Peski Dezember 16, 2016 Liebe Forumsteilnehmer, anlässlich einer Umdeckung wollte ich nach der Bedeutung der Mitversicherung von unbenannten Gefahren fragen, in diesem Fall bei der Geschäftsgebäudeversicherung. Das Gebäude wurde jetzt bei der Alten Leipziger Tarif Comfort versichert, weil diese grobe Fahrlässigkeit bis zur Deckungssumme mitversichert. Das ist das meiner Meinung nach wichtigste Kriterium bei Sachversicherungen. Die ALte Leipziger versichert aber unbenannte Gefahren nur eingeschränkt und nicht wie der Vorversicherer bis zur Deckungssumme. Jetzt stellt sich die Frage nach der Bedeutung dieser Deckung. Ist das in der Praxis relevant oder eher Werbung der Versicherer? Denn nach meiner Kenntnis gelten die Ausschlüsse der Versicherung weiterhin und die Deckung selber kennt ebenfalls weitere Ausschlüsse. Was sagen die Experten dazu? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
grapf111 Dezember 21, 2016 Anders als bei den "klassischen" Gefahrengruppen ist es zwingend notwendig bei unbenannten Gefahren die Ausschlüsse zu vergleichen. Dementsprechend wären sowohl die Bedingungen des Vorversichers, wie die der Alten Leipziger interessant. Neben den Ausschlüssen sind Selbstbeteiligungs-Regelungen zu beachten. (wichtig: unbenannte Gefahren werden idR mit einer eigenen SB geregelt, findest du aber ebenfalls in den Bedingungen). Die Meinung der Sachversicherungsspezialisten würde mich zu dem Thema auch interessieren. Vielleicht äußert sich ja noch der ein oder andere. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag