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rkammerer

Depotübertrag, Einstandskurse, Altbestand

Empfohlene Beiträge

rkammerer
· bearbeitet von rkammerer

Hallo Forum

 

 

ich hab folgende Fragen die ich an einfachen beispielen veranschaulichenmöchte.

 

 

1.

 

ich habe ein Depot bei Bank A mit einer Aktie BASF (also Stückzahl 1). DieAktie wurde 2013 zum Kurs von 30 EUR gekauft.

 

Jetzt übertrage ich diese Aktie auf ein Depot bei Bank B (Depot ist leerund es war noch nie eine Aktie darauf).

 

Die Aktie kommt in Depot B an und wird zu verbucht mit Einstandspreis 30EUR, Kaufdatum 2013.

 

Nun verkaufe ich diese Aktie im Jahr 2014 zu einem Kurs von 50. Somit habeich einen Gewinn von 50-30=20 und eine Kapitalertragssteuer von 20*0,25 = 5Euro

 

Soweit alles prima- Depot wieder auf 0.

 

 

Nun übertrage ich ein Jahr später (2015) eine weitere Aktie BASF von einemDepot C auf das Depot bei der Bank B (das ja nach dem Verkauf von oben wiederauf 0 steht)

 

Diese Aktie hat einen Einstandskurs von 10 EUR , Kaufdatum 2012.

 

 

Frage 1: Was passiert nun auf Depot B nach der Einbuchung

 

 

a.) nichts - Aktie steht mit Einstandswert 10, Kaufdatum 2012 auf dem Depot

 

b.) Bank storniert den Verkauf aus 2014 - rechnet neu ab gemäss FIFO regel-so dass nach der Neuabrechnung (natürlich zum Kurs des ursprünglichen Verkaufs) ein Gewinn 50-10=40 und Steuer 40*0,25= 10 herauskommt? und dieverbleibende Aktie auf dem Depot hat nun den Einstandskurs 20EUR Kaufdatum2013.

 

 

Fall B ist mir passiert!!! ist das richtig??

 

 

Verkauft man nun auch die verbleibende Aktie wird die höhereSteuerbelastung wieder 'neutralisiert' da man ja nun 'weniger Steuer'durch den höheren Einstandspreis bezahlt- sehe ich das richtig?

 

 

Das ganze scheint mir aufzugehen solange die Aktien um die es gehtEinstandspreise haben - also kein Altbestand (steuerfrei, da gekauft vor 2009)

 

sobald die 2. übertragene Aktie 'Altbestand' ist ( also Kauf vor 2009)würde ja folgendes passieren

 

 

- neuabreachnung der verkauften Aktie - wegen FIFO wäre diese steuerfrei-also obige Steuer 5EUR würde wegfallen.

 

- bei einem Verkauf der verbleibenden Aktie würde der Einstandspreis 20Euro ziehen.

 

Dies würde aber dazu führen, dass bei einem zwischenzeitlichen Kursanstiegauf 100 Eur 100-20=80 eine Steuer auf 80 zu zahlen wäre.

 

Also hätte ich einen steuerlichen Verlust da meine Steuerfreiheit plötzlichauf ein Geschäft angewendet wird, bei dem weniger Steuern anfallen.

 

Hätte ich die Altbestandsaktie vom ursprünglichen Depot abverkauft wäre dasja nicht passiert

 

 

Wie ist hier die Gesetzliche Bestimmung?geltendes Recht?

 

 

ich hoffe ich konnte meinen Fall verdeutlichen:-)

 

 

danke für fachkundige Antwort

 

 

Gruss

 

 

 

Ralf

 

 

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Nasenwasser

Ich meine, es ist schon mal falsch, dass die bei der Übertragung von A nach B nicht der ursprüngliche Einstandspreis von 10 EUR übernommen wurde. Vielleicht wurde versucht, diesen Fehler durch die Korrekturbuchung zu heilen. Aber mit den Einstandskursen, wie du es beschreibst, kann ich es auch nicht ganz nachvollziehen.

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rkammerer
· bearbeitet von rkammerer

Hallo

Danke für die schnelle Antwort- ich habe meinen Text oben noch einmal korrigiert- ich hatte da Zahlendreher drin.

Hier noch mal in 'Zahlenform':

1. depot A : 1 aktie kaufpreis 30, Kaufdatum 2013

2. übertrag dieser Aktie auf Depot B

3. Verkauf der Aktie 2014 von Depot B zum Kurs 50

Gewinn: 50-30=20

Steuer: 25% auf 20

4. Depot B ist 0

5. 2015 wird erneut 1 Aktie von Depot C auf Depot B übertragen

6, Aktie wird eingebucht mit Kaufpreis 10 , Kaufdatum 2012

Was passiert nun?

a.) nichts - Aktie steht mit Einstandswert 10, Kaufdatum 2012 auf dem Depot

b.) Bank storniert den Verkauf aus 2014 - rechnet neu ab gemäss FIFO regel-so dass nach der Neuabrechnung (natürlich zum Kurs des ursprünglichen Verkaufs) ein Gewinn 50-10=40 und Steuer 40*0,25= 10 herauskommt? und dieverbleibende Aktie auf dem Depot hat nun den Einstandskurs 20EUR Kaufdatum2013.

Wie verhält sich das ganze wenn die Aktie die aus Depot C auf das 'leere' Depot B übertragen wurde 'Altbestand (kauf vor 2009) ist?

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Taxadvisor

Hallo

Danke für die schnelle Antwort- ich habe meinen Text oben noch einmal korrigiert- ich hatte da Zahlendreher drin.

Hier noch mal in 'Zahlenform':

 

1. depot A : 1 aktie kaufpreis 30, Kaufdatum 2013

2. übertrag dieser Aktie auf Depot B

3. Verkauf der Aktie 2014 von Depot B zum Kurs 50

Gewinn: 50-30=20

Steuer: 25% auf 20

4. Depot B ist 0

 

5. 2015 wird erneut 1 Aktie von Depot C auf Depot B übertragen

6, Aktie wird eingebucht mit Kaufpreis 10 , Kaufdatum 2012

 

Was passiert nun?

 

a.) nichts - Aktie steht mit Einstandswert 10, Kaufdatum 2012 auf dem Depot

 

b.) Bank storniert den Verkauf aus 2014 - rechnet neu ab gemäss FIFO regel-so dass nach der Neuabrechnung (natürlich zum Kurs des ursprünglichen Verkaufs) ein Gewinn 50-10=40 und Steuer 40*0,25= 10 herauskommt? und dieverbleibende Aktie auf dem Depot hat nun den Einstandskurs 20EUR Kaufdatum2013.

 

Wie verhält sich das ganze wenn die Aktie die aus Depot C auf das 'leere' Depot B übertragen wurde 'Altbestand (kauf vor 2009) ist?

 

M.E. falsch, in den BMF-Schreiben müsste irgendwo drin stehen, dass das FiFo-Verfahren depotbezogen angewendet wird. Da das FiFo-Verfahren sogar bei EINER Bank mit mehren Depots auch depotbezogen angewendet werden muss, kann hier nichts anderes gelten. Das das Vorgehen der Bank falsch ist, erkennt man auch, wenn man unterstellt, dass eine der Aktien erst durch Erbfall übertragen wird. Da könnte es ja dazu kommen, dass Aktien (fiktiv) verkauft werden, die man noch gar nicht geerbt hat....

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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