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beckersbest

Stückzinstrick / Ehemann hat Zinserträge, Ehefrau macht Stückzinstrick => Steuerlich ok?

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beckersbest
· bearbeitet von beckersbest

Guten Morgen liebe Experten,

 

bei mir steht nach erfolgreicher Anwendung auch dieses Jahr wieder der Stückzinstrick an, d.h. Kapitalerträge müssen von 2016 nach 2017 geschoben werden. Ehemann = ich ...

 

Konstellation

  1. Verheiratet
  2. Einzeldepots
  3. Zugewinngemeinschaft
  4. Gemeinsame Veranlagung

Hintergrund:

  1. Ehemann: Ende 2015 erstmals Stückzinstrick angewendet, aber Zinserträge vom Ehemann, die Januar 2016 aus der Kuponzahlung entstanden sind, liegen immer noch deutlich über dem steuerlichen Zinsfreibetrag
  2. Aus gegebenem Anlass müsste nun meine Ehefrau den Stückzinstrick anwenden, d.h. sie kauft die Aktienanleihe mit entsprechendem Kupon (voraussichtlich VS7TUB), die Anfang 2017 fällig wird und der Kupon zur Auszahlung kommt.

Ist diese Konstellation, d.h. Mann hat Zinserträge aus Kupon und Frau wendet Stückzinstrick an, steuerlich unkritisch oder lassen sich beide Geschäfte nicht steuerwirksam kombinieren?

 

Danke für eine kurze Einschätzung,

viele Grüße

Thorsten

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