muss, ergibt sich da schonmal ein positives Umfeld für die Geldanlage. Die monatlichen Beiträge von etwa 160€ sollten keine große Belastung darstellen. Das Geld sehe ich aufgrund der langen Laufzeit von über 40 Jahren gut in Aktien mit einem Ablaufmanagement aufgehoben. Finaznztip empfihlt dazu entweder die DWS Toprente oder Fairriester. Das Geld vom Sparbuch würde ich auf ein Tagesgeldkonto bei der DKB mit einem Zinssatz von 0,4% legen und eventuell irgendwann mal zum Einrichten der Wohnung verwenden. Auf lange Sicht (Spätestens 2020 beim Ablauf des top verzinsten Vertrags) möchte ich ein Wertpapier-Sparplan einrichten. Hier bin ich mir noch nicht sicher wegen der Besteuerung. Ich habe in einen in Deutschland ansässigen thesaurierenden ETF investiert. So wie ich das verstanden habe, muss ich die Steuer für die Erträge jedes Jahr bezahlen (auch wenn das Geld nicht entnommen wird). Der Verkäufer meinte, dass die Abgeltungssteuer erst beim Verkauf anfällt. Gibt es einen Trick, mit dem ich den Freibetrag jedes Jahr günstig ausnutze? In was ich investiere muss ich mir noch aussuchen. Da ein Puffer auf dem Tagesgeldkonto vorhanden ist und ich für die Altersvorsoge was getan habe, kann das Geld gerne zu einem hohen Teil in Aktien fließen. Unter welchen Vorraussetzungen könnte ein Wertpapier-Sparplan in Versicherungsform sinnvoll sein? Da die steuerlichen Vorteile erst ab 62 greifen, sehe ich es als ein Instrument um zum Riester ein bisschen Geld fürs Alter anzusparen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Was mir an den Angeboten des Verkäufers nicht gefällt sind die hohen und zum Teil intransparenten Kosten vom Fondsvolumen. Falls Angaben fehlen oder weitere Informationen nötig sind, kann ich das gerne nachreichen. Zur Beantwortung der Fragen nehme ich auch gerne verlinkungen im Forum an. Habe ich in meiner Planung grobe Fehler oder könnt Ihr mir noch zusätzliche Anregungen oder Tipps geben? Gibt es Empfehlungen für bestimmte Produkte? Da die Frage ziemlich umfangreich ist, bedanke ich schonmal für eure Mühe und die Hilfe. Beste Grüße pddy 2. Basisangaben zur persönlichen Situation 2.1 Alter / Familienstand / Kinder / geplanter Renteneintritt - 26 / ledig / keine Kinder / geplanter Renteneintritt mit 67 also 2058 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig - Momentan noch Student. Ab 01.03.17 Ingenieur / ~60.000€ / 800€ (Schätzwert, da zuletzt Student und Ausgaben von etwa 200€/Monat) 2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt - bisher 0 2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten - Risikobereitschaft ist vorhanden und Verluste bereiten mir kein Kopfzerbrechen. 2.5 bisherige Risikovorsorge - BU bei Basler Versicherungen 2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner) - siehe 2.5 (also nur Einzelperson) 2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen - Riester - Basis - Privat/Flexibel - Betriebliche Altersvorsorge 3. Das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche 3.1 Gesetzliche Rente - Bisher keine Bescheinigung erhalten (laut Rechner wird mein Anspruch bei 3.500€ liegen) 3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel - Nein 3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ? - Nein 3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln (Lebensversicherungen, Fonds, ETFs usw. bei Fondspolicen bitte die WKN / ISIN des Fonds angeben) - Nein 3.5 Zusammenfassung / Umrechnung in monatliches Rentenäquivalent 3.6 benötigte Rente und erwartete Rentenlücke nach bisheriger Kalkulation - 2.200€ (=Differenz aus letztem Gehalt und zu erwartender Rlaut Rechner aus 3.1 4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele) 4.1 aktuelle Sparleistungen - Nicht vorhanden 4.2 Schulden - keine 4.3 absehbare Investitionen (Urlaub, Auto, Wohnung) - In etwa 1 Jahr: 3.000 - 8.000€ für die Einrichtung einer Wohnung 5. Bestehende Verträge BU Versicherung ohne Sparen (genaue Bezeichnung der Police und Anbieter) - BU Versicherung bei Basler Versicherungen (Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif BP mit laufender Beitragszahlung - Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung) laut Text vom Versicherungsschein vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente 1250€ (Der Verkäufer empfiehlt eine Rente von 1.500€. Das war aber nicht möglich, da ich noch Student. Deshalb eine hohe Dynamik Berufsklasse 0 C riskante Hobbys: Ich fahre gerne Motorrad auf öffentlichen Straßen (laut Verkäufer nicht angabepflichtig), eventuell in 2 Jahren Gleitschirfliegen Laufzeit (Beginn / Ende) 01.02.2017 / 01.02.2058 Dynamik 10% Beitrag 40,87€ pro Monat (Tarifbetrag 54,5€) sind aktuell Vorerkrankungen bei euch vorhanden, oder wurden diese im Vertrag vermerkt? Eine Verletzung der Bänder im Zeitraum 5Jahre habe ich dem Verkäufer engegeben. Leider kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen, wie die Gesundheitsfragen auf dem Antrag ausgefüllt waren. Gerade als ich nach der genauen Bezeichnung geschaut habe, ist mir aufgefallen, dass der Antrag falsch ausgefüllt ist. Als Beruf ist ein Studiengang eingetragen, den ich nie studiert habe. Vor dem Abschluss der BU wurde ich nach Vorerkrankung gefragt und sollte von der Krankenkasse einen Nachweis über die Leistungen der letzten 5 Jahre erbringen. Nachdem die Krankenkasse mir gesagt hat, dass es sowas nicht gibt, verzichtete der Verkäufer auf die Auswertung des Leistungsnachweises von der Krankenkasse. Ist das nicht irgendwie dubios? (Zusätzlich wurde mir die Kopie vom Antrag per Mail zugestellt. In der Kopie sind viele Haken nicht gesetzt und Fragen unbeantwortet.) Kündigungsfrist bis 21.02.2017 6. Was noch interessant sein könnte Ich habe ein Sparbuch mit einem Betrag von etwa 15.000€ und einen Vertrag mit 20.000€ (aktuell mit etwa 5% fest verzinst, Fällig 2020) Das Sparbuch habe ich gekündigt als ich gesehen habe, dass der Zinssatz bei 0,01% liegt :). Den Vertrag lasse ich noch bis 2020 laufen. Hier liegen die Kapitaleinkünfte oberhalb 800€ so dass ich den Freibetrag schon vollständig ausnutze. Wegen der Arbeit Wohne ich derzeit zur Miete in einer WG (~300€/Monat inklusive Strom, Wasser und Heizung). Langfristig ist eine eigene Wohnung in Planung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe Februar 7, 2017 vor 6 Stunden schrieb pddy: sind aktuell Vorerkrankungen bei euch vorhanden, oder wurden diese im Vertrag vermerkt? Eine Verletzung der Bänder im Zeitraum 5Jahre habe ich dem Verkäufer engegeben. Leider kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen, wie die Gesundheitsfragen auf dem Antrag ausgefüllt waren. Gerade als ich nach der genauen Bezeichnung geschaut habe, ist mir aufgefallen, dass der Antrag falsch ausgefüllt ist. Als Beruf ist ein Studiengang eingetragen, den ich nie studiert habe. Vor dem Abschluss der BU wurde ich nach Vorerkrankung gefragt und sollte von der Krankenkasse einen Nachweis über die Leistungen der letzten 5 Jahre erbringen. Nachdem die Krankenkasse mir gesagt hat, dass es sowas nicht gibt, verzichtete der Verkäufer auf die Auswertung des Leistungsnachweises von der Krankenkasse. Ist das nicht irgendwie dubios? Nein - dubios lässt noch Spielraum offen. Das ist Murks. Die gründliche Aufarbeitung deiner Gesundheitshistorie ist extrem wichtig. Im Zweifelsfall würde ich deiner aktuelle Lage eher als "Schutz bei BU besteht nicht" einschätzen. Dazu werden sich sicher noch die Experten äußern... Ansonsten ist meine Meinung: besonders wichtig sind die biometrischen Risiken, da sich diese bei etwas Pech (Krankenheite/Unfälle) nicht oder nie mehr versichern lassen. Dazu gehören Krankenzusatzversicherungen, Krankentagegeldversicherungen, Pflegezusatzversicherungen, ggf. Unfallversicherungen und RLV (auch wenn jetzt noch niemand von der abhängig ist), ... Zudem: wie steckst du es weg, wenn deine Bude selbstverschuldet abfackelt und du dein komplettes Inventar verlierst, erstmal keine Bleibe mehr hast und ggf. Bewachungskosten und Hotel bezahlen musst? => Hausratversicherung Zur Rieserrente: das ist wohl Geschmackssache, aber ich bin skeptisch. Denn die Rahmenbedingungen (z.B. Steuersätze, Inflation, ...) können sich auf soviele verschiedene Arten ändern, dass ich für mich entschieden habe, erst relativ kurze Zeit vor Rentenbeginn zu riestern - falls es Riester dann überhaupt noch gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Februar 8, 2017 Hallo @pddy, bevor Du Dir Gedanken um irgendwelche Sparvorgänge (Riester- Rürup oder sonstiges Gedöns) machst, solltest Du erstmal Deine geplante Absicherung richtig auf die Spur bringen. Denke,da liegt einiges im Argen - um das Wörtchen "dubios" zu vermeiden.. - 10% Dynamik bei Basler SBU ? ... m.E. ist das auf 5% maximiert (jetzt aus der Hüfte geschossen, ohne nachzuschauen) - wenn Du keine Kontrolle darüber hast, was im Antrag angegeben wurde und was nicht, hast Du schon das Problem im Leistungsfall vorprogrammiert - Krankenkasse MUSS Infos geben, mindestens für die letzten 18 Monate, hätte der Verkäufer aber wissen sollen Empfehlung: Widerrufsfrist erstmal nutzen, Gesundheitshistorie SAUBER aufarbeiten, beraten lassen/Informationen beschaffen, entscheiden - a) Vertrag fortsetzen, b) Alternative Nur nochmal zum Verständnis: Verkäufer sagt: 1.500.- € - Du sagst? auch 1.500.- €? Heraus kommt ein Versicherer, der maximal 1.250.- € versichert - mit einer Dynamik von 10% (die es meiner Meinung nach nicht gibt) ??? Faszinierende Entscheidungsfindung. Wie war das geplant mit den fehlenden 250.- € bis 67 - falls übermorgen die BU eintritt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pddy Februar 8, 2017 Vielen Dank für die ersten Hinweise zum Krankentagegeld: Wie ich das verstehe werden im Krankheitsfall 6 Wochen Gehalt vom Arbeitgeber weiter bezahlt. Die folgenden 78 Wochen werden 70% vom Bruttolohn (bzw. 90% vom Nettolohn) von der GKV bezahlt und wenn die BU richtig beantragt ist, sollte sie danach übernehmen. Ich sehe da auf den ersten Blick keinen Bedarf für eine Krankentagegeldversicherung. zur Unfallversicherung: Die Unfallversicherung zahlt bei schweren Unfällen. Aber falls diese auch meine Fähigkeit beeinträchtigen den Beruf weiter nachzugehen sollte die BU greifen. Ein Szenario dass ich mir gerade vorstelle: Motorradunfall, Bein ab, ich kann aber noch 100% arbeiten. Da ich noch das Einkommen habe, bin ich auf das Geld aus der Unfallversicherung auch nicht unbedingt angewiesen. Oder habe ich was übersehen? Wann könnte eine Unfallversicherung sinnvoll sein? Warum sollte ich eine RLV abschließen? Ergeben sich irgendwelche Vorteile, wenn ich die mit meinem jetzigen Alter abschließen? Die Pflegeversicherungen werde ich mir nochmal anschauen. Wenn ich so drüber nachdenke, gibt es in meinem persönlichen Umfeld genug Pflegefälle... Wegen dem Hausrat: der besteht bisher aus einem Bett, Schrank, PC und Fernseher. Alles andere ist WG-Eigentum. Vielleicht brauche ich sowas sobald ich eine Wohnung miete und eingerichtet habe. Habt Ihr Tipps zur Aufarbeitung der Gesundheitshistorie? Letztes mal hat mir die Krankenkasse ein Blatt mit 5 Zeilen und irgendwelchen Zeichen darauf geschickt. Das gieng zurück bis Ende 2015. Hat das bei den Krankenkassen irgend ein bestimmter Name oder muss ich an einer bestimmten Stelle anrufen? @Peter Ich habe gerade im Versicherungsschein nachgesehen. Es stehen 5% drin. Die 10% wurden handschriftlich im Antrag eingetragen obwohl die Option nicht zum Ankreuzen verfügbar war Und du hast richtig verstanden. Die BU-Rente sollte laut Verkäufer über die Dynamik hoch gehen, da ich als Student eine maximale Rente von 1.250€ absichern kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Februar 8, 2017 vor 15 Stunden schrieb pddy: Hier bin ich mir noch nicht sicher wegen der Besteuerung. Ich habe in einen in Deutschland ansässigen thesaurierenden ETF investiert. So wie ich das verstanden habe, muss ich die Steuer für die Erträge jedes Jahr bezahlen (auch wenn das Geld nicht entnommen wird). Der Verkäufer meinte, dass die Abgeltungssteuer erst beim Verkauf anfällt. Gibt es einen Trick, mit dem ich den Freibetrag jedes Jahr günstig ausnutze? Mit der Vorabbesteuerung ab 2018 wirst du auch bei einem Thesaurierer jährlich Steuern zahlen müssen. Das ist schon mal ein erster Schritt zur Nutzung des Freibetrages. Dann kannst du auch, sollten die Kurse sehr hoch stehen, einfach deinen ETF verkaufen und anschließend wieder neu kaufen. Es ist dann aber sinnvoll, zu prüfen, ob die Steuerersparnis (mehr als ca. 220 Euro kannst du sowieso nicht sparen) so hoch ist, dass die Gebühren und der Spread nicht einen großen Teil der Ersparnis wieder auffressen. Also Taschenrechner oder Excel einsetzen.... Aber vorrangig sollten bei dir Entscheidungen bezüglich deiner Versicherungen sein. Dazu haben sich ja schon die Experten zu Wort gemeldet. Meine Laienmeinung zur Unfallversicherung: solltest du mal mit einem Bein unter der Leitplanke hängen, bist du anschließend vielleicht froh, wenn du Geld hast, deine Wohnung rollstuhlgerecht umbauen zu können. Eine Unfallversicherung ist auch nicht so ganz teuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Februar 8, 2017 vor 1 Stunde schrieb pddy: @Peter Ich habe gerade im Versicherungsschein nachgesehen. Es stehen 5% drin. Die 10% wurden handschriftlich im Antrag eingetragen obwohl die Option nicht zum Ankreuzen verfügbar war Und du hast richtig verstanden. Die BU-Rente sollte laut Verkäufer über die Dynamik hoch gehen, da ich als Student eine maximale Rente von 1.250€ absichern kann. Scheint ja ein echter Profi gewesen zu sein. Das mit den 1.250.- maximal ist so nicht ganz richtig - andere Versicherer gehen bei einem Studenten i.d.R bis 2.000.- ran - daher hatte ich auch oben so provokativ gefragt, denn die Auswahl konnte ich nicht nachvollziehen. Frage am Rande: hat Dich der Versicherer denn bzgl. der Dynamik explizit drauf hingewiesen, dass anders policiert wurde, als Du es beantragt hast? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 8, 2017 Zitat Frage am Rande: hat Dich der Versicherer denn bzgl. der Dynamik explizit drauf hingewiesen, dass anders policiert wurde, als Du es beantragt hast? Irrelevant. Mit Zugang Police + 30 Tage erledigt. --- Seit ich im Januar mehrere Stunden auf das Thema aufwenden musste, denke ich, dass solche Stories einfach nicht alleinige Vermittlerschuld sind. Story grob: Kunde, Student mit freier Auswahl, entscheidet sich contra Musterlösung aber immerhin pro sauberes Bedingungswerk. Meldet sich kurz drauf, dass sein Kumpel ja eine SBU bei der Basler abgeschlossen hat und die ist ja viel billiiger. Ausführlich dargestellt, warum AVB-seitig wahrlich einfach nur billig. Kunde fragt Vermittler des Kumpels, der sagt sinngem., "muss man halt hinnehmen". Dabei ging es um Themen wie keine Definition des Studenten als Beruf, Arztanordnungsklausel, Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung statt ohne erneute Risikoprüfung und und und ... O-Ton Kunde so grob: Arztanordnungsklausel ist mir nicht so wichtig ... Aber die 67,xx Euro jährliche Beitragsersparnis halt, die waren ihm wichtig. Was will man dazu sagen. Reisende soll man nicht aufhalten, soll sich halt nur die Spendenquittung für das Sparmanöver gleich mitausstellen lassen. --- Dabei ist die Story inhatlich doch recht simpel und bedarf eigentlich nicht einmal eines tiefen Blicks in die AVB. Student exkl. brotlose Künste, Mediziner und Gesellschaftsdödel ist Schema F. Zunächst mal benötige ich ein Bedingungswerk, das den Studenten überhaupt sauber als Beruf anerkennt. Da verbleiben fünf Anbieter.Ich ergänze um eine saubere Arztanordnungsklausel ohne Ausweitungen auf Maßnahmen, Empfehlungen, §242 BGB, „bis zur Leistungsgrenze“, verbleiben 4 Anbieter. Ich bereinige weiter um „BU soll auch unverändert fortbestehen wenn Studium nicht erfolgreich abgeschlossen“ und „keine Umwandlung in Erwerbsunfähigkeitsversicherung“, verbleiben drei Anbieter. Ich erweitere um ein paar Flexibilitätsoptionen und Grundanforderungen für junge Menschen, bspw. dauerhafter Prüfkriterienerhalt bei Ausscheiden aus dem Berufsleben, Stundungsoptionen bei Zahlungsschwierigkeiten, maximale zumutbare Einkommensreduzierung für alle Einkommensarten, keine Ausweitung der Umorgaklausel auf Freiberufler / Arbeitnehmer mit Direktionsbefugnissen / GGF. Schon bleiben nur noch zwei Anbieter.Ich ergänze um saubere Nachversicherungsoptionen ohne erneute Risikoprüfung, statt nur ohne erneute Gesundheitsprüfung, Nachversicherung ereignisunabhängig nicht prozentual oder absolut limitiert unter die insgesamt marktüblichen 30.000 p.a. nach dem Studium, sowie um die Möglichkeit den Kunden zwischen SBU und sauberer Absicherung der „keine AN + AG Beiträge zur GRV Problematik bei längerer Berufsunfähigkeit" wählen zu lassen …Voila, es bleibt ein Anbieter als Musterlösung für den Musterfall, long story short ... Jede Abweichung speckt automatisch irgendwo ab. Mit dem zeitnahen Berufseinstieg hat man mehr brauchbare Möglichkeiten und ein anderes Prüfschema, Basler kann aber nur bei "Hirn aus + geiz ist geil" rauskommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe Februar 8, 2017 vor 3 Stunden schrieb pddy: zum Krankentagegeld: Wie ich das verstehe werden im Krankheitsfall 6 Wochen Gehalt vom Arbeitgeber weiter bezahlt. Die folgenden 78 Wochen werden 70% vom Bruttolohn (bzw. 90% vom Nettolohn) von der GKV bezahlt und wenn die BU richtig beantragt ist, sollte sie danach übernehmen. Ich sehe da auf den ersten Blick keinen Bedarf für eine Krankentagegeldversicherung. Leider nicht ganz richtig. Die BU übernimmt nicht automatisch nach 78 Wochen. Die BU übernimmt (vereinfacht!) nur dann, wenn es dauerhaft keine Aussicht auf Verbesserung des Gesundheitszustands gibt. Sollte es irgendwie Aussicht geben (z.B. Krebstherapie sollte dich irgenwann heilen, komplizierter Bruch muss noch 2 mal operiert werden, sollte dann aber ausheilen), tja dann zahlt die BU nicht. Außerdem ziehe bitte berufliche Änderungen in Betracht - Ausland, Selbstständigkeit, Gründung, ... Als Selbstständiger hast du keinen AG mehr - wer zahlt dann, wenn du krank wirst? Was, wenn du dann kein Krankentagegeld mehr abschließen kannst, weil du schon gesundheitlich irgendwas Doofes hast, wenn du dich selbstständig machst? Zitat zur Unfallversicherung: Die Unfallversicherung zahlt bei schweren Unfällen. Aber falls diese auch meine Fähigkeit beeinträchtigen den Beruf weiter nachzugehen sollte die BU greifen. Ein Szenario dass ich mir gerade vorstelle: Motorradunfall, Bein ab, ich kann aber noch 100% arbeiten. Da ich noch das Einkommen habe, bin ich auf das Geld aus der Unfallversicherung auch nicht unbedingt angewiesen. Oder habe ich was übersehen? Wann könnte eine Unfallversicherung sinnvoll sein? Sie ist nicht essentiell - ist eher wie bei der Hausrat - es kann ziemlich übel sein, wenn du dein Bein verlierst und plötzlich deine Wohnung ungeeignet ist und du nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit fahren darfst. Ebenfalls zahlt sie bei selbstverschuldeten Unfällen Rettungskosten etc. Kein Muss, aber durchaus zu Überlegen - die Summe muss ja nicht so hoch sein, da du (dann) schon eine BU hast. Zitat Warum sollte ich eine RLV abschließen? Ergeben sich irgendwelche Vorteile, wenn ich die mit meinem jetzigen Alter abschließen? Du bekommst Tinnitus und eine leichte Depression - und außerdem eine Familie mit zwei Kindern. Und nun? Du hättest jetzt gerne eine RLV für deine Kinder, aber niemand versichert dich wegen der Depression... Zitat Die Pflegeversicherungen werde ich mir nochmal anschauen. Wenn ich so drüber nachdenke, gibt es in meinem persönlichen Umfeld genug Pflegefälle... Dein Umfeld sollte keine Begründung sein, das ist emotional. Wichtig ist, dass das Risiko besteht - wenn du Pech hast, musst du dich auf den Staat verlassen und hoffen, dass er dich auffängt, du musst dein ganzes Geld verbrauchen und zittern, dass über deine Restlebenszeit die soziale Hilfe einigermaßen gut bleibt. Zitat Wegen dem Hausrat: der besteht bisher aus einem Bett, Schrank, PC und Fernseher. Alles andere ist WG-Eigentum. Vielleicht brauche ich sowas sobald ich eine Wohnung miete und eingerichtet habe. Wo schläfst du, wenn du heute Abend(?) nach Hause kommst und alles ist abgesperrt, weil es abgebrannt und verunreinigt ist? Und wenn sich die Reinigung wegen giftigen Substanzen 2-3 Monate verzögert? Hast du das Geld, dir alles, was du sofort neu brauchst (Kleidung, Rasierer, Lebensmittel, technische Hilfsmittel, ...) neu zu kaufen? Zitat Habt Ihr Tipps zur Aufarbeitung der Gesundheitshistorie? Letztes mal hat mir die Krankenkasse ein Blatt mit 5 Zeilen und irgendwelchen Zeichen darauf geschickt. Das gieng zurück bis Ende 2015. Hat das bei den Krankenkassen irgend ein bestimmter Name oder muss ich an einer bestimmten Stelle anrufen? Schreib deine zuständige Kassenärztliche Vereinigung an - die wissen idR mehr. Wahrscheinlich wirst du aber auch Ärzte anschreiben müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker Februar 8, 2017 · bearbeitet Februar 8, 2017 von moonraker vor 9 Stunden schrieb pddy: zum Krankentagegeld: Wie ich das verstehe werden im Krankheitsfall 6 Wochen Gehalt vom Arbeitgeber weiter bezahlt. Die folgenden 78 Wochen werden 70% vom Bruttolohn (bzw. 90% vom Nettolohn) von der GKV bezahlt und wenn die BU richtig beantragt ist, sollte sie danach übernehmen. Ich sehe da auf den ersten Blick keinen Bedarf für eine Krankentagegeldversicherung. Hier ist noch zu beachten, dass bei 70% vom Brutto auch bei 70% von der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pddy März 6, 2017 Grundsätzlich habe möchte ich Geld zurück legen um mir irgendwann mal was leisten zu können oder um gegen Risiken mit geringem Kapitalbedarf abgesichert zu sein. Bis jetzt schätze ich den Hausrat als Risiko mit geringem Kapitalbedarf ein. Vorrangig möchte ich mich um die BU kümmern: Ich habe mir die allgemeinen Versicherungsbedingungen durchgelesen und versucht die Fragen auf der Checkliste (hier aus dem Forum) zu beantworten. Dabei habe ich einige positive Formulierungen gefunden. So zahlt der Versicherer auf bei einer durch eine im Verkehr begangene Straftat entstandenen Berufsunfähigkeit. Der Prognosezeitraum beträgt 6 Monate und es gibt eine Rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Was ich nicht finden konnte, waren konkrete Kriterien für das Nachprüfverfahren, ob die Berufsunfähigkeit befristet anerkannt wird und welche Mitteilungspflichten ich habe während ich beiträge bezahle und während ich die Rente beziehe. Von den Formulierungen, die ich verstanden habe, ist mir nichts negativ aufgefallen. Wo sind die großen Schwächen in dem Tarif bzw. Was ist bei anderen Versicherern besser? Beste Grüße pddy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asics19756 März 7, 2017 · bearbeitet März 8, 2017 von Thomas Spamlink entfernt. Moin, grundsätzlich halte ich die Basler für eine sehr gute Versicherung, wir bewerten für diverse Medien immer wieder Policen und sehen bei der Basler die meisten Leistungsmerkmale als erfüllt an, als da wären: Verkürzter Prognosezeitraum rückwirkende Leistung Verzicht auf abstrakte Verweisung Verzicht auf 19 VVG Geltungsbreich weltweit keine abstrakte Verweisung bei Nachprüfung erschwerte konkrete Verweisung Hinweis Dauer Rücktrittsrecht Nachversicherungsgarantie (auch ereignisunabhängig) Einschränkungen Verzicht abstrakte Verweisung Verzicht auf zeitlich befristete Anerkenntnisse Leistungen bei AU (mit entsprechendem Baustein) Vergehen Straßenverkehr ( grobe Fahrlässigkeit mitversichert, Vorsatz nicht) Negativ war einzig die Nachmeldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung - aber auf die verzichtet auch kaum jemand! In unseren Tests war das einer der empfehlenswerten Anbieter, dazu ein vernünftiges Rating, eine akzeptable Leistungsquote und vor allem günstige Beiträge mit sinnig kalkulierten Überschüssen Link entfernt. Was komisch ist, sind die Gesundheitsfragen und die Dynamik - das solltest Du unbedingt überprüfen lassen - am besten mit einer Durchschrift des Antrages, die Deine Berater haben sollte. Ggf. macht es Sinn, das noch einmal aufzubohren, bevor Du im Leistungsfall "nackig" dastehst. Grüße Asics Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 8, 2017 · bearbeitet März 8, 2017 von polydeikes Wenn der Inhalt wenigstens Substanz hätte ... Ich gehe mal nur auf die genannten Sachen, nicht komplett auf die AVB der Basler, ein. Zitat Verkürzter Prognosezeitraum rückwirkende Leistung Die Basler hat stinknormale 6 Monate Prognosezeitraum. Lässt man Startertarife und kastrierte "Sparversionen" der Versicherer außen vor, bieten gerade mal 2 Anbieter am Markt nicht dieses absolute Minimum an. Stets rückwirkende Leistungen sind ebenfalls in keinster Weise etwas Besonderes. Immerhin hat die Basler seit den BAL 1545 2017 keine absolute zeitliche Befristung mehr drin, nur noch die relative Geschwurbselbefristung gem. Punkt 7.3. Auch in diesem Punkt bietet die Mehrheit der Tarife am Markt stets rückwirkende Leistungen an. Nur eben die Basler mit zusätzlicher Einschränkung, also alles andere als formale Referenz. Zitat Verzicht auf abstrakte Verweisung Seit den 2017er Bedingungen ist das so, das 12.3 "Ausscheiden aus dem Berufsleben" korrigiert wurde. Der nun dauerhafte und uneingeschränkte Prüfkritierienerhalt beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ist eines der wenigen überdurchschnittlichen Merkmale in den Baslerbedingungen. Zitat Verzicht auf 19 VVG Die Basler verzichtet selbstverständlich nicht auf die vorvertragliche Anzeigepflicht gem. §19 VVG. Schlicht gelogen oder einfach nicht verstanden. Kein Anbieter verzichtet auf die VVAs. Siehe Punkt 3 der Bedingungen. Äußerst gefährliche Falschaussage ... Verzichtet wird lediglich auf das Kündigungsrecht des Anbieters bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung gem. Punkt 4.3.1. Und auch das ist nichts Besonderes. Zitat Geltungsbreich weltweit Vor 8 Jahren hätte das vielleicht noch jemanden hinter dem Ofen vorlocken können. Ansonsten ist weltweiter Geltungsbereich heute die Norm, selbst eine Debeka hat es inzwischen begriffen. Man darf sich aber durchaus fragen, wie ein Arzt im Ausland bspw. eine Bescheinigung gem. §295 SGB V erstellen möchte, die gem. 17.1.2 Voraussetzungen für den AU Nachweis ist. Weiterhin muss sich die versicherte Person generell in Deutschland untersuchen lassen, siehe Punkt 17.2.1, Reisekosten werden eingeschränkt übernommen. Die Basler hat zwar weltweit drin stehen (wie quasi fast alle anderen auch), die Ausgestaltung ist aber eben marktunterdurschnittlich. Zitat keine abstrakte Verweisung bei Nachprüfung Marktbreit so geregelter Punkt. Relevanter ist, ob überhaupt eine Kriterienänderung stattfindet, auch das nicht der Fall. Zitat erschwerte konkrete Verweisung Absolutes blabla. Die Basler hat eine stinknormale konkrete Verweisung gem. 12.1 d). In anbetracht dessen, dass der Einkommensbegriff allein an über 20 Stellen in den SGBs unterschiedlich definiert ist, ist die Formulierung bzgl. der maximalen Einkommensreduzierung mehr als fraglich. Die Basler hätte hier bei der ursprünglichen Kopie der Mitbewerberbedingungen bleiben sollen. Der einzige "Verweisungvorteil" ist die Kopie des eingeschränkten Verzichts bei Umorganisation, den die Basler 1:1 von der AL kopiert hat (Punkt 12.1 e) ). Zitat Hinweis Dauer Rücktrittsrecht So what. Das VVG ist eindeutig, ein getrennter Hinweis (4.5) völlig unnötig. Wenn sowas auch noch als "Vorteil" verkauft wird, krempeln sich mir die Zehennägel hoch. Zitat Nachversicherungsgarantie (auch ereignisunabhängig) Ein Punkt, in welchem die Basler Bedingungen deutlich unterdurchschnittlich sind. Zunächst mal ist die Nachversicherung nur ohne erneute Gesundheitsprüfung, nicht ohne erneute Risikoprüfung. Somit deutlich weit weg von "sehr gut". Dieser Punkt wäre auch gerade für Berufseinsteiger mit enstprechendem finanziellem Potential (die aktuell "noch Student sind") siehe TO ein absolutes NoGo (31.1.) Siehe bspw. Punkt e in 31.3, Nachversicherung auf Basis des zum Zeitpunkt der Erhöhung ausgeübten Berufs. Absolutes NoGo für Studenten und Berufseinsteiger. Die Spielregeln sind auch an anderer Stelle suboptimal. Eine Erhöhung darf insgesamt nur um 100 % stattfinden. Sichert bspw. ein Student nur 1.000 ab, geht es auch nur bis 2.000. Eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie kennen die 2017er Bedingungen nicht mehr, nur noch die ereignisabhängigen Nachversicherungen gem. Punkt 31.1. Das ist so ein Musterbeispiel, warum man BUV-Bedingungen tatsächlich lesen sollte, statt so eine Analaysesoftwarequatsch zu verzapfen. Dann wäre die Änderung der Bedingungen 2016 auf 2017 auch aufgefallen. Vorausgesetzt man ist in der Lage Bedingungen tatsächlich zu lesen. Das ist der Verfasser dieses Posts hier ganz offensichtlich nicht. Es sei noch erwähnt, dass die Spielregeln für die Nachversicherung im Versicherungsschein dokumentiert werden, eine Unart die es bspw. auch bei Allianz oder Volkswohlbund gibt. Heißt, die ohnehin schon eingeschränkten Regelungen können zusätzlich eingeschränkt werden. Das Problem hat die Basler nicht allein. Bspw. streicht auch eine InterRisk Nachversicherungsmöglichkeiten, wenn der Vertrag mit Erschwernissen zu Stande kam. Aber es ist eben sehr weit weg von "sehr gut". Zitat Einschränkungen Verzicht abstrakte Verweisung Was auch immer, siehe oben. Zitat Verzicht auf zeitlich befristete Anerkenntnisse Wenn der Versicherer auch zeitlich befristete Anerkenntnisse verzichtet, heißt das nur, dass der VN keines akzeptieren muss. Nicht aber, dass der Versicherer keines anbieten kann. Dieser Punkt ist mehr als kontrovers zu diskutieren. Tendentiell ist ein Verzicht als eher vorteilhaft zu werten, vorausgesetzt man hätte eine brauchbare Gesellschaft statt einer Baloistochter gewählt. Zitat Leistungen bei AU (mit entsprechendem Baustein) Nichts Besonderes im Marktvergleich zu erkennen. 18 Monate Leistungsdauer während des Vertragslebens sind keine Referenz. Bescheinigung muss von einem in Deutschland zugelassenen Arzt erstellt sein. Was genau die Basler mit "vergleichbare Bescheinigung" zu einer Bescheinigung nach §5 Entgeltfortzahlungsgesetzt meint, ist mehr als offen. Somit auch offen, wer überhaupt AU-Leistungen bekommen würde. Suboptimale Regelung. Darüberhinaus erlöschen Beitragsdynamiken, wenn jemals eine BU leistung beantragt wurde. Im oben geschilderten Fall des TO läuft es perspektivisch eh auf KT hinaus, nicht auf AU Leistungen. Zitat Vergehen Straßenverkehr ( grobe Fahrlässigkeit mitversichert, Vorsatz nicht) Nächster böser Fauxpax. Vergehen wären Ordnungswidrigkeiten. Basler schließt grob fahrlässige und fahrlässige Straftaten in Punkt 16 f wieder ein. Eine Referenzregelung ist das nicht, siehe §315 c StGB und massenhaft OLG Rechtssprechung insbesondere zu Geschwindigkeitsvergehen und Vorsatz. Zitat Negativ war einzig die Nachmeldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung - aber auf die verzichtet auch kaum jemand! Erneut schlichtweg untertrieben. Tatsächlich sind die Mitteilungspflichten der Basler massiv unterdurchschnittlich. "Verbesserung des Gesundheitszustands" als Mitteilungspflicht im Leistungsfall ist vom Laien never ever beurteilbar. "Wegfall der Berufsunfähigkeit" oder Minimum "Minderung der Berufsunfähigkeit" sind zumindest AVB-seitig quer definiert. Hochwertige Tarife bieten definitiv besserere Regelungen an, als bei der Basler in 19.1 vorgesehen sind. Oberklassetarife bieten einen Verzicht auf diese Mitteilungspflichten an, inzwischen auch Tarife im Bereich "Europapokal". --- (edit: bezieht sich auf die ursprüngliche Fassung mit Werbelink und darauf, dass es selbstverständlich sei, beim verfassen von Postings Werbelinks setzen zu dürfen ... *bearbeitet von Moderation*) Fassen wir mal zusammen: Aneinander gereihter Schwachsinn, wie üblich. Dazu nen Werbelink und eine Listenpreisargumentation. Danke, solche Werbeuser mit gefährlichem Halbwissen braucht kein Mensch. Anbei die AVB: BAL 1545_01.17_Bedingungen.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag