LauBiBa Februar 6, 2017 Hallo, Ich habe letztes Jahr letztes Jahr meinen Riester-Vertrag (DWS TopRente) nach dem lesen von polydeikes Riester-Sticky förderschädlich gekündigt. Die Zulagen sowie Steuermäßigungen bis einschließlich 2014 wurden wurden direkt von der Auszahlungssumme abgezogen. Die Steuerermäßigung 2015 habe ich nach dem Bescheid der ZfA im Herbst ebenfalls zurückgezahlt. Doch auch danach bleibt ein Gewinn in dreistelliger Höhe. Wie ist der zu besteuern (Abgeltungssteuer oder persönlicher Steuersatz?) und vor allem wo in die Steuerklärung einzutragen? Abgeltungssteuer wurde bisher jedenfalls nicht abgezogen. Ich hatte kurz nach Kündigung und Auszahlung bereits bei der DWS und dem Finanzamt nachgefragt, aber nur die Antwort "tun Sie nichts, wir melden uns bei Ihnen" erhalten. Das einzige, was kam, war aber nur der oben erwähnte Bescheid über die Rückzahlung der Steuerermäßigung, aber kein Wort zu den Kapitalgewinnen. Viele Grüße, LauBiBa Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthes2010 Februar 6, 2017 Du müsstest eigentliche eine Bescheinigung der DWS erhalten. Die Erträge sollten als sonstige Einkünfte gelten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LauBiBa Februar 6, 2017 Ich habe lediglich eine "Bescheinigung nach § 94 Absatz 1 Satz 4 / § 95 Absatz 1 Einkommensteuergesetz" vom 10.10.16 (Kündigung war Anfang Mai, wirksam zum 30.6., Rückzahlung Anfang Juli, Rückzahlung Steuer 2015 Anfang September). Da steht aber lediglich drauf, was von meinem Rückzahlungsbetrag einbehalten wurde, nichts zu den Erträgen, außer "Für Ihre Einkommensteuererklärung entnehmen Sie die Höhe der Erträge bitte der Bescheinigung nach §22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz." Die habe ich aber nicht. Kann es sein, dass die erst in den nächten Monaten eintrudelt, ähnlich wie die Steuerbescheinigungen der Banken? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag