NiceShadow Januar 25, 2017 · bearbeitet Januar 25, 2017 von NiceShadow Hallo Forum. Meine Freundin (40 Jahre alt) hat mich heute gefragt, ob ich ihr helfen kann. Ihre Chefin hat ihr heute angeboten, dass Sie sich eine betriebliche Rentenversicherung aussuchen darf. Die Chefin zahlt ihr 100,-- Euro Beitrag rein. Sie soll nur sagen, welche sie möchte. Meine Frage, ob es alternativ möglich ist, einfach 100,-- Euro mehr Brutto zu bekommen, wurde mit nein beantwortet. Es soll auf jeden Fall eine BAV sein. Nun habe ich mich mit dem Thema heute das erste mal befasst und bisschen im Internet paar Seiten gelesen. Ich hätte jetzt bei Stiftung Warentest geschaut, um erst mal ein Gefühl zu bekommen, was dort so gesagt wird und was es für Unterschiede gibt. Gibt es irgendwas, auf das man auf jeden Fall achten soll? Wo ich im Moment noch völlig unsicher bin: Meine Freundin hat nicht sehr viel Verdienst. Netto sind es gerade mal 1200,-- bei (fast) Vollzeit. Sie wird also irgendwann mal eine ziemlich geringe Rente bekommen. Sofern irgendwann mal die Mindestrente eingeführt wird (2017 geplant?), wird sie vermutlich unter der Mindestrente sein. Meine Befürchtung ist nun folgende: Nehmen wir an, sie bekommt irgendwann mal 650 Euro aus der gesetzlichen (viel mehr ist es nach aktuellem Rentenbescheid nicht). Die Mindestrente betrüge mal angenommen 850 Euro. Sie würde dann 850 ausbezahlt bekommen. Wenn Sie jetzt eine BAV hat, die als Beispiel 100,-- bezahlt, gehe ich stark davon aus, dass die trotzdem nur 850 ausbezahlt bekommt (650,-- + 100,-- BAV + 100,-- zur Mindestrente). Oder würde Sie 850,-- Mindestrente plus 100,-- BAV bekommen (davon gehe ich nicht aus, rein vom Gefühl). Anders gefragt: Hat sie davon irgend einen Vorteil? Oder nur die Versicherungen und Krankenkasse? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 25, 2017 Auf Kapitalabfindung mit Zielsetzung unter Geringfügigkeitsgrenze (also nix KV Abzüge) aufbauen, Kohle rechtzeitig einsacken und in Sicherheit bringen. Dann klappt es auch mit dem anschließenden Sozialbetrug. Klassisch oder fondsgebunden (was nur mit Beitragsgarantie geht)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NiceShadow Januar 25, 2017 · bearbeitet Januar 25, 2017 von NiceShadow Als ich Fonds erwähnt habe, hat sie gleich abgewunken. Kennt sie nicht, will sie nicht. Es wird dann wohl was Klassisches werden. Kannst du das bitte mit der Geringfügigkeitsgrenze erklären? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 25, 2017 Die Forensuche kann: https://www.wertpapier-forum.de/topic/43398-vermogenswirksame-leistungen-und-bav/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NiceShadow Januar 26, 2017 Ok, vielen Dank. Die Dresdner Pensionskasse bietet derzeit 1,75 % garantiert. Ich denke, die wird es dann werden. Die anderen alle 1,25 %. Einer mit 2,25 %, die ist aber nicht für ihren Beruf offen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Januar 26, 2017 Bist du dir sicher, dass die 100 Euro Einzahlung in einen Betriebsrentenvertrag ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt werden? Mir ist nicht klar, warum der Arbeitgeber von sich aus auf den Mitarbeiter zugehen und aus eigener Tasche seine Personalkosten erhöhen will. Was bringt das dem AG? Etwas anderes wäre es, wenn es sich um ein Missverständnis handelt und der AG lediglich den Abschluss von einer bAV zur Entgeltumwandlung anbietet. Dann spart der AG auf die Einzahlung seinen Anteil der Sozialbeiträge. Das ist ein Anreiz für den AG, dazu aktiv auf die AN zu zu gehen. Da hierbei aber entsprechend weniger in die gesetzlichen Versicherungen wie gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird werden dabei entsprechend geringere Ansprüche auf gesetzliche Altersrente und Erwerbsminderungsrente erworben. Das kann man dadurch versuchen aus zu gleichen, in dem der AG seinen Teil der gesparten Sozialbeiträge zur Entgeltumwandlung dazu gibt und die bAV dann hoffentlich die gesunkenen Ansprüche kompensiert. Ist der Unterschied klar und bist du dir sicher, dass die 1200 Euro pro Jahr rein und ausschließlich vom AG getragen werden und nicht vom bestehenden Bruttogehalt umgewandelt werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
h.sie Januar 26, 2017 Bei “garantiert“ wäre ich inzwischen auch vorsichtig. Bei mir wurde gerade auch der garantierte Zins verringert. Entscheidend ist, was in den AVB steht, d.h. ob es dort ein Hintertürchen für Senkungen gibt, so wie bei meiner bAV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NiceShadow Januar 26, 2017 · bearbeitet Januar 26, 2017 von NiceShadow Bist du dir sicher, dass die 100 Euro Einzahlung in einen Betriebsrentenvertrag ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt werden? Mir ist nicht klar, warum der Arbeitgeber von sich aus auf den Mitarbeiter zugehen und aus eigener Tasche seine Personalkosten erhöhen will. Was bringt das dem AG? Etwas anderes wäre es, wenn es sich um ein Missverständnis handelt und der AG lediglich den Abschluss von einer bAV zur Entgeltumwandlung anbietet. Dann spart der AG auf die Einzahlung seinen Anteil der Sozialbeiträge. Das ist ein Anreiz für den AG, dazu aktiv auf die AN zu zu gehen. Da hierbei aber entsprechend weniger in die gesetzlichen Versicherungen wie gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird werden dabei entsprechend geringere Ansprüche auf gesetzliche Altersrente und Erwerbsminderungsrente erworben. Das kann man dadurch versuchen aus zu gleichen, in dem der AG seinen Teil der gesparten Sozialbeiträge zur Entgeltumwandlung dazu gibt und die bAV dann hoffentlich die gesunkenen Ansprüche kompensiert. Ist der Unterschied klar und bist du dir sicher, dass die 1200 Euro pro Jahr rein und ausschließlich vom AG getragen werden und nicht vom bestehenden Bruttogehalt umgewandelt werden? Ja, die 100 Euro pro Monat kommen ausschließlich vom Arbeitgeber. Dem AG bringt es wirtschaftlich (rein zahlentechnisch) nichts. Die Grund dürfte eher im sozialen Engagement und in der Mitarbeitermotivation zu suchen sein. Sozusagen als Ersatz für Lohnerhöhung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Januar 26, 2017 · bearbeitet Januar 26, 2017 von SumSum Bist du dir sicher, dass die 100 Euro Einzahlung in einen Betriebsrentenvertrag ausschließlich vom Arbeitgeber bezahlt werden? Mir ist nicht klar, warum der Arbeitgeber von sich aus auf den Mitarbeiter zugehen und aus eigener Tasche seine Personalkosten erhöhen will. Was bringt das dem AG? Etwas anderes wäre es, wenn es sich um ein Missverständnis handelt und der AG lediglich den Abschluss von einer bAV zur Entgeltumwandlung anbietet. Dann spart der AG auf die Einzahlung seinen Anteil der Sozialbeiträge. Das ist ein Anreiz für den AG, dazu aktiv auf die AN zu zu gehen. Da hierbei aber entsprechend weniger in die gesetzlichen Versicherungen wie gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird werden dabei entsprechend geringere Ansprüche auf gesetzliche Altersrente und Erwerbsminderungsrente erworben. Das kann man dadurch versuchen aus zu gleichen, in dem der AG seinen Teil der gesparten Sozialbeiträge zur Entgeltumwandlung dazu gibt und die bAV dann hoffentlich die gesunkenen Ansprüche kompensiert. Ist der Unterschied klar und bist du dir sicher, dass die 1200 Euro pro Jahr rein und ausschließlich vom AG getragen werden und nicht vom bestehenden Bruttogehalt umgewandelt werden? Ja, die 100 Euro pro Monat kommen ausschließlich vom Arbeitgeber. Dem AG bringt es wirtschaftlich nichts. Die Motivation dürfte eher im sozialen Engagement zu suchen sein. Sozusagen als Ersatz für Lohnerhöhung. JA, rein arbeitgeberfinanzierte BAV ist kein Problem, aber... der Arbeitgeber hat dadurch durchaus Vorteile: 1. Er spart sich dadurch die Sozialbeiträge, soviel zum Thema "bringt wirtschaftlich nix" 2. Die Ansprüche werden erst nach 5 Jahren "unverfallbar". Wenn Du also innerhalb von 5 Jahren Deinen Job quittierst (oder sogar gekündigt wirst !) und woanders hingeht, kriegt der Arbeitgeber die Knete zurück. Vielleicht auch deshalb der Hinweis "was sicheres zu machen". So bindest Du Mitarbeiter, weil die zwar gehen können, aber halt dabei etwas verlieren. Also: Ich kenne nur wenige Arbeitgeber, die freiwillig NUR aus sozialer Nächstenliebe einfach mal 1.200 Euro auf den Tisch legen. Wenn der Deiner Freundin so einer ist - Glückwunsch ! Zum Thema Rentenbezug aus der BAV: 1. Krankenkasse. Die Rente aus der BAV unterliegt voll den Sozialversicherungsbeiträgen, d. h. auf die Rente werden Krankenkassenbeiträge erhoben. Grund: weil bei der Einzahlung keine GKV Beiträge abgezogen werden, werden Sie bei der Rente berücksichtigt .... und zwar der komplette Satz von 14,6 % (nicht nur 50%) ! 2. Wenn zu wenig Geld im Vetrag ist, kann es eine Einmalabfindung geben. 3. Ein Risiko der BAV ist, dass Du die zukünftigen Beiträge zur Sozialversicherung nicht kennst...(heute sind es 14,6%, in Zukunft 20% ???) 4. Eine Vorzeitige Kapitalisierung ist ausgeschlossen. Wie gesagt, eine BAV hat Vor- und Nachteile. Der Grund der geringen GRV-Rente würde ich nicht ganz oben anhängen, Du weißt nicht, was der Gesetzgeber in Zukunft vorhat und wie die Spielregeln in 10 Jahren aussehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Januar 26, 2017 JA, rein arbeitgeberfinanzierte BAV ist kein Problem, aber... der Arbeitgeber hat dadurch durchaus Vorteile: 1. Er spart sich dadurch die Sozialbeiträge, soviel zum Thema "bringt wirtschaftlich nix" Bei einer rein AG-finanzierten bAV spart der AG keine Sozialbeiträge. Etwas sparen kann man nur, wenn weniger Geld ausgegeben wird. Hier soll aber nach meinem Verständnis zusätzlich zum Bruttogehalt noch 1.200 Euro pro Jahr in eine bAV eingezahlt werden. Da wird nichts gespart. Sozialbeiträge kann der AG bei Entgeltumwandlung sparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NiceShadow Januar 26, 2017 Ja, die 100 Euro pro Monat kommen ausschließlich vom Arbeitgeber. Dem AG bringt es wirtschaftlich nichts. Die Motivation dürfte eher im sozialen Engagement zu suchen sein. Sozusagen als Ersatz für Lohnerhöhung. Also: Ich kenne nur wenige Arbeitgeber, die freiwillig NUR aus sozialer Nächstenliebe einfach mal 1.200 Euro auf den Tisch legen. Wenn der Deiner Freundin so einer ist - Glückwunsch ! Danke :-). Dafür mussten aber in der Vergangenheit Abstriche bei Lohnerhöhungen hingenommen werden. Regelmäßige Lohnerhöhungen wie in den meisten Tarifverträgen oder wie im öffentlichen Dienst, davon kann sie nur träumen. Inflationsbereinigt hat sie über die Jahre immer mehr an Gehalt verloren. Ihr ist das bewusst. Soll aber nicht Bestandteil der Diskussion werden, das artet sonst aus :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Januar 26, 2017 · bearbeitet Januar 26, 2017 von tyr Also: Ich kenne nur wenige Arbeitgeber, die freiwillig NUR aus sozialer Nächstenliebe einfach mal 1.200 Euro auf den Tisch legen. Wenn der Deiner Freundin so einer ist - Glückwunsch ! Danke :-). Dafür mussten aber in der Vergangenheit Abstriche bei Lohnerhöhungen hingenommen werden. Regelmäßige Lohnerhöhungen wie in den meisten Tarifverträgen oder wie im öffentlichen Dienst, davon kann sie nur träumen. Inflationsbereinigt hat sie über die Jahre immer mehr an Gehalt verloren. Ihr ist das bewusst. Soll aber nicht Bestandteil der Diskussion werden, das artet sonst aus :-) Arbeitgeber und/oder Job wechseln, statt sich mit einer Betriebsrente abspeisen zu lassen. Rechne deiner Freundin doch mal vor, dass sie über die Jahre ohne Gehaltserhöhung nach Inflation immer weniger verdient, während ihr AG vermutlich die Inflation durch höhere Preise an die Kunden weiter gegeben hat. Nachschauen, wie der AG die Preise in den letzten Jahren erhöht hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 26, 2017 Die Dresdner Pensionskasse bietet derzeit 1,75 % garantiert. Ich denke, die wird es dann werden. Die anderen alle 1,25 %. Einer mit 2,25 %, die ist aber nicht für ihren Beruf offen. Ich verzichte nur sehr ungern auf den Wallbashsmiley, er wäre hier hochgradigst angebracht, mein Post würde aber direkt wieder von der Moderation gelöscht werden und der zweite Teil ist einfach wichtig. Fühle dich gedanklich gewallbasht. --- Zum Thema Rentenbezug aus der BAV: 1. Krankenkasse. Die Rente aus der BAV unterliegt voll den Sozialversicherungsbeiträgen, d. h. auf die Rente werden Krankenkassenbeiträge erhoben. Grund: weil bei der Einzahlung keine GKV Beiträge abgezogen werden, werden Sie bei der Rente berücksichtigt .... und zwar der komplette Satz von 14,6 % (nicht nur 50%) ! Nein, nein, nein und nochmals nein! 2. Wenn zu wenig Geld im Vetrag ist, kann es eine Einmalabfindung geben. Nein, nein, nein und nochmals nein! 3. Ein Risiko der BAV ist, dass Du die zukünftigen Beiträge zur Sozialversicherung nicht kennst...(heute sind es 14,6%, in Zukunft 20% ???) Nein, nein, nein und nochmals nein! 4. Eine Vorzeitige Kapitalisierung ist ausgeschlossen. Nein, (vor) AG Wechsel -> Abfindung gem BetrAVG möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Januar 26, 2017 · bearbeitet Januar 26, 2017 von SumSum JA, rein arbeitgeberfinanzierte BAV ist kein Problem, aber... der Arbeitgeber hat dadurch durchaus Vorteile: 1. Er spart sich dadurch die Sozialbeiträge, soviel zum Thema "bringt wirtschaftlich nix" Bei einer rein AG-finanzierten bAV spart der AG keine Sozialbeiträge. Etwas sparen kann man nur, wenn weniger Geld ausgegeben wird. Hier soll aber nach meinem Verständnis zusätzlich zum Bruttogehalt noch 1.200 Euro pro Jahr in eine bAV eingezahlt werden. Da wird nichts gespart. Sozialbeiträge kann der AG bei Entgeltumwandlung sparen. Bitte Lesen: http://www.betriebliche-altersvorsorge24.info/betriebliche-altersvorsorge/betriebliche-altersvorsorge-arbeitgeberfinanziert/ Zitat Zudem mindern alle Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge arbeitgeberfinanziert unmittelbar den Gewinn des Unternehmens, weil sie als Betriebsausgaben gelten. Finanziert also die GmbH ihrem Geschäftsführer eine Zusatzrente, profitiert dieser gleich mehrfach: im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen spart der Versicherungsnehmer Steuern und Sozialabgaben sein Unternehmen spart ebenfalls Sozialabgaben und kann die Beiträge von der Steuer absetzen Ich hab in so einer Veranstaltung gesessen. Genau darin liegt ja der Anreiz für den Arbeitgeber ...Klar spart der sich Beiträge .. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Januar 26, 2017 · bearbeitet Januar 26, 2017 von SumSum . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 26, 2017 · bearbeitet Januar 26, 2017 von polydeikes Das ist das Faszinierende an diesem Forum. Man hilft absoluten Nullpeilern freundlich und kostenlos weiter und sie werden dafür noch ausfallend. Aber gut Freundchen, das kann ich auch, immer wie es in den Wald reinschallt. Zur Einmalabfindung: Eine Einmalabfindung wegen Geringfügigkeit gibt es generell nicht, die Story nennt sich Kleinbetragsrente. Eine Kleinbetragsrente macht pauschal dann Sinn, wenn eine Kapitalabfindung nicht vorgesehen ist (Riester, Rürup). Daher findet sich die Norm für die Kleinbetragsrente in §93 EStG, RIESTER DU VOLLHORST. Zusätzlich gab es via BMF Schreiben seit 2015 auch die Möglichkeit Kleinbetragsrenten im Rürup Kontext abzufinden. Eine Kleinbetragsrente für bAV, wo ohnehin immer ein vollständiges Kapitalwahlrecht besteht, macht keinerlei Sinn und gibt es daher auch nicht. Zudem sind Kleinbetragsrenten kein Anbieterrecht, AVB Regelungen in diese Richtungen sind nicht zulässig, die Zusammenfassung als Jahresrente ist rechtmäßig. BLÖDSINN; GESETZE LESEN !!!! Kompliment zurück, ich glaube aber nicht, dass du Vollpfosten dazu in der Lage bist. --- Wenn du, mein monochromer Freund, des Lesens mächtig gewesen wärest, hättest du obigen von mir geposteten Link entdeckt und gelesen. Dort ist selbst für limitierte Freunde wie dich idiotensicher dargestellt, warum eine Anwartschaft unter Geringfügigkeitsgrenze eben KEINE KV-Beiträge auslöst. Wenn man - wie du - keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten. --- § 3 BeterAVG -Abfindung Ein "BETER AVG" gibt es nicht. Auch wenn dir nur noch beten helfen würde. Es gibt ein BetrAVG. Ich werde selten sauer und das sage ich jetzt nur einmal: ich habe in so einer Veranstaltung gesessen und diese Abfindungsbriefe selbst erstellt und an Kunden rausgeschickt. Natürlich wirst Du abgefunden. Ich werde häufig sauer, wenn ich einen solchen Schwachsinn lese. §3 BetrAVG bezieht sich auf den Arbeitgeberwechsel. Siehe oben, es ist sehr wohl möglich auch vor Vertragsende zu kapitalisieren. BEI ARBEITGEBERWECHSEL! Das hatte ich explizit genannt. (1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden. Es besteht keinerlei Anrecht für den AG bei aufrecht erhaltenem Arbeitsverhältnis eine Zusage nach BetrAVG abzufinden. Zudem zitierst du völlig falsch, der entsprechende Absatz sieht nämlich gänzlich anders aus. (2) Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1 vom Hundert, bei Kapitalleistungen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen würde. Dies gilt entsprechend für die Abfindung einer laufenden Leistung. Die Abfindung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht. Es ist inhaltlich absolut falsch, dass der Arbeitgeber hier irgendein Recht hat. Rechte in Folge Gesetzgebung zur Portabilität von bAV Anwartschaften hat nur der Arbeitnehmer. Nur wenn dieser seine Recht nicht wahrnimmt, hat der AG Reaktionsmöglichkeiten. Im Übrigen zeige ich gern, wie man im Falle solche ungerechtfertigten Schreiben, die du auch noch zugibst erstellt zu haben, den Anspruch ggü. den Arbeitgeber steuerfrei verzehn bis verhundertfacht, mit Musterschreiben. Zzgl. entsprechend saftiger Strafe für den Arbeitgeber, der des Lesens von Gesetzen nicht fähig war. --- GRANDIOSE BEGRÜNDUNG. KLAR IST DAS SO !. Selbstverständlich ist das so, Nullpeiler. Link zur Behandlung von Ansprüchen unter Geringfügikeitsgrenze lesen und kusch, wieder zurück in dein Eckchen. Wenn der neue Arbeitgeber zustimmt., dann wird das Ding übetragen. Wenn der nicht zustimmt, wird die Kiste ruhend gestellt. An das geld kommst Du vor Rentenbeginn so oder so nicht. Bums, die nächste hochlukrative Abmahnung. Der neue Arbeitgeber MUSS ein bAV-Produkt zur Verfügung stellen und bestehende Anwartschaften des AN in dieses übertragen. Ausnahme stellen nur U-Kasse und Direktzusage dar. Die Norm ist der §4 BetrAVG (Wiederholung, hat nix mit Beten zu tun). Da steht "IM EINVERNEHMEN !!!". Wenn der neue nicht will, gibts eine Ruhenstellung bis zur Rente. Eben nicht. Hier geht es ebenfalls weiter. (3) Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass der Übertragungswert auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird, wenn 1. die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung durchgeführt worden ist und 2. der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigt Der Workarround ist also äußerst simpel. Neues bAV Produkt beim neuen AG abschließen und dann die Übertragung des alten vom alten AG binnen eines Jahres verlangen. Da hat der alte AG nur genau eines zu sagen: Ja, gern. Ich finde es dramatisch, dass Arbeitnehmer völlig unqualifzierten Menschen wie dir ausgesetzt sind. Aber ich kann Mut machen. Derartige Verstöße können für den betroffenen AN sehr lukrativ werden, ich ermuntere ausdrücklich solchen Pfuschern wie SumSum das Handwerk zu legen. --- Lies erst das Gesetz und schreib dann... Geb ich gern und mit erhöhter Dringlichkeit zurück, inklusive der Aufforderung deine ans kriminelle grenzende Falschberatung einzustellen. ....nebenbei: jura studiert (jaaaaaa, ich kann Gesetze tatsächlich lesen) und *huch* tatsächlich eine abgeschlossene Ausbildung in dem Bereich... und darüber hainus leider auch auch Praktisch in einer BAV Abteilung GENAU DIESE FÄLLE bearbeitet .... Einfach nur traurig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 26, 2017 Er hat inzwischen seinen Beitrag gelöscht. Der Beitrag beinhaltete Ausführungen darüber, mit welcher (meiner persönlichen Meinung nach) kriminellen Energie Arbeitgeber offensichtlich via unqualifizierte Mitarbeiter ihre Ex-Mitarbeiter um ihnen gesetzlich zustehende Ansprüche prellen. Meine berufliche Praxis in der bAV-Beratung ergab bisher zum Glück nur, dass dies bedauerlicher Inkompetenz und nicht böser Absicht geschuldet war. Gleichwohl, sollte ein solcher Fall mit derart vehementen Falschaussagen euch als stille Mitleser betreffen, rate ich ausdrücklich zum Besuch beim spezialisierten Rechtsanwalt. Seit einigen Jahren gibt es mehr als nur zahnlose, sondern definitiv schmerzhafte Instrumente, damit ein Arbeitgeber soetwas nie, niemals nicht wieder tut. Und es sei erwähnt, dass ich eigentlich kein Freund von "sag ich meinem Anwalt" (= petz ich Mutti) bin. Da sich meist solche Dinge bequem und sauber einvernehmlich lösen lassen. Sollte es aber wirklich zu derartigen Fällen kommen, wie von diesem geistigen Totalausfall im gelöschten Posting geschildert, dann bitte sofort ab zum Fachanwalt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Januar 26, 2017 Er hat inzwischen seinen Beitrag gelöscht. Der Beitrag beinhaltete Ausführungen darüber, mit welcher (meiner persönlichen Meinung nach) kriminellen Energie Arbeitgeber offensichtlich via unqualifizierte Mitarbeiter ihre Ex-Mitarbeiter um ihnen gesetzlich zustehende Ansprüche prellen. Meine berufliche Praxis in der bAV-Beratung ergab bisher zum Glück nur, dass dies bedauerlicher Inkompetenz und nicht böser Absicht geschuldet war. Gleichwohl, sollte ein solcher Fall mit derart vehementen Falschaussagen euch als stille Mitleser betreffen, rate ich ausdrücklich zum Besuch beim spezialisierten Rechtsanwalt. Seit einigen Jahren gibt es mehr als nur zahnlose, sondern definitiv schmerzhafte Instrumente, damit ein Arbeitgeber soetwas nie, niemals nicht wieder tut. Und es sei erwähnt, dass ich eigentlich kein Freund von "sag ich meinem Anwalt" (= petz ich Mutti) bin. Da sich meist solche Dinge bequem und sauber einvernehmlich lösen lassen. Sollte es aber wirklich zu derartigen Fällen kommen, wie von diesem geistigen Totalausfall im gelöschten Posting geschildert, dann bitte sofort ab zum Fachanwalt. Ich empfehle einmal tief durchzuatmen, den Kopf vielleicht an die Schulter einer qualifizierten Person für geistige Gesundheit zu legen und mal nachzudenken, welche Komplexe möglicherweise voerhanden sein können, so einen trash zu schreiben. Zur Erinnerung: das ist ein Diskussionsforum, kein Bertaungsraum .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 26, 2017 · bearbeitet Januar 26, 2017 von polydeikes Du hattest zwei Möglichkeiten: a - zugeben, dass du völligen Schwachsinn geschrieben hast b - die von dir gewählte Variante --- Ich geb dir auch mal einen Tipp mit auf den Weg. Nimm dir 5-10 Jahre Zeit und beschäftige dich intensiv mit bAV (und das meint nicht Wikipedia). Dann hast du vielleicht (auch wenn ich es nicht glaube) die Voraussetzungen, um mit mir auf Augenhöhe eine Diskussion über bAV zu führen. Dargestellt zu bekommen, wie unglaublich dumm du bist, war dein expliziter Wunsch mit ausdrücklicher Willenserklärung, dem ich gern nachgekommen bin. Bei angemessener Tonalität hätte ich das niemals gemacht. Noch habe ich irgendwelche Bedürfnisse Laien vorzuführen. Du wiederum hast ausdrücklich drum gebettelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NiceShadow Januar 26, 2017 Hallo Leute. Vielen Dank erst mal, dass ihr euch alle die Zeit genommen habt, hier zu schreiben. Die letzten Beiträge sind dann aber leider etwas aus dem Ruder gelaufen und helfen mir nicht wirklich weiter. Teilweise auch aus dem Missverständnis entstanden, ob die 100 Euro nun vom Arbeitgeber bezahlt werden oder ob es eine Gehaltsumwandlung sein soll. Die sind wirklich zusätzlich zum aktuellen Gehalt, absolut freiwillig, ohne Hintergedanken, davon bin ich überzeugt, und nein, Jobwechsel etc kommt nicht in Frage. Es geht hier wirklich nur darum dem AG mitzuteilen, welches Produkt bespart werden soll. @ polydeikes: Ich habe das wallbashing nicht verstanden, sorry. Wo habe ich da einen Knoten im Gehirn? Tut mir leid, wenn ich dir Kopfschmerzen bereite. Du kennst dich damit aus und ich bin in der Sache dann eher der DAU. Vielleicht kannst du mir trotzdem einen Hinweis geben, wo mein Denkfehler ist. Ich habe mir halt den letzten Stiftung Warentest runtergeladen und damit die Konditionen verglichen und bin dann auf die Seite der Kasse und habe hier nochmal geschaut, ob die Angaben des Tests noch aktuell sind. So bin ich auf die genannte Kasse gekommen. Übrigens: Der Beitrag hier erinnert mich schon stark an die berühmt berüchtigte Frage in einem Forum, wie man eine Glühbirne richtig wechselt ;-). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 26, 2017 Alles gut NiceShadow, keinerlei inhaltliche Vorwürfe an dich. Einen Anhalt dafür, dass du DAU wärest, hast du bis dato ebenfalls nicht geliefert (SumSum schon). Was ich vorwerfe: Die benötigten Informationen stehen bereits im Forum. Ich habe auch den Link dazu geliefert. Ich bin gern gewillt zu helfen, setze aber eben ein minimales Eigenengagement voraus. Ich fühle mich nicht dazu berufen, die gleichen Inhalte immer und immer wieder vorzukauen. Es verlangt aber wiederum keiner, dass du auf Anhieb alles Gelesene verstehen musst. Nur stellt man dann eben gezielt Fragen, das wiederum hätte ich erwartet. --- Ich gebe dir nochmal Denkanreize, aber keine Komplettlösung. Wenn du damit nicht weiter kommst, stelle gezielt Fragen. --- Wir haben eine Person X, 40 Jahre, eher Geringverdiener. Das sind optimale Voraussetzungen um bAV im Sinne des verlinkten threads zu betreiben. Die maximal ausstehenden 27 Jahre x Beitrag ermöglichen definitiv unterhalb der dort erläuterten Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben. Somit kassiere ich zwar die Ersparnisse KV, muss aber nicht nachgelagert verbeitragen. Dazu ist die Zielsetzung definitiv Kapitalabfindung (und zwar möglichst vor Regelaltersrente) und nicht Verrentung. Platt formuliert: Umsetzung so, dass die Geringfügigkeitsgrenze eingehalten wird (somit max. Rentabilität) und Vereinnahmung vor GRV Problematik. Dann stellt sich dein Problem von oben nicht (Ausnahme Grundsicherung, anderes Thema). --- Nun haben wir ja abgerissen, dass Verrentung = noGo. Jedwede Garantieproblematik ist (losgelöst von der Schicht) stark vereinfacht immer nur dann wirklich relevant, wenn es um Verrentung geht. Wenn ich Verrentung ausschließe, ist das nachrangig bis bedeutungslos. Jetzt bitte nicht verwechseln mit Altzusagen ala 4 % Garantiezins in alten Kapitallebensversicherungen ... --- BAV ist wiederum allein schon durch die Durchführungswege erheblich komplizierter als Riester. Riester ist nur viel Zeug, aber nichts davon würde einen Affen mit Dartpfeil und verbundenen Augen überfordern, hätte dieser nur genug Zeit, sich alle Grundlagen dazu anzueignen. BAV muss man hingegen ein wenig Hirnschmalz investieren, bei Riester reicht das Hirn im Erbsenformat völlig aus. Ich gebe an dieser Stelle den Anstoß, dass alle Durchführungswege individuelle Vor- und Nachteile haben. Pensionskasse ist hier eine definitiv suboptimale Lösung. Ich überlasse es dir mal nachzuforschen warum, sollte eigentlich mit wenig Aufwand machbar sein. Zu bevorzugen wäre eine Direktversicherung mit guten Aussichten auf Portabilität. Hier macht bspw. (auch vor dem Hintergrund nix Verrentung) BigBlueBlobb (Allianz) definitiv Sinn betrachtet zu werden. --- icc: Glühbirne und Stiftung Warentest ergibt in Kombination definitiv Sinn, darüber hinaus, ähm, nein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NiceShadow Januar 26, 2017 Ich weiß immer noch nicht so richtig, worauf du mich stoßen möchtest. Ich versuche mal mein Glück trotzdem. Ich bin gern gewillt zu helfen, setze aber eben ein minimales Eigenengagement voraus. Ich fühle mich nicht dazu berufen, die gleichen Inhalte immer und immer wieder vorzukauen. Verständlich. Wir haben eine Person X, 40 Jahre, eher Geringverdiener. Das sind optimale Voraussetzungen um bAV im Sinne des verlinkten threads zu betreiben. Den verlinkten Thread verstehe ich so, dass (40,--) VWL über eine BAV "verwertet" werden soll. Die dadurch gesparten AG-Anteile zur Sozialversicherung. Die gesparten AN-Anteile sollen dann mit etwas Verhandlungsgeschick ebenfalls der BAV zugeführt werden, so dass nicht 40,-- monatlich eingezahlt werden, sondern eben mehr. Ohne dass der AG dafür Mehrkosten hat. In meinem Fall ist es aber nicht so, dass es bisher keine VWL gibt, die bereits über den Lohn ausgezahlt werden. In meinem Fall sollen zum bisherigen Lohn 100 Euro im Monat extra kommen, die der Arbeitgeber bezahlt, unter der Voraussetzung, dass diese in eine BAV gezahlt wird. Nicht 40 Euro, nicht 140. Ich frage jetzt: Willst du mir sagen, dass man eine höhere Rendite noch rausschlagen könnte, wenn man zusätzlich zu den 100 Euro noch einen Teil Entgeltumwandlung macht? Die maximal ausstehenden 27 Jahre x Beitrag ermöglichen definitiv unterhalb der dort erläuterten Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben. Hier habe ich vielleicht die Geringfügigkeitsgrenze noch immer nicht verstanden. Ich habe es so verstanden, dass wir in meinem Fall bei 1200 Euro im Jahr und 26 Jahre deutlich über die Geringfügigkeitsgrenze kommen. Bei 1,75 % Verzinsung kommt man ca auf 39.000 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze hatte ich gedacht ist 120 x 138,25 Euro, also 16.590. Ich wäre also bei 100,-- im Monat deutlich drüber? Hier könnte ich mir vorstellen, dass du mir sagen möchtest, man soll nicht 1200 Euro im Jahr einzahlen, weil man sonst über die Grenze kommt? Aber ich glaube, hier liege ich auch falsch. Oder willst du mir sagen, dass man die BAV dann immer rechtzeitig ruhen lassen soll / kündigen soll? Hm, ich weiß es nicht. Nun haben wir ja abgerissen, dass Verrentung = noGo. Ein Kriterium, das ich bei der Auswahl berücksichtigt habe. Bei der Dresdner PK habe ich zwischen Verrentung und Auszahlung wählen. Ich weiß nur nicht, ob das meine Freundin überhaupt möchte. Wie ich die kenne will sie eher eine feste monatliche Rente. Sie wird denke ich Probleme haben, das Geld dann sinnvoll anzulegen. Bei 1200,-- Euro Netto hat Sie sich bisher nicht viel mit Anlageformen beschäftigen müssen... Aber ok, ich kann es versuchen zu vermitteln, wenn ichs selber mal verstanden habe. mit guten Aussichten auf Portabilität.Ein weiteres Kriterium war, dass die PK offen für alle Berufsgruppen ist und sie bei einem eventuellen Arbeitgeberwechsel theoretisch weiter geführt werden kann. Das habe ich berücksichtigt bei der bisherigen Auswahl. BAV ist wiederum allein schon durch die Durchführungswege erheblich komplizierter als Riester. Riester ist nur viel Zeug, aber nichts davon würde einen Affen mit Dartpfeil und verbundenen Augen überfordern, hätte dieser nur genug Zeit, sich alle Grundlagen dazu anzueignen. BAV muss man hingegen ein wenig Hirnschmalz investieren, bei Riester reicht das Hirn im Erbsenformat völlig aus. Riestern wollten wir zusätzlich mit einem Banksparplan, jeder von uns, und damit dann unsere Immobilie fördern. Hab ich in einem Beitrag von dir gelesen. Also manche Sachen lese ich tatsächlich :-). Geht nur leider nicht mehr, da 2017 so gut wie alle Riester Banksparpläne vom Markt verschwunden sind. Bis auf einen, der nur regional verkauft, aber das ist ein anderes Thema. Bin ich jetzt irgendwo auf der richtigen Spur, oder ist wallbashing 2.0 angesagt. Wenn letzteres, dann weiß ich nicht weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 26, 2017 Willst du mir sagen, dass man eine höhere Rendite noch rausschlagen könnte, wenn man zusätzlich zu den 100 Euro noch einen Teil Entgeltumwandlung macht? Nein, aber sowas von absolut, total gar nicht. --- Okay. Die gedankliche Übertragung 27 x 12 x 100 < 30 x 130 x 12 x Anpassungsfaktor war dann offensichtlich doch zu viel und es stand da ja auch was von VWL und wenn da auch was von VWL steht, kann das ja nichts mit nicht-VWL zu tun haben. Und wenn ich dann weiter lese, dass das Auswahlkriterium aus einem Grunderfordernis an quasi jedes bAV-Produkt besteht, puuuuuuhhhh ... Okay. Du hast nicht wirklich etwas falsch gemacht. Aber nimm es mir nicht übel, das ist so dermaßen stinklangweiliger Urschleim, ich bin raus aus der Story, Lebenszeit zu schade. Wünsche dir trotzdem viel Erfolg weiterhin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HaRRu Januar 26, 2017 Habe jetzt nicht alles gelesen an Antworten, gebe einfach auch mal meinen Senf dazu: Ich arbeite bei Allianz Leben, daher beziehe ich mich jetzt mal auf deren Produkte, um einen konkreten Vorschlag zu geben. Das ist mit Sicherheit nicht der billigste Versicherer, aber Sie haben eine enorme Finanzstärke, bei so langlaufenden Verträgen ist das schon ein Argument. Würde eine Direktversicherung InvestFlex (ohne Zusatzbausteine, höchstens Todesfalleistung nach Rentenbeginn) nehmen. Hierbei 100% in den MSCI World (WKN: ETF110) gehen, das ist der einzig passable ETF im Angebot. Über einen Makler gibt es die Möglichkeit Sonderkonditionen für Beratungserleichterung zu bekommen, wenn man z.B. angibt sich vorher schon intensiv mit der Thematik beschäftigt zu haben (aber erst ab 1800 EUR Jahresbeitrag, auf jeden Fall explizit am Anfang des Gesprächs danach fragen, der Makler verliert dabei nämlich die Hälfte seiner Provision). Sonst habe ich mal gehört, dass InterRisk ein ganz gutes Produkt haben soll, wo man das ETF-Portfolio nach Kommer besparen kann. -> Auf jeden Fall selbst mal vergleichen, welcher Wettbewerber was bietet. Hauptaugenmerk würde ich auf Gesamtkostenquote und Finanzstärke des Versicherers legen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag