faks Dezember 9, 2016 Hi, Ich überlege momentan ob ich die Einzahlungen in einen Altvertrag (2007) bei der Pensionskasse der deutschen Wirtschaft wieder aufnehme, da ich dort noch einen Garantie Zins von 2,25 habe. Mein neuer Arbeitgeber zahlt nichts dazu. Brutto Gehalt ist 65.000 (Osten) und ich bin in der GKV. Ich würde gern 100 -200€ monatlich umwandeln um mich bei der Altersvorsorge breiter aufzustellen. Riestern möchte ich nicht und der Großteil meiner Sparanlagen geht ansonsten in Fonds Sparpläne. Macht die bAV eurer Meinung nach bei mir Sinn? Ich weiß, dass ich später Krankenkassenbeiträge auf das Geld zahlen muss (und jetz keine spare). Aber vielleicht muss man das ja später auch auf Kapitalerträge?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malapascua Dezember 9, 2016 Hi, Ich überlege momentan ob ich die Einzahlungen in einen Altvertrag (2007) bei der Pensionskasse der deutschen Wirtschaft wieder aufnehme, da ich dort noch einen Garantie Zins von 2,25 habe. Mein neuer Arbeitgeber zahlt nichts dazu. Brutto Gehalt ist 65.000 (Osten) und ich bin in der GKV. Ich würde gern 100 -200€ monatlich umwandeln um mich bei der Altersvorsorge breiter aufzustellen. Riestern möchte ich nicht und der Großteil meiner Sparanlagen geht ansonsten in Fonds Sparpläne. Macht die bAV eurer Meinung nach bei mir Sinn? Ich weiß, dass ich später Krankenkassenbeiträge auf das Geld zahlen muss (und jetz keine spare). Aber vielleicht muss man das ja später auch auf Kapitalerträge?! Da du deutlich unterhalb der BBG der RV verdienst sehe ich darin keinen Sinn. Du verminderst so deine Rentenbeiträge und hast später deswegen eine geringeren Rentenanspruch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini Dezember 9, 2016 Da du deutlich unterhalb der BBG der RV verdienst sehe ich darin keinen Sinn. Du verminderst so deine Rentenbeiträge und hast später deswegen eine geringeren Rentenanspruch. Wenn man privat vorsorgt, wird man später durch einen geringeren Rentenanspruch bestraft?? Sehe ich das richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Dezember 9, 2016 · bearbeitet Dezember 9, 2016 von odensee Ich verstehe nichts von baV und kann daher deine Frage nicht beantworten. Daher Gegenfrage : was genau spricht aus deiner Sicht bei deinem Gehalt gegen Riester? Wenn man privat vorsorgt, wird man später durch einen geringeren Rentenanspruch bestraft?? Sehe ich das richtig? Nein. ... nur wenn man unklug privat vorsorgt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malapascua Dezember 10, 2016 Wenn man privat vorsorgt, wird man später durch einen geringeren Rentenanspruch bestraft?? Sehe ich das richtig? Mit diesem Produkt - ja. Du verminderst durch die Entgeldumwandlung dein Bruttoeinkommen, daher musst du dann auch weniger versteuern und sozialversichern. Das geringere Bruttoeinkommen veringert auch deinen Beitragssatz in der RV und somit erwirbst du auch niedrigere Ansprüche. Besser wird es wenn man über der BBG der RV verdient, dann vermindert man nicht seine Ansprüche in der RV. Da bist aber noch 10k€ von weg und das ist im Osten nicht so wenig Geld. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 10, 2016 BBG Ost für die GRV ist in 2016 ein Bruttogehalt von 64.800 Euro. Ist also direkt darunter. Nicht 10.000 Euro entfernt. Ändert aber nichts daran, dass durch Entgeltumwandlung in diesem Bereich entsprechend weniger Sozialabgaben gezahlt werden und dadurch dann u.a. der GRV-Rentenanspruch sinkt. Ob die Entgeltumwandlung zumindest den Verlust an GRV-Altersrentenanspruch überkompensiert ist Spekulation. Ich würde bAV-Entgeltumwandlung unter BBG bevorzugt dann machen, wenn der AG mindestens seine Sozialabgabenersparnis zu der Einzahlung dazu gibt und damit hilft, den GRV-Anspruchsverlust zu kompensieren. Welche bAV-Möglichkeiten bietet denn der AG mit Zuschuss? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
faks Dezember 10, 2016 · bearbeitet Dezember 10, 2016 von faks Leider gibt mein AG zu keiner bAV irgendwas dazu. Und mir war nicht bewusst dass die BBG für die RV eine andere ist, als die für die Kv. Dann macht Entgeltumwandlung für mich wohl wirklich keinen Sinn. Riestern möchte ich nicht, da ich nicht davon ausgehe über 90 Jahre alt zu werden und wenn dann brauche ich in dem Alter keine Zusatzrente, da ich dann eh nur noch in meiner Einzimmerwohnung dahinvegetieren werde, ergo Riester ist mir zu unflexibel. Dann werde ich wohl weiter alles auf eigene Vorsorge setzen müssen und RK1 entsprechend ausbauen. Danke und Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 10, 2016 · bearbeitet Dezember 10, 2016 von tyr Riestern möchte ich nicht, da ich nicht davon ausgehe über 90 Jahre alt zu werden und wenn dann brauche ich in dem Alter keine Zusatzrente, da ich dann eh nur noch in meiner Einzimmerwohnung dahinvegetieren werde, ergo Riester ist mir zu unflexibel. Dann werde ich wohl weiter alles auf eigene Vorsorge setzen müssen und RK1 entsprechend ausbauen. Danke und Gruß Sowohl deine Aussage zu Riester als auch deine Schlussfolgerung halte ich für sehr gewagt. Die Riesteraussage bezieht sich darauf, dass Riesterprodukte in der Auszahlungsphase zu 70% verrentet werden müssen, wenn du die Förderung behalten willst. Rentenversicherungen müssen konservativ auszahlen, damit das Geld auch sicher bis zum Lebensende reicht. Wenn man früher stirbt entstehen Überschüsse. An den Überschüssen wird das Versichertenkollektiv zu großen Teilen beteiligt, das Geld ist nicht weg, als Versicherungsnehmer bekommt man seinen Anteil daran: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Überschussbeteiligung Zudem hast du das Langlebigkeitsproblem genau so wenn du die Auszahlung selber machst: du weißt nicht genau, wie lange du lebst und musst daher konservativ aus zahlen, so dass das Geld auch bei ungünstiger Wertentwicklung nicht schon nach wenigen Jahren aufgezehrt ist und du dann in noch höherem Alter ungewollt arbeiten oder den Lebensstandard senken musst. Deshalb ist Riester viel mehr eine Entscheidung aus der Gegenwart: wie ist die Fördersituation heute und für die absehbaren nächsten 5, 10 und 15 Jahre? Wenn die Fördersituation günstig erscheint kann man die Förderung mit nehmen. Wenn man später in der Einzahlungsphase keine Lust mehr auf Riester hat und die bereits erhaltene Förderung wieder vernichten will kann man das tun und förderschädlich kündigen. Auch kein Problem. Eine bAV ist auch nicht besser: verrentet wird die genau so konservativ, so dass es bis Lebensende reicht. Und wenn du das Kapital zu Renteneintritt auszahlen lässt musst du ebenso Steuern und ggf. KV auf die Auszahlung zahlen und stehst wieder vor dem selben Problem: konservativ auszahlen und so anlegen, dass es sicher bis Lebensende reicht. Nur fließen dir beim selber machen keine Überschussbeteiligungen von anderen zu, du müsstest auch noch mit beginnender Demenz in hohem Alter Geldanlage und Steuerkram selber machen usw. Oder du machst die Geldanlage ohne Förderung komplett selbst und zahlst zum Renteneintritt größere Teile in eine Sofortrentenversicherung ein. Dann kannst du dich aber zu Recht ärgern, Jahre lang bei günstiger Fördersituation dafür die Riesterförderung nicht mit genommen zu haben. Aber jeder, wie er will... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
faks Dezember 10, 2016 Hallo tyr, Vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich habe mir jetzt den Riester Sticky durchgelesen und das scheint ja in der Tat für mich sinnvoll zu sein. Ich lese schon ewig hier mit und jedes Mal wenn ich selbst was poste entlarve ich mich als völlig unwissend. Geht's eigentlich nur mir so ;-)? Ich habe Riester jetzt so verstanden, dass ich ohne Kind eine höhere Förderquote erreichen könnte. Aber das Kind muss man in die Betrachtung mit reinnehmen und kann nicht sagen, ich möchte den Zuschuss fürs Kind nicht,oder? Ansonsten werde ich mir das mit dem Riester jetzt nochmal genau überlegen. Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
faks Dezember 30, 2016 Hallo, Ich habe noch 2 Fragen zum Thema BAV: 1. Laut der Diskussion oben lohnt sich BAV für mich nicht, weil ich dann weniger in die gesetzliche Rente einzahlen würde. Allerdings habe ich letztes Jahr ein Kind bekommen und bekommen doch insgesamt 3 Jahre Erziehungszeit angerechnet. Verstehe ich das richtig, dass dadurch meine Beiträge in die gesetzliche RV aufgestockt werden, so als ob ich selbst bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt hätte? Dann würde doch der Minuspunkt mit weniger GRV Beiträgen wegfallen. Lohnt es dadurch eventuell sogar momentan mehr einzuzahlen als ich es sonst tun würde? 2. Momentan habe ich Ansprüche auf eine bAV von etwas weniger als 100€ pro Monat. Lohnt es darauf zu spekulieren, dass es auch in Zukunft eine Bagatellgrenze für die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner gibt? Ich dachte mir also dass ich noch knapp 2 Jahre in die BAV einzahle bis ich ca. 150€ Rente erreicht habe und dann aufhöre um nicht über die Bagatellgrenze zu kommen. Allerdings liegt mein Rentenbeginn noch über 30 Jahre in der Zukunft. Wer weiß was bis dahin passiert ... Und dann noch 3 Fragen zum Riestern: 1. Wie kann es denn sein, dass man durch Kinderzulagen am Ende ungünstiger kommt als mit der Steuerrückerstattung? Findet denn da keine Art Günstigerprüfung statt? Bzw. wenn die Zulagen auf die Steuerrückerstattung angerechnet werden, dann müsste ich doch am Ende das gleiche herausbekommen? 2. Noch einmal die Frage, kann ich einfach freiwillig auf die Kinderzulage verzichten und sagen mein Freund hätte die schon verbraucht (er riestert aber gar nicht). 3. Ich bin gestern auf die Webseite der Kampagne Provisionsfreie Altersvorsorge gestoßen und dort werden Riesterverträge zum Honorartarif angeboten. Ich bin gegenüber Versicherungsmaklern eh sehr skeptisch, weil sie immer nur mein Bestes wollen. Daher würde ich am Liebsten gleichen so einen Netto tarif nehmen und nicht ewig für schlechte Beratung zahlen. Kennt jemand diese Webseite und kann über Erfahrungen berichten? Danke & Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Dezember 30, 2016 3. Ich bin gestern auf die Webseite der Kampagne Provisionsfreie Altersvorsorge gestoßen und dort werden Riesterverträge zum Honorartarif angeboten. Ich bin gegenüber Versicherungsmaklern eh sehr skeptisch, weil sie immer nur mein Bestes wollen. Daher würde ich am Liebsten gleichen so einen Netto tarif nehmen und nicht ewig für schlechte Beratung zahlen. Kennt jemand diese Webseite und kann über Erfahrungen berichten? Du bist Versicherungsmaklern gegenüber skeptisch und willst daher bei diesem Vermittler einen Riestervertrag abschließen? Dann schauen wir doch mal, was das für ein Vermittler ist: https://vorsorgekampagne.de/impressum/ Unter der dort angegebenen Vermittlernummer D-IADN-NET67-04 findet sich in http://www.vermittlerregister.info/ folgendes: Tätigkeitsart Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO Honorartarife/Nettotarife kannst du auch bei vielen anderen Versicherungsmaklern bekommen. Wenn du skeptisch gegenüber Versicherungsmaklern bist wirst du dich aber schwer tun, einen Vertrag ab zu schließen. Dann bleiben bei Riester-Versicherungsprodukten nur noch Direktversicherungen übrig: https://www.test.de/Honorarberatung-Honorar-statt-Provision-4489408-4489413/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
faks Januar 1, 2017 Das Angebot was ich für Riester bekommen habe klingt auf jeden Fall überzeugend. Ich denke ich werde das abschließen und die BAV sein lassen. Tarif HRV50 von der alten Leipziger. Förderkonstellation ledig, 1 Kind, Brutto 65k. Mein Verlobter riestert nicht und wird das auch in Zukunft nicht tun. Das Kind reduziert zwar den Steuervorteil (ich verstehe immer noch nich warum), aber ich denke als Standbein im RK1 Bereich zur Altervorsorge neben Etf und GRV ist das eine gute Idee, zumal der monatliche Beitrag nur ein kleiner Teil meiner monatlichen Sparleistung ist. Soweit ich hier gelesen habe ist der RV50 Tarif ja durchaus empfehlenswert. Habt Ihr noch irgendwelche Tipps worauf ich achten soll? Vielen Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Januar 1, 2017 · bearbeitet Januar 1, 2017 von Cai Shen Das Kind reduziert zwar den Steuervorteil (ich verstehe immer noch nich warum) Weil die Kinderzulage bei der Steuerberechnung (als bereits gewährter Vorteil) abgezogen wird, vereinfacht ermöglicht ein Riestervertrag entweder Zulagen oder Steuerermäßigung. Die Kinderzulagen reduzieren den Steuervorteil nicht, sie erhöhen die Förderquote des Vertrags bei gut verdienenden Arbeitnehmern aber nicht zusätzlich. Ein Riestervertrag ist deshalb besonders vorteilhaft: - bei Geringverdienern mit vielen Kindern (hohe Zulagen, kaum Eigenbeitrag, Steuereffekt egal) - bei hohen Einkommen über die Steuergutschrift in der Nähe des Spitzensteuersatzes (Kinder egal) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Xeronas Januar 1, 2017 Als Tipp noch folgendes: Du kannst Honorartarife - z. B. den von dir präferierten Tarif (H)RV50 auch deutlich günstiger abschließen. Die Preise bzw. das geforderte Honorar finde ich bi vorsorgekampagne.de persönlich viel,zu hoch... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Januar 1, 2017 Das Angebot was ich für Riester bekommen habe klingt auf jeden Fall überzeugend. Ich denke ich werde das abschließen und die BAV sein lassen. [...] Soweit ich hier gelesen habe ist der RV50 Tarif ja durchaus empfehlenswert. Habt Ihr noch irgendwelche Tipps worauf ich achten soll? Du bist innerhalb von kurzer Zeit nach einem Verkaufsgespräch bei dem genannten Versicherungsmakler von betrieblicher Altersvorsorge zu einem konkreten Riesterprodukt gegangen. Bist du dir sicher, wirklich verstanden zu haben, um was es dabei geht? Ich möchte dir ganz sicher nicht den genannten Tarif ausreden. Ich bin ja selber überzeugt von diesem Produkt. Das heißt aber keinesfalls, dass das für dich (!) ebenfalls so gut passen muss wie für mich. Daher, wie immer bei Riesterfragen bitte folgendes Schema durchgehen: (1) Förderkonstellation: https://www.wertpapier-forum.de/topic/35416-riester-rente-tipps-und-tricks/ (2) Variante: https://www.test.de/Riester-im-Test-So-finden-Sie-die-richtige-Riester-Sparform-1602786-0/ (3) Produkt Punkt (1) passt bereits bzw. hast du für dich abgehakt. Du möchtest riestern, deine Förderkonstellation passt heute und ich hoffe ebenfalls für deine absehbare Zukunft. Was ist mit Punkt (2): hast du verstanden, dass du um die Riesterförderung mit zu nehmen gar kein Honorar an irgendeinen Versicherungsmakler zahlen musst, sondern z. B. auch Banksparpläne möglich sind? Ich habe kein gutes Gefühl dabei, wenn du dir schnell einen kostenbelasteten Riestervertrag verkaufen lässt. Ein Riestervertrag ist so aufgebaut und dafür gedacht, lebenslang zu laufen. Man sollte sich schon sicher sein, dass man zum Abschlusszeitpunkt alle Varianten durchdacht und bei der richtigen Variante gelandet ist. Sonst kommst du nur in Versuchung, in ein paar Jahren wieder zu kündigen oder das Riestervermögen auf einen neuen Vertrag zu übertragen, bevor die Vertragsverzinsung überhaupt die Abschluss- und Verwaltungskosten verdient hat. Das muss nicht sein. 2016 ist jetzt sowieso vorbei, ab jetzt gilt 0,9% Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene klassische Riester-Rentenversicherungen. Du hast also wieder ein ganzes Riester-Beitragsjahr Zeit für deine Entscheidung und musst dich nicht vom Geldverdienstinteresse von Versicherungsvermittlern hetzen lassen. Daher: bitte die Varianten durchgehen und eine zumindest grob informierte Entscheidung treffen. Wenn du dir klar bist, welche Riester-Variante es sein soll kann man in Punkt (3) mögliche Produkte diskutieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
faks Januar 1, 2017 Hallo tyr, Danke dass Du Dir Sorgen machst, dass ich die richtige Variante für mich finde. Ich habe aber ehrlicherweise noch gar kein Beratungsgespräch gehabt (mangelndes Vertrauen in die Beratungsleistung), sondern lese seit Monaten hier im Forum mit bzw informiere mich anderweitig im Internet. Ehrlicherweise hat mich auch deine persönliche Präferenz Riester als RK1 zu nutzen überzeugt. Fondsbasiertes Riester scheidet für mich aus, da ich denke mit meinen eigenen Fonds Anlagen auch ohne Zulagen eine bessere Performance (nach Kosten) zu erreichen. Ein Banksparplan wäre für mich auch eine Überlegung wert, aber dort gibt es doch keine Überschüsse, sondern nur den vereinbarten bzw aktuellen Zins, richtig?Außerdem scheint es dafür immer weniger Angebote zu geben. Aber ich schaue mir das nochmal genau an. Danke für den Hinweis. Bzgl Nettotarif werde ich nochmal einen Honorarberater in meiner Umgebung kontaktieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Januar 1, 2017 Ein Riestervertrag ist deshalb besonders vorteilhaft: (...) - bei hohen Einkommen über die Steuergutschrift in der Nähe des Spitzensteuersatzes (Kinder egal) Hallo, genau die Sache mit den Steuersätzen stört mich persönlich sowohl bei Riester als auch bei der BAV. Beide Versicherungen werden häufig propagiert für Einkommen über der Bemessungsgrenze. Es wird angeführt, dass man in der Rente einen geringeren Steuersatz zahlt als zu Erwerbszeiten und dadurch spart. Und genau daran zweifel ich bzw. glaube, dass dies nur für wenige zutrifft. Wenn ich zu Erwerbszeiten über der Bemessungsgrenze verdiene, dann habe ich normalerweise auch genügend finanzielle Mittel, um mir eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Allein die gesetzliche Rente schüttet für solche Gut-Verdiener häufig schon über 2000 EUR aus. Dazu kommt dann schnell nochmal die bav oder Riester, welche natürlich mehr als nur ein Taschengeld sein soll und ggf. noch andere Versicherungen oder Anlagen. Ein monatliches Einkommen von 4-5000 EUR ist häufig durchaus erreichbar und realistisch. Und nun gucke ich mir die Steuersätze an. Schon ab etwa 50.000 EUR habe ich einen Grenzsteuersatz von 42%. Höher wirds erst bei wirklichen Top-Verdienern. Man spart also 42% ein. Mit den ganzen Renten kommt man dann aber schon wieder auf ein Einkommen von +- 50.000 EUR und muss einen entsprechenden Steuersatz zahlen. Ergo gibt es keine Steuerersparnis, da der Steuersatz in der Rente (etwa) dem zu Erwerbszeiten entspricht. Sicherlich wird es Fälle geben, in denen meine Überlegungen nicht zutreffen. Ich denke allerdings, dass diese seltener sind als oft geglaubt. Gruß, Bolanger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
faks Januar 1, 2017 Ich denke der zu erwartende Steuersatz im Rentenalter sollte Teil der Betrachtung der Riester Konstellation sein. Wenn man bereits weiß dass man schon eine großzügige gesetzliche Rente, plus eine üppige Betriebsrente zu erwarten hat, dann muss man ehrlich sagen dass sich Riester steuerlich nicht lohnen wird. Da ich nur eine minimale Betriebsrente (50€) bekommen werde und mit Riester im Besten Fall auf eine Rente von 400€ kommen kann, werde ich im Alter trotz relativ hoher GRV vermutlich weit unter meinem jetzigen Steuersatz liegen. Noch dazu wo ich nicht glaube in meinem Beruf bis 67 mit hohen Gehalt arbeiten zu können. Die Frage ist allerdings mit welcher Steuerlast muss man für Rente aus eigenem Kapitalvermögen dann rechnen und ob es dann noch eine Abgeltungssteuer geben wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Januar 1, 2017 Wenn ich zu Erwerbszeiten über der Bemessungsgrenze verdiene, dann habe ich normalerweise auch genügend finanzielle Mittel, um mir eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Allein die gesetzliche Rente schüttet für solche Gut-Verdiener häufig schon über 2000 EUR aus. Dazu kommt dann schnell nochmal die bav oder Riester, welche natürlich mehr als nur ein Taschengeld sein soll und ggf. noch andere Versicherungen oder Anlagen. Ein monatliches Einkommen von 4-5000 EUR ist häufig durchaus erreichbar und realistisch. Wer im Alter ein Ruhestandseinkommen von 4-5.000 Euro nach heutigem Geldwert erreicht braucht in der Tat vordergründig keinen Riestervertrag, da nur vergleichsweise überschaubare maximal 1.946 Euro pro Jahr in einen Riestervertrag förderbar einzahlbar sind. Wer so viel Altersvorsorgevermögen gebildet hat, dass daraus später mal 4-5.000 Euro Ruhestandseinkommen heraus kommen kann sich anderen Altersvorsorgeanlagen widmen... Überschlags-Milchmädchenrechnung: 30 Jahre lang Riestern und 2100 Euro pro Jahr Beiträge leisten = 63.000 Euro. Dies konservativ mit 4% jährlicher Entnahme auszahlen macht 2.520 Euro jährlich oder 210 Euro Monatsrente. Davon gehen dann noch Steuern ab. Das ist bei 4-5.000 Euro Ruhestandseinkommen nicht wenig, aber auch nicht viel. Da müssen dann neben Riester und der GRV noch andere deutlich größere Vermögensblöcke zum Ruhestandseinkommen bei tragen, um auf solche Renten zu kommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Januar 1, 2017 Beide Versicherungen werden häufig propagiert für Einkommen über der Bemessungsgrenze. Es wird angeführt, dass man in der Rente einen geringeren Steuersatz zahlt als zu Erwerbszeiten und dadurch spart. Und genau daran zweifel ich bzw. glaube, dass dies nur für wenige zutrifft. Wenn ich zu Erwerbszeiten über der Bemessungsgrenze verdiene, dann habe ich normalerweise auch genügend finanzielle Mittel, um mir eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Allein die gesetzliche Rente schüttet für solche Gut-Verdiener häufig schon über 2000 EUR aus. Dazu kommt dann schnell nochmal die bav oder Riester, welche natürlich mehr als nur ein Taschengeld sein soll und ggf. noch andere Versicherungen oder Anlagen. Ein monatliches Einkommen von 4-5000 EUR ist häufig durchaus erreichbar und realistisch. Und nun gucke ich mir die Steuersätze an. Schon ab etwa 50.000 EUR habe ich einen Grenzsteuersatz von 42%. Höher wirds erst bei wirklichen Top-Verdienern. Man spart also 42% ein. Mit den ganzen Renten kommt man dann aber schon wieder auf ein Einkommen von +- 50.000 EUR und muss einen entsprechenden Steuersatz zahlen. Ergo gibt es keine Steuerersparnis, da der Steuersatz in der Rente (etwa) dem zu Erwerbszeiten entspricht. Natürlich sind die Überlegungen prinzipiell richtig, allerdings halte ich es für wenig sinnvoll, eine derart hohe Rente anzusparen. Da legt man doch lieber überschüssiges Geld anderweitig an als so viel in die Altersvorsorge zu buttern. Um solche Beträge zu erreichen muss man geschätzt eine gute Million in die Rentenvorsorge eingezahlt haben (inklusive gesetzlicher). Denke nicht, dass sowas häufig vorkommt. Natürlich gibt es noch den Kaufkraftverlust. Wenn es bei der Steuergesetzgebung bleibt wie sie ist und die kalte Progression künftig politisch nicht sauber angegangen wird, dann könnte es in einigen Jahrzehnten tatsächlich zu einer massiven Besteuerung von Renten (und natürlich auch vergleichsweise geringer Einkommen) kommen. Nach heutiger Kaufkraft betrachtet entspräche das einer heutigen Rente von vielleicht 2-3.000 €, was ich schon eher als realistisch ansehe. Das Theme Rente ist nunmal generell eines mit sehr vielen Unbekannten, insbesondere wenn sie noch weit weg liegt. Ich würde weder in Riester noch in die bAV Unsummen stecken, aber zumindest im Fall von Riester ist das ja auch nicht wirklich sinnvoll bzw. möglich. Eine private Rentenversicherung hat hingegen meist die Möglichkeit der Kapitalabfindung, mit ganz eigenen steuerlichen Regeln und ist daher separat zu betrachten. Ich persönlich bin nicht der Meinung, dass man sich bis ins allerhöchste Alter eine fürstliche Rente sichern muss. Was will man mit dem Geld schon anfangen, wenn man auf die Hundert zugeht? Wer bis dahin einen Großteil seines Geldes ausgegeben oder an die Nachkommen weitergegeben hat, hat meiner Meinung nach alles richtig gemacht. Aber ja, bei der Frage ob sich Riester lohnt oder nicht, sollte man nicht so tun als gäbe es keine nachgelagerte Besteuerung. Ich würde aber schon von einem deutlich reduzierten Steuersatz auf den entsprechenden Rententeil ausgehen und der Faktor Steuerstundung ist auch nicht zu unterschätzen. Im Endeffekt steht es aber in den Sternen was letztenendes bei rumkommt, wie so vieles bei der Rente und der eigenen Lebenserwartung eben auch. Deshalb muss man sich in dem Zusammenhang auch von dem Gedanken einer Geldanlage ein Stück weit verabschieden und es als das sehen, was es ist: Eine Versicherung für ein langes Leben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Januar 2, 2017 (...) Natürlich sind die Überlegungen prinzipiell richtig, allerdings halte ich es für wenig sinnvoll, eine derart hohe Rente anzusparen. Da legt man doch lieber überschüssiges Geld anderweitig an als so viel in die Altersvorsorge zu buttern. Um solche Beträge zu erreichen muss man geschätzt eine gute Million in die Rentenvorsorge eingezahlt haben (inklusive gesetzlicher). Denke nicht, dass sowas häufig vorkommt. Hallo, eine so hohe Rente anzusparen halte ich ebenfalls nicht für sinnvoll. Ich betrachte allerdings auch alle anderen Anlageformen als Altersvorsorge. Und bei jemandem, der über der Bemessungsgrenze verdient, halte ich es für normal, wenn dieser es in einem Berufsleben schafft, +- 1 Mio EUR anzusparen, in welcher Form auch immer. Es geht hier auch nicht um Leute, die mit 60 die Bemessungsgrenze knacken und sich dann Gedanken machen, ob Riestern oder BAV sinnvoll ist. Die können die finanzielle Situation zur Rente schon recht gut überblicken. Alle anderen verdienen über viele Jahre und Jahrzehnte jenseits der Bemessungsgrenze. z.B. der typische Student, der mit unter 30 anfängt zu arbeiten und dann hoffentlich keinen Hungerlohn bekommt. Der hat dann grob 40 Jahre Zeit zu sparen. Bei 3% wären das unter 15 KEUR, die er jährlich zurücklegen müsste. Soooo abwegig finde ich das nicht. Unterm Strich sind wir uns aber alle einig: Auch bei Top-Verdienern sollte die nachgelagerte Besteuerung von Riestern und BAV kritisch hinterfragt werden. Ob das "lohnen" dann eher die Regel oder eher die Ausnahme ist dürfte weiterhin Glaubenssache bleiben. Gruß, Bolanger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag