Allzeithoch Januar 5, 2017 Hallo zusammen, mein Riestervertrag: Debeka Tarif F1 (01/07). Während meines Studiums habe ich den Vertrag auf den Sockelbetrag von 5€ / Monat runtergefahren. Nach Beendigung meines Studium macht Riester für mich wieder Sinn. Single, gutes Einkommen, keine Kinder. Der Thread von Polydeikes und der Riester-Swisslife-Rechner bestätigt es. Also rief ich bei der Debeka an und wollte meinen Beitrag wieder etwas erhöhen. Aussage der Debeka: Aufgrund der Umstellung auf den Sockelbetrag von 5€ können sie ihren Beitrag zukünftig nur noch prozentual zu ihrer Einkommenssteigerung (Bruttojahreslohn) erhöhen. Da ich während meines Studiums teilweise gearbeitet habe, komme ich auf einen neuen möglichen Eigenbeitrag von lediglich ~ 25€/Monat. Da ist sehr ärgerlich, da sich Riester derzeit für mich lohnt. Kennt die Problematik jemand? Verhält sich die Debeka korrekt? Falls ja, habe ich damals bei der Umstellung auf den Sockelbeitrag geschlafen und mich nicht ausreichend über die Konsequenzen informiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 5, 2017 Ist legitim und bedingungsgemäß. Betrifft aber nur Tarifgeneration bis 06/08, da diese kein bedingungsgem. Recht auf Sonderzahlungen haben. Somit recht effiziente Unterbindung von Mittelzuflüssen in alte Tarifgenerationen mit höheren Rechnungszinsen. Augen auf beim Versicherungskauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Januar 6, 2017 Hallo zusammen, mein Riestervertrag: Debeka Tarif F1 (01/07). Während meines Studiums habe ich den Vertrag auf den Sockelbetrag von 5€ / Monat runtergefahren. Nach Beendigung meines Studium macht Riester für mich wieder Sinn. Single, gutes Einkommen, keine Kinder. Der Thread von Polydeikes und der Riester-Swisslife-Rechner bestätigt es. Also rief ich bei der Debeka an und wollte meinen Beitrag wieder etwas erhöhen. Aussage der Debeka: Aufgrund der Umstellung auf den Sockelbetrag von 5€ können sie ihren Beitrag zukünftig nur noch prozentual zu ihrer Einkommenssteigerung (Bruttojahreslohn) erhöhen. Da ich während meines Studiums teilweise gearbeitet habe, komme ich auf einen neuen möglichen Eigenbeitrag von lediglich ~ 25€/Monat. Da ist sehr ärgerlich, da sich Riester derzeit für mich lohnt. Kennt die Problematik jemand? Verhält sich die Debeka korrekt? Falls ja, habe ich damals bei der Umstellung auf den Sockelbeitrag geschlafen und mich nicht ausreichend über die Konsequenzen informiert. Leider ist da nix mehr zu machen. In den damals gültigen ABAVV2005, war nur eine Beitragserhöhung vorgesehen, indem die Eigenbeiträge soweit erhöht werden konnten, wie im Verhältnis das Bruttoeinkommen (i.S.d. SGB VI) gestiegen ist. Das heißt du kannst nur auf 25€ erhöhen, eine evtl. Senkung würde ich nicht mehr melden. Leider hat die Debeka auf Ihrer Internetseite in den Formularen "Anpassung Riesterrente" vor Jahren die Möglichkeit "Anpassung auf den Höchstbeitrag zum vollen steuerlichen Sonderausgabenabzug" entfernt. Dieses nutzte ich in 2007 und zahle seitdem monatlich 162,17€ ein, obwohl ich damals deutlich unter 40.000 € verdiente. Ich habe damals Gott sei Dank angekreuzt, dass diese Meldung solange gelten solle, bis ich mich wieder melde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bacchus1 Januar 19, 2017 Hallo, die Erhöhung des Beitrages soll seit dem 18.01. wieder möglich sein. Unabhängig von der Tarifgeneration. Schöne Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bacchus1 Januar 19, 2017 · bearbeitet Januar 19, 2017 von Bacchus1 Was stellst du dir denn für einen Beleg vor? Ein Rundschreiben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Januar 19, 2017 Laut Internetseite gilt noch die alte Regel. Flexible Beiträge , sprich Sonderzahlungen sind nur für Verträge ab 2008 möglich. https://www.debeka.de/produkte/versichern/lebens_rentenversich/riester_rente/ @Bacchus1 - Woher hast du deine Information? Telefonisch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas Januar 19, 2017 Als Beleg stelle ich mir einen Bedingungsauszug vor oder ein Schreiben der Debeka. Denn: Im Zweifel gilt nur das was in den Bedingungen steht bzw. das, was mir ein Versicherer schriftlich, verbindlich mitteilt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bacchus1 Januar 19, 2017 Das gab es in einem internen Rundschreiben, dass es wieder zulässig ist. Sonderzahlungen lassen sich für Tarife vor 07/2008 zur Zeit nicht realisieren/darstellen. Ansonsten kann der Beitrag wieder (unabhängig von Einkommensänderungen) angepasst werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allzeithoch Januar 20, 2017 Das wäre ja schön. Rufe nachher bei der Debeka an und gebe hier Rückmeldung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allzeithoch Januar 23, 2017 Hallo, die Erhöhung des Beitrages soll seit dem 18.01. wieder möglich sein. Unabhängig von der Tarifgeneration. Schöne Grüße Habe mit der Hotline gesprochen. Es ist korrekt. Allerdings gilt für jeden zusätzlich eingezahlten Euro nicht mehr der alte Garantiezins (für meinen Tarif: 2,25%), sondern neue Zins. Der liegt derzeit bei 0,90 %. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 23, 2017 So viel zum Thema "im Tarif" @GlobalGrowth. qed Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Januar 23, 2017 Hallo, die Erhöhung des Beitrages soll seit dem 18.01. wieder möglich sein. Unabhängig von der Tarifgeneration. Schöne Grüße Habe mit der Hotline gesprochen. Es ist korrekt. Allerdings gilt für jeden zusätzlich eingezahlten Euro nicht mehr der alte Garantiezins (für meinen Tarif: 2,25%), sondern neue Zins. Der liegt derzeit bei 0,90 %. Heißt das jetzt, dass wenn der Beitrag im Rahmen der 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens liegt, dann bekommst du 2,25% und wenn du zusätzlich etwas bis zur Grenze von 2100 € einzahlst bekommst du nur 0,90% ??? Wie will denn die Debeka dieses Verfahren unbürokratisch prüfen und exakt berechnen? Manche erhalten noch im Februar 2017 Entgelt, welches zum Brutto 2016 gehört. Ich verstehe nur noch Bahnhof ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 23, 2017 Eine saubere und rechtskonforme Umsetzung ist nur dann möglich, wenn die Erhöhung technisch gesehen zum Neuvertrag wird. Das ist so auch explizit bedingungsgem. vorgesehen. Zeitgleich ist das innerhalb von Riester leichter gesagt als getan, während es in Schicht 3 schon gelebte Praxis am Markt ist. Für Riester ist es Premiere und es bleibt abzuwarten, ob man es via Transparenzgebot oder über Formfehler kippen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allzeithoch Januar 24, 2017 @B2BFighter: Ich habe mit der Hotline nur meinen konkreten Fall durch gesprochen: Als Student Sockelbetrag von 5€. Im Jahr. 2016 Beitrag gemäß prozentualer Steigerung meines Jahresruttosauf 25€ erhöht (siehe Eingangspost). Für 2017 steht mir nun frei mehr als 25€ / Monat einzuzahlen, jedoch erhält alles über 25€ nur noch die 0,9% Garantiezins. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B2BFighter Januar 24, 2017 @B2BFighter: Ich habe mit der Hotline nur meinen konkreten Fall durch gesprochen: Als Student Sockelbetrag von 5€. Im Jahr. 2016 Beitrag gemäß prozentualer Steigerung meines Jahresruttosauf 25€ erhöht (siehe Eingangspost). Für 2017 steht mir nun frei mehr als 25€ / Monat einzuzahlen, jedoch erhält alles über 25€ nur noch die 0,9% Garantiezins. Danke, ich konnte inzwischen ebenfalls alle Konstellationen telefonisch klären. Es wird keine schriftlichen Informationen an die Versicherten geben, da Vertragsabschlüsse einfach umgesetzt werden. Aus diesem Grund informierte die Debeka auch nicht mehr öffentlich über die Überschussbeteiligung für 2017, da diese effektiv in jedem Vertrag unterschiedlich sein kann, trotz z.B. gleichen Abschlussjahr. Es ist in der Tat so, dass die Debeka ab 01.01.2017 alle Beiträge welche als Sonderzahlungen einzustufen sind, nur noch mit 0,90 % verzinst, egal ob die Garantiezinsen bei Vertragsabschluss höher waren. Sonderzahlungen sind dabei die Beiträge, welche bei Abschluss des Vertrages nicht vereinbart waren. Es soll 3 Konstellationen geben: 1.) Wenn man z.B. 2006 einen Pauschalbeitrag von 5 € wählte um den vertrag erst einmal laufen zulassen, dann verzinst die Debeka nun diese 5 € auch 2017 mit 2,75% und jeden darüber hinausgehenden Beitrag mit 0,90 %. 2.) Wenn man damals wählte, das man immer die 4% des Vorjahresbruttos einzahlen wollte um die volle Zulage zu erhalten, dann verzinst die Debeka in 2017 Beiträge mit Zulagenanspruch mit 2,75% und jeden darüber hinausgehenden Beitrag ohne Zulagenanspruch mit 0,90 % 3.) Wenn man damals wählte, dass man die Beiträge für die höchste steuerliche Erstattung einzahlen möchte, dann verzinst die Debeka bis 162,17 € mit 2,75%. Hinfällig ist diese Variante, sobald eine niedrigere Bruttomeldung eingeht, da hier sofort Variante 2 greift. VG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allzeithoch Dezember 29, 2024 Guten Abend zusammen, ich hole hier nochmal einen alten Thread nach oben, welchen ich im Jahr 2017 eröffnet habe. Ich bin immer noch zu keinem wirklichen Ergebnis gekommen, wie ich mit diesem Vertrag umgehen soll. Die Situation ist mittlerweile wie folgt: Ich zahle 32€ im Monat ein, für die ich die vollen 2,25% Garantiezins erhalte. Ich erhalte 2x (anteilig) die Kinderzulage. Die Kostenstruktur des Vertrags ist wie folgt: Abschluss- und Vertriebskosten: 2% der Summe aller Eigenbeiträge und staatlichen Zulagen. - für die Grundphase: 198,02 €, verteilt auf zehn Jahresraten von je 19,80 €, fällig zum vereinbarten Versicherungsbeginn und den neuen folgenden Jahrestagen des Versicherungsbeginns. - für die Abrufphase: fällig bei Eingang des jeweiligen Beitrags Vertragsführungsgebühr: 1 € monatlich ab Versicherungsbeginn bis zum Beginn der Rentenzahlung Laufende Verwaltungskosten: 2% jedes eingegangenen Tarifbeitrages / 2% der Rente in der Rentenbezugszeit Kosten für die Verwaltung des Kapitals: 0,015% des gebildeten Kapitals in jedem Monat vor Rentenbeginn Kosten für die Verwaltung des Fondsguthabens: bis zu 0,5%, derzeitiger Satz 0,3%. Ist diese Kostenstruktur marktüblich oder habe ich es besonders schlecht/gut getroffen? Tarif F1 Debeka aus 2007, aktuell gebildetes Kapital: ~8k € Folgende Optionen sehe ich: - 4% einzahlen um die volle Förderung zu erhalten -> möchte ich nicht, da alles über den 32€ lediglich mit einem Garantiezins von 0,9% verzinst wird. - Reduzierung auf den 5€ Sockelbetrag -> dann dürften die Kosten höher als die Förderung sein. Das macht wohl auch keinen Sinn? - So weiter wie bisher -> keine effizientes abgreifen der Förderung, aber zumindest nutze ich den Garantiezins von 2,25% - Vertrag auflösen -> Rückzahlung der Zulagen und Steuerermäßigen. Abschlusskosten bereits gezahlt. Möchte ich ebenfalls nicht. - Zu einem anderen Anbieter wechseln -> Wohin? Auf Lindner Rente hoffen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 29, 2024 Warum startest Du nicht Deine Tabellenkalkulation (LibreOffice Calc, MS Excel, Apple Numbers, etc.) und fängst an zu rechnen? Dann schaust Du, wie sich Dein Vertrag entwickeln wird, wenn Du ihn weiterführst. Außerdem berechnest Du, was passieren würde, wenn Du Deine Einzahlungen stattdessen in einen ETF Sparplan auf den MSCI World investierst. Dann kannst Du vergleichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allzeithoch Dezember 29, 2024 Das war nicht meine Frage. ETFs bespare ich bereits. Ich möchte mich jedoch möglichst breit aufstellen und habe deshalb kein Problem mit Produkten, die eine niedrigere zu erwartende Rendite als ETFs aufweisen. Jedoch möchte ich dieses Produkt dann möglichst effizient nutzen, sofern es, verglichen mit anderen Produkten dieser Art, gut ist. Stichwort monatlicher Beitrag, Stichwort Kostenstruktur. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 30, 2024 vor 1 Stunde von Allzeithoch: Ist diese Kostenstruktur marktüblich oder habe ich es besonders schlecht/gut getroffen? Weder besonders günstig noch extrem teuer, würde ich sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Dezember 31, 2024 1) Verzinst wird mit der laufenden Überschussbeteiligung und nicht mit dem Garantiezins. Und diese betrug 2024 immerhin auch 2,25% p.a., siehe https://www.pkv-vorteile.de/blog/lv-ueberschussbeteiligungen-gesamt/ 2) In das Thema "Abfindung wegen Kleinbetragsrente" (inkl. steuerliche Behandlung durch Fünftel-Regelung und Verschiebeoption aufs Folgejahr) einarbeiten und prüfen, ob das ein Lösung für Dich sein kann. 3) 2. Riestervertrag abschließen. Dafür ggf. Honorarberater einschalten, um guten und günstigen Nettotarif abzuschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag