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schlumpfine

Risiken und Margin bei vertikalen Spreads

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schlumpfine

Ich prüfe derzeit auf sehr teuere Aktien vertikale Bull Put Spreads zu verkaufen.

 

a) Angenommen, der Short Put läuft ins Geld, wobei der Long Put aus dem Geld notiert, der Optionskäufer übt aus,

Der Verkäufer des Bull Puts hat nicht genügt Mittel die Aktien abzunehmen.

(Das die Ausübung sehr unwahrscheinlich ist, da der Optionskäufer den Zeitwert "verschenkt", soll bei der Beantwortung dieser Frage dahinstehen)

 

Was passiert dann? Kommt es dann zum Margin Call oder wird der Broker dann die Stücke Kassa veräußern?

Können in dieser Konstellation Verluste über die Ausübungspreisspanne  hinaus entstehen?

 

b) Kann die Margin, mehr als die Ausübungspreisspanne betragen, soweit lediglich Optionen mit Barausgleichung beteiligt sind?

 

c) Kann die Margin, mehr als die Ausübungspreisspanne betragen, soweit  Optionen mit Pflicht der physischen Abnahme beteiligt sind?

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passiv_Investor

a) Es kommt zum Margin Call sofern die Margin nicht mehr ausreichend ist. Sollte keine zusätzliche Margin auf das Depotkonto nachgeschossen werden, wird ein entsprechender Anteil der Position automatisch durch den Broker liquidiert um den Marginanforderungen wieder zu genügen.

Die Marginanforderungen für eine Long Put und Long Aktienposition bei Interactive Brokers lauten wir folgt:

 

Margin
Initial/RegT End of Day Margin Initial Stock Margin Requirement
Maintenance Margin Minimum (((10% * Put Strike Price) + Put Out of the Money Amount), 
Long Stock Maintenance Requirement)

 

Verluste über die Ausübungspreisspanne hinaus, sollten dabei nicht entstehen können, da beim Unterschreiten des Long Put Strikes dieser Inneren Wert aufbaut, welcher die Verluste der Aktie auffängt, wenn auch anfänglich nicht zu 100% aufgrund der unterschiedlichen Deltas.

 

b) Für einen Put Spread gelten folgende Marginanforderungen bei Interactive Brokers:

 

Margin
Initial/RegT End of Day Margin Maximum (Short Put Strike - Long Put Strike, 0)
Maintenance Margin Same as Initial

 

Insofern lautet die Antwort auf die Frage nein

 

c) Die Marginberechnung ist unabhängig von der Art des Settlement. Lediglich bei Cash Konten ist die Voraussetzung, dass die Optionen europäisch (also nur am Laufzeitende ausübbar) sind und per Barausgleich abgegolten werden.

 

Cash or IRA Cash Same as Margin Account

Both options must be European style cash settled.

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