chris.89 Januar 3, 2017 · bearbeitet Januar 3, 2017 von chris.89 Wie handhabt Ihr es mit Vollmachten für Punkte wie z.B. Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten. Habt Ihr hierfür selbst etwas aufgesetzt? Oder macht Ihr diesbezüglich nichts? Was haltet Ihr von Anbietern wie JuraDirekt, welche es komplett übernehmen, damit scheinbar alles rechtskonform ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gruber Januar 3, 2017 Ich habe mir für 12,90 € "Das Vorsorge-Set" von Stiftung Warentest im Buchhandel besorgt und ausgefüllt. Das enthält alle notwendigen Formulare(Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht) mit einigen Erklärungen. Gefiel mir vom Text und Verständnis her besser als die Formulare vom Bay. Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz (4,40 € über Verlag C.H.Beck). Bezüglich des Inhaltes der Patientenverfügung habe ich mich von meinem Hausarzt beraten lassen. Man kann sich kostenlos in den Betreuungsstellen der Landratsämter beraten lassen. Diese beglaubigen auch öffentlich die Vollmachten für 10 €. Beratung und Beglaubigung durch einen Notar halte ich in meinem Fall für entbehrlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
capo Januar 3, 2017 Finde Folge 70 dieses Podcasts ziemlich aufschlussreich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Januar 3, 2017 Wie handhabt Ihr es mit Vollmachten für Punkte wie z.B. Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten. Habt Ihr hierfür selbst etwas aufgesetzt? Oder macht Ihr diesbezüglich nichts? Was haltet Ihr von Anbietern wie JuraDirekt, welche es komplett übernehmen, damit scheinbar alles rechtskonform ist? Ich habe meine Generalvollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung durch eine Notarin aufsetzen lassen, die auch die "Versorgung" des zuständigen Betreuungsgerichts und des Zentralen Registers der Bundesnotarkammer für Vorsorgeurkunden in Berlin übernommen hat. Ich hatte zwar im Vorfeld ein eigenes "Pamphlet" aufgesetzt, welches aber lt. Notarin deutlich zu detailliert ausgefallen ist - besser ist es wohl, den Wortlaut nicht zu eng zu fassen, damit nicht von vornherein Einschränkungen für die Bevollmächtigten im Falle eines Falles auftreten können. Vereinbarungen im Innenverhältnis habe ich selbst formuliert, ergo wo findet sich im Ernstfall was, wie ist im Einzelnen zu verfahren (Privatbesitz und Unternehmensfortführung), welche Verträge und Versicherungen bestehen, Bankvollmachten etc.pp.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 Januar 3, 2017 Dito. Und unbedingt so zu empfehlen. Und ggf. genauso wichtig und unter Umständen zur eigenen Lebenszeit extrem nervenschonend: Das gleiche bei den eigenen Eltern. Und LebenspartnerIn - und wo immer möglich Gemeinschaftskonten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chris.89 Januar 5, 2017 Finde Folge 70 dieses Podcasts ziemlich aufschlussreich. Den kannte ich sogar schon. Danke. Dito. Und unbedingt so zu empfehlen. Und ggf. genauso wichtig und unter Umständen zur eigenen Lebenszeit extrem nervenschonend: Das gleiche bei den eigenen Eltern. Und LebenspartnerIn - und wo immer möglich Gemeinschaftskonten. Hast du es denn auch notariell beurkunden lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Januar 16, 2017 Ich hab die Formulare vom Bay. Staatsministerium der Justiz und Verbraucherschutz genommen. Wenn keine besonderen Umstände gegeben sind (wie eine eigene Firma), dann sollte sowas reichen. Nicht vergessen Bankenvollmachten sperat zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 Januar 16, 2017 Hast du es denn auch notariell beurkunden lassen? Ja. Darauf bezog sich mein "dito". Und bin froh darüber, da ich diese VV ständig brauche. Auch die nötigen Finanzvorgänge sind mit den Banken damit kein Problem gewesen. Du machst so etwas, damit es im Ernstfall auch verwendbar ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag