Conni Januar 26, 2017 · bearbeitet Januar 26, 2017 von Conni Hallo Zusammen! Lese schon lange mit und schreibe nun meinen ersten Beitrag und bitte euch um Hilfe. Im Jahr 2000 habe ich für meine Frau eine Art fondsgebundene Kapitallebensversicherung abgeschlossen diese hatte eine geforderte mind Laufzeit von 12 Jahren um die gesparten Anteile nach Beendigung des Vertrags steuerfrei zu erhalten Wir haben die Fonds dann ohne zu verkaufen auf mein Depot übertragen das mittlerweile auf uns beide läuft dr Übertrag fand ohne Angabe von Gründen statt weil ich gedacht habe bin ja der Ehemann. Nun ich habe große Dummheiten begangen auch ich war wirklich so dumm zu glauben das mit einem Freistellungsauftrag auch bei Thesaurierungen von ausländischen Fonds die Steuerschuld abgegolten sei. Der ausl.thesaurierende Fond im Wert von 1800 Euro wurde 2016 verkauft der Broker hat davon eine Pauschalsteuer der mit dem Freistellungsauftrag verrechnet wurde abgeführt weil es außer den Fondübertrag keine Datenübertragung zwischen Versicherung und Broker gab und ich nie Steuerdaten an das Finanzamt per Kap angegeben habe, habe ich natürlich Bammel was da genau mit und passiert . Was ich besitze sind die Kontoauszüge der 12 Jahre ,ich bin davon ausgegangen das es sich hierbei um Altbestände handelt. Die Angst ist jetzt das das Finanzamt mich als Steuerhinterzieher sieht und was ich da nachzahlen muss was ich weis das pro Jahr nur einige einstellige Dollarbeträge thesauriert wurden und auch der Fehler bei dem Depotübertrag macht Bauchschmerzen. Bin jetzt auch schlauer und beteuere natürlich das dies alles kein Vorsatz war ob das dem Finanzamt egal ist? Ich wäre für jede Hilfestellung dankbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Januar 26, 2017 Pauschalsteuer Um was für einen Fonds geht es denn überhaupt. ISIN? Intransparent war der aber nicht? Die Angst ist jetzt das das Finanzamt mich als Steuerhinterzieher sieht und was ich da nachzahlen muss... Stark vereinfacht: Der Broker geht beim Verkauf davon aus, dass nix versteuert wurde und führt entsprechend Steuern ab. Wenn Du das nicht über die Steuererklärung wiederholen willst, dann sollte es auch keine Probleme mit dem Finanzamt geben. Zumal die Summe von Euro 1800 nicht zum Nachrechnen einlädt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Conni Januar 27, 2017 Guten Morgen Rubberduck ! Sorry für die späte Antwort der Fond nennt sich AB FVPI Global Growth Trends Portfolio A WKN 974264 ISIN LU0057025933 Der Broker hat so um die 600 Euro abgeführt genutzt wurde dafür der Freibetrag ,soll ich es also so dabei belassen und nichts mehr per Steuererklärung machen? Nochmal danke ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Januar 27, 2017 Der Fonds taucht im Bundesanzeiger auf und ist auf den ersten Blick nicht intransparent. Ich vermute mal, dass Dein Broker falsch abgerechnet hat. Die von Dir genannten Summen deuten daraufhin. Vielleicht hätte man das durch Reklamieren beim Broker in 2016 korrigieren lassen können. Indiskrete Frage: Könntet Ihr denn den Freibetrag überhaupt anderweitig verwenden??? Wenn nicht, dann bringen weitere Aktivitäten ja nichts. Dann kann man es lassen. Ansonsten: Ob Du bei der Steuererklärung eine Chance hast die Kohlen wiederzukriegen, kann ich nicht sagen. Möglicherweise ist das Finanzamt nicht begeistert davon, dass die Steuern zwischenzeitlich verkürzt wurden. Bislang dürften die das nicht auf dem Schirm haben. Steuern sind ja mittlerweile bezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Conni Januar 27, 2017 · bearbeitet Januar 27, 2017 von Conni Hallo Rubberduck! Erst mal vielen Dank für deine Antwort.! Der Broker bekam vom alten Versicherer keinerlei Daten übermittelt und hat den Fond als Neubestand aufgenommen und mit Pauschalsteuer abgerechnet. Das einzige was wir haben sind die Kontoauszüge und den Vertrag über die 12 Jahre Laufzeit. Ich möchte sagen wir mal so keine schlafenden Hunde wecken der Freibetrag hat sonst keine andere Verwendung Ziel ist es so glimpflich aus der Sache rauszukommen. Das Problem ist halt das dieser Fond eigentlich steuerfrei ist ( Altbestand),der als Sparplan zu Ende ging Dieser sollte verkauft oder auf ein Depot verschoben werden,Letzteres haben wir auch beauftragt allerdings war es zu der Zeit ein Einzeldepotkonto als Ehemann und nicht der begünstigten Ehefrau was wir vor ein paar Jahren nun als Gemeinschaftsdepot führen. Ich möchte halt nicht vom Finanzamt wegen Steuerhinterziehung belangt werden,Unwissenheit schütz ja bekanntlich vor Strafe nicht aber Dummheit oder Naivität von uns ist nicht von der Hand zu weisen. Wenn das so bleiben kann wären wir echt happy. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 27, 2017 Wenn du den Sparerpauschbetrag wie du schreibst nicht andersweitig voll ausgeschöpft hast, sind die Thesaurierungen (viel kann das bei 1800 € Fondswert nicht sein, 50 € p. a. ?) durch diesen abgegolten - also überhaupt kein Problem mit Steuerhinterziehung (wenn hättest du Schenkungssteuer beim Übertrag in dein Depot hinterzogen , aber auch da sind die Freibeträge ausreichend bemessen). Die jetzt abgeführte Steuer kannst du dir m. E. ohne Probleme wiederholen, wobei der Fonds u. U. nicht als Altbestand gilt (weiß nicht, wie das ist, wenn der Übergang 2012/13 aus einer Versicherung in ein "fremdes" Vermögen erfolgte). Vermutlich müsstest du gegenüber dem FA dann die Anschaffungsdaten nachweisen (Fondswert beim Übergang). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Conni Januar 27, 2017 · bearbeitet Januar 27, 2017 von Conni Hallo! Bringen würde mir das ganze eher nichts, Geld gibt es ja keins wieder sondern der Steuerfreibetrag wird nur aufgestockt oder? Weil ich ja nie die KAP seid dem Depotübertrag 2012 der Steuererklärung beigelegt habe ist das wohl eher kontraproduktiv denke ich. Nun ich habe noch 3 Positionen aus diesem Vertrag das ich in den nächsten Jahren verkaufen möchte da ich nun seid dem Depotübertrag von 2012 bis 2016 keine KAP ausgefüllt habe wäre es da noch sinnvoll damit ab 2016 anzufangen? Nicht das das Finanzamt nachforscht und meint wissen zu müssen was ab 2012 mit den Thesaurierungen der ausl .Fonds war und mir so was anhängen möchte. Zwei Fonds sind ausschüttend und eins aus Deutschland . Sorry ich weis das dies alles so verwirrend klinkt aber ich bin auch verwirrt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Januar 27, 2017 Der Fonds taucht im Bundesanzeiger auf und ist auf den ersten Blick nicht intransparent. Ich vermute mal, dass Dein Broker falsch abgerechnet hat. Die von Dir genannten Summen deuten daraufhin. Vielleicht hätte man das durch Reklamieren beim Broker in 2016 korrigieren lassen können. Indiskrete Frage: Könntet Ihr denn den Freibetrag überhaupt anderweitig verwenden??? Wenn nicht, dann bringen weitere Aktivitäten ja nichts. Dann kann man es lassen. Ansonsten: Ob Du bei der Steuererklärung eine Chance hast die Kohlen wiederzukriegen, kann ich nicht sagen. Möglicherweise ist das Finanzamt nicht begeistert davon, dass die Steuern zwischenzeitlich verkürzt wurden. Bislang dürften die das nicht auf dem Schirm haben. Steuern sind ja mittlerweile bezahlt. Der Fonds gilt mit Übertragung aus der Versicherung als zum Tageskurs angeschafft. Da keine Daten geliefert wurden und die Bank nicht weiß, wo/wann der Fonds herkommt, wird beim Verkauf unterstellt, dass 30% des Veräußerungserlöses als Gewinn gelten (Ersatzbemessungsgrundlage). Altbestand ist der Fonds definitiv nicht. Bei denn Summen sollte das mit den nicht erklärten Thesaurierungen alles i.O. sein, da unterhalb des Pauschbetrages von 1.602. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Conni Januar 27, 2017 Dann kann ich ja mit dem meinen zweiten Problem Fond der auch ausl.thesaurierend ist genauso verfahren ohne das ich mit dem Gesetz in Konflikt komme. Vielen Dank an Euch weis eure Hilfe sehr zu schätzen. Vielleicht kann ich in Zukunft hier dem ein oder anderen auch helfen. Gruß,Conni. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag