dajo77 Dezember 13, 2016 In dem Verkaufsprospekt eines meiner Fonds findet sich diese Regelung: Anteilrücknahmeaufträge, die an einem Bewertungstag bis 14.00 Uhr MEZ bzw. MESZ bei den jeweiligen depotführenden Stellen,den Vertriebsgesellschaften, den Zahlstellen oder der Register- und Transferstelle eingegangen sind, werden mit dem – zumZeitpunkt der Anteilrücknahmeauftragserteilung noch unbekannten –am übernächsten Bewertungstag festgestelltenRücknahmepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilrücknahmeaufträge werden mit dem – zum Zeitpunktder Anteilrücknahmeauftragserteilung ebenfalls noch unbekannten – Rücknahmepreis des auf den übernächsten Bewertungstagfolgenden Bewertungstags abgerechnet. Kann mir jemand vielleicht zufällig verraten, ob diese "Regelung" bei den Fonds üblich ist. Mir kommt sie jedenfalls seltsam vor, denn man verkauft etwas zu einem Preis, der erst nachträglich festgelegt wird. Danke im Voraus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 13, 2016 Es ist üblich. Wenn du den Tagespreis haben willst, musst du (kostenpflichtig) an der Börse verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dajo77 Dezember 13, 2016 Danke für die schnelle Antwort. Der Punkt, den Du angesprochen hast ist genau das Problem. Bei meinem Broker (Flatex) gibt es nur die Möglichkeit diese Fondsanteile bei der KAG zurückzugeben. Börsenverkauf ist nicht möglich ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KLEARCHOS Dezember 14, 2016 Danke für die schnelle Antwort. Der Punkt, den Du angesprochen hast ist genau das Problem. Bei meinem Broker (Flatex) gibt es nur die Möglichkeit diese Fondsanteile bei der KAG zurückzugeben. Börsenverkauf ist nicht möglich ! Daher besser gar keine Fonds kaufen, die nicht handelbar sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Winter70 Dezember 14, 2016 Kann mir jemand vielleicht zufällig verraten, ob diese "Regelung" bei den Fonds üblich ist. Mir kommt sie jedenfalls seltsam vor, denn man verkauft etwas zu einem Preis, der erst nachträglich festgelegt wird. Ist dieses nicht bei einem Immobilienfond auch so. Dort m.W. über einen noch längerem Zeitraum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Dezember 14, 2016 Der Fonds ist aber handelbar, nur wird der Preis erst nach Aufgabe der Order festgestellt. Das ist an der Börse in den Auktionen nicht anders. Vor vielen, vielen Jahren war es bei manchen Fondsgesellschaften möglich, in bestimmten Fällen noch zu einem alten Preis zu handeln. Das wurde von ein paar oberschlauen Anlegern ausgenutzt, die so das Fondsvermögen schädigten, und deshalb abgeschafft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag