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Stoxx

Arbeitsrecht: Kündigungsfristen bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten

Empfohlene Beiträge

Stoxx

Hallo zusammen,

 

 

folgende Situation eines Mannschaftskameraden:

  • Bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis (Sportbranche) seit 04.2012
  • Aufgrund der Auftragslage garantierte Beschäftigung bis 05.2017
  • Ab 05.2017 weiteres sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis (je nach Auftragslage) möglich
  • Gesamtdauer des sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis bis 05.2017 mehr als 5 Jahre (5 Jahre, 1 Monat)
  • Monatliche Abrechnungen werden ausgestellt
  • Arbeitsvertrag liegt nicht vor (per Handschlag besiegelt; Es wurde nach einem Arbeitsvertrag gefragt: Aussage des Arbeitgebers: "Deine monatl. Abrechnungen sind Dein Arbeitsvertrag.")

Meine Fragen:

  • Gibt es (trotz fehlenden Arbeitsvertrag) eine Kündigungsfrist?
  • Und falls ja, wie sind die Zeiträume?
  • Wenn es keinen (schriftlichen) Arbeitsvertrag gibt, muss dann (trotzdem) schriftlich kündigt werden?
  • Bei Meldung (nach dem 05.2017) bei der Arbeitsagentur: Wie lange erhält man Arbeitslosengeld und wie hoch ist die Summe (80% vom letzten Bruttogehalt?)
  • Gibt es weitere Besonderheiten (oder sonstiges) zu beachten?

 

Über kompetente und hilfreiche Antworten bin ich, wie immer, dankbar!

 

 

Freundliche Grüße

Stoxx

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M_M_M
· bearbeitet von M_M_M

Hallo zusammen,

 

 

folgende Situation eines Mannschaftskameraden:

  • Bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis (Sportbranche) seit 04.2012
  • Aufgrund der Auftragslage garantierte Beschäftigung bis 05.2017
  • Ab 05.2017 weiteres sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis (je nach Auftragslage) möglich
  • Gesamtdauer des sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis bis 05.2017 mehr als 5 Jahre (5 Jahre, 1 Monat)
  • Monatliche Abrechnungen werden ausgestellt
  • Arbeitsvertrag liegt nicht vor (per Handschlag besiegelt; Es wurde nach einem Arbeitsvertrag gefragt: Aussage des Arbeitgebers: "Deine monatl. Abrechnungen sind Dein Arbeitsvertrag.")

Meine Fragen:

  • Gibt es (trotz fehlenden Arbeitsvertrag) eine Kündigungsfrist?
  • Und falls ja, wie sind die Zeiträume?
  • Wenn es keinen (schriftlichen) Arbeitsvertrag gibt, muss dann (trotzdem) schriftlich kündigt werden?
  • Bei Meldung (nach dem 05.2017) bei der Arbeitsagentur: Wie lange erhält man Arbeitslosengeld und wie hoch ist die Summe (80% vom letzten Bruttogehalt?)
  • Gibt es weitere Besonderheiten (oder sonstiges) zu beachten?

 

Über kompetente und hilfreiche Antworten bin ich, wie immer, dankbar!

 

 

Freundliche Grüße

Stoxx

 

 

Bekommt er wenigstens die jährliche Auskunft zur Sozialversicherung? Meines Wissen, dürfte er ohne schriftlichen Arbeitsvertrag nicht arbeiten -> Schwarzarbeit.

Arbeitslosengeld sind um die 63% und für ein Jahr.

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Stoxx

Bekommt er wenigstens die jährliche Auskunft zur Sozialversicherung? Meines Wissen, dürfte er ohne schriftlichen Arbeitsvertrag nicht arbeiten -> Schwarzarbeit.

Arbeitslosengeld sind um die 63% und für ein Jahr.

Jährliche Auskunft zur Sozialversicherung = Rentenbescheid? Ja, die wird m. W. n. ausgehändigt.

Arbeitslosengeld wird vom letzten Monatsbruttolohn in die Berechnung einbezogen?

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Gibt es (trotz fehlenden Arbeitsvertrag) eine Kündigungsfrist?

Wenn ununterbrochen beschäftigt, dann 2 Monate zum Monatsende nach §622 BGB.

Sofern weniger als 20 Angestellte im Betrieb arbeiten gäbe es zwar die Möglichkeit auch hier auf einen Monat zu kürzen, jedoch stellt das Gesetz hier auf eine einzelvertragliche Regelung ab (die es wie beschrieben nicht geben kann).

 

Wenn es keinen (schriftlichen) Arbeitsvertrag gibt, muss dann (trotzdem) schriftlich kündigt werden?

Ja, Schriftform ist zwingend vorgeschrieben.

 

EIn guter Startpunkt für weitere Recherchen: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsfristen.html

 

Bei Meldung (nach dem 05.2017) bei der Arbeitsagentur: Wie lange erhält man Arbeitslosengeld und wie hoch ist die Summe (80% vom letzten Bruttogehalt?)

Gibt es weitere Besonderheiten (oder sonstiges) zu beachten?

Meldung beim Arbeitsamt binnen 3 Tagen ab Kenntnis der Kündigung kann nie verkehrt sein.

 

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdh/offenbach/Agentur/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI581237

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Anspruchsvoraussetzung/index.htm

 

Bekommt er wenigstens die jährliche Auskunft zur Sozialversicherung? Meines Wissen, dürfte er ohne schriftlichen Arbeitsvertrag nicht arbeiten -> Schwarzarbeit.

Arbeitslosengeld sind um die 63% und für ein Jahr.

Das ist eine sehr pauschale Meinung, die Realität ist deutlich komplexer.

Mit monatlicher korrekter Lohnabrechnung und Meldung bei der Sozialversicherung kann keine Schwarzarbeit vorliegen.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag hat nur dann Vorteile, wenn man sich auf bestimmte, vereinbarte Abweichungen von der allgemeinen Rechtsnorm rechtssicher beziehen möchte.

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Stoxx

Vielen Dank erstmal für die hilfreichen Antworten!

 

Wenn unterbrochen beschäftigt, dann 2 Monate zum Monatsende nach §622 BGB.

Wenn das Angestelltenverhältnis bis 05.2017 besteht, dann kann der Arbeitgeber (frühestens) zum Ende 07.2017 kündigen?

(Wenn er in 06.2017 kündigt, dann zum Ende 08.2017?)

 

Die Kündigung muss -bei beiden Seiten- schriftlich erfolgen?

 

Gibt es (trotz fehlenden Arbeitsvertrag) eine Kündigungsfrist?

Sofern weniger als 20 Angestellte im Betrieb arbeiten gäbe es zwar die Möglichkeit auch hier auf einen Monat zu kürzen, jedoch stellt das Gesetz hier auf eine einzelvertragliche Regelung ab (die es wie beschrieben nicht geben kann).

Es gibt noch eine Angestellte. Ich weiß gerade nicht ob Mini-Jobberin oder sozialversicherungspflichtig angestellt.

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Ramstein

Da sollte der Mannschaftskamerad mal zu einem Anwalt für Abeitsrecht gehen, und sich nicht auf Latrinenparolen aus dem Internet, die ihm über einen Dritten zugetragen werden, verlassen. M.W. kann ein mündlicher Arbeitsvertrag nicht befristet abgeschlossen werden, i. e. der Arbeitsvertrag gilt, die Befristung nicht.

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Cai Shen

Zum Anwalt würde ich nicht rennen, solange vom Arbeitgeber keine Fakten geschaffen wurden.

Solange das Arbeitsverhältnis intakt ist, kann in der anwaltlichen Beratung doch nur kostenpflichtig rumgeschwurbelt werden.

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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx

Das reicht an Informationen, danke vielmals!

Im Fall der Fälle wird ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht, das ist m. E. die vernünftigste Lösung.

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DarkBasti

Die Kündigung muss nicht von beiden schriftlich sein sondern immer nur von einem. Sonst könnte nie jemand aufhören wenn der Arbeitgeber nicht einverstanden ist und der Arbeitgeber könnte nie jemanden kündigen der nicht gekündigt werden möchte.

 

Mündliche Arbeitsverträge sind genauso möglich wie schriftliche und haben nichts mit Schwarzarbeit zu tun. Das Problem ist dann nur immer die Beweislast.

 

Ist mir schon passiert:

 

Beim Arbeitsamt abgemeldet weil mündlicher Arbeitsvertrag. -> Zwei Wochen gearbeitet und fast täglich nach einen schriftlichen Vertrag gefragt.

 

->Da unmenschliche Arbeitsbedingungen und kein schriftlicher Arbeitsvertrag habe ich gekündigt. -> In der Zeit habe ich weder Fahrkosten noch Arbeitslosengeld und natürlich kein Lohn bekommen. Ich hatte überlegt einen Anwalt einzuschalten. Vom Insolvenz Verwalter habe ich einen Brief bekommen und es gelassen. -> Ende vom Lied 2 Wochen nicht Versichert und kein Lohn.

 

 

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Nicolas A.

Mündliche Arbeitsverträge sind genauso möglich wie schriftliche und haben nichts mit Schwarzarbeit zu tun. Das Problem ist dann nur immer die Beweislast.

 

Es gibt das Nachweisgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html

 

Der Arbeitnehmer hat also Anspruch auf etwas schriftliches.

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Cai Shen

Kannte ich auch noch nicht, danke schonmal dafür.

 

Nur welche Durchsetzungskraft entfaltet ein Gesetz ohne Sanktionsmöglichkeiten?

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