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Gast241102

1. Steuererklärung. Routinefall oder wäre Hilfe vorteilhaft?

Empfohlene Beiträge

Gast241102

Hallo euch allen,

 

nach einem beruflich veranlassten Umzug im letzten Jahr, möchte ich mich dieses Jahr doch (zum ersten Mal) mit der Steuererklärung auseinandersetzen.

 

Ich bin mir aber noch relativ unsicher, ob ich ein leichter Fall bin oder doch Hilfe suchen sollte. Die letzen Tage habe ich mich bereits zu einigen Themen eingelesen und konnte meine Fragen so eingrenzen.

 

Selbst bin ich:

- Angestellter

- Arbeitsweg 19,4km

- im letzten Januar freiwillig krankenversichert gewesen (wollte keine Transferleistungen - daher Verzehr von Sparguthaben)

 

 

- Altersvorsorge (Riester) - aber letztes Jahr noch ohne Zulagen, da in 2015 kein Entgelt. Kann man Riester auch ohne Förderung angeben?

 

Umgezogen bin ich im letzten Jahr, nachdem ich am 01. Februar diese Stelle angetreten habe. Bis zum Zeitpunkt meines Umzugs (31.März) bin ich täglich ca 160km gependelt. 

Die Umzugskostenpauschale wird ja auf 20% reduziert, wenn man vorher keine eigene Wohnung hatte und z.B. bei seinen Eltern gewohnt hat. Gilt dies auch für eine WG mit Verwandten (hier Bruder und Großmutter), bei der der Mietvertrag nur auf der Großmutter lief oder kann hier die komplette Pauschale angesetzt werden? Ich war dort nur gemeldet. Untermietervertrag gab es auch nicht - wurde über die Haushaltskasse gemacht.

Bei den Kosten für die Fahrt zur Arbeit stehe ich vor einem kleinen Rätsel. Ich erhalte pauschalbesteuerte Leistungen für die Fahrt zur Arbeit (also Zeile 18) - gemeint ist mein Jobticket ab April, aber für die Zeit davor konnte ich keins erhalten und musste die Kosten selber vorstrecken, welche mir aber einfach als Erstattung von Barauslagen zurückgezahlt wurden. Getrennt vom Einkommen per Überweisung.

Muss ich diese Zahlungen angeben oder nicht? Normalerweise müsste ich die dann doch unter Punkt 17 "steuerfreie Arbeitgeberleistungen für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" finden?

Meine Mietkaution wurde auf einem "Treuhandkonto kapitalsteuerfrei" angelegt - jedenfalls laut meinen Vermieter. Hierzu erhielt ich einen Kontoauszug meines Vermieters, keine Steuerbescheinigung. Dies würde ich als Zinszahlung ohne abgezogene inländische Steuern (Kap 14) angeben.

Freistellungsauftrag kann ich ja leider nicht abgeben, da das Konto auf meinen Vermieter läuft. Kann ich die Zinsen nach der Auszahlung mit der nächsten Erklärung eigentlich zurückfordern? Da ich im letzten Jahr unter dem Pauschbetrag lag, hätte ich sonst ja nichts zahlen müssen.

 

 

Das war es eigentlich. Für die Einschätzung wäre ich dankbar - ich habe hier leider keine Erfahrung, ob ich dies so machen könnte. Mein Betrieb würde mir auch ein Programm (Steuersparerklärung) bezahlen oder den Aufnahmebeitrag zu einem Verein sponsern, aber nicht den Mitgliedsbeitrag.

 

Danke euch.

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Gast241102

Also bei der Riester habe ich mich nochmal etwas schlau gemacht und wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann ich die Riesterversicherung nicht mindernd geltend machen, solange ich nicht berechtigt bin Zulagen zu erhalten und bei der Mietkaution ist es wohl wirklich so, dass ich die in der KAP angebe, aber ob ich diese Steuern darauf am Ende zurückbekomme, konnte ich - wie die restlichen Fragen, nicht herausfinden, da ich leider immer nur das Beispiel mit dem Auszug von den Eltern gefunden habe.

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bobby13

Ich bin mir nicht sicher was du hier eigentlich erwartest. Eine grobe Einschätzung ob du es alleine schaffen kannst?

 

Da du offenbar bisher keine Erfahrungen im Steuerrecht gemacht hast, würde ich dir erstmal ein Programm empfehlen. 

Das leitet dich durch alle möglichen Punkte und vermittelt dabei auch eine Menge Grundlagenwissen. Die 10-20€ wären erstmal eine gute Investition.

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Gast241102

Natürlich sollte hier keiner eine solche Einschätzung treffen, ob ich die komplette Erklärung selber schaffe - aber Jain... Nachdem ich mich mit der Materie befasst hatte, blieben diese Punkte übrig bzw. ich konnte diese nicht lösen. Also wenn überhaupt wollte ich eine Einschätzung, ob man deshalb sich Hilfe suchen sollte oder ob es doch einfache Punkte sind. Auch die Testversion von Steuersparklärung fragt nur nach Umzug von Elternhaus oder eigene Wohnung, aber ob ein Mietvertrag Pflicht ist, wird dort nicht erwähnt - nur mal als Beispiel.

Ich habe mich schon mit den Programmen beschäftigt, so ist es ja nicht, diese Dinge sind nur übrig geblieben.

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M_M_M

Das Programm "Elster-Formular" ist kostenlos und es erklärt gut. 

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bobby13

Also ob eine eigene Wohnung vorliegt ist seit Jahren heiß "umkämpft". Zwar in einem anderen Zusammenhang, aber ich denke man sollte die selben Maßstäbe anlegen.

Meines Wissens ist der letzte Stand, dass eine eigene Wohnung vorliegt, wenn man sich finanziell an der Haushaltsführung beteiligt. So wie du es beschrieben hast, würde ich das bei dir bejahen.

 

Im Zweifel würde ich sowieso erstmal alles zu deinem Vorteil eintragen. Wenn das Finanzamt Zweifel hat, kann man die Diskussion immer noch führen.

 

Und um wie viel geht es denn bei der Steuer auf die Mietkaution? Das kann doch kaum mehr als 1€ sein.

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Gast241102
· bearbeitet von Bruce89
Am 5.2.2017 um 21:57 schrieb bobby13:

 

 

Und um wie viel geht es denn bei der Steuer auf die Mietkaution? Das kann doch kaum mehr als 1€ sein.

 

Stimmt. Es handelt sich grade mal um 98Cent, die aber unversteuert geblieben sind. Centbeiträge oder tausende von Euros - angeben muss ich die ja trotzdem, da sie nicht versteuert wurden. Mir geht es also weniger darum, ob ich die zurückfordern kann, sondern um ordentliche Angabe. Wobei bei nicht ausgenutzten Sparerpauschbetrag man ja eigentlich alle Erträge angeben könnte und dann den Rest Pauschbetrag zu nutzen.

 

Im Betrieb habe ich ich mich heute auch nochmal erkundigt. Mir wurden die Beträge als Aufwandsentschädigung bzw. Barauslagen erstattet, da ich noch kein Jobticket erhalten konnte und dies wurde, nachdem ich die Tickets eingereicht habe, einfach überwiesen. Auf der Lohnsteuerkarte finde ich davon gar nichts.

 

Zitat

Das Programm "Elster-Formular" ist kostenlos und es erklärt gut. 

 

Stimmt. Werde ich wohl am Ende auch nutzen. Aber diese Punkte blieben halt übrig, oder ich denke zu kompliziert. Zum Beispiel steht unter Punkt 17, dass diese auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt sein müssen und da dies bei mir nicht der Falls ist, muss ich es auch nicht angeben. Um Fahrtkosten handelt es sich nicht. 

Grade habe ich es auch mit Elster getestet, dort steht auch, dass diese Leistungen unter Zeile 17 stehen müssten, aber scheinbar wurden mir diese Kosten als Fahrtkosten erstattet. DA bin ich nun unsicher...

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