Vertraxt Januar 27, 2017 Guten Abend Wissende, zur Zeit beschäftige ich mich um die Neuordnung meiner Haustatsversicherung(en). Ich bewohne zwei Wohnungen. Die Erste (45 qm) (in Berlin) ist der Hauptwohnsitz (sog Lebensmittelpunkt). Bereits seit Jahren gut und günstig hausratsversichert. Die Zweite (100 qm) (Süddeutschland) ist Nebenwohnsitz (seit ca 2 Jahren). Diese ist "sauteuer" versichert. Nun geht es mir darum die HRV für diese Wohnung (kostenmässig) zu optimieren. Zahlreiche Angebote habe ich bereits. Doch immer wieder scheiden sich die Geister ob es sich bei der Wohnung in Süddeutschland um eine ständig oder nicht ständig bewohnte Wohnung handelt (riesen Preisunterschiede). Die Wohnungen wechsle ich im ca 4 bis 6 wöchigen Turnus. Meine Frage ist nun: Wie definiert sich rechtssicher "ständig/ nicht ständig bewohnt"? Die von mir angesprochenen Vermittler geben sich i.d.R.hierzu recht unverbindlich und empfehlen eine teuere "nicht ständig bewohnt". Ich habe nun etwas recherchiert und bin auf eine 60-Tage-Regel gestossen. Bedeutet dies nun daß ich eine der Wohnungen nur für maximal 60 Tage verlassen darf? Was ja in meinem Zeitfenster liegen würde. Ggf wie lange muß ich mindestens in der Wohnung wohnen damit die 60 Tage wieder von vorne beginnen? Bei Verhandlungen diesbezüglich mit Vermittlern möchte ich nicht ganz unwissend dastehen. Viele Grüße Thomas PS: gegoogelt und auch hier im Forum gestöbert habe ich schon, aber eben nichts Definitves gefunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Januar 27, 2017 Guten Abend Wissende, zur Zeit beschäftige ich mich um die Neuordnung meiner Haustatsversicherung(en). Ich bewohne zwei Wohnungen. Die Erste (45 qm) (in Berlin) ist der Hauptwohnsitz (sog Lebensmittelpunkt). Bereits seit Jahren gut und günstig hausratsversichert. Die Zweite (100 qm) (Süddeutschland) ist Nebenwohnsitz (seit ca 2 Jahren). Diese ist "sauteuer" versichert. Nun geht es mir darum die HRV für diese Wohnung (kostenmässig) zu optimieren. Zahlreiche Angebote habe ich bereits. Doch immer wieder scheiden sich die Geister ob es sich bei der Wohnung in Süddeutschland um eine ständig oder nicht ständig bewohnte Wohnung handelt (riesen Preisunterschiede). Die Wohnungen wechsle ich im ca 4 bis 6 wöchigen Turnus. Meine Frage ist nun: Wie definiert sich rechtssicher "ständig/ nicht ständig bewohnt"? Die von mir angesprochenen Vermittler geben sich i.d.R.hierzu recht unverbindlich und empfehlen eine teuere "nicht ständig bewohnt". Ich habe nun etwas recherchiert und bin auf eine 60-Tage-Regel gestossen. Bedeutet dies nun daß ich eine der Wohnungen nur für maximal 60 Tage verlassen darf? Was ja in meinem Zeitfenster liegen würde. Ggf wie lange muß ich mindestens in der Wohnung wohnen damit die 60 Tage wieder von vorne beginnen? Bei Verhandlungen diesbezüglich mit Vermittlern möchte ich nicht ganz unwissend dastehen. Viele Grüße Thomas PS: gegoogelt und auch hier im Forum gestöbert habe ich schon, aber eben nichts Definitves gefunden. Also, die Standardklausel lautet sinngemäß "Zuschlag wenn Länger als 60 Tage unbewohnt". > Per Definition reicht es demnach, alle 30 Tage mal die eine, mal die andere zu bewohnen. Genaues steht in den Bedingungen, die nun abweichen können. Musst Du reinschauen. Das Problem an sich ist m.A. aber ein anderes, logisches: wenn Du 2 Wohnungen hast, musst Du Dich einfach für einen "Lebensmittelpunkt" entscheiden. Ist so, als wenn jemand "zweie Heimaten" hat [schon an dem sprachlich nicht vorgesehen Plural siehst Du, dass es ein Singular Wort ist....]. Es ist analog einfach schwer zu verkaufen, dass Du zwei Lebenmittelpunkte hast. Ergo: eine Wohnung ist Hauptwohnsitz, die andere Nebenwohnsitz. Pendelst Du 50/50 hin und her, wird es Im Zweifel wohl eher der Ort sein, wo Du amtlich gemeldet bist (bzw. Du musst Dich ummelden). Ich glaube, dass es recht schwer ist, beide als Hauptwohnsitz zu versichern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ex-Studentin Januar 27, 2017 Hey, blöd gefragt: Ist dein Inventar so wertvoll, dass du eine Hausratversicherung brauchst? Falls du in einer Mietwohnung wohnst, müsste für einige Schäden der Vermieter aufkommen (z.B. Beschädigung der Fenster durch einen Einbruch). Bei großen MFH hingehen lohnt sich das eher, falls Beschädigungen am eigenen Mobilar (im Keller, in der Wohnung) wahrscheinlicher sind. Liebe Grüße Ex-Studentin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 30, 2017 · bearbeitet Juli 2, 2017 von Matthew Pryor . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Januar 30, 2017 InterRisk hat auch für jedes Alter 180 Tage im Bedingungswerk... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 Januar 30, 2017 · bearbeitet Januar 30, 2017 von SM77 HUK24 und HKD (ab "Einfach gut") haben auch 180 Tage. Edit: ACHTUNG: Gilt nur für eine in der Regel ständig bewohnte Wohnung. Für den TO also wohl keine Option! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 30, 2017 · bearbeitet Januar 30, 2017 von polydeikes icc: Stichwort eigentliche Frage = Regelungen für Pendlerwohnungen? --- Vorsicht. Die HUK24 deckt a) nur ein ständig bewohntes Ein- oder Mehrfamilienhaus ein (ohne den Antragspunkt zu erläutern / zu definieren) und verwendet zudem: Zitat Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung, in der sich versicherte Sachen befinden, bleibt länger als 6 Monate unbewohnt. ... Eine regulär nicht ständig bewohnte Wohnung ist a) weder bei der HUK24 versicherbar noch b) über die in Folge für Veränderungen bestehende Obliegenheitsklausel irgendwie save zu kriegen. Die HKD nimmt generell nur Anträge für ERSTWOHNUNGEN an. Sonderrisiken nur auf Anfrage. Die InterRisk fordert bei länger als 60 Tage unbewohnt eine Direktionsanfrage. Die Ideal Versicherung hingegen hat in der Antragsfrage bereits folgendes stehen: Aus dem bunten Strauß an heiterem Versichererraten erweitert also nur die Ideal tatsächlich schon im Antragsprozeß auf sechs Monate. Ich habe mir inzwischen angewöhnt, MP in Sachdingen nicht zu widersprechen und das hat schon einen guten Grund. --- Zum TO: a) 60 Tage ununterbrochen b) Bei Verhandlungen mit ganzen Heerscharen von VermittlerN, ob der gigantischen Bewertungssumme für eine Hausratversicherung, wird es ja einer wissen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 Januar 30, 2017 · bearbeitet Januar 30, 2017 von SM77 Formatierung geändert Ok danke für die Klarstellung, habe ich oben korrigiert. Die HUK24 definiert "ständig bewohnt" übrigens in der Hilfe wie folgt: Zitat Ständig bewohnt bedeutet: An mindestens 5 Tagen in der Woche hält sich über Nacht eine dazu berechtigte, erwachsene Person in dieser Wohnung auf (entspricht vier Übernachtungen). Kein Problem ist es, wenn Sie z.B. an Wochenenden nicht zuhause sind oder wenn Sie im Urlaub sind. Unter nicht ständig bewohnten Wohnungen verstehen wir z. B. ein Wochenendhaus sowie Zweit- oder Ferienwohnungen. Diese können bei der HUK24 nicht versichert werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 31, 2017 Torsten, schönen Dank für das Aufdröseln ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vertraxt Februar 1, 2017 Guten Abend, zuerst einmal vielen Dank für die Antworten (und entschuldigung für die späte Reaktion, ich war verhindert). Euere Anrworten haben mir weiter geholfen. Ich hab' nun die Ideal im Focus. R&V ginge auch, die hat 90 Tage. Würde ausreichen. 60 Tage sind zu wenig. Wasa mir noch nicht so ganz klar ist, wann beginnt die nächste X-Tage-Periode? Genügt es, wenn ich für einen Tag und eine Nacht (24h) die Wohnung bewohne? Der R&V-Vertreter sagt "ja". Nur schriftlich finde ich nichts. Ach ja, so wie ich es sehe spielt die Klassifizierung in Haupt- vs Nebenwohnsitz keine Rolle. Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 2, 2017 · bearbeitet Juli 2, 2017 von Matthew Pryor Zitat Ach ja, so wie ich es sehe spielt die Klassifizierung in Haupt- vs Nebenwohnsitz keine Rolle. . Zitat . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vertraxt Februar 2, 2017 Klar, trifft zu. Ist die Frage wie viele Nächte.... Das sollte ich mir wohl bei Vertragsabschluß schriftlich geben lassen (denk ich mal) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 2, 2017 · bearbeitet Juli 2, 2017 von Matthew Pryor . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vertraxt Februar 2, 2017 Denke nicht dass es eine Baustelle ist... Mal angenommen, ich bin die X-Tage in Wohnung "A", fahre die 800 km zur Wohnung "B", bin dort zwei Nächte und düse wieder zur Wohnung "A". Oder fliege für 2 Monate nach "C" in Urlaub bzw Dienstreise. Diese Möglichkeit sollte mir die in Frage kommende Versicherung schon zusichern. Im Kleingedruckten kann ich diesbezüglich nichts finden. (Sorry das ich so pedantisch bin. Leider bin ich schon einmal diesbezüglich (BU) reingefallen. Das sollte mir nicht mehr passieren) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 2, 2017 · bearbeitet Juli 2, 2017 von Matthew Pryor . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag