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tank

Riester nur für Ehefrau?

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tank

Hallo zusammen,

 

wir überlegen zur Zeit einen Riestervertrag abzuschließen. Nachdem ich die Suchfunktion genutzt und ein paar sticky Threads durchforst habe, ist ein Riester wohl für mich nicht, für meine Frau aber schon sinnvoll.

 

Situation:

Er: 30, angestellt, 54.000 € brutto

Sie:27, angestellt, 13.200 € brutto

2 Kinder (2011, 2015)

 

Bei meiner Frau würde das dann so aussehen:

13.200 € / 100 * 4 = 528 - 154 - 2*300 = -226

Daraus schließe ich, dass meine Frau den Sockelbetrag von 60 € zahlen würde und dafür Zulagen in Höhe von 754 € erhalten könnte.

 

Mein Finanzberater jedoch der Meinung, dass das so nicht möglich ist und wir 4 % von unserem gesamten Bruttoeinkommen aufwenden müssten, um die vollen Zulagen zu erhalten. Leider finde ich keine Quelle, die diese Ansicht bestätigt.

Könnte hier vielleicht jemand zu meiner Erleuchtung beitragen?

 

Vielen Dank im Voraus!

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Matthew Pryor

Hallo,

Mein Finanzberater jedoch der Meinung, dass das so nicht möglich ist und wir 4 % von unserem gesamten Bruttoeinkommen aufwenden müssten, um die vollen Zulagen zu erhalten. Leider finde ich keine Quelle, die diese Ansicht bestätigt.

dass wäre nur dann der Fall, wenn die Ehefrau nicht unmittelbar zulagenberechtigt wäre. Das kann ich hier nicht erkennen. Daher passt die Rechnung schon: Sockelbetrag einzahlen und die (volle) Förderung für die zulagenberechtigten Personen (Ehefrau und Kinder) bekommen.

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odensee

Mein Finanzberater jedoch der Meinung, dass das so nicht möglich ist und wir 4 % von unserem gesamten Bruttoeinkommen aufwenden müssten, um die vollen Zulagen zu erhalten. Leider finde ich keine Quelle, die diese Ansicht bestätigt.

Falscher Ansatz.... lass dir vom Finanzberater die Quelle zeigen, die seine Ansicht bestätigt.

 

Natürlich bekommt ihr die "vollen" Zulagen nur, wenn du auch riesterst (es kommen dann noch "deine" 154 Euro dazu), insofern hat er recht. Aber wenn ich den Rechnungen von polydeikes und den daraus resultierenden Entscheidungsbäumen traue, dann lohnt es sich nicht für euch, deine Förderung auch noch mit zu nehmen.

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tank

Hallo,

Mein Finanzberater jedoch der Meinung, dass das so nicht möglich ist und wir 4 % von unserem gesamten Bruttoeinkommen aufwenden müssten, um die vollen Zulagen zu erhalten. Leider finde ich keine Quelle, die diese Ansicht bestätigt.

dass wäre nur dann der Fall, wenn die Ehefrau nicht unmittelbar zulagenberechtigt wäre. Das kann ich hier nicht erkennen. Daher passt die Rechnung schon: Sockelbetrag einzahlen und die (volle) Förderung für die zulagenberechtigten Personen (Ehefrau und Kinder) bekommen.

 

Wie sieht es denn aus, wenn die Ehefrau nur mittelbar zulagenberechtigt wäre? Auch dazu kann ich keine Quelle finden, die besagt, dass sie dann mehr als die 60 € zahlen müsste. Wenn ich es richtig verstehe reicht doch alleine der Umstand, dass ich unmittelbar begünstigt bin, aus, damit meine Frau mittelbar begünstigt ist. Oder müsste ich dafür etwa selber riestern?

 

 

 

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polydeikes

Bitte einfach mal den Sticky lesen. Diese Quelle kann man finden, so gut ist sie nicht versteckt.

 

Bei Kind geb. 2015 -> mind. 36 Monate Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der GRV (auf Antrag) und somit in diesem Zeitraum Frau = unmittelbar förderberechtigt.

 

Somit nur Frau:

 

13.200 / 100 * 4 - 154 - 300 - 300 -> Sockelbeitrag von 60 Euro und dafür volle Zulagen von 300 + 300 + 154

 

Der Mann riester hier gefälligst nicht.

 

---

 

Wenn Kindererziehung vorbei, dann mittelbare Zulagenberechtigung.

 

Somit Einkommen Mann / 100 * 4 - 154 - 154 - 300 - 300 zzgl. 60 Euro Eigenbeitrag der Frau

 

54.000 / 100 * 4 -> 2160 ... es greift 2100

 

2100 - 154 - 154 - 300 - 300 = 1192

 

1192 zzgl. 60 Euro für die Frau = 1252 Eigenbeitrag bei mittelbarer Zulagenberechtigung

 

... dafür die 754 Euro Zulage ...

 

Entspricht realer Förderung von 754 * 100 / 1252 = rd. 60 % der Nettoeigenbeiträge

 

Bei mittelbarer Zulagenberechtigung muss der Mann selbstverständlich selbst riestern.

 

---

 

Mein Finanzberater jedoch der Meinung ...

 

Ziemlich viel Meinung für extrem wenig Wissen. "Finanzberater" gibt es zudem nicht, reine Phantasiebezeichnung, definitiv nicht der Vermittlerstatus.

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Tradeoff

Mein Steuerberater empfahl mir - trotz ähnlicher Konstellation - dass ich selber auch einen Vertrag abschließe mit Sockelbetrag. Grund hierfür ist die Übertragbarkeit der erhaltenen Förderungen im Falle dessen, dass meine Frau verstirbt. Soll nicht möglich sein, bei Abschluss des Vertrages nach Todesfall.

 

Sollte das tatsächlich der Fall sein, dann sollte man darüber nachdenken... (kann das jemand bestätigen? - ich hab widersprüchliche Aussagen gefunden).

 

Ich hätte mich aber auch so für den Abschluss entschieden, um mir die garantierte Verzinsung zu sichern (davon ausgehend, dass das Zinsniveau für Festgeld in den nächsten Jahrzehnten immer nahe 0 liegen wird) und im Hinblick darauf, dass ich ebenfalls erwarte, dass die private Vorsorge künftig durch Gesetzesänderungen attraktiver wird. Das ist aber natürlich Spekulatius ;)

 

 

 

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Rumpelheinzchen
· bearbeitet von Rumpelheinzchen

#1 Ich gehe davon aus dass deine Frau sozialversicherungspflichtiges Einkommen bezieht. Wenn ja, dann geht die Rechnung exakt so, wie von Polydeikes beschrieben, allerdings braucht deine Frau durch den Bezug eigenen sozialversicherungspflichtigen Einkommens die nachfolgend erklärte mittelbare Zulagenberechtigung nicht beantragen, sondern ist weiterhin unmittelbar berechtigt. Dein Finanzberater ist das Geld leider nicht wert.

 

#6 Nach meinem Kenntnisstand ist es unerheblich, ob der Vertrag auf dich bereits bestand oder du ihn im Todesfall extra für diesen Zweck neu abschließt.

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GTD
· bearbeitet von GTD

Guten Tag,

 

als sonst stiller Mitleser möchte ich nun doch eine Frage zur Riester Rente stellen.

 

Folgende Konstellation:

Ehepaar verheiratet - 2 Kinder nach 2009 geboren

Er: SV pflichtig angestellt ; 41000€ per anno // bAV 100€ pro Monat

Sie: Erwerbsminderungsrente + private BU ; 21000€ per anno -> Riester seit 2006

 

Wäre es hier angebracht dass der Ehepartner (Er) auch riestert? Auch wenn es den sehr guten Tread zu Riester gibt, konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden.

 

Noch eine gute Zeit wünscht

GTD

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polydeikes

Volle oder halbe Erwerbsminderungsrente? Geburtsjahr des jüngsten Kindes?

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GTD
· bearbeitet von GTD

Hallo.

 

Volle EMR . Jüngstes Kind in 2009 geboren.

Ehefrau erhält die Kinderzulagen für beide.

 

Gruß

GTD

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polydeikes

Volle Erwerbsminderungsrente = unmittelbar förderberechtigt ohne eigenes rentenversicherungspflichtiges Einkommen und somit im Sticky erläutert.

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GTD

Hallo polydeikes,

 

Vielen Dank für den Input.

 

Ich gehe von aus, dass dieses Zitat aus deiner Informationssammlug zutreffend ist:

Eigentlich dürfte es nicht nötig sein drauf hinzuweisen, die Praxis zeigt aber leider das Gegenteil: Es wäre völlig hirnrissig hier als Vater zu riestern.

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polydeikes

Korrekt.

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SumSum

Manchmal ist es echt krass, was für ein Mist Finanzberater so erzählen .....

 

Deine Frau ist rentenversicherungspflichtig angestellt?. Klar hat Sie einen eigenen unmittelbaren Anspruch auf Förderung.

(selbst mit einem 450 Minijob bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit ist das kein Problem...)

 

Ob sich das lohnt als Frau mit zwei Kindern und wenig Einkommen: ja

 

Wie oben berechnet, ist richtig so:

60 Euro rein

754 Zulagen

 

Bleibt es wie es ist, gibt es ja noch ca. 20 Jahre Kindergeld, also auch noch 20 Jahre Zulagen. 20 x 2 x 300 Euro = 12.000 Euro

(schätze, selbst wenn die Verzinsung auf ewig "NUll" ist, dies wären aktuell ca. 40 Euro Rente.)

 

... Traumverzinsung .... Würde ich machen ... für die Frau

 

Für Dich als Mann: d'accord , eher nicht.

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