Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Allzeithoch

Riester Debeka - Erhöhung des Eigenbeitrags nur prozentual möglich?!

Empfohlene Beiträge

Allzeithoch

Hallo zusammen,

 

mein Riestervertrag: Debeka Tarif F1 (01/07).

Während meines Studiums habe ich den Vertrag auf den Sockelbetrag von 5€ / Monat runtergefahren.

Nach Beendigung meines Studium macht Riester für mich wieder Sinn. Single, gutes Einkommen, keine Kinder.

Der Thread von Polydeikes und der Riester-Swisslife-Rechner bestätigt es. Also rief ich bei der Debeka

an und wollte meinen Beitrag wieder etwas erhöhen. Aussage der Debeka: Aufgrund der Umstellung auf den

Sockelbetrag von 5€ können sie ihren Beitrag zukünftig nur noch prozentual zu ihrer Einkommenssteigerung (Bruttojahreslohn) erhöhen.

Da ich während meines Studiums teilweise gearbeitet habe, komme ich auf einen

neuen möglichen Eigenbeitrag von lediglich ~ 25€/Monat. Da ist sehr ärgerlich, da sich Riester derzeit für mich lohnt.

 

Kennt die Problematik jemand? Verhält sich die Debeka korrekt? Falls ja, habe ich damals bei der Umstellung auf

den Sockelbeitrag geschlafen und mich nicht ausreichend über die Konsequenzen informiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Ist legitim und bedingungsgemäß. Betrifft aber nur Tarifgeneration bis 06/08, da diese kein bedingungsgem. Recht auf Sonderzahlungen haben. Somit recht effiziente Unterbindung von Mittelzuflüssen in alte Tarifgenerationen mit höheren Rechnungszinsen.

 

Augen auf beim Versicherungskauf.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B2BFighter

Hallo zusammen,

 

mein Riestervertrag: Debeka Tarif F1 (01/07).

 

Während meines Studiums habe ich den Vertrag auf den Sockelbetrag von 5€ / Monat runtergefahren.

Nach Beendigung meines Studium macht Riester für mich wieder Sinn. Single, gutes Einkommen, keine Kinder.

Der Thread von Polydeikes und der Riester-Swisslife-Rechner bestätigt es. Also rief ich bei der Debeka

an und wollte meinen Beitrag wieder etwas erhöhen. Aussage der Debeka: Aufgrund der Umstellung auf den

Sockelbetrag von 5€ können sie ihren Beitrag zukünftig nur noch prozentual zu ihrer Einkommenssteigerung (Bruttojahreslohn) erhöhen.

Da ich während meines Studiums teilweise gearbeitet habe, komme ich auf einen

neuen möglichen Eigenbeitrag von lediglich ~ 25€/Monat. Da ist sehr ärgerlich, da sich Riester derzeit für mich lohnt.

 

Kennt die Problematik jemand? Verhält sich die Debeka korrekt? Falls ja, habe ich damals bei der Umstellung auf

den Sockelbeitrag geschlafen und mich nicht ausreichend über die Konsequenzen informiert.

 

 

 

Leider ist da nix mehr zu machen. In den damals gültigen ABAVV2005, war nur eine Beitragserhöhung vorgesehen, indem die Eigenbeiträge soweit erhöht werden konnten, wie im Verhältnis das Bruttoeinkommen (i.S.d. SGB VI) gestiegen ist. Das heißt du kannst nur auf 25€ erhöhen, eine evtl. Senkung würde ich nicht mehr melden. Leider hat die Debeka auf Ihrer Internetseite in den Formularen "Anpassung Riesterrente" vor Jahren die Möglichkeit "Anpassung auf den Höchstbeitrag zum vollen steuerlichen Sonderausgabenabzug" entfernt. Dieses nutzte ich in 2007 und zahle seitdem monatlich 162,17€ ein, obwohl ich damals deutlich unter 40.000 € verdiente. Ich habe damals Gott sei Dank angekreuzt, dass diese Meldung solange gelten solle, bis ich mich wieder melde.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allzeithoch

Danke Euch beiden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bacchus1

Hallo,

 

die Erhöhung des Beitrages soll seit dem 18.01. wieder möglich sein. Unabhängig von der Tarifgeneration.

 

Schöne Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas

Beleg?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bacchus1
· bearbeitet von Bacchus1

Was stellst du dir denn für einen Beleg vor? Ein Rundschreiben?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B2BFighter

Laut Internetseite gilt noch die alte Regel. Flexible Beiträge , sprich Sonderzahlungen sind nur für Verträge ab 2008 möglich. https://www.debeka.de/produkte/versichern/lebens_rentenversich/riester_rente/

 

@Bacchus1 - Woher hast du deine Information? Telefonisch?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas

Als Beleg stelle ich mir einen Bedingungsauszug vor oder ein Schreiben der Debeka.

Denn: Im Zweifel gilt nur das was in den Bedingungen steht bzw. das, was mir ein Versicherer schriftlich, verbindlich mitteilt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bacchus1

Das gab es in einem internen Rundschreiben, dass es wieder zulässig ist. Sonderzahlungen lassen sich für Tarife vor 07/2008 zur Zeit nicht realisieren/darstellen.

Ansonsten kann der Beitrag wieder (unabhängig von Einkommensänderungen) angepasst werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allzeithoch

Das wäre ja schön.

Rufe nachher bei der Debeka an und gebe hier Rückmeldung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allzeithoch

Hallo,

 

die Erhöhung des Beitrages soll seit dem 18.01. wieder möglich sein. Unabhängig von der Tarifgeneration.

 

Schöne Grüße

 

 

Habe mit der Hotline gesprochen. Es ist korrekt. Allerdings gilt für jeden zusätzlich eingezahlten Euro nicht mehr der alte Garantiezins (für meinen Tarif: 2,25%), sondern neue Zins.

Der liegt derzeit bei 0,90 %.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

So viel zum Thema "im Tarif" @GlobalGrowth.

 

qed

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B2BFighter

Hallo,

 

die Erhöhung des Beitrages soll seit dem 18.01. wieder möglich sein. Unabhängig von der Tarifgeneration.

 

Schöne Grüße

 

 

Habe mit der Hotline gesprochen. Es ist korrekt. Allerdings gilt für jeden zusätzlich eingezahlten Euro nicht mehr der alte Garantiezins (für meinen Tarif: 2,25%), sondern neue Zins.

Der liegt derzeit bei 0,90 %.

 

Heißt das jetzt, dass wenn der Beitrag im Rahmen der 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens liegt, dann bekommst du 2,25% und wenn du zusätzlich etwas bis zur Grenze von 2100 € einzahlst bekommst du nur 0,90% ???

 

Wie will denn die Debeka dieses Verfahren unbürokratisch prüfen und exakt berechnen? Manche erhalten noch im Februar 2017 Entgelt, welches zum Brutto 2016 gehört.

 

Ich verstehe nur noch Bahnhof ...

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Eine saubere und rechtskonforme Umsetzung ist nur dann möglich, wenn die Erhöhung technisch gesehen zum Neuvertrag wird. Das ist so auch explizit bedingungsgem. vorgesehen.

 

Zeitgleich ist das innerhalb von Riester leichter gesagt als getan, während es in Schicht 3 schon gelebte Praxis am Markt ist. Für Riester ist es Premiere und es bleibt abzuwarten, ob man es via Transparenzgebot oder über Formfehler kippen kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allzeithoch

@B2BFighter:

Ich habe mit der Hotline nur meinen konkreten Fall durch gesprochen:

Als Student Sockelbetrag von 5€. Im Jahr. 2016 Beitrag gemäß prozentualer Steigerung meines Jahresruttosauf 25€ erhöht (siehe Eingangspost).

Für 2017 steht mir nun frei mehr als 25€ / Monat einzuzahlen, jedoch erhält alles über 25€ nur noch die 0,9% Garantiezins.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
B2BFighter

@B2BFighter:

Ich habe mit der Hotline nur meinen konkreten Fall durch gesprochen:

Als Student Sockelbetrag von 5€. Im Jahr. 2016 Beitrag gemäß prozentualer Steigerung meines Jahresruttosauf 25€ erhöht (siehe Eingangspost).

Für 2017 steht mir nun frei mehr als 25€ / Monat einzuzahlen, jedoch erhält alles über 25€ nur noch die 0,9% Garantiezins.

 

Danke, ich konnte inzwischen ebenfalls alle Konstellationen telefonisch klären. Es wird keine schriftlichen Informationen an die Versicherten geben, da Vertragsabschlüsse einfach umgesetzt werden.

 

Aus diesem Grund informierte die Debeka auch nicht mehr öffentlich über die Überschussbeteiligung für 2017, da diese effektiv in jedem Vertrag unterschiedlich sein kann, trotz z.B. gleichen Abschlussjahr.

 

 

 

 

Es ist in der Tat so, dass die Debeka ab 01.01.2017 alle Beiträge welche als Sonderzahlungen einzustufen sind, nur noch mit 0,90 % verzinst, egal ob die Garantiezinsen bei Vertragsabschluss höher waren.

 

Sonderzahlungen sind dabei die Beiträge, welche bei Abschluss des Vertrages nicht vereinbart waren.

 

Es soll 3 Konstellationen geben:

 

1.) Wenn man z.B. 2006 einen Pauschalbeitrag von 5 € wählte um den vertrag erst einmal laufen zulassen, dann verzinst die Debeka nun diese 5 € auch 2017 mit 2,75% und jeden darüber hinausgehenden Beitrag mit 0,90 %.

 

2.) Wenn man damals wählte, das man immer die 4% des Vorjahresbruttos einzahlen wollte um die volle Zulage zu erhalten, dann verzinst die Debeka in 2017 Beiträge mit Zulagenanspruch mit 2,75% und jeden darüber hinausgehenden Beitrag ohne Zulagenanspruch mit 0,90 %

 

3.) Wenn man damals wählte, dass man die Beiträge für die höchste steuerliche Erstattung einzahlen möchte, dann verzinst die Debeka bis 162,17 € mit 2,75%. Hinfällig ist diese Variante, sobald eine niedrigere Bruttomeldung eingeht, da hier sofort Variante 2 greift.

 

 

 

 

VG

 

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...